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   OLG Oldenburg, 10.05.2007 - 8 U 206/06   

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OLG Oldenburg, 10.05.2007 - 8 U 206/06 (https://dejure.org/2007,9306)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.05.2007 - 8 U 206/06 (https://dejure.org/2007,9306)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - 8 U 206/06 (https://dejure.org/2007,9306)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Franchisevertrag: Voraussetzungen der Annahme einer sittenwidrigen Knebelung des Franchisenehmers; Kündigungsrecht des Franchisegebers bei Nebentätigkeit des Vertragspartners; Haftungsbegrenzung zugunsten des Franchisenehmers bei außerordentlicher Kündigung durch den ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 89a Abs. 1 HGB; § 314 BGB
    Außerordentliche Kündigung eines Franchisevertrags wegen Verstoß gegen vertragliche Hauptleistungspflicht; Schadensersatzforderung aus einem gekündigten Franchisevertrag und einem Untermietvertrag; Sittenwidrige Knebelung bei Abschluss eines Franchisevertrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung eines Franchisevertrags wegen Verstoß gegen vertragliche Hauptleistungspflicht; Schadensersatzforderung aus einem gekündigten Franchisevertrag und einem Untermietvertrag; Sittenwidrige Knebelung bei Abschluss eines Franchisevertrags

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 138 Abs. 2; ; BGB § 249; ; HGB § 89 Abs. 1; ; HGB § 89 a Abs. 1; ; HGB § 89 a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138; BGB § 249; HGB § 89 Abs. 1; HGB § 89a
    Nichtigkeit eines Franchisevertrages wegen sittenwidriger Knebelung oder Wuchers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Sittenwidrigkeit, FV, wichtiger Grund, Betreiben eines weiteren Unternehmens, Ausübung anderweitiger Tätigkeit, Kettenverträge

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.03.1993 - VIII ZR 101/92

    Zeitliche Beschränkung der Schadensersatzpflicht bei fristloser Kündigung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.05.2007 - 8 U 206/06
    Der Kündigende ist nach § 249 BGB so zu stellen, als hätte der Vertragsverletzer den Vertrag ordentlich zu Ende gebracht, und zwar durch Auslaufenlassen oder durch ordentliche Kündigung zum nächst zulässigen Termin; die Schadensersatzpflicht ist dadurch entsprechend dem Schutzzweck von § 89 a Abs. 2 HGB zeitlich begrenzt (vgl. BGHZ 122, 9 ff; Baumbach-Hopt, HGB, 32. Aufl., § 89 a Rdnr. 34).
  • BGH, 17.07.2002 - VIII ZR 59/01

    Entsprechende Anwendung des Handelsvertreterrechts auf Franchise-Verträge

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.05.2007 - 8 U 206/06
    Das folgt aus § 89 HGB, der auf Kettenverträge zwischen einem Franchisegeber und einem Franchisenehmer entsprechend anzuwenden ist (vgl. BGH NJW-RR 2002, 1554 ff, Textziffer 24).
  • OLG Hamm, 13.03.2000 - 8 U 113/99

    Sittenwidrigkeit von Beteiligungsverträgen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.05.2007 - 8 U 206/06
    Eine sittenwidrige Knebelung wird bei Franchiseverträgen insbesondere dann bejaht, wenn der Franchisenehmer annähernd vollkommen dem Willen des Franchisegebers unterworfen und faktisch zum Angestellten im eigenen Betrieb wird; weiter wird auf eine einseitige Risikoverteilung abgestellt (vgl. Becker in Metzlaff, Praxishandbuch Franchising, § 11 Rdnr. 159 ff., 173 ff.; OLG Hamm NZG 2000, 1169, 1170 f.).
  • OLG Düsseldorf, 07.09.2009 - 16 U 62/08

    Sittenwidrigkeit eines Franchise- und Untermietvertrags

    Allerdings ist bei der anlässlich der Prüfung der Voraussetzungen des § 138 ZPO stets vorzunehmenden Gesamtbetrachtung zu berücksichtigen, dass gewisse Weisungsrechte und Kontrollbefugnisse für ein Franchiseverhältnis typisch und notwendig sind, um auch im Interesse des Franchisenehmers die Einhaltung der systemtypischen Qualitätsstandards zu gewährleisten und die korrekte Anwendung des vom Franchisegeber zur Verfügung gestellten Know-How sicherzustellen (OLG Oldenburg, Urt. v. 10.05.2007 - 8 U 206/06, OLGR Oldenburg 2008, 24-27 = - juris - m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 27.08.2010 - 10 Sa 90/10

    Franchisevertrag, Franchisenehmer, Arbeitnehmer

    (3) Maßgeblich für die Beurteilung des Status des Klägers ist also nicht die von den Parteien unter § 8 Nr. 1 des Franchisevertrages gewählte Bezeichnung, wonach der Franchisenehmer "Gewerbetreibender und selbständiger Kaufmann" ist, sondern der wirkliche Geschäftsinhalt, mithin die vertragliche Vereinbarung im Lichte ihrer praktischen Umsetzung unter gleichzeitiger Berücksichtigung des typischen Geschäftsgegenstandes eines Franchisevertrages, für den infolge seines dargestellten Wesens gewisse Weisungsrechte und Kontrollbefugnisse typisch und notwendig sind, um auch im Interesse des Franchisenehmers die Einhaltung der systemtypischen Qualitätsstandards zu gewährleisten und die korrekte Anwendung des vom Franchisegeber zur Verfügung gestellten Know-How sicherzustellen (vgl. OLG Düsseldorf vom 07.09.2009 - I-16 U 62/08, dokumentiert bei juris, Rn. 5 unter Hinweis auf OLG Oldenburg vom 10.05.2007 - 8 U 206/06, dokumentiert bei juris).
  • OLG Köln, 22.05.2015 - 19 U 170/14
    Als typisch und notwendig für ein Franchise-Verhältnis werden auch gewisse Weisungsrechte und Kontrollbefugnisse des Franchisegebers angesehen, um die Erhaltung der systemtypischen Qualitätsstandards zu gewährleisten (vergleiche OLG Oldenburg, Urteil vom 10.05.2007, 8 U 206/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.09.2009, 16 U 62/08; OLG Hamburg, Urteil vom 5.9.2014 - 4 U 10/14 - zitiert nach juris).
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OLG Oldenburg, 26.04.2006 - 8 U 206/06 (https://dejure.org/2006,43977)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26.04.2006 - 8 U 206/06 (https://dejure.org/2006,43977)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26. April 2006 - 8 U 206/06 (https://dejure.org/2006,43977)
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