Weitere Entscheidung unten: LAG Hessen, 19.12.2007

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 10.05.2007 - 8 Sa 263/07   

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LAG Hamm, 10.05.2007 - 8 Sa 263/07 (https://dejure.org/2007,8460)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10.05.2007 - 8 Sa 263/07 (https://dejure.org/2007,8460)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - 8 Sa 263/07 (https://dejure.org/2007,8460)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinweis des Arbeitgebers auf bestehenden Sonderkündigungsschutz bei zuvor erfolgter Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes in Unkenntnis eines Sonderkündigungsschutzes; Sonderkündigungsschutz für Arbeitnehmer ohne Anerkennungsbescheid oder ...

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; SGB IX § 85; ; SGB IX § 90 Abs. 2 a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1; SGB IX § 85 § 90 Abs. 2 a
    Unwirksame Kündigung eines Schwerbehinderten - Sonderkündigungsschutz bei zeitlich gestaffeltem Gleichstellungs- und Verschlimmerungsantrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 217/06

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.2007 - 8 Sa 263/07
    Unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 01.03.2007 - 2 AZR 217/06) wäre der Verschlimmerungsantrag vom 27.03.2006 für sich genommen ohnehin - auch bei rechtzeitiger Unterrichtung des Arbeitgebers - nicht geeignet, dem Kläger den gesetzlichen Sonderkündigungsschutz zu verschaffen, da der diesbezügliche Antrag weniger als drei Wochen vor Ausspruch der Kündigung gestellt worden ist.

    Nicht in den Genuss des Sonderkündigungsschutzes kommen danach diejenigen Arbeitnehmer, welche im Zeitpunkt der Kündigung noch keinen Anerkennungs- oder Gleichstellungsbescheid erlangt haben, weil sie ihren Antrag nicht länger als drei bzw. sieben Wochen vor Ausspruch der Kündigung gestellt oder durch fehlende Mitwirkung während des Verfahrens die Behörde an einer Entscheidung innerhalb der genannten Fristen gehindert haben (BAG, Urteil vom 01.03.2007 - 2 AZR 217/06 - Pressemitteilung).

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 539/05

    Schwerbehinderte; Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.2007 - 8 Sa 263/07
    Soweit das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 12.01.2006 (2 AZR 539/05 - AP Nr. 3 zu § 85 SGB IX) in Erwägung zieht, die bislang mit einem Monat bemessene Regelfrist zur Mitteilung einer bestehenden oder beantragten Schwerbehinderung bei Untätigkeit des Gesetzgebers an die dreiwöchige Klagefrist des § 4 KSchG anzugleichen, sind gegen eine solche (erneute) Rechtsfortbildung Bedenken zu erheben.

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 12.01.2006 (2 AZR 539/05 - AP Nr. 3 zu § 85 SGB IX) die Erwägung anspricht, vor dem Hintergrund der Neufassung des SGB IX und des § 4 KSchG "in Zukunft von einer Regelfrist von drei Wochen auszugehen, innerhalb derer der Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung dem Arbeitgeber seine Schwerbehinderung oder den entsprechenden Feststellungsantrag mitteilen muss," kommt es zum einen hierauf deshalb nicht an, da ohne verbindliche Ankündigung einer Rechtsprechungsänderung dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes Vorrang einzuräumen wäre.

  • BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 462/76

    Kündigungsvorschriften für Schwerbehinderte: ungeregelte Fälle

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.2007 - 8 Sa 263/07
    Auch der Umstand, dass es sich bei der von der Rechtsprechung entwickelten Monatsfrist um die Konkretisierung des Verwirkungsgedankens handelt (so ausdrücklich BAG vom 23.02.1978 - 2 AZR 462/76 - AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG unter B III 3 d)), spricht gegen das Erfordernis (und die Legitimation zu) einer Rechtsfortbildung zur Fristenangleichung.
  • LAG Hamm, 07.07.2005 - 8 Sa 2024/04

    Sonderkündigungsschutz wegen Schwerbehinderung, Anerkennungsantrag,

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.2007 - 8 Sa 263/07
    Demgegenüber ist es für die Handlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers ohne Belang, ob der Arbeitnehmer den begehrten Sonderkündigungsschutz allein im Wege der Gleichstellung oder im Anerkennungsverfahren erlangen will (so bereits LAG Hamm, Urteil vom 07.07.2005 - 8 Sa 2024/04).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2007 - 5 Sa 386/07

    Änderungskündigung, betriebsbedingt, Oberarzt, Arbeitnehmer, Schwerbehinderter,

    Eine derartige Auslegung der Ausnahmevorschrift des § 90 Abs. 2a 2. Alt. SGB IX wäre weder mit dem Sinn und Zweck der Vorschrift noch mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen des rechtlichen Gehörs sowie der Möglichkeit der Überprüfung einer staatlichen Entscheidung (Verwaltungsakt / Urteil) vereinbar (vgl. LAG Hamm, Urt. v. 10.05.2007 - 8 Sa 263/07 -, zit. n. Juris).

    Das Versorgungsamt hätte mithin noch Zeit genug gehabt, die erst im Widerspruchsverfahren angeforderten ärztlichen Stellungnahmen und Gutachten anzufordern, wobei nach § 69 Abs. 1 S. 2 SGB IX i. V. m. § 14 Abs. 2 S. 2 und Abs. 5 S. 2 u. 5 SGB IX eine Frist von sieben Wochen maßgebend ist (LAG Köln, Urt. v. 16.06.2006 - 12 Sa 168/06 -, a.a.O.; LAG Hamm, Urt. v. 10.05.2007 - 8 Sa 263/07 -, zit. v. Juris; vgl. KR-Etzel, 8. Aufl., Rn. 53g zu §§ 85-90 SGB IX).

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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 263/07   

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https://dejure.org/2007,29279
LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 263/07 (https://dejure.org/2007,29279)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19.12.2007 - 8 Sa 263/07 (https://dejure.org/2007,29279)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 8 Sa 263/07 (https://dejure.org/2007,29279)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04

    Übergangsversorgung - Gleichheitssatz

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 263/07
    Vollzieht der Arbeitsgeber hingegen lediglich die Norm eines Gesetzes oder eines Tarifvertrages greift der Prüfmaßstab des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht ein, sondern es ist allein die Wirksamkeit der Norm und deren Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht zu überprüfen (vgl. BAG vom 16.08.2005 - 9 AZR 378/04 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Gleichbehandlung).

    Die Tarifvertragsparteien haben den allgemeinen Gleichheitssatz der Verfassung zu beachten - sei es aufgrund unmittelbarer oder nur mittelbarer Geltung des Art. 3 Abs. 1 GG (BAG vom 16.08.2005 a.a.O.; vom 12.10.2004 - § AZR 571/03 - EZA Art. 3 GG Nr. 102).

    Der Gleichheitssatz wird durch eine Tarifnorm verletzt, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächlich Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtung hätten beachtet werden müssen (ständige Rechtsprechung BAG vom 16.08.2005 a.a.O.).

  • BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00

    Rentenversicherungspflicht für selbstständige Lehrer verfassungsgemäß

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 263/07
    Bei Stichtagsregelungen kommt es darauf an, ob die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt wurden und sich die gefundene Lösung im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (ständige Rechtsprechung vgl. nur Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00).
  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 43/04

    Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 263/07
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet dem Arbeitsgeber, seine Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern, die sich in vergleichbarer Lage befinden, bei Anwendung einer selbst gegebenen Regelung nicht ohne sachlichen Grund ungleich zu behandeln (ständige Rechtsprechung vgl. BAG vom 29.09.2004 - 5 AZR 43/04 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 192).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 263/07
    Vor dem Hintergrund, dass sich die Tarifvertragsparteien des Öffentlichen Dienstes mit dem Altersvorsorgeplan 2001 vom 13.11.2001 auf eine grundlegende Reform der VBL-Zusatzversorgung unter Ablösung des bisherigen Gesamtversorgungssystems geeinigt haben und insoweit auch nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2000 (1 BvR 1136/96) Rechnung getragen haben, wird die im A.-Konzern seit 01.01.1995 bestehende Zusage auf eine VBL-gleiche Zusatzversorgung nach Maßgabe dieses Tarifvertrages abgelöst und durch eine neue Zusage auf betriebliche Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung ersetzt.
  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 123/03

    Abbau einer tariflichen Überversorgung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 263/07
    Die veränderte Rechtsstellung rechtfertigt die Unterscheidung (BAG vom 22.02.2000 - 3 AZR 39/99 - Ap Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Beamtenversorgung zu B IV 1. d) sowie vom 27.06.2006 - 3 AZR 212/05 - vom 25.05.2004 - 3 AZR 123/03 - AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 11 zu B II 1 d) der Gründe BAG vom 27.06.2006 - 3 AZR 212/05 zu B I 5. b) bb der Gründe in DB 2007 2491).
  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 734/05

    Tariflicher Eingriff in laufende Betriebsrenten

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 263/07
    Soweit es um Verschlechterungen der Versorgungsansprüche geht, wird dabei Rentnern ein besonderer Bestandschutz zugebilligt (vgl. BAG vom 27.02.2007 - 3 AZR 734/05 - EZA Art. 9 GG Nr. 90).
  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 263/07
    Die veränderte Rechtsstellung rechtfertigt die Unterscheidung (BAG vom 22.02.2000 - 3 AZR 39/99 - Ap Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Beamtenversorgung zu B IV 1. d) sowie vom 27.06.2006 - 3 AZR 212/05 - vom 25.05.2004 - 3 AZR 123/03 - AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 11 zu B II 1 d) der Gründe BAG vom 27.06.2006 - 3 AZR 212/05 zu B I 5. b) bb der Gründe in DB 2007 2491).
  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZR 250/03

    Übergangsversorgung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 263/07
    Allerdings ist zu beachten, dass der TV Vereinheitlichung die Verbesserungen durch den TV A. Betriebsrente nicht allein auf die noch in einem Arbeitsverhältnis zu ihr stehenden, aktiven Mitarbeiter beschränkt und alle übrigen Arbeitnehmer ausschließt (vgl. zur Rechtfertigung der Differenzierung zwischen aktiven und ausgeschiedenen Arbeitnehmern Urteil der Kammer vom 21.08.2002 - Hess. LAG 8 Sa 1588/01 - bestätigt durch BAG vom 18.05.2004 - 9 AZR 250/03 - EZA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 9).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 678/02

    Übergangsversorgung für Bordpersonal

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 263/07
    Diejenigen, die Versorgungsleistungen erst mit dem 65. Lebensjahr beanspruchen, waren danach bevorzugt gegenüber denjenigen, die bereits ab der Vollendung des 63. Lebensjahres Rente beanspruchen konnten, in dem sie - höhere - Übergangsversorgung bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres beanspruchen konnten und dadurch gegebenenfalls sogar eine vergleichsweise höhere Altersversorgung (vgl. dazu BAG vom 14.10.2003 - 9 AZR 678/02 - AP Nr. 1 Nr. 31 zu § 1 TVG Tarifverträge: A.).
  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 212/05

    Einführung einer nettoentgeltbezogenen Gesamtversorgungsobergrenze

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 263/07
    Die veränderte Rechtsstellung rechtfertigt die Unterscheidung (BAG vom 22.02.2000 - 3 AZR 39/99 - Ap Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Beamtenversorgung zu B IV 1. d) sowie vom 27.06.2006 - 3 AZR 212/05 - vom 25.05.2004 - 3 AZR 123/03 - AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 11 zu B II 1 d) der Gründe BAG vom 27.06.2006 - 3 AZR 212/05 zu B I 5. b) bb der Gründe in DB 2007 2491).
  • BAG, 14.06.1983 - 3 AZR 565/81

    Zahlung einer Energiebeihilfe anstelle früher bezogener Hausbrandkohle -

  • BAG, 11.09.1980 - 3 AZR 606/79

    Versorgungsordnung - Betriebliche Altersversorgung - Ruhestand

  • LAG Hessen, 21.08.2002 - 8 Sa 1588/01

    Gleichbehandlung; Übergangsversorgung in Abgrenzung zu betrieblicher

  • BAG, 12.05.1966 - 5 AZR 528/65

    Steinkohlenbergbau - Anspruch invalidisierter Arbeiter - Belieferung mit

  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 361/08

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Regelung -

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. Dezember 2007 - 8 Sa 263/07 - wird zurückgewiesen.
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