Weitere Entscheidung unten: ArbG Nürnberg, 11.07.2002

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   LAG Nürnberg, 12.01.2004 - 9 (2) Sa 653/02   

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LAG Nürnberg, 12.01.2004 - 9 (2) Sa 653/02 (https://dejure.org/2004,4656)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 12.01.2004 - 9 (2) Sa 653/02 (https://dejure.org/2004,4656)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 12. Januar 2004 - 9 (2) Sa 653/02 (https://dejure.org/2004,4656)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    BGB § 611 Abs. 1 BGB § 626 BGB § 615 Satz 1 BGB § 296 Satz 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages; Eintreten in das bestehende Arbeitsverhältnis als Erbe gem. § 1922 Abs. 1 BGB bei Tod des Arbeitgebers; Abgrenzung des Arbeitsvertrages von einem freien Mitarbeiterverhältnis ; Vorliegen eines Scheingeschäfts i. S. d. § 117 BGB; ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 611 Abs. 1, 626, 615 Satz 1, 296 Satz 1 BGB
    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - persönliche Abhängigkeit - fristlose Kündigung eines befristeten Vertrags - Annahmeverzug des Arbeitgebers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 400
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94

    Status einer Lehrkraft

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.01.2004 - 9 (2) Sa 653/02
    Für die Abgrenzung von anderen Vertragsbeziehungen insbesondere einem sonstigen Dienstverhältnis i.S.d. § 611 Abs. 1 BGB hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB freier Mitarbeiter; Urteil vom 19.11.1997 - 5 AZR 653/96 - AP Nr. 90 zu § 611 BGB Abhängigkeit; jeweils m.w.N.) nicht entscheidend darauf abgestellt, wie die Parteien das Vertragsverhältnis bezeichnet haben.

    Aufgrund der ausdrücklichen Wahl des Vertragstypus "Arbeitsverhältnis" und des Vorbehalts "näherer Anweisungen", kommt es auf den Umfang des tatsächlich ausgeübten Weisungsrechtes nicht an (so BAG vom 12.09.1996, a.a.O.).

  • BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 84/94

    Teilzeitbeschäftigung neben Hauptberuf - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.01.2004 - 9 (2) Sa 653/02
    Nur dann, wenn es an einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung fehlt, müssen im Einzelfall festzustellende Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass das für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erforderliche Maß an persönlicher Abhängigkeit gegeben ist (so BAG in den Urteilen vom 01.11.1995 - 5 AZR 84/94 und 5 AZR 880/94 - NZA 1996, 813 und 1996, 816).

    Hierbei wiederum steht der Annahme eines Arbeitsverhältnisses nicht entgegen, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete fachlichen Weisungen nicht unterliegt, wenn er Dienste höherer Art ausübt, bei denen der Ausführende ein höheres Maß an Eigeninitiative und fachlicher Selbstbestimmung in Anspruch nehmen darf (so BAG NZA 1996, 813, 814, m.w.N.).

  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97

    Annahmeverzug nach Kündigungsrücknahme

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.01.2004 - 9 (2) Sa 653/02
    Insoweit kann auf die Rechtsprechung nach Ausspruch einer Kündigung verwiesen werden (BAG vom 21.01.1993 - 2 AZR 309/92 - AP Nr. 53 zu § 61 BGB; vom 19.01.1999 - 9 AZR 679/97 - AP Nr. 79 zu § 615 BGB), die auch in anderen Fallkonstellationen zum Tragen kommt, in denen der Arbeitgeber erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt (vgl. Erfurter Kommentar-Preiss, 4. Aufl., § 615 BGB Rdz 41, 42 m.w.N).
  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96

    Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.01.2004 - 9 (2) Sa 653/02
    Für die Abgrenzung von anderen Vertragsbeziehungen insbesondere einem sonstigen Dienstverhältnis i.S.d. § 611 Abs. 1 BGB hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB freier Mitarbeiter; Urteil vom 19.11.1997 - 5 AZR 653/96 - AP Nr. 90 zu § 611 BGB Abhängigkeit; jeweils m.w.N.) nicht entscheidend darauf abgestellt, wie die Parteien das Vertragsverhältnis bezeichnet haben.
  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 346/01

    Betriebsübergang - Kündigung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.01.2004 - 9 (2) Sa 653/02
    Dies ist deshalb zunächst zu prüfen, da Streitgegenstand der gegen die ausgesprochenen Kündigungen gerichteten besonderen Kündigungsschutzanträge ist, ob ein Arbeitsverhältnis, das bereits im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung bestand hat zu dem mit der Kündigung beabsichtigten Termin wirksam beendet worden ist oder nicht (vgl. BAG vom 18.04.2002 - 8 AZR 346/01 - NZA 2002, 1207, 1209, m.w.N.).
  • BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 309/92

    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.01.2004 - 9 (2) Sa 653/02
    Insoweit kann auf die Rechtsprechung nach Ausspruch einer Kündigung verwiesen werden (BAG vom 21.01.1993 - 2 AZR 309/92 - AP Nr. 53 zu § 61 BGB; vom 19.01.1999 - 9 AZR 679/97 - AP Nr. 79 zu § 615 BGB), die auch in anderen Fallkonstellationen zum Tragen kommt, in denen der Arbeitgeber erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt (vgl. Erfurter Kommentar-Preiss, 4. Aufl., § 615 BGB Rdz 41, 42 m.w.N).
  • BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 880/94

