Rechtsprechung
| EuGH, 20.03.1984 - 84/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- EU-Kommission
Deutschland / Kommission
1 . STAATLICHE BEIHILFEN - BEIHILFEVORHABEN - PRÜFUNG DURCH DIE KOMMISSION - VORPRÜFUNGSPHASE - ZWECK - VERPFLICHTUNGEN DER KOMMISSION - ABLAUF EINER ANGEMESSENEN PRÜFUNGSFRIST - DURCHFÜHRUNG DER BEIHILFE - VORANKÜNDIGUNG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG-Vertrag Art. 93; EWG-Vertrag Art. 92
1. STAATLICHE BEIHILFEN - BEIHILFEVORHABEN - PRÜFUNG DURCH DIE KOMMISSION - VORPRÜFUNGSPHASE - ZWECK - VERPFLICHTUNGEN DER KOMMISSION - ABLAUF EINER ANGEMESSENEN PRÜFUNGSFRIST - DURCHFÜHRUNG DER BEIHILFE - VORANKÜNDIGUNG - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
EWGV Art. 3, 85, 86, 90, 92, 93, 94
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 25.01.1984 - 84/82
- EuGH, 20.03.1984 - 84/82
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 1984, 1451
- NJW 1984, 1286
Wird zitiert von ... (48)
- EuGH, 24.09.2002 - C-74/00
Staatliche Beihilfen - EGKS-Regelung - Rechte des Beihilfenempfängers - …
Ein solches Verfahren gibt außerdem den anderen Mitgliedstaaten und den betroffenen Wirtschaftskreisen die Gewähr, ihre Auffassung vortragen zu können (Urteil vom 20. März 1984 in der Rechtssache 84/82, Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451, Randnr. 13).97 Die Kommission macht geltend, die im angefochtenen Urteil gewählte Auslegung werde gestützt durch den Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 3. Mai 1996 in der Rechtssache C-399/95 R (Deutschland/Kommission, Slg. 1996, I-2441), der veranschauliche, wie streng die Beihilfenregelung im Rahmen des EGKS-Vertrags sei, und durch das Urteil EISA/Kommission.
107 Falck und ACB führen ferner aus, dass das Urteil vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 214/83 (Deutschland/Kommission, Slg. 1985, 3053), auf das sich das Gericht gestützt habe, nicht die Frage der zeitlichen Anwendung der nacheinander erlassenen Kodexe, besonders ihrer materiellen Vorschriften betreffe.
116 Deshalb kann die Kommission, wenn bei ihr Beihilfen, deren Genehmigung nach einem bestimmten Kodex die Mitgliedstaaten wünschen, nicht innerhalb der von diesem Kodex vorgeschriebenen Anmeldungsfrist angemeldet werden, über die Vereinbarkeit dieser Beihilfen mit diesem Kodex nicht mehr entscheiden (Urteile vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache Deutschland/Kommission, Randnrn. 40 bis 47, und vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-210/98 P, Salzgitter/Kommission, Slg. 2000, I-5843, Randnrn. 49 bis 55).
- EuG, 15.03.2001 - T-73/98
Société chimique Prayon-Rupel SA gegen Kommission der Europäischen …
Der Gerichtshof habe sich nicht vollständig den Schlussanträgen der Generalanwälte Sir Gordon Slynn vom 25. Januar 1984 in der Rechtssache 84/82 (Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451, 1492) und Tesauro in der Rechtssache Cook/Kommission (Slg. 1993, I-2502) angeschlossen, die stärker dazu neigten, für die Eröffnung des Verfahrens gemäß Artikel 93 Absatz 2 EG-Vertrag einen gewissen Automatismus anzunehmen.Es soll zum einen die Rechte möglicherweise betroffener Dritter schützen und zum anderen die Kommission in die Lage versetzen, sich vor Erlass ihrer Entscheidung umfassend über alle Umstände des Sachverhalts zu unterrichten (Urteil des Gerichtshofes vom 20. März 1984 in der Rechtssache 84/82, Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451, Randnr. 13).
Ist die Kommission jedoch nach dieser ersten Prüfung, was die Zulässigkeit der Beihilfe angeht, zur gegenteiligen Überzeugung gelangt oder hat sie nicht alle Schwierigkeiten bei der Beurteilung der fraglichen Maßnahme ausräumen können, so ist sie verpflichtet, alle erforderlichen Stellungnahmen einzuholen und zu diesem Zweck das Verfahren des Artikels 93 Absatz 2 einzuleiten (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes in der Rechtssache Deutschland/Kommission, Randnr. 13, vom 19. Mai 1993 in der Rechtssache C-198/91, Cook/Kommission, Randnr. 29, und vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-225/91, Matra/Kommission, Slg. 1993, I-3203, Randnr. 33; vgl. auch Urteil des Gerichts vom 18. September 1995 in der Rechtssache T-49/93, SIDE/Kommission, Slg. 1995, II-2501, Randnr. 58).
Er dürfe nicht länger sein, als eine erste Prüfung im Rahmen von Artikel 93 Absatz 3 EG-Vertrag normalerweise erfordere (vgl. Urteil Deutschland/Kommission).
93 Was erstens den Zeitraum zwischen der Anmeldung der geplanten Beihilfen und der Entscheidung angeht, so hat das Gericht in Randnummer 102 des Urteils vom 10. Mai 2000 in der Rechtssache T-46/97 (SIC/Kommission, Slg. 2000, II-2125) darauf hingewiesen, dass der Ablauf eines Zeitraums, der beträchtlich über das hinausgeht, was für eine erste Prüfung im Rahmen von Artikel 93 Absatz 3 EG-Vertrag erforderlich ist, zusammen mit anderen Faktoren zu der Feststellung führen kann, dass die Kommission auf ernsthafte Beurteilungsschwierigkeiten gestoßen ist, die die Einleitung des Verfahrens gemäß Artikel 93 Absatz 2 EG-Vertrag verlangten (vgl. Urteil Deutschland/Kommission, Randnrn. 15 und 17).
- EuG, 10.05.2000 - T-46/97 Da die Kommission nicht aufgrund einer einfachen Vorprüfung eine Überzeugung habe gewinnen können, hätte sie nach der Rechtsprechung durch Einleitung des Verfahrens eine gründliche Prüfung vornehmen müssen (vgl. insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 20. März 1984 in der Rechtssache 84/82, Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451, Randnr. 13).
Es läßt sich jedoch nicht ausschließen, daß der Inhalt der Erörterungen zwischen der Kommission und dem betreffendenMitgliedstaat während dieser Phase des Verfahrens unter bestimmten Umständen geeignet sein kann, das Vorliegen solcher Schwierigkeiten erkennen zu lassen (Urteil Deutschland/Kommission, Randnr. 14).
Schließlich kann nach der Rechtsprechung der Ablauf eines Zeitraums, der beträchtlich über das hinausgeht, was normalerweise für eine erste Prüfung imRahmen der Bestimmungen des Artikels 93 Absatz 3 des Vertrages erforderlich ist, zusammen mit anderen Faktoren zu der Feststellung führen, daß die Kommission auf ernsthafte Beurteilungsschwierigkeiten gestoßen ist, die die Einleitung des Verfahrens nach Artikel 93 Absatz 2 des Vertrages verlangten (Urteil Deutschland/Kommission, Randnrn. 15 und 17).
Nach der Rechtsprechung gehen derartige Zeiträume beträchtlich über das hinaus, was normalerweise für eine erste Prüfung erforderlich ist (Urteil Deutschland/Kommission, Randnrn. 15, Urteil Gestevisión Telecinco/Kommission, Randnrn. 80 und 81, und Schlußanträge des Generalanwalts Lenz in derRechtssache Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. I-1723, Nr. 92), die es der Kommission lediglich ermöglichen soll, sich eine erste Meinung über die Qualifizierung der ihrer Beurteilung unterliegenden Maßnahmen und über deren Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt zu bilden.
- BGH, 04.04.2003 - V ZR 314/02
Bodenreform - § 3a AusglLeistG ist verfassungskonform
Daher läßt der Europäische Gerichtshof keinen Zweifel daran, daß ein Verstoß gegen das Durchführungsverbot die Unwirksamkeit der betreffenden Beihilfemaßnahme zur Folge hat (…EuGH, Rs. 120/73, Gebrüder Lorenz GmbH/Deutschland, Slg. 1973, 1471 Rdn. 4; Rs. 84/82, Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451 Rdn. 11;… Rs. C-354/90, FNCE, Slg. 1991, I-5505 Rdn. 12, 16, 17), und zwar selbst dann, wenn die Europäische Kommission in ihrer abschließenden Entscheidung die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt (…EuGH, Rs. C-354/90 aaO Rdn. 16, 17;… Rs. C-47/91, Italien/Kommission, Slg. 1992, I-4145 Rdn. 29;… Rs. C-3994, SFEI, Slg. 1996, I-3547 Rdn. 67). - Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2002 - C-334/99
Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
(19) - Urteile vom 20. März 1984 in der Rechtssache 84/82 (Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451, Randnr. 11), vom 30. Juni 1992 in der Rechtssache C-312/90 (Spanien/Kommission, Slg. 1992, I-4117, Randnr. 18), vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-39/94 (SFEI u. a., Slg. 1996, I-3547, Randnr. 38) und Österreich/Kommission (Randnr. 74).(37) - Urteil vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 214/83 (Deutschland/Kommission, Slg. 1985, 3053, Randnrn. 45 bis 47).
