Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 12.01.2004 - 9 (2) Sa 653/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- IWW
BGB § 611 Abs. 1 BGB § 626 BGB § 615 Satz 1 BGB § 296 Satz 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages; Eintreten in das bestehende Arbeitsverhältnis als Erbe gem. § 1922 Abs. 1 BGB bei Tod des Arbeitgebers; Abgrenzung des Arbeitsvertrages von einem freien Mitarbeiterverhältnis ; Vorliegen eines Scheingeschäfts i. S. d. § 117 BGB; ...
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§§ 611 Abs. 1, 626, 615 Satz 1, 296 Satz 1 BGB
Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - persönliche Abhängigkeit - fristlose Kündigung eines befristeten Vertrags - Annahmeverzug des Arbeitgebers
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
BGB § 611 Abs. 1; ; BGB § 626; ; BGB § 615 Satz 1; ; BGB § 296 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, persönliche Abhängigkeit; fristlose Kündigung eines befristeten Vertrags; Annahmeverzug des Arbeitgebers
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 11.07.2002 - 16 Ca 5586/01
- LAG Nürnberg, 12.01.2004 - 9 (2) Sa 653/02
- BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 125/04
Papierfundstellen
- NZA-RR 2004, 400
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94
Status einer Lehrkraft
Auszug aus LAG Nürnberg, 12.01.2004 - 9 (2) Sa 653/02
Für die Abgrenzung von anderen Vertragsbeziehungen insbesondere einem sonstigen Dienstverhältnis i.S.d. § 611 Abs. 1 BGB hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB freier Mitarbeiter; Urteil vom 19.11.1997 - 5 AZR 653/96 - AP Nr. 90 zu § 611 BGB Abhängigkeit; jeweils m.w.N.) nicht entscheidend darauf abgestellt, wie die Parteien das Vertragsverhältnis bezeichnet haben.Aufgrund der ausdrücklichen Wahl des Vertragstypus "Arbeitsverhältnis" und des Vorbehalts "näherer Anweisungen", kommt es auf den Umfang des tatsächlich ausgeübten Weisungsrechtes nicht an (so BAG vom 12.09.1996, a.a.O.).
- BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 84/94
Teilzeitbeschäftigung neben Hauptberuf - Gleichbehandlung
Auszug aus LAG Nürnberg, 12.01.2004 - 9 (2) Sa 653/02
Nur dann, wenn es an einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung fehlt, müssen im Einzelfall festzustellende Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass das für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erforderliche Maß an persönlicher Abhängigkeit gegeben ist (so BAG in den Urteilen vom 01.11.1995 - 5 AZR 84/94 und 5 AZR 880/94 - NZA 1996, 813 und 1996, 816).Hierbei wiederum steht der Annahme eines Arbeitsverhältnisses nicht entgegen, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete fachlichen Weisungen nicht unterliegt, wenn er Dienste höherer Art ausübt, bei denen der Ausführende ein höheres Maß an Eigeninitiative und fachlicher Selbstbestimmung in Anspruch nehmen darf (so BAG NZA 1996, 813, 814, m.w.N.).
- BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97
Annahmeverzug nach Kündigungsrücknahme
Auszug aus LAG Nürnberg, 12.01.2004 - 9 (2) Sa 653/02
Insoweit kann auf die Rechtsprechung nach Ausspruch einer Kündigung verwiesen werden (BAG vom 21.01.1993 - 2 AZR 309/92 - AP Nr. 53 zu § 61 BGB; vom 19.01.1999 - 9 AZR 679/97 - AP Nr. 79 zu § 615 BGB), die auch in anderen Fallkonstellationen zum Tragen kommt, in denen der Arbeitgeber erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt (…vgl. Erfurter Kommentar-Preiss, 4. Aufl., § 615 BGB Rdz 41, 42 m.w.N).
- BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96
Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr
Auszug aus LAG Nürnberg, 12.01.2004 - 9 (2) Sa 653/02
Für die Abgrenzung von anderen Vertragsbeziehungen insbesondere einem sonstigen Dienstverhältnis i.S.d. § 611 Abs. 1 BGB hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB freier Mitarbeiter; Urteil vom 19.11.1997 - 5 AZR 653/96 - AP Nr. 90 zu § 611 BGB Abhängigkeit; jeweils m.w.N.) nicht entscheidend darauf abgestellt, wie die Parteien das Vertragsverhältnis bezeichnet haben. - BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 346/01
Betriebsübergang - Kündigung des Insolvenzverwalters
Auszug aus LAG Nürnberg, 12.01.2004 - 9 (2) Sa 653/02
Dies ist deshalb zunächst zu prüfen, da Streitgegenstand der gegen die ausgesprochenen Kündigungen gerichteten besonderen Kündigungsschutzanträge ist, ob ein Arbeitsverhältnis, das bereits im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung bestand hat zu dem mit der Kündigung beabsichtigten Termin wirksam beendet worden ist oder nicht (vgl. BAG vom 18.04.2002 - 8 AZR 346/01 - NZA 2002, 1207, 1209, m.w.N.). - BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 309/92
Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus LAG Nürnberg, 12.01.2004 - 9 (2) Sa 653/02
Insoweit kann auf die Rechtsprechung nach Ausspruch einer Kündigung verwiesen werden (BAG vom 21.01.1993 - 2 AZR 309/92 - AP Nr. 53 zu § 61 BGB; vom 19.01.1999 - 9 AZR 679/97 - AP Nr. 79 zu § 615 BGB), die auch in anderen Fallkonstellationen zum Tragen kommt, in denen der Arbeitgeber erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt (…vgl. Erfurter Kommentar-Preiss, 4. Aufl., § 615 BGB Rdz 41, 42 m.w.N). - BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 880/94
Gleichbehandlung beim Arbeitsentgelt für Teilzeitnebentätigkeit
Auszug aus LAG Nürnberg, 12.01.2004 - 9 (2) Sa 653/02
Nur dann, wenn es an einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung fehlt, müssen im Einzelfall festzustellende Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass das für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erforderliche Maß an persönlicher Abhängigkeit gegeben ist (so BAG in den Urteilen vom 01.11.1995 - 5 AZR 84/94 und 5 AZR 880/94 - NZA 1996, 813 und 1996, 816). - BAG, 11.08.1987 - 8 AZR 609/84
Anspruch auf Schadensersatz aufgrund einer Untreuehandlung des Arbeitnehmers
Auszug aus LAG Nürnberg, 12.01.2004 - 9 (2) Sa 653/02
Für die Abgrenzung von anderen Vertragsbeziehungen insbesondere einem sonstigen Dienstverhältnis i.S.d. § 611 Abs. 1 BGB hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB freier Mitarbeiter; Urteil vom 19.11.1997 - 5 AZR 653/96 - AP Nr. 90 zu § 611 BGB Abhängigkeit; jeweils m.w.N.) nicht entscheidend darauf abgestellt, wie die Parteien das Vertragsverhältnis bezeichnet haben.
- BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 125/04
Arbeitnehmerstatus - Scheingeschäft - außerordentliche Kündigung - …
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 12. Januar 2004 - 9 (2) Sa 653/02 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. - LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2017 - 3 Sa 380/17
Arbeitnehmereigenschaft eines Kurierfahrers
Es müssen keine Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass ein für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erforderliches Maß an persönlicher Abhängigkeit gegeben ist (LAG Nürnberg 12.01.2004, NZA-RR 2004, 400). - LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2014 - 3 Sa 513/13
Handelsvertreter - Arbeitnehmerstatus
Es müssen keine Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass ein für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erforderliches Maß an persönlicher Abhängigkeit gegeben ist (LAG Nürnberg 12.01.2004, NZA-RR 2004, 400).
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2015 - 3 Sa 437/14
Arbeitnehmerbegriff - Korrekturtätigkeit - Nettolohnvereinbarung
Es müssen keine Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass ein für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erforderliches Maß an persönlicher Abhängigkeit gegeben ist (LAG Nürnberg 12.01.2004, NZA-RR 2004, 400). - LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2014 - 3 Sa 153/14
Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Arbeitnehmerbegriff - Darlegungslast
Es müssen keine Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass ein für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erforderliches Maß an persönlicher Abhängigkeit gegeben ist (LAG Nürnberg 12.01.2004, NZA-RR 2004, 400). - LAG Rheinland-Pfalz, 27.02.2012 - 5 Sa 607/11
Zum Arbeitnehmerstatus eines GmbH-Geschäftsführers - unionsrechtlicher …
Es müssen keine Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass ein für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erforderliches Maß an persönlicher Abhängigkeit gegeben ist (LAG Nürnberg 12.01.2004, NZA-RR 2004, 400). - LAG Nürnberg, 21.11.2011 - 4 Ta 180/11
Rechtsweg - Arbeitsaufnahme "zur Probe" - Beweislast für Dienstvertrag
Haben die Vertragspartner in Form einer schriftlichen, mündlichen oder konkludenten Vereinbarung ein Arbeitsverhältnis und kein freies Dienstverhältnis begründet, kommt es auf die faktische Durchführung des Vertragsverhältnisses nicht an (vgl. LAG Nürnberg vom 12.01.2004 - 9 (2) Sa 653/02 - NZA - RR 2004, 400; BAG vom 01.11.1995 - 5 AZR 84/94 und 5 AZR 880/94 - NZA 1996, 813 und 816). - LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2014 - 3 Sa 446/13
Hinreichende Bestimmtheit einer das Arbeitsverhältnis betreffenden …
Es müssen keine Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass ein für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erforderliches Maß an persönlicher Abhängigkeit gegeben ist (LAG Nürnberg 12.01.2004, NZA-RR 2004, 400). - LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2013 - 5 Sa 339/12
Abgrenzung - Arbeitsverhältnis - Dienstverhältnis - Außerordentliche Kündigung - …
Es müssen keine Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass ein für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erforderliches Maß an persönlicher Abhängigkeit gegeben ist (LAG Nürnberg 12.01.2004, NZA-RR 2004, 400). - LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2010 - 6 Ta 61/10
Rechtsweg für Verrichtungen nach Erbeinsetzung
Der wirkliche Geschäftsinhalt ist vorliegend eindeutig nicht auf Tätigkeiten gerichtet, die für einen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern möglichen Rechtsstreitigkeiten bestimmend sind (…vgl. BAG, Urt. v. 12.09.1996 - 5 AZR 106/94 und 19.11.1997 - 5 AZR 653/96 = AP Nr. 90 zu § 611 BGB Abhängigkeit; LAG Nürnberg Urt. v. 12.01.2004 - 9 (2) Sa 653/02).
Rechtsprechung
ArbG Nürnberg, 11.07.2002 - 16 Ca 5586/01 |
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 11.07.2002 - 16 Ca 5586/01
- LAG Nürnberg, 12.01.2004 - 9 (2) Sa 653/02
- BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 125/04
Wird zitiert von ...
- LAG Nürnberg, 12.01.2004 - 9 (2) Sa 653/02
Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - persönliche Abhängigkeit - fristlose …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 11.07.2002 - Az.: 16 Ca 5586/01 - wird auf Kosten der Berufungsführerin zurückgewiesen.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 11.7.2002, Az.: 16 Ca 5586/01, abgeändert.