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   OLG Stuttgart, 01.07.2021 - 8 W 431/19   

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https://dejure.org/2021,42042
OLG Stuttgart, 01.07.2021 - 8 W 431/19 (https://dejure.org/2021,42042)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.07.2021 - 8 W 431/19 (https://dejure.org/2021,42042)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. Juli 2021 - 8 W 431/19 (https://dejure.org/2021,42042)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • notar-drkotz.de

    Änderung WEG-Teilungserklärung - Ausweisung von Teileigentum als Wohnungseigentum

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GBO § 53 Abs. 1; WEG § 1 Abs. 2, 3, § 10 Abs. 2
    Gesetzeswidrige Eintragung der Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum im Grundbuch

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 53 Abs 1 GBO, § 1 Abs 2 WoEigG, § 1 Abs 3 WoEigG, § 10 Abs 2 WoEigG
    Eintragung eines Amtswiderspruchs im Grundbuch: Eintragung einer Änderung der Teilungserklärung durch Ausweisung von ursprünglichem Teileigentum als Wohnungseigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eintragung der Umwidmung des Sondereigentums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 15.05.2017 - 34 Wx 207/16

    Erfordernis einer Vereinbarung aller Eigentümer für die Umwandlung von Teil- in

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2021 - 8 W 431/19
    Die Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum (und umgekehrt) bewirkt demgegenüber eine Inhaltsänderung des Sondereigentums im Sinne von §§ 873, 877 BGB bei allen Wohnungs- und Teileigentümern (OLG München ZWE 2017, 307).

    Sie stellt eine rechtliche Änderung des Bestimmungszwecks dar (OLG München ZWE 2017, 127; OLG München ZWE 2017, 307).

  • OLG Frankfurt, 31.07.2014 - 20 W 111/14

    Grundbuch: Eintragung eines Amtswiderspruchs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2021 - 8 W 431/19
    Dies ist bezüglich der Eintragung im Bestandsverzeichnis zur Bezeichnung der mit dem Miteigentumsanteil verbundenen Rechte gegeben (vgl. OLG Frankfurt ZWE 2015, 320).

    Die sich aus den gesetzlichen Definitionen in § 1 Abs. 2 und 3 WEG ergebende unterschiedliche Rechtsnatur von Wohnungseigentum und Teileigentum beinhaltet nach absolut herrschender Auffassung bereits mindestens eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter, die als Inhalt des Sondereigentums nach § 10 Abs. 2 WEG jedenfalls nur mit Zustimmung sämtlicher Eigentümer inhaltlich geändert und in das Grundbuch eingetragen werden kann (OLG Frankfurt ZWE 2015, 320 m.w.N.).

  • OLG München, 11.11.2016 - 34 Wx 264/16

    Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum bei zulässiger Wohnnutzung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2021 - 8 W 431/19
    Sie stellt eine rechtliche Änderung des Bestimmungszwecks dar (OLG München ZWE 2017, 127; OLG München ZWE 2017, 307).
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