Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2004 - 8 Sa 1434/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch außerordentliche Kündigung wegen Fehlverhaltens im Vertrauensbereich; Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen; Erfordernis des Verschuldens der Pflichtverletzung; Vermerk von nicht der ...
- Judicialis
ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; BGB § 626
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626
Außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung bei Vertrauensbruch durch Zeitbeauftragten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 12.08.2003 - 3 Ca 616/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2004 - 8 Sa 1434/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 201/98
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2004 - 8 Sa 1434/03
Zutreffend ist, dass nach dem "ultima ratio - Prinzip" eine außerordentliche Kündigung nur zulässig ist, wenn alle anderen, nach dem jeweiligen Umständen des konkreten Falles möglichen und angemessenen minderen Mittel, die geeignet sind, das in der bisherigen Form nicht mehr tragbare Arbeitsverhältnis fortzusetzen, erschöpft sind (vgl. BAG Urteil vom 09.07.1998 - 2 AZR 201/98 = EzA Nr. 1 zu § 626 BGB Krankheit). - BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00
Fristlose Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers - Entgegennahme …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2004 - 8 Sa 1434/03
Auch wenn die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Differenzierung zwischen Leistungs- und Vertrauensbereich dem Erfordernis einer vorherigen Abmahnung nicht mehr die gleiche Bedeutung wie früher beimisst (vgl. BAG Urteil vom 21.06.2001 - 2 AZR 30/00 = EzA Nr. 7 zu § 626 BGB Unkündbarkeit), so berechtigt ein Fehlverhalten im Vertrauensbereich eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung, wenn das Gewicht der Pflichtverletzung eine Wiederherstellung des Vertrauens nicht erwarten lässt (vgl. BAG Urteil vom 11.03.1999 - 2 AZR 427/98 = AP Nr. 150 zu § 626 BGB). - BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83
Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2004 - 8 Sa 1434/03
Der diesbezügliche Vortrag des Klägers reicht nämlich nicht aus, um das bei einer außerordentlichen Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen regelmäßig zu fordernde Verschulden der Pflichtverletzung auszuräumen (vgl. zur Darlegungs- und Beweislast: Grundmann, Münchener Kommentar, BGB § 276 Rz 160; zum Verschulden: BAG Urteil vom 17.05.1984 - 2 AZR 3/83).
- BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 291/72
Umfang des Direktionsrechts bei vertraglich nicht konkretisierter Tätigkeit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2004 - 8 Sa 1434/03
Eine vorwerfbare Pflichtverletzung wäre etwa dann nicht anzunehmen, wenn der Kläger aufgrund eines unverschuldeten Rechtsirrtums sein zum Gegenstand der Kündigung gemachtes Tun für berechtigt hätte halten dürfen (vgl. BAG Urteil vom 12.04.1973 - 2 AZR 291/72 = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Direktionsrecht). - BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95
Kündigung wegen ausländerfeindlicher Flugblätter
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2004 - 8 Sa 1434/03
Angesichts dieser Sachlage kann der Kläger nicht mehr erwarten, dass sein Verhalten nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes, Verhalten angesehen wird (vgl. BAG Urteil vom 14.02.1996 = NzA 1996 873). - BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98
Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2004 - 8 Sa 1434/03
Auch wenn die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Differenzierung zwischen Leistungs- und Vertrauensbereich dem Erfordernis einer vorherigen Abmahnung nicht mehr die gleiche Bedeutung wie früher beimisst (vgl. BAG Urteil vom 21.06.2001 - 2 AZR 30/00 = EzA Nr. 7 zu § 626 BGB Unkündbarkeit), so berechtigt ein Fehlverhalten im Vertrauensbereich eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung, wenn das Gewicht der Pflichtverletzung eine Wiederherstellung des Vertrauens nicht erwarten lässt (vgl. BAG Urteil vom 11.03.1999 - 2 AZR 427/98 = AP Nr. 150 zu § 626 BGB).