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   OLG Koblenz, 12.05.2006 - 8 U 782/05   

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https://dejure.org/2006,8438
OLG Koblenz, 12.05.2006 - 8 U 782/05 (https://dejure.org/2006,8438)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.05.2006 - 8 U 782/05 (https://dejure.org/2006,8438)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Mai 2006 - 8 U 782/05 (https://dejure.org/2006,8438)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch gegen einen vormaligen Prozessbevollmächtigten wegen eines Schadens auf Grund eines für den Vertretenen ungünstig abgeschlossenen Prozessvergleichs ; Anwaltliche Beratungspflichten bei gerichtlichem Vergleichsvorschlag

  • Judicialis

    BGB § 530; ; ZPO § 278 Abs. 1; ; ZPO § 278 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 445; ; ZPO § 445 Abs. 2; ; ZPO § 448

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltshaftung - Umfang der Beratungspflicht des Rechtsanwalts im Zusammenhang mit gerichtlichem Vergleichsvorschlag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 12.01.1988 - 14 U 178/86
    Auszug aus OLG Koblenz, 12.05.2006 - 8 U 782/05
    Es hängt jedoch von den Umständen des Einzelfalls ab, wie sich ein Rechtsanwalt im Zusammenhang mit dem Vergleichsvorschlag des Gerichts zu verhalten hat (OLG Frankfurt NJW 1988, 3269, 3270).

    Dies gilt umso mehr als auch der Anwalt keine eindeutige Rechtsauskunft oder eine klare Prognose über den Ausgang eines Prozesses geben kann, da viele Unsicherheitsfaktoren abzuwägen sind (BGH NJW 1985, 264; OLG Frankfurt NJW 1988, 3269, 3270).

    Denn der Mandant - und nicht sein anwaltlicher Vertreter - soll nach Aufklärung über die Rechtslage entscheiden, ob und mit welchem rechtsgeschäftlichen Inhalt er Erklärungen abgibt (BGH NJW-RR 2000, 791, 792; OLG Frankfurt NJW 1988, 3269, 3270; Vollkommer/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 2. Auflage 2003, Rn. 819).

  • BGH, 30.11.1999 - X ZR 129/96

    Schadensersatzpflicht des Patentanwalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.05.2006 - 8 U 782/05
    Der Beklagte war deshalb nicht verpflichtet war, sämtliche Gesichtspunkte nochmals mit dem Mandanten zu erörtern, da dieser die Risiken der beabsichtigten rechtlichen Gestaltung kannte (BGH NJW-RR 2000, 791, 792).

    Denn der Mandant - und nicht sein anwaltlicher Vertreter - soll nach Aufklärung über die Rechtslage entscheiden, ob und mit welchem rechtsgeschäftlichen Inhalt er Erklärungen abgibt (BGH NJW-RR 2000, 791, 792; OLG Frankfurt NJW 1988, 3269, 3270; Vollkommer/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 2. Auflage 2003, Rn. 819).

  • BGH, 03.11.1967 - VI ZR 90/66

    Anforderungen an den Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.05.2006 - 8 U 782/05
    Zu berücksichtigen ist insoweit auch, dass dem Anwalt ein Spielraum zu belassen ist, dessen er bei gewissenhafter Interessenabwägung bedarf (BGH NJW 1968, 450, 451; OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 1499; Vollkommer/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 2. Auflage 2003, Rn. 279; Borgmann/Jungk/Grams, Anwaltshaftung, 4. Auflage 2005, Rn. 118).
  • BGH, 05.01.1968 - VI ZR 137/66

    Zur Haftung des Rechtsanwalts für einen Vergleich im Rahmen der

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.05.2006 - 8 U 782/05
    Der zu erzielende Vergleich wahrte die Rechte des Klägers auch nicht so unzulänglich, dass der Beklagte den Kläger von dem gerichtlich vorgeschlagenen Vergleich hätte abraten müssen und eine Fortsetzung des Rechtsstreits unbedingt vorzuziehen gewesen wäre (BGH VersR 1968, 450, 451; OLG Frankfurt NJW 1988, 3270; Borgmann/Jungk/Grams, Anwaltshaftung, 4. Auflage 2005, Rn. 118).
  • OLG Oldenburg, 12.04.1991 - 6 U 230/90

    Aussichten von Vergleichsverhandlungen; Beratung des Mandanten

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.05.2006 - 8 U 782/05
    Zu berücksichtigen ist insoweit auch, dass dem Anwalt ein Spielraum zu belassen ist, dessen er bei gewissenhafter Interessenabwägung bedarf (BGH NJW 1968, 450, 451; OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 1499; Vollkommer/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 2. Auflage 2003, Rn. 279; Borgmann/Jungk/Grams, Anwaltshaftung, 4. Auflage 2005, Rn. 118).
  • BGH, 16.10.1984 - VI ZR 304/82

    Beratungspflicht des Rechtsanwalts; Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.05.2006 - 8 U 782/05
    Dies gilt umso mehr als auch der Anwalt keine eindeutige Rechtsauskunft oder eine klare Prognose über den Ausgang eines Prozesses geben kann, da viele Unsicherheitsfaktoren abzuwägen sind (BGH NJW 1985, 264; OLG Frankfurt NJW 1988, 3269, 3270).
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