Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit

   Zweiter Abschnitt - Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 35 - 70n)   
   II. Vormundschafts- und Familiensachen (§§ 35b - 64)   
vorherige Vorschriftnächste Vorschrift § 64

(1) Für die dem Familiengericht obliegenden Verrichtungen sind die Amtsgerichte zuständig.

(2) Wird eine Ehesache rechtshängig, so gibt das Familiengericht im ersten Rechtszug bei ihm anhängige Verfahren der in § 621 Abs. 1 Nr. 9, Abs. 2 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozeßordnung bezeichneten Art von Amts wegen an das Gericht der Ehesache ab. § 281 Abs. 2, 3 Satz 1 der Zivilprozeßordnung gilt entsprechend.

(3) In Angelegenheiten, die vor das Familiengericht gehören, gelten die Vorschriften im Buch 6 Abschnitt 2 und 3 der Zivilprozessordnung; über die Beschwerde entscheidet das Oberlandesgericht, über die Rechtsbeschwerde der Bundesgerichtshof. Soweit § 621a der Zivilprozeßordnung vorsieht, daß Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden sind, tritt an die Stelle des Vormundschaftsgerichts das Familiengericht. § 57 Abs. 2 dieses Gesetzes gilt entsprechend für die Beschwerde nach den §§ 621e, 629a Abs. 2 der Zivilprozeßordnung, steht jedoch der Beschwerdeberechtigung des Jugendamts nicht entgegen. In den Fällen des § 57 Abs. 1 Nr. 1 und 3 steht die Beschwerde nur dem Ehegatten des Mündels oder Pflegebefohlenen zu.

Rechtsprechung zu § 64 FGG

Rechtsprechungsübersichten:

Literatur im Internet zu § 64 FGG

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 64 FGG:
    Zivilprozessordnung (ZPO)
      Verfahren in Familiensachen
        Allgemeine Vorschriften für Verfahren in anderen Familiensachen
          §§ 621 ff (Zuständigkeit des Familiengerichts; Verweisung oder Abgabe an Gericht der Ehesache) (zu § 64 III 1)
        Verfahren in Scheidungs- und Folgesachen
          §§ 622 ff (Scheidungsantrag) (zu § 64 III 1)

Rechtsberatung

  • Rechtsberatung Online zu § 64 FGG und Ihren weiteren Fragen bei advo24, der virtuellen Anwaltskanzlei mit kostenloser Gebührenanfrage.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht