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   OLG Naumburg, 29.10.2003 - 8 UF 144/03   

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https://dejure.org/2003,13058
OLG Naumburg, 29.10.2003 - 8 UF 144/03 (https://dejure.org/2003,13058)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.10.2003 - 8 UF 144/03 (https://dejure.org/2003,13058)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29. Oktober 2003 - 8 UF 144/03 (https://dejure.org/2003,13058)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlerhaftigkeit einer Rechtsmittelbelehrung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Zulässigkeit einer Einbenennung zum Wohle des Kindes

  • Judicialis

    ZPO § 516; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; ZPO § 612 e Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 621 e Abs. 3 Satz 2; ; FGG § 64 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 1618 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung bei fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung nur bei Erforderlichkeit zum Wohle des Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 88/99

    Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.10.2003 - 8 UF 144/03
    Dies ist nur dann der Fall, wenn ohne die Einbenennung schwerwiegende Nachteile für die Kinder zu befürchten wären oder die Einbenennung zumindest einen so erheblichen Vorteil für das Kind darstellte, dass ein sich verständig um die Kinder sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes nicht bestehen würde (BGH, Beschluss vom 24.10.2001, FamRZ 2002, 94-95).
  • OLG Naumburg, 25.02.2002 - 8 UF 31/02

    Unverschuldete Fristversäumung eines Rechtsmittels bei fehlerhafter

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.10.2003 - 8 UF 144/03
    Die Beschwerde ist nach § 621 e Abs. 1 ZPO statthaft, weil es sich bei der Ersetzung der Zustimmung des Vaters zur Namenserteilung um eine Familiensache handelt und § 64 Abs. 3 Satz 1 FGG bestimmt, dass in Angelegenheiten, die vor das Familiengericht gehören, die Vorschriften des 2. und 3. Abschnittes des 6. Buches der ZPO gelten (vgl. Senatsbeschluss vom 25.02.02, AZ: 8 UF 31/02).
  • OLG Brandenburg, 07.01.2009 - 9 WF 161/08

    Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Anspruch auf Mitwirkung des potentiellen

    Selbst wenn eine Rechtsmittelbelehrung nicht vorgeschrieben und es grundsätzlich Sache des Beschwerdeführers ist, sich über Rechtsmittelfristen zu informieren, gebietet es der verfassungsrechtliche Grundsatz des fairen Verfahrens, in Fällen fehlerhafter Belehrung bei nicht auszuschließender Ursächlichkeit für die Fristversäumung Wiedereinsetzung zu gewähren (Baumbach/Hartmann, ZPO, 66. A., § 233 Rz. 20; OLG Naumburg, Beschluss vom 29.10.2003, Az.: 8 UF 144/03; vgl.: BVerfG, NJW 2004, 2887; KG, FamRZ 2008, 527).
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