Weitere Entscheidung unten: FG Berlin, 15.12.2002

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   FG Berlin, 16.12.2002 - 8 K 8353/01   

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FG Berlin, 16.12.2002 - 8 K 8353/01 (https://dejure.org/2002,15767)
FG Berlin, Entscheidung vom 16.12.2002 - 8 K 8353/01 (https://dejure.org/2002,15767)
FG Berlin, Entscheidung vom 16. Dezember 2002 - 8 K 8353/01 (https://dejure.org/2002,15767)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5; EStG § 12 Nr. 1
    Kein Rechtsanspruch auf Anwendung von Pauschsätzen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Rechtsanspruch auf Anwendung von Pauschsätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung; Eine zusammen mit anderen Personen bewohnte Wohnung als "eigener" Hausstand; Schätzung von Bezinkosten als Werbungskosten für die doppelte Haushaltsführung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 12.09.2000 - VI R 165/97

    Eigener Hausstand bei Lebenspartnern

    Auszug aus FG Berlin, 16.12.2002 - 8 K 8353/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH erfordert die Feststellung, ob der eigene Hausstand gegenüber der Wohnung am Beschäftigungsort als "Haupthausstand" anzusehen ist, eine Gesamtwürdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 12. September 2000, VI R 165/97, BStB1 II 2001, 29 m.w.N.).

    So ist eine zusammen mit anderen Personen bewohnte Wohnung kein "eigener" Hausstand, wenn der Arbeitnehmer die Hausstandsführung nicht zumindest mitbestimmt, sondern in einen fremden Hausstand (z.B. in den der Eltern oder als Gast) eingegliedert ist (vgl. BFH, Urteil vom 12.09.2000 - VI R 165/97, BStB1 II 2001, 29).

  • BFH, 25.10.1985 - VI R 15/81

    Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Kilometersätze der LStR bei

    Auszug aus FG Berlin, 16.12.2002 - 8 K 8353/01
    Darüber hinaus stellen die Pauschbeträge auch für die Verwaltung eine Vereinfachungsmaßnahme dar, auf die diese bei der Bewältigung der Massenarbeit im Veranlagungsverfahren vor allem dann angewiesen ist, wenn es sich um die Schätzung eines schwer zu ermittelnden Mehraufwandes handelt (vgl. z.B. BFH-Urteil, vom 25. Oktober 1985 VI R 15/81, BStB1 II 1986, 200, m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Nur dadurch wird der nach außen hin publizierten Selbstbindung der Verwaltung und dem sich darauf gründenden Vertrauensschutz für den Steuerpflichtigen sowie dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung in angemessener Weise auch vor Gericht Rechnung getragen (vgl. Senatsurteil in BFHE 145, 181 , BStB1 II 1986, 200, 205, und die dort erwähnte Rechtsprechung).

  • BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90

    Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

    Auszug aus FG Berlin, 16.12.2002 - 8 K 8353/01
    Auch ein nicht verheirateter Steuerpflichtiger kann nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs einen eigenen Hausstand außerhalb des Beschäftigungsortes unterhalten, wenn er seinen Lebensmittelpunkt dort beibehält und sich - abgesehen von der Berufstätigkeit am Beschäftigungsort - ständig dort aufhält (grundlegend BFH-Urteil vom 05.10.1994, VI R 62/90, BStB1 II 1995, 180).
  • BFH, 22.02.2001 - VI R 192/97

    Doppelte Haushaltsführung lediger Stpfl.

    Auszug aus FG Berlin, 16.12.2002 - 8 K 8353/01
    Ebenfalls von Bedeutung sind die Dauer des Arbeitsverhältnisses bzw. des Aufenthaltes am Beschäftigungsort, die Entfernung beider Wohnungen sowie die Zahl der Heimfahrten (vgl. BFH-Urteile vom 22.02.2001, VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111 und vom 10. Februar 2000 VI R 60/98, BFH/NV 2000, 949 ).
  • BFH, 10.02.2000 - VI R 60/98

    Gastarbeiter; doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus FG Berlin, 16.12.2002 - 8 K 8353/01
    Ebenfalls von Bedeutung sind die Dauer des Arbeitsverhältnisses bzw. des Aufenthaltes am Beschäftigungsort, die Entfernung beider Wohnungen sowie die Zahl der Heimfahrten (vgl. BFH-Urteile vom 22.02.2001, VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111 und vom 10. Februar 2000 VI R 60/98, BFH/NV 2000, 949 ).
  • BFH, 23.04.1982 - VI R 30/80

    Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen sind auch bei eintägigen

    Auszug aus FG Berlin, 16.12.2002 - 8 K 8353/01
    Dabei bildet zwar nicht jede auf die Möglichkeit einer unzutreffenden Besteuerung hindeutende Besonderheit eines Sachverhalts einen Grund, den Abzug der Pauschbeträge zu versagen, wenn aber bei umfangreicher Reisetätigkeit durch die Anwendung der Pauschbeträge unverhältnismäßig geringfügige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit verbleiben würden, ist eine angemessene Besteuerung anzunehmen (BFH vom 23.04.1982; Az: VI R 30/80; BStB1 II 1982, 500), mit der Folge, dass die für die Anerkennung als Werbungskosten angemessenen Aufwendungen zu schätzen sind.
  • FG Düsseldorf, 17.01.1984 - VIII 16/79
    Auszug aus FG Berlin, 16.12.2002 - 8 K 8353/01
    Das Missverhältnis ist offensichtlich, wenn es jeder Fachkundige ohne längere Nachprüfung erkennen kann (vgl. auch Urteil des FG Düsseldorf vom 17. Januar 1984 VIII 16/79, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1984, 499).
  • VG Weimar, 27.09.2006 - 6 K 5509/04

    Kommunale Steuern; Rechtswidrigkeit einer Zweitwohnungssteuer für Studierende mit

    Es fehlt ihnen aber auch die rechtliche Befugnis, da sie weder Eigentümer (§ 903 BGB), noch etwa Mieter (§ 535 Abs. 1 BGB) oder Pächter (§ 581 Abs. 1 BGB) des Zimmers sind (vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 16 K 3699/01 -, KStZ 2003, 213, 215 mit Anmerkung von Meyer, Erhebungsdefizit bei der Zweitwohnungssteuer, KStZ 2003, 201, 202; vgl. auch FG Berlin, Urteil vom 16. Dezember 2002 - 8 K 8353/01 -, zitiert nach JU- RIS, Rdnr. 30, zum "eigenen Hausstand" beim Werbungskostenabzug im Einkommenssteuerrecht, hier: doppelte Haushaltsführung).".
  • VG Weimar, 15.09.2005 - 6 E 971/05

    Kommunale Steuern; Zum Begriff des "Innehabens" einer Wohnung bei

    Es fehlt ihnen aber auch die rechtliche Befugnis, da sie weder Eigentümer (§ 903 BGB), noch etwa Mieter (§ 535 Abs. 1 BGB) oder Pächter (§ 581 Abs. 1 BGB) des Zimmers sind (vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 16 K 3699/01 -, KStZ 2003, 213, 215 mit Anmerkung von Meyer, Erhebungsdefizit bei der Zweitwohnungssteuer, KStZ 2003, 201, 202; vgl. auch FG Berlin, Urteil vom 16. Dezember 2002 - 8 K 8353/01 -, zitiert nach JURIS , Rdnr. 30, zum "eigenen Hausstand" beim Werbungskostenabzug im Einkommenssteuerrecht, hier: doppelte Haushaltsführung).
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