Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1980

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   EuGH, 09.10.1980 - 823/79   

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https://dejure.org/1980,1422
EuGH, 09.10.1980 - 823/79 (https://dejure.org/1980,1422)
EuGH, Entscheidung vom 09.10.1980 - 823/79 (https://dejure.org/1980,1422)
EuGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1980 - 823/79 (https://dejure.org/1980,1422)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Carciato

    FREIER WARENVERKEHR - EINZELSTAATLICHE REGELUNG , WONACH GEBIETSANSÄSSIGEN DIE BENUTZUNG VON GEMÄSS EINER REGELUNG ÜBER DIE VORÜBERGEHENDE EINFUHR IMPORTIERTEN FAHRZEUGEN VERBOTEN IST - VEREINBARKEIT MIT DEM EWG-VERTRAG

  • EU-Kommission

    Carciato

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung von Gemeinschaftsrecht entsprechend der Vorschriften über den freien Warenverkehr; Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht bei Schaffung eines Verbots bezüglich der Nutzung von Kraftfahrzeugen mit einem vorübergehenden ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EG Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 234; EG Art. 177
    FREIER WARENVERKEHR - EINZELSTAATLICHE REGELUNG , WONACH GEBIETSANSÄSSIGEN DIE BENUTZUNG VON GEMÄSS EINER REGELUNG ÜBER DIE VORÜBERGEHENDE EINFUHR IMPORTIERTEN FAHRZEUGEN VERBOTEN IST - VEREINBARKEIT MIT DEM EWG-VERTRAG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (8)

  • EuGH, 11.12.1984 - 134/83

    Abbink

    Außerdem verwies die Arrondissementsrechtbank zum einen auf das Urteil des Gerichtshofes vom 9. Oktober 1980 in der Rechtssache 823/79, Carciati (Slg. 1980, 2773).

    In diesem Zusammenhang verweist sie zunächst auf das Urteil des Gerichtshofes vom 9. Oktober 1980 in der Rechtssache 823/79 (Strafverfahren gegen Giovanni Carciati).

    Eine Auslegung des Urteils in der Rechtssache 823/79 dahin gehend, daß Gebietsansässige Fahrzeuge, für die wegen einer vorübergehenden Einfuhr keine Abgabe gezahlt werden müsse, benutzen dürften, wenn der Benutzer des Fahrzeugs ohne Steuerhinterziehungsabsicht handele, lehne die niederländische Regierung aus zwei Gründen ab.

    Dazu habe der Generalanwalt in der Rechtssache 823/79 ausgeführt: "Das von einem Mitgliedstaat den in seinem Hoheitsgebiet wohnhaften Personen auferlegte Verbot..., vorübergehend unter Freistellung von den Eingangsabgaben eingeführte Fahrzeuge zu benutzen, .

    Aus diesem Grunde seien die niederländischen Behörden gemäß Randnummer 11 der Entscheidungsgründe des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 823/79 auch befugt, jeden Verstoß gegen dieses Verbot strafrechtlich zu ahnden.

    Was zunächst den freien Warenverkehr anbelange, so sei dem Gerichtshof in der Rechtssache 823/79 (G. Carciati, Slg. 1980, 2773) eine ähnliche Frage vorgelegt worden.

    6 Das nationale Gericht nahm sodann auf das Urteil vom 9. Oktober 1980 in der Rechtssache 823/79 (Cardati, Slg. 1980, 2773) Bezug, in dem der Gerichtshof entschieden hat, daß die Vorschriften des EWG-Vertrages über den freien Warenverkehr einer nationalen Regelung nicht entgegenstehen, wonach es den im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats wohnhaften Personen unter Strafe verboten ist, Kraftfahrzeuge zu benutzen, denen eine Regelung 4108.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-389/95

    Siegfried Klattner gegen Elliniko Dimosio (Griechischer Staat). -

    Allgemein sei an einige der wichtigsten Urteile erinnert, in denen sich der Gerichtshof unmittelbar oder mittelbar mit Problemen in Zusammenhang mit der Regelung steuerbefreiter vorübergehender Einfuhren zu beschäftigen hatte: Urteile vom 9. Oktober 1980 in der Rechtssache 823/79 (Carciati, Slg. 1990, 2773), vom 11. Dezember 1984 in der Rechtssache 134/83 (Abbink, Slg. 1984, 4097), vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 249/84 (Profant, Slg. 1985, 3237), vom 6. Juli 1988 in der Rechtssache 127/86 (Ledoux, Slg. 1988, 3741) und vom 23. April 1991 in der Rechtssache C-297/89 (Ryborg, Slg. 1991, I-1943).

    Zu einer Darstellung des Inhalts der Abkommen vgl. Urteil in der Rechtssache 823/79 (Carciati, a. a. O., Abschnitt B. a., Slg. 1980, insbesondere S. 2775).

    (14) - Urteil vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-9/92 (a. a. O., Randnr. 38); vgl. auch Urteil in der Rechtssache 823/79 (Carciati, a. a. O., Randnr. 9).

    (22) - Urteil in der Rechtssache 823/79 (Carciati, a. a. O., Randnr. 10).

    (28) - Urteil in der Rechtssache 823/79, a. a. O., Randnr. 9.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2000 - C-262/99

    Louloudakis

    11: - Urteil vom 9. Oktober 1980 in der Rechtssache C-823/79 (Carciati, Slg. 1990, I-2773, Randnr. 9).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.1996 - C-58/95

    Strafverfahren gegen Sandro Gallotti, Roberto Censi, Giuseppe Salmaggi, Salvatore

    ( 27 ) Urteil vom 9. Oktober 1980 in der Rechtssache 823/79 (Slg. 1980, 2773, Randnr. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.1990 - C-105/89

    Ibrahim Buhari Haji gegen Institut national d'assurances sociales pour

    - Urteil vom 9. Oktober 1980 in der Rechtssache 823/79, Cardati, Slg. 1980, 2773.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1983 - 278/82

    Rewe-Handelsgesellschaft Nord mbH und Rewe-Markt Herbert Kureit gegen

    1 - Siehe Urteil vom 9. Oktober 1980 in der Rechtssache 823/79, Cardati, Randnummer 10 der Entscheidungsgründe, Slg. S. 2780: "Was das von einem Mitgliedstaat den in seinem Hoheitsgebiet wohnhaften Personen auferlegte Verbot angeht, vorübergehend unter Freistellung von den Eingangsabgaben eingeführte Fahrzeuge zu benutzen, so stellt es ein wirksames Mittel dar, Steuerhinterziehungen zu verhindern und sicherzustellen, daß die Steuern im Besummungsland der Gegenstände entrichtet werden.".
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1988 - 127/86

    Ministère public und Ministre des finances des Königreichs Belgien gegen Yves

    - Urteil vom 9. Oktober 1980 in der Rechtssache 823/79, Carciati, Slg. 1980, 2773.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1985 - 249/84

    Staatsanwaltschaft und Finanzministerium gegen Venceslas Profant. -

    Die Rechtssache unterscheidet sich insoweit wesentlich von der Rechtssache 839/79 (Carciati, Slg. 1980, 2773), die auch in der genannten Rechtssache Abbink eine entscheidende Rolle spielte, da es im vorliegenden Fall nicht um die mit der Ausübung eines Gewerbes zusammenhängende Benutzung eines vorübergehend eingeführten Kraftfahrzeugs durch einen Inländer mit ständigem Wohnsitz im Einfuhrstaat geht.
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Giovanni Carciati.

    Freier Warenverkehr - Vorübergehende Einfuhr von Kraftfahrzeugen

Verfahrensgang

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