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   BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 387/10   

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https://dejure.org/2011,4476
BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 387/10 (https://dejure.org/2011,4476)
BAG, Entscheidung vom 15.11.2011 - 9 AZR 387/10 (https://dejure.org/2011,4476)
BAG, Entscheidung vom 15. November 2011 - 9 AZR 387/10 (https://dejure.org/2011,4476)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags - Über-schreiten der Überlastquote - Gleichbehandlung bei Stichtagsregelung

  • openjur.de

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags; Über-schreiten der Überlastquote; Gleichbehandlung bei Stichtagsregelung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags - Überschreiten der Überlastquote - Vereinbarkeit einer Stichtagsregelung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 Nr 3 Alt 1 AltTZG 1996, § 2 Abs 1 AltTZTV, § 242 BGB, Art 3 Abs 1 GG, § 315 BGB
    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags - Überschreiten der Überlastquote - Vereinbarkeit einer Stichtagsregelung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags im Fall auch nach Überschreiten der Überlastquote noch abgeschlossenen Verträgen mit anderen Mitarbeitern

  • Betriebs-Berater

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags

  • rewis.io

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags - Überschreiten der Überlastquote - Vereinbarkeit einer Stichtagsregelung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz

  • ra.de
  • rewis.io

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags - Überschreiten der Überlastquote - Vereinbarkeit einer Stichtagsregelung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags bei Überschreiten der Überlastquote; Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz und Stichtagsregelung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags aus Gleichbehandlungsgrundsatz?

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zum Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 218
  • BB 2011, 2932
  • BB 2012, 316
  • DB 2012, 1047
 
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Wird zitiert von ... (119)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07

    Altersteilzeit - Überforderungsquote

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 387/10
    Die tarifliche Anspruchsgrundlage des § 2 Abs. 1 TV ATZ, die die Änderung des Arbeitsverhältnisses in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis nur "auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes" vorsieht, bezieht das öffentlich-rechtliche System der an bestimmte Erfordernisse gebundenen Refinanzierung durch Erstattungsleistungen der öffentlichen Hand nach § 3 und § 4 AltTZG in die privatrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen mit ein (BAG 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 35, BAGE 126, 264) .

    Eine Verwirkung kommt nur in Betracht, wenn besondere Umstände vorliegen, die darauf schließen lassen, der Arbeitgeber werde sich dauerhaft nicht auf die Überlastquote berufen (vgl. BAG 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 43, BAGE 126, 264) .

    Schließt der Arbeitgeber - wie im Streitfall - mit Arbeitnehmern Altersteilzeitarbeitsverträge, obwohl er wegen Überschreitens der in § 3 Abs. 1 Nr. 3 AltTZG geregelten Überlastquote hierzu nicht verpflichtet ist (vgl. BAG 13. Juli 2010 - 9 AZR 287/09 - Rn. 40 f., AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 47 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 34) , erbringt er eine freiwillige Leistung und hat deshalb bei der Entscheidung über den Antrag eines Arbeitnehmers auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten (vgl. BAG 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 54, BAGE 126, 264) .

    Diese Grundsätze gelten insbesondere in den Fällen, in denen ein Arbeitgeber im Hinblick auf das Überschreiten der Überlastquote einen Stichtag festlegt, ab dem er den Abschluss von Altersteilzeitarbeitsverträgen ablehnt (vgl. BAG 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 53, BAGE 126, 264 ) .

  • BAG, 14.10.2008 - 9 AZR 511/07

    Altersteilzeit - Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags -

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 387/10
    Die gesetzliche Quotierung dient auch dazu, altersteilzeitbedingte finanzielle Mehraufwendungen des Arbeitgebers in Grenzen zu halten (BAG 14. Oktober 2008 - 9 AZR 511/07 - Rn. 24, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 41 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 29) .

    c) Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 14. Oktober 2008 (BAG - 9 AZR 511/07 - Rn. 24, aaO) angenommen hat, das Überschreiten der Überlastquote sei lediglich ein Aspekt, den der Arbeitgeber im Rahmen des von ihm auszuübenden Ermessen berücksichtigen könne, wird hieran nicht festgehalten.

  • BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 225/10

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags - Überlastquote -

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 387/10
    Die Beschäftigung von Arbeitnehmern über die gesetzliche Quote hinaus ist ein negatives Tatbestandsmerkmal, das bereits die Entstehung des Anspruchs hindert (vgl. BAG 18. Oktober 2011 - 9 AZR 225/10 - Rn. 30) .

    Denn einem Arbeitnehmer, der die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 2 TV ATZ erfüllt, wächst kein tariflicher Anspruch zu, wenn in dem Betrieb mehr als fünf vH der Beschäftigten in Altersteilzeit beschäftigt werden (so zuletzt BAG 18. Oktober 2011 - 9 AZR 225/10 - Rn. 30) .

  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 486/08

    Gleichbehandlung bei Lohnerhöhung

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 387/10
    Gewährt der Arbeitgeber Arbeitnehmern freiwillige Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip, ist der Arbeitgeber ungeachtet des Vorrangs der Vertragsfreiheit an den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden (vgl. BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 486/08 - Rn. 11, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 209 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 20) .
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 155/09

    Altersteilzeit - Vertragsänderung mit Rückwirkung

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 387/10
    Verstößt der Arbeitgeber bei der Gewährung freiwilliger Leistungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (st. Rspr., vgl. BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 155/09 - Rn. 23, AP ATG § 3 Nr. 21 = EzA ZPO 2002 § 894 Nr. 2) .
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 624/06

    Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss - Überforderungsschutz - Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 387/10
    Der Arbeitgeber hätte hierbei die wesentlichen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (vgl. BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 624/06 - Rn. 29, AP AVR Diakonisches Werk § 1 Nr. 14) .
  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07

    Tariflicher Anspruch auf Altersteilzeit - Anwendung der §§ 2, 3, 4, 6 TV

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 387/10
    Sollte hiernach das Interesse des Arbeitnehmers am Abschluss des Altersteilzeitarbeitsvertrags das gegenläufige Interesse des Arbeitgebers überwiegen, fiele die Entscheidung des Arbeitgebers zugunsten des Arbeitnehmers aus (vgl. BAG 12. August 2008 - 9 AZR 620/07 - Rn. 26, BAGE 127, 214) .
  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 414/09

    Altersteilzeit im öffentlichen Dienst - genereller Ausschluss des Blockmodells -

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 387/10
    Dies wären neben dem Überschreiten der Überlastquote auch Umstände aus der persönlichen Sphäre des Arbeitnehmers (vgl. BAG 17. August 2010 - 9 AZR 414/09 - Rn. 49, AP ATG § 3 Nr. 22 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 33) .
  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 685/08

    Lehrerpersonalkonzept - nachträgliche Teilnahme

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 387/10
    Auch Kostenbelastungen können eine Stichtagsregelung rechtfertigen (vgl. BAG 15. September 2009 - 9 AZR 685/08 - Rn. 30, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 186) .
  • BAG, 13.07.2010 - 9 AZR 287/09

    Altersteilzeit im öffentlichen Dienst - Begriff des versicherungspflichtigen

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 387/10
    Schließt der Arbeitgeber - wie im Streitfall - mit Arbeitnehmern Altersteilzeitarbeitsverträge, obwohl er wegen Überschreitens der in § 3 Abs. 1 Nr. 3 AltTZG geregelten Überlastquote hierzu nicht verpflichtet ist (vgl. BAG 13. Juli 2010 - 9 AZR 287/09 - Rn. 40 f., AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 47 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 34) , erbringt er eine freiwillige Leistung und hat deshalb bei der Entscheidung über den Antrag eines Arbeitnehmers auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten (vgl. BAG 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 54, BAGE 126, 264) .
  • LAG Bremen, 15.04.2010 - 3 Sa 156/09

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages; Billiges

  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 606/15

    Gleichbehandlung - Altersteilzeitarbeitsvertrag

    a) Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1 AltTZG muss für Erstattungsleistungen der Arbeitsverwaltung die freie Entscheidung des Arbeitgebers sichergestellt sein, ob er mit über fünf vH der Arbeitnehmer seines Betriebs Altersteilzeitarbeitsverträge schließt (BAG 15. November 2011 - 9 AZR 387/10 - Rn. 20; 18. Oktober 2011 - 9 AZR 225/10 - Rn. 25) .

    Die gesetzliche Quotierung dient auch dazu, altersteilzeitbedingte finanzielle Mehraufwendungen des Arbeitgebers in Grenzen zu halten (BAG 15. November 2011 - 9 AZR 387/10 - Rn. 21; 18. Oktober 2011 - 9 AZR 225/10 - Rn. 26; 14. Oktober 2008 - 9 AZR 511/07 - Rn. 24) .

    Eine Verwirkung kommt nur in Betracht, wenn besondere Umstände vorliegen, die darauf schließen lassen, der Arbeitgeber werde sich dauerhaft nicht auf die Überlastquote berufen (vgl. BAG 15. November 2011 - 9 AZR 387/10 - Rn. 24; 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 43, BAGE 126, 264) .

    Schließt der Arbeitgeber mit Arbeitnehmern Altersteilzeitarbeitsverträge, obwohl er wegen Überschreitens der in § 3 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1 AltTZG geregelten Überlastquote hierzu nicht verpflichtet ist, erbringt er eine freiwillige Leistung und hat deshalb bei der Entscheidung über den Antrag eines Arbeitnehmers auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten (BAG 15. November 2011 - 9 AZR 387/10 - Rn. 26; vgl. auch BAG 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 54, BAGE 126, 264) .

    Verstößt der Arbeitgeber bei der Gewährung freiwilliger Leistungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (st. Rspr., vgl. BAG 15. November 2011 - 9 AZR 387/10 - Rn. 27; 4. Mai 2010 - 9 AZR 155/09 - Rn. 23, BAGE 134, 223) .

  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.06.2017 - 6 Sa 318/15

    Abschluss Altersteilzeitvertrag - Überlastquote - arbeitsrechtlicher

    Dass sich auch der Arbeitgeber, der an entsprechende Tarifverträge zur Altersteilzeit gebunden ist, auf die Überforderungsgrenze aus § 3 Abs. 1 Nr. 3 AltTZG berufen darf, hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 15.11.2011 (9 AZR 387/10, Rn. 19 ff) klargestellt.

    Die gesetzliche Quotierung in § 3 Abs. 1 Nr. 3 AltTZG dient dazu, altersteilzeitbedingte finanzielle Mehraufwendungen des Arbeitgebers in Grenzen zu halten (BAG 15.11.2011 - 9 AZR 387/10, Rn. 21).

    Eine Verwirkung kommt nur in Betracht, wenn besondere Umstände vorliegen, die darauf schließen lassen, der Arbeitgeber werde sich dauerhaft nicht auf die Überlastquote berufen (BAG 15.11.2011 - 9 AZR 387/10, Rn. 24).

    Er hat deshalb bei der Entscheidung über den Antrag seines Arbeitnehmers auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten (BAG 15.11.2011 - 9 AZR 387/10, Rn. 26).

    Verstößt der Arbeitgeber bei der Gewährung freiwilliger Leistungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (BAG 15.11.2011 - 9 AZR 387/10, Rn. 27).

  • BAG, 26.04.2023 - 10 AZR 137/22

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Auskunftsanspruch - Darlegungs-

    Die Wirksamkeit der Freiwilligkeitsvorbehalte zugunsten der Beklagten unterstellt, wird eine Bindung an den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz durch einen in den Vorjahren regelmäßig erklärten Freiwilligkeitsvorbehalt für das Jahr der Zahlung bzw. Leistung nicht ausgeschlossen (BAG 6. Dezember 1995 - 10 AZR 198/95 - zu II 2 b der Gründe; ErfK/Preis 23. Aufl. BGB § 611a Rn. 687; vgl. zu freiwilligen Leistungen auch BAG 15. November 2011 - 9 AZR 387/10 - Rn. 26 mwN) .
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