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   VGH Hessen, 07.09.2023 - 9 B 495/23   

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VGH Hessen, 07.09.2023 - 9 B 495/23 (https://dejure.org/2023,28865)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.09.2023 - 9 B 495/23 (https://dejure.org/2023,28865)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. September 2023 - 9 B 495/23 (https://dejure.org/2023,28865)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 123 Abs 1 S 2 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO, § 7 Abs 6 S 1 LuftSiG, § 5 Abs 1 S 1 LuftSiZÜV
    Keine vorläufige Zuverlässigkeitsfeststellung im Luftsicherheitsrecht

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    Keine vorläufige Zuverlässigkeitsfeststellung im Luftsicherheitsrecht

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 1726/09

    Zur Vereinbarkeit der Erfordernis der Zuverlässigkeit gem § 7 LuftSiG mit Art 12

    Auszug aus VGH Hessen, 07.09.2023 - 9 B 495/23
    Zur deren effektiven Abwehr ist daher auch ein Ausnahmemaßstab gerechtfertigt (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit dieses strengen Maßstabs: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 04.08.2009 - 1 BvR 1726/09 -, juris Rn. 11; vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 15.07.2004 - 3 C 33.03 -, juris Rn. 21 zu § 29d LuftVG a.F.).

    Das hohe Gefährdungspotential und die Hochrangigkeit der zu schützenden Rechtsgüter im Luftