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   OLG Saarbrücken, 18.04.2005 - 8 W 74/05 - 9   

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https://dejure.org/2005,11327
OLG Saarbrücken, 18.04.2005 - 8 W 74/05 - 9 (https://dejure.org/2005,11327)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.04.2005 - 8 W 74/05 - 9 (https://dejure.org/2005,11327)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. April 2005 - 8 W 74/05 - 9 (https://dejure.org/2005,11327)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Notarieller Darlehensvertrag zum finanzierten Wohnungskauf: Abgabe eines abstrakten persönlichen Schuldversprechens durch den Darlehensnehmer ohne vorausgehende Sicherungsabrede

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Darlehensnehmers zur Abgabe eines abstrakten persönlichen Schuldversprechens ; Folgen des Vorliegens oder des Fehlens dieses abstrakten persönlichen Schuldversprechens in der Sicherungsabrede ; Begriff echter Mitdarlehensnehmer ; Auswirkungen des ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 138; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 157; ; BGB § 821

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 138 Abs. 1; BGB § 157; BGB § 821
    Verpflichtung des Darlehensnehmers zur Abgabe eines abstrakten persönlichen Schuldversprechens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kreditrecht - Abgabe eines abstrakten persönlichen Schuldversprechens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Saarbrücken, 19.11.2002 - 7 U 59/02

    Formularmäßige persönliche Haftungsübernahme mit Vollstreckungsunterwerfung bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.04.2005 - 8 W 74/05
    Geht der Gläubiger - wie hier die Antragsgegnerin - dennoch aus dem Schuldversprechen gegen den Darlehensnehmer vor, steht diesem die Einrede der ungerechtfertigten Bereicherung nach § 821 BGB zu (vgl. zu Vorstehendem: Anmerkung Wochner in DNotZ 2004, 714 ff zu OLG Saarbrücken OLGR 2004, 113 = DNotZ 2004, 712 ff).
  • BGH, 25.01.2005 - XI ZR 325/03

    Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftungsübernahme

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.04.2005 - 8 W 74/05
    Echter Mitdarlehensnehmer ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wer ein eigenes - sachliches und/oder persönliches - Interesse an der Kreditaufnahme hat und als im Wesentlichen gleichberechtigter Partner über die Auszahlung sowie die Verwendung der Darlehensvaluta mitentscheiden darf (vgl. zuletzt BGH v. 25.1.2005 - XI ZR 325/03, NJW 2005, 973 ff m.w.N.).
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