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   OLG Stuttgart, 08.03.2005 - 8 W 39/05   

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https://dejure.org/2005,6307
OLG Stuttgart, 08.03.2005 - 8 W 39/05 (https://dejure.org/2005,6307)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.03.2005 - 8 W 39/05 (https://dejure.org/2005,6307)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. März 2005 - 8 W 39/05 (https://dejure.org/2005,6307)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Widerlegung der Vermutung des § 891 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Beweis des Ausscheidens eines Bucheigentümers aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, als deren Gesellschafter er im Wohnungsgrundbuch eingetragen ist; Annahme, dass im ...

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2; ; GBO § 29; ; BGB § 891; ; ZPO § 435

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2; GBO § 29; BGB § 891; ZPO § 435
    Zur Widerlegung der Vermutung des § 891 BGB im Wohnungseigentumsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bucheigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 812
  • NZM 2005, 426
  • ZMR 2005, 578
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 04.01.1989 - 15 W 416/88

    BGB-Gesellschaft als Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.03.2005 - 8 W 39/05
    Er ist nicht auf einen Nachweis in der Form des § 29 GBO beschränkt (abw. zu OLG Hamm NJW-RR 1989, 655).

    Im übrigen gibt es keine Veranlassung, für die Widerlegung der Vermutung des § 891 BGB im vorliegenden Fall höhere Anforderungen anzustellen als in anderen Verfahren außerhalb der GBO (vgl. Staudinger-Gursky BGB Bearb. 2002, § 891 RN 55; MüKomm-Wacke BGB 4. Aufl., § 891 RN 18; Palandt-Bassenge BGB 64. Aufl., § 891 RN 8; AG Hamburg - Barmbeck ZMR 2004, 781, 782; aA OLG Hamm NJW-RR 1989, 655; AG Augsburg ZMR 1999, 208; Bärmann / Pick / Merle WEG 9. Aufl., § 1 RN 19).

    Für eine Vorlage des Verfahrens an den Bundesgerichtshof (§ 28 Abs. 2 FGG) gibt es keine Veranlassung, weil sich das OLG Hamm (NJW-RR 1989, 655) zur Frage der Behandlung von Kopien öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunden im WEG-Verfahren nicht geäußert hat und hier schon die vorgelegten Ablichtungen solcher Urkunden den Nachweis des Ausscheidens der Antragsgegner aus der Gesellschaft bürgerlichen Rechts erbracht haben.

  • BGH, 28.09.1989 - VII ZR 298/88

    Verjährung der Ansprüche eines Baubetreuers auf Erstattung verauslagter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.03.2005 - 8 W 39/05
    Es kann deshalb im WEG-Verfahren davon ausgegangen werden, dass die in Ablichtung vorgelegten Urkunden existieren und die Ablichtung mit dem Original übereinstimmt, wenn die anderen Beteiligten die Vorlage der Kopie nicht rügen (vgl. BGH NJW 1990, 1170, 1171; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 466).
  • BGH, 31.01.1983 - II ZR 288/81

    gescheiterte Anteilsübertragung - Gesellschaftsanteile, § 313 BGB <Fassung bis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.03.2005 - 8 W 39/05
    Die Wohnungseigentumsanteile blieben als Gesellschaftsvermögen auch bei einem Mitgliederwechsel oder beim Ausscheiden eines der Mitglieder stets dem jeweiligen Gesellschafterkreis zugeordnet (§ 738 Abs. 1 BGB; BGH NJW 1983, 1110).
  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.03.2005 - 8 W 39/05
    Ein solcher Beschluss kann Verbindlichkeiten nur für die zur Beschlussfassung berufenen Wohnungseigentümer, nicht aber für deren Rechtsvorgänger begründen; denn sonst läge insoweit ein unzulässiger Gesamtakt zu Lasten Dritter vor (BGH NJW 1988, 1910, 1911).
  • BGH, 06.10.1994 - V ZB 2/94

    Rechtsfolgen der Rückwirkung der Anfechtung des Erwerbs von Wohnungs- oder

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.03.2005 - 8 W 39/05
    Wer lediglich Bucheigentümer ist, haftet nicht für Wohngeldschulden (vgl. BGH NJW 1994, 3352; KG KGR 2001, 377; Bärmann / Pick / Mehrle WEG 9. Aufl. § 16 RN 26; Weitnauer WEG 9. Aufl., § 16 RN 32).
  • AG Hamburg-Blankenese, 02.03.2004 - 506 II 20/03
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.03.2005 - 8 W 39/05
    Die Haftung von (Alt-)Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, in deren Gesellschaftsvermögen sich Wohnungsanteile befinden, kann im übrigen durch Vereinbarungen der Wohnungseigentümer begründet bzw. erleichtert werden (vgl. Ihlefeld ZMR 2004, 783).
  • OLG Naumburg, 27.06.2001 - 14 WF 87/01

    Unterhalt - vereinfachtes Verfahren - Inhalt notwendiger Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.03.2005 - 8 W 39/05
    Es kann deshalb im WEG-Verfahren davon ausgegangen werden, dass die in Ablichtung vorgelegten Urkunden existieren und die Ablichtung mit dem Original übereinstimmt, wenn die anderen Beteiligten die Vorlage der Kopie nicht rügen (vgl. BGH NJW 1990, 1170, 1171; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 466).
  • FG Baden-Württemberg, 29.07.2009 - 7 K 215/06

    Erbteilspfändung des FA: Behauptung des Ausscheidens des Vollstreckungsschuldners

    Wenn ein möglicherweise bereits ausgeschiedener, aber noch eingetragener Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Wohnungseigentümerin ist, wegen der Wohngeldzahlungspflicht der Gesellschafter aus § 16 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz in Anspruch genommen wird, muss er die aus § 891 BGB sich ergebende Vermutung für den Fortbestand seiner Gesellschafterstellung widerlegen (vgl. Staudinger/Gursky, a.a.O., § 891 BGB Rn. 68; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. März 2005 8 W 39/05, NJW-RR 2005, 812).
  • OLG Jena, 06.03.2013 - 9 W 94/13

    Einhaltung der Vollziehungsfrist im Rahmen der Eintragung einer

    An der Einhaltung der Vollziehungsfrist ändert es nichts, dass zu diesem Zeitpunkt der Vollstreckungstitel und der Zustellungsnachweis an den Schuldner nur als Telefax, also nicht in der Form des § 29 Abs. 1 GBO (OLG Stuttgart, NJW-RR 2005, 812 f.; Demharter, GBO, 28. Aufl., § 29 Rn. 57) vorlagen und dieser Mangel erst durch Vorlage der Originalunterlagen am 15.01.2013 und damit nach Ablauf der Vollziehungsfrist beseitigt wurde.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 20.02.2019 - 75 C 53/18

    Wohngeldschulden - Haftung eines Wohnungseigentümers

    Denn wer lediglich Bucheigentümer ist, haftet nicht für Wohngeldschulden (vgl. BGH, Beschl. v. 6. Okt. 1994 - V ZB 2/94, NJW 1993, 3352; KG, Beschl. v. 9. Mai 2001 - 24 W 3082/01, KGR Berlin 2001, 377; OLG Stuttgart, Beschl. v. 8. März 2005 - 8 W 39/05, NZM 2005, 426).
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