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   OLG Stuttgart, 09.08.2007 - 8 WF 107/07   

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OLG Stuttgart, 09.08.2007 - 8 WF 107/07 (https://dejure.org/2007,4059)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.08.2007 - 8 WF 107/07 (https://dejure.org/2007,4059)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. August 2007 - 8 WF 107/07 (https://dejure.org/2007,4059)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsgebühr: Anfall der Terminsgebühr bei außergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenseite zur Erledigung der Verfahren in einer Unterhaltssache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehen einer Terminsgebühr bei Durchführung von außergerichtlichen Verhandlungen zur Erledigung der Verfahrens durch die Parteivertreter; Voraussetzungen für die Entstehung einer Terminsgebühr im einstweiligen Anordnungsverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 5; ; ZPO §§ 620a ff; ; ZPO § 644; ; RVG § 18 Nr. 1 f; ; RVG-VV Nr. 3104

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Terminsgebühr bei außergerichtlichen Verhandlungen nach unterhaltsrechtlicher Klage in der Hauptsache mit gleichzeitig eingereichtem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. 3104 VV RVG
    Terminsgebühr, Hauptsache und einstweilige Anordnung:

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 353
  • FamRZ 2008, 912
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.04.2007 - III ZB 79/06

    Voraussetzungen des Kostenfestsetzungsverfahrens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.08.2007 - 8 WF 107/07
    Im übrigen lässt der BGH nunmehr für den - vorliegend nicht gegebenen - Fall der Beweisbedürftigkeit in dem Beschluss vom 4. April 2007, Az. III ZB 79/06, veröffentlicht in AGS 2007, 322, für das Kostenfestsetzungsverfahren die Glaubhaftmachung gem. § 104 Abs. 2 Satz 1 ZPO ausreichen.
  • OLG Nürnberg, 06.07.2001 - 10 WF 1964/01

    Kostenerstattung für einstweilige Anordnung über Kostenvorschuss -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.08.2007 - 8 WF 107/07
    Er hat weiterhin in § 18 Nr. 1f) RVG festgelegt, dass es sich bei diesem Verfahren um eine besondere gebührenrechtliche Angelegenheit handelt, in der alle Gebühren nach dem RVG verdient werden können (Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl. 2007, § 18 Rdnr. 1; OLG Nürnberg AGS 2002, 42 zur BRAGO).
  • FG Baden-Württemberg, 13.10.2009 - 14 KO 1/07

    Voraussetzung für die Entstehung einer außergerichtlichen Terminsgebühr gem.

    Nicht ausreichend ist, dass eine positive Bescheidung des Erlassantrags zu einer (automatischen) Erledigung der Anfechtungsklage geführt hätte (Abgrenzung zu OLG Stuttgart vom 09.08.2007, AGS 2007, 564 = RVG-Report 2007, 387 = MDR 2008, 353).

    Selbst wenn der Ef daher die Möglichkeit eines Steuererlasses mit dem Vorsteher oder dem zuständigen Leiter der Rechtsbehelfsstelle des FA erörtert hätte, wäre der von ihm eingeführte Beschluss des OLG Stuttgart vom 09.08.2007 8 WF 107/07, a.a.O., nicht einschlägig.

  • SG Duisburg, 02.01.2023 - S 10 SF 271/21
    Werden Vermeidungs- bzw. Erledigungsgespräche über Ansprüche geführt, die sowohl in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren als auch in einem Hauptsacheverfahren anhängig sind, fällt die Terminsgebühr in jedem dieser Verfahren gesondert an (vgl. OLG Stuttgart Beschluss vom 09.08.2007 - 8 WF 107/07; Gerold-Schmidt Kommentar zum RVG 25. Auflage 2021 Vorbemerkung 3 VV RVG Rn 251).

    Etwas anderes kann nur dann in Betracht kommen, wenn ausdrücklich erklärt wird, dass nur Bereitschaft besteht, zur Hauptsache und nicht zum einstweiligen Rechtsschutzverfahren zu verhandeln (vgl. OLG Stuttgart Beschluss vom 09.08.2007 - 8 WF 107/07).

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OLG Schleswig, 18.05.2007 - 8 WF 107/07 (https://dejure.org/2007,9170)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.05.2007 - 8 WF 107/07 (https://dejure.org/2007,9170)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. Mai 2007 - 8 WF 107/07 (https://dejure.org/2007,9170)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Streit über den Umfang der Vergütung eines beigeordneten Rechtsbeistands in einem Umgangsverfahren; Geltendmachung der Kosten für einen Verkehrsanwalt

  • Judicialis

    FGG § 14; ; ZPO § 121

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    FGG § 14; ZPO § 121 Abs. 3, Abs. 4
    Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwaltes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.05.2007 - 8 WF 107/07
    Nur dann, wenn "besondere Umstände" i. S. d. § 121 Abs. 4 ZPO nicht vorliegen, kommt die beschränkte Beiordnung "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" in Betracht (BGH, NJW 2004, 2749 ff.), wobei ein stillschweigendes Einverständnis des beizuordnenden Rechtsanwalts mit einer dem Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO entsprechenden Einschränkung zu vermuten ist (BGH, FamRZ 2007, 37 f.).
  • OLG Rostock, 17.01.2011 - 1 W 53/09

    Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts

    Ist dies der Fall und werden diese Kosten durch die Beiordnung des auswärtigen Anwaltes erspart, kommt eine Beschränkung nach § 121 Abs. 3 ZPO nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 23.06.2004, a.a.O., juris Tz. 9 ff.; KG, Beschluss vom 28.06.2010, a.a.O., juris Tz. 5; OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 25.03.2009 - 19 W 14/09, juris Tz. 3, und vom 08.01.2008, a.a.O., juris Tz. 11; OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.01.2008 - 9 WF 392/07, juris Tz. 6; OLG Schleswig, Beschluss vom 18.05.2007 - 8 WF 107/07, OLGR Schleswig 2007, 576; LAG Hamburg, Beschluss vom 23.04.2010 - 4 Ta 7/10, juris Tz. 5; LAG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Karlsruhe, a.a.O.; Mathias/Bischof, RVG, 3. Aufl., § 46 Rn. 17, 18; alle m.w.N.).
  • KG, 05.08.2009 - 3 WF 193/08

    Prozesskostenhilfe: Anforderungen an eine Prüfung der Zulässigkeit einer

    Ist dies der Fall, darf das Gericht die Beiordnung des auswärtigen Anwalts nicht auf die Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts einschränken (BGH, FamRZ 2004, 1362; vgl. auch OLG Schleswig, OLG Report 2007, 576; OLG Saarbrücken, JurBüro 2006, 96; OLG Karlsruhe NJW 2005, 2718; OLG Hamm NJW 2005, 1724 und MDR 2005, 530; Musielak, ZPO, 6. Aufl. 2008, Rn. 18 ff.).
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