    Gleichbehandlung beim Arbeitsentgelt für Teilzeitnebentätigkeit

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.01.2004 - 9 (2) Sa 653/02
    Nur dann, wenn es an einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung fehlt, müssen im Einzelfall festzustellende Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass das für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erforderliche Maß an persönlicher Abhängigkeit gegeben ist (so BAG in den Urteilen vom 01.11.1995 - 5 AZR 84/94 und 5 AZR 880/94 - NZA 1996, 813 und 1996, 816).
  • BAG, 11.08.1987 - 8 AZR 609/84

    Anspruch auf Schadensersatz aufgrund einer Untreuehandlung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.01.2004 - 9 (2) Sa 653/02
    Für die Abgrenzung von anderen Vertragsbeziehungen insbesondere einem sonstigen Dienstverhältnis i.S.d. § 611 Abs. 1 BGB hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB freier Mitarbeiter; Urteil vom 19.11.1997 - 5 AZR 653/96 - AP Nr. 90 zu § 611 BGB Abhängigkeit; jeweils m.w.N.) nicht entscheidend darauf abgestellt, wie die Parteien das Vertragsverhältnis bezeichnet haben.
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 125/04

    Arbeitnehmerstatus - Scheingeschäft - außerordentliche Kündigung -

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 12. Januar 2004 - 9 (2) Sa 653/02 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2017 - 3 Sa 380/17

    Arbeitnehmereigenschaft eines Kurierfahrers

    Es müssen keine Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass ein für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erforderliches Maß an persönlicher Abhängigkeit gegeben ist (LAG Nürnberg 12.01.2004, NZA-RR 2004, 400).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2014 - 3 Sa 513/13

    Handelsvertreter - Arbeitnehmerstatus

    Es müssen keine Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass ein für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erforderliches Maß an persönlicher Abhängigkeit gegeben ist (LAG Nürnberg 12.01.2004, NZA-RR 2004, 400).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2015 - 3 Sa 437/14

    Arbeitnehmerbegriff - Korrekturtätigkeit - Nettolohnvereinbarung

    Es müssen keine Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass ein für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erforderliches Maß an persönlicher Abhängigkeit gegeben ist (LAG Nürnberg 12.01.2004, NZA-RR 2004, 400).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2014 - 3 Sa 153/14

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Arbeitnehmerbegriff - Darlegungslast

    Es müssen keine Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass ein für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erforderliches Maß an persönlicher Abhängigkeit gegeben ist (LAG Nürnberg 12.01.2004, NZA-RR 2004, 400).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.02.2012 - 5 Sa 607/11

    Zum Arbeitnehmerstatus eines GmbH-Geschäftsführers - unionsrechtlicher

    Es müssen keine Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass ein für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erforderliches Maß an persönlicher Abhängigkeit gegeben ist (LAG Nürnberg 12.01.2004, NZA-RR 2004, 400).
  • LAG Nürnberg, 21.11.2011 - 4 Ta 180/11

    Rechtsweg - Arbeitsaufnahme "zur Probe" - Beweislast für Dienstvertrag

    Haben die Vertragspartner in Form einer schriftlichen, mündlichen oder konkludenten Vereinbarung ein Arbeitsverhältnis und kein freies Dienstverhältnis begründet, kommt es auf die faktische Durchführung des Vertragsverhältnisses nicht an (vgl. LAG Nürnberg vom 12.01.2004 - 9 (2) Sa 653/02 - NZA - RR 2004, 400; BAG vom 01.11.1995 - 5 AZR 84/94 und 5 AZR 880/94 - NZA 1996, 813 und 816).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2014 - 3 Sa 446/13

    Hinreichende Bestimmtheit einer das Arbeitsverhältnis betreffenden

    Es müssen keine Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass ein für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erforderliches Maß an persönlicher Abhängigkeit gegeben ist (LAG Nürnberg 12.01.2004, NZA-RR 2004, 400).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2013 - 5 Sa 339/12

    Abgrenzung - Arbeitsverhältnis - Dienstverhältnis - Außerordentliche Kündigung -

    Es müssen keine Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass ein für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erforderliches Maß an persönlicher Abhängigkeit gegeben ist (LAG Nürnberg 12.01.2004, NZA-RR 2004, 400).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2010 - 6 Ta 61/10

    Rechtsweg für Verrichtungen nach Erbeinsetzung

    Der wirkliche Geschäftsinhalt ist vorliegend eindeutig nicht auf Tätigkeiten gerichtet, die für einen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern möglichen Rechtsstreitigkeiten bestimmend sind (vgl. BAG, Urt. v. 12.09.1996 - 5 AZR 106/94 und 19.11.1997 - 5 AZR 653/96 = AP Nr. 90 zu § 611 BGB Abhängigkeit; LAG Nürnberg Urt. v. 12.01.2004 - 9 (2) Sa 653/02).
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Rechtsprechung
   ArbG Nürnberg, 11.07.2002 - 16 Ca 5586/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,34713
ArbG Nürnberg, 11.07.2002 - 16 Ca 5586/01 (https://dejure.org/2002,34713)
ArbG Nürnberg, Entscheidung vom 11.07.2002 - 16 Ca 5586/01 (https://dejure.org/2002,34713)
ArbG Nürnberg, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - 16 Ca 5586/01 (https://dejure.org/2002,34713)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Nürnberg, 12.01.2004 - 9 (2) Sa 653/02

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - persönliche Abhängigkeit - fristlose

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 11.07.2002 - Az.: 16 Ca 5586/01 - wird auf Kosten der Berufungsführerin zurückgewiesen.

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 11.7.2002, Az.: 16 Ca 5586/01, abgeändert.

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