(44) - Beschluss vom 3. Mai 1996 in der Rechtssache C-399/95 (Deutschland/Kommission, Slg. 1996, I-2441, Randnr. 80).
(47) - Urteil vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-156/98 (Deutschland/Kommission, Slg. 2000, I-6857, Randnrn. 46 bis 56).
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2000 - C-99/98 45: - Urteil in der Rechtssache 84/82 (Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451, Randnr. 13).
48: - Vgl. Urteil in der Rechtssache 84/82 (Deutschland/Kommission, zitiert in Fußnote 44, Randnrn. 2, 3, 8 und 11).
55: - Vgl. Urteile in der Rechtssache 84/82 (Deutschland/Kommission, zitiert in Fußnote 44, Randnr. 13) und in der Rechtssache C-198/91 (Cook/Kommission, zitiert in Fußnote 29, Randnr. 29).
59: - Vgl. Urteile in den Rechtssachen 84/82 (Deutschland/Kommission, zitiert in Fußnote 44, Randnr. 11) und C-312/90 (Spanien/Kommission, zitiert in Fußnote 20, Randnr. 18).
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1992 - C-313/90
Comité international de la rayonne et des fibres synthétiques und andere gegen …
Es ist nicht ausgeschlossen, daß sie ─ unter Berücksichtigung der Kriterien gemäß dem Urteil in der Rechtssache 84/82(91) ─ bei zutreffender Anwendung des Gemeinschaftsrechts einen anderen Standpunkt eingenommen hätte.(51) Urteil vom 20. März 1984 in der Rechtssache 84/82 (Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451); Urteil vom 9. Oktober 1984 in den verbundenen Rechtssachen 91/83 und 127/83 (Heineken Brouwerijen, Slg. 1984, 3435).
Was diese Frage angeht, so ist bislang nur geklärt, daß eine Rechtspflicht zur Einleitung des Verfahrens für den Fall besteht, daß die Kommission tatsächlich ernsthafte Schwierigkeiten hat , wenn sie die Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt untersucht (vgl. das Urteil Deutschland/Kommission, oben, Fußnote 51).
(91) Urteil vom 20. März 1984 in der Rechtssache 84/82 (Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451); siehe auch oben, Fußnote 78.
- EuGH, 15.02.2001 - C-99/98
Nichtigkeitsklage - Staatliches Beihilfevorhaben im Bereich Leistungshalbleiter - …
32 Der Gerichtshof hat in der Lorenz-Rechtsprechung und in später ergangenen Urteilen (z. B. Urteil vom 20. März 1984 in der Rechtssache 84/82, Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451, Randnrn. 11 und 12) entschieden, dass die beihilferechtliche Vorprüfungsphase gemäß Artikel 93 Absatz 3 EG-Vertrag nur dazu dient, der Kommission eine erste Meinungsbildung über die teilweise oder völlige Vereinbarkeit der ihr angezeigten Beihilfevorhaben mit dem Vertrag zu ermöglichen.74 So wird in der neuesten Rechtsprechung des Gerichtshofes die Hoechstdauer der Frist mit zwei Monaten angegeben (u. a. Urteil in der Rechtssache Deutschland/Kommission, Randnr. 11, sowie Urteile vom 30. Juni 1992 in der Rechtssache C-312/90, Spanien/Kommission, Slg. 1992, I-4117, Randnr. 18, und vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-39/94, SFEI u. a., Slg. 1996, I-3547, Randnr. 38).
76 Zu dem dritten Hauptargument der Kommission, im vorliegenden Fall sei keine Dringlichkeit gegeben, ist darauf hinzuweisen, dass die in der Lorenz-Rechtsprechung genannte Frist unter Berücksichtigung des Interesses des Mitgliedstaats, in den Fällen rasch Klarheit zu erlangen, in denen ein dringendes Bedürfnis zum Eingreifen bestehen kann, mit zwei Monaten angegeben wurde (Urteil in der Rechtssache Deutschland/Kommission, Randnr. 11).
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-204/97 Daraus erklärt sich das Urteil in der Rechtssache 84/82(18) zur Entscheidung der Kommission, keine Einwände gegen eine belgische Beihilfe zu erheben.
In der Rechtssache 84/82(19) sah der Gerichtshof es als ausreichend an, daß die Kommission und Belgien über mehr als 16 Monate miteinander verhandelten, um das Beihilfevorhaben wesentlich zu verändern.
18: - Urteil vom 20. März 1984 (Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451, Randnrn. 13 ff.); ähnlich im Urteil vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-225/91 (Matra/Kommission, Slg. 1993, I-3203) und implizit auch im Urteil des Gerichts erster Instanz vom 28. September 1995 in der Rechtssache T-95/94 (Sytraval/Kommission, Slg. 1995, II-2651) und im Urteil vom 2. April 1998 zum zugehörigen Rechtsmittel, der Rechtssache C-367/95 P (Kommission/Sytraval, Slg. 1998, I-1719), wo eine Bearbeitungsdauer von 51 Monaten im Raum stand.
19: - Urteil in der Rechtssache 84/82 (zitiert in Fußnote 17, Randnrn. 14 ff.).
- EuG, 14.01.2004 - T-109/01
Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Beihilfen des Königreichs der …
Dieses Verfahren gibt außerdem anderen Mitgliedstaaten und den betroffenen Kreisen die Gewähr, dass sie sich äußern können (Urteil des Gerichtshofes vom 20. März 1984 in der Rechtssache 84/82, Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451, Randnr. 13).Überdies ist daran zu erinnern, dass die Kommission bei der Anwendung des Artikels 87 Absatz 3 EG über ein weites Ermessen verfügt, dessen Ausübung wirtschaftliche und soziale Wertungen voraussetzt, die in einem Gemeinschaftskontext vorzunehmen sind (u. a. Urteile des Gerichtshofes vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-156/98, Deutschland/Kommission, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 67, und vom 7. März 2002 in der Rechtssache C-310/99, Italien/Kommission, Slg. 2002, I-2289, Randnr. 45), und dass der Gemeinschaftsrichter, wenn er prüft, ob diese Befugnis rechtmäßig ausgeübt wurde, nicht die Beurteilung der zuständigen Behörde durch seine eigene Beurteilung ersetzen darf, sondern sich auf die Prüfung beschränken muss, ob diese Beurteilung offensichtlich irrig oder ermessensmissbräuchlich ist (Urteile des Gerichtshofes vom 7. März 2002, 1talien/Kommission, Randnr. 46, und vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-456/00, Frankreich/Kommission, Slg. 2002, I-11949, Randnr. 41, sowie Urteil des Gerichts vom 13. Juni 2000 in den Rechtssachen T-204/97 und T-270/97, EPAC/Kommission, Slg. 2000, II-2267, Randnr. 97).
Schließlich steht zwar fest, dass die Kommission in der Begründung ihrer Entscheidung zumindest die Umstände aufführen muss, unter denen eine Beihilfe gewährt worden ist, wenn diese den Nachweis ermöglichen, dass die Beihilfe geeignet ist, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen (Urteile des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1987 in der Rechtssache 248/84, Deutschland/Kommission, Slg. 1987, 4013, Randnr. 18, und vom 19. September 2002, Spanien/Kommission, zitiert oben in Randnr. 48, Randnr. 54), sie ist jedoch nicht verpflichtet, die tatsächlichen Auswirkungen bereits gewährter Beihilfen darzutun.
