Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 15.10.2004 - 8 Sa 649/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung von Annahmeverzugslohn gegen einen früheren Betriebsinhaber; Passivlegitimation eines ehemaligen Betriebsinhabers für nach einem Betriebsübergang fällig gewordene Zahlungsansprüche; Haftung eines ehemaligen Betriebsinhabers für erst nach ...
- Judicialis
ArbGG § 64; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 64 Abs. 6 S. 1; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 520; ; ZPO § 540; ; BGB § 613 a; ; BGB § 613 a Abs. 6; ; BGB § 615
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 613a Abs. 6 § 615
Passivlegitimation für Lohnforderung bei Annahmeverzug nach Betriebsübergang - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 30.06.2004 - 10 Ca 532/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.10.2004 - 8 Sa 649/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90
Annahmeverzug und Betriebsübergang
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.10.2004 - 8 Sa 649/04
Diese Rechtsfolge entspricht dem Zweck des § 613 a BGB, der u. a. darin besteht, eine Regelung der Haftung des alten und neuen Betriebsinhabers zu schaffen (vgl. BAG Urteil vom 21.03.1991 - 2 AZR 577/90 -).Von daher wird zu Recht die Auffassung vertreten, dass der neue Inhaber gegenüber dem früheren Inhaber den eingetretenen Annahmeverzug aufgrund des Schutzes wegen des § 613 a BGB gegen sich gelten lassen müsse (vgl. BAG Urteil vom 21.03.1991 a.a.O.).