- EuGH, 02.04.1998 - C-367/95
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beschwerde eines Wettbewerbers - Pflichten …
- EuG, 25.06.1998 - T-371/94
Staatliche Beihilfe - Luftverkehr - Fluggesellschaft in Finanzkrise - Genehmigung …
- EuGH, 14.09.1994 - C-278/92
Spanien / Kommission
- EuGH, 03.05.2001 - C-204/97
Staatliche Beihilfen - Beihilfen für die Erzeuger von Likörweinen und …
- EuGH, 19.05.1993 - C-198/91
Cook / Kommission
- EuG, 15.09.1998 - T-11/95
Staatliche Beihilfen - Nichtigkeitsklage - Fristen - Individuell betroffene …
- EuG, 18.09.1995 - T-49/93
- EuG, 11.02.1999 - T-86/96
Staatliche Beihilfen - Luftverkehr - Steuerrecht - Nichtigkeitsklage - …
- EuG, 01.12.2004 - T-27/02
Staatliche Beihilfen - Entscheidung der Kommission, keine Einwände zu erheben - …
- EuG, 18.11.2004 - T-176/01
Staatliche Beihilfen - Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen - …
- EuGH, 23.05.2000 - C-106/98
Rechtsmittel - Natürliche oder juristische Personen - Handlung, die sie …
- EuG, 16.12.1999 - T-158/96
EGKS-Vertrag - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Entscheidung, mit der …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.05.1999 - C-288/96
- EuGH, 10.05.2005 - C-400/99
Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen in Bezug auf …
- EuGH, 15.04.2008 - C-390/06
Staatliche Beihilfen - Für eine bestimmte Zeit genehmigte Beihilferegelung - …
- EuG, 10.02.2009 - T-388/03
Staatliche Beihilfen - Entscheidung, keine Einwände zu erheben - …
- EuGH, 01.06.1999 - C-319/97
Artikel 100a Absatz 4 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 95 Absätze 4 …
- EuG, 10.04.2003 - T-366/00
Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfe - Verordnung (EG) Nr. 659/1999 - …
- EuG, 05.08.2003 - T-116/01
Staatliche Beihilfen - Nichtigkeitsklage - Entscheidung über die Einstellung …
- EuG, 15.06.2005 - T-171/02
Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung zur Umstrukturierung landwirtschaftlicher …
- EuG, 01.07.2010 - T-62/08
Staatliche Beihilfen - Entschädigung für eine Enteignung aus Gemeinwohlgründen - …
- EuG, 30.01.2002 - T-212/00
Staatliche Beihilfen - Entscheidung, mit der eine Beihilfe für mit dem …
- EuG, 03.03.2010 - T-36/06
Staatliche Beihilfen - Übertragung öffentlichen Vermögens auf die Landesbank …
- EuG, 01.07.2010 - T-53/08
Staatliche Beihilfen - Entschädigung für eine Enteignung aus Gemeinwohlgründen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2010 - C-83/09
Unionsbürgerschaft - Recht der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet der …
- EuG, 13.01.2004 - T-158/99
Staatliche Beihilfen - Beihilfen mit regionaler Zielsetzung - Ordnungsmäßigkeit …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2010 - C-148/09
Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Entscheidung der …
- EuG, 29.03.2007 - T-366/00
Staatliche Beihilfen - Kaufpreis eines Grundstücks - Entscheidung, mit der die …
- EuG, 04.07.2007 - T-475/04
Staatliche Beihilfen - Mobilfunk - Änderung der von Orange France und SFR für …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2008 - C-75/05
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Entscheidung der Kommission, keine Einwände …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2008 - C-431/07
Rechtsmittel - Art. 87 Abs. 1 EG - Staatliche Beihilfen - Richtlinie …
- EuG, 01.07.2010 - T-568/08
Staatliche Beihilfen - Öffentlich-rechtlicher Rundfunk - Beihilfevorhaben der …
- EuG, 18.02.1998 - T-189/97
Staatliche Beihilfen - Entscheidung, in der die Unvereinbarkeit einer Beihilfe …
- EuG, 19.09.2006 - T-166/01
EGKS - Staatliche Beihilfen - Umweltschutzbeihilfen - Beihilfe Italiens zugunsten …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2007 - C-390/06
Gültigkeit eines Beschlusses der Kommission, mit der eine Beihilferegelung, die …
- EuG, 09.09.2010 - T-359/04
Staatliche Beihilfen - Umweltabgabe auf Granulat im Vereinigten Königreich - …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2010 - C-194/09
Rechtsmittel - Regelungen über Sonderstromtarife für energieintensive …
- EuG, 07.06.2001 - T-187/99
Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfe - Mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare …
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 25.01.1984 - 84/82 |
Volltextveröffentlichungen
- EU-Kommission
Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Staatliche Beihilfen - Textil und Bekleidung - Anfechtung der Ermächtigung zum Inkraftsetzen - Untätigkeitsklage
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 25.01.1984 - 84/82
- EuGH, 20.03.1984 - 84/82
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- EuG, 15.03.2001 - T-73/98
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Der Gerichtshof habe sich nicht vollständig den Schlussanträgen der Generalanwälte Sir Gordon Slynn vom 25. Januar 1984 in der Rechtssache 84/82 (Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451, 1492) und Tesauro in der Rechtssache Cook/Kommission (Slg. 1993, I-2502) angeschlossen, die stärker dazu neigten, für die Eröffnung des Verfahrens gemäß Artikel 93 Absatz 2 EG-Vertrag einen gewissen Automatismus anzunehmen.Es soll zum einen die Rechte möglicherweise betroffener Dritter schützen und zum anderen die Kommission in die Lage versetzen, sich vor Erlass ihrer Entscheidung umfassend über alle Umstände des Sachverhalts zu unterrichten (Urteil des Gerichtshofes vom 20. März 1984 in der Rechtssache 84/82, Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451, Randnr. 13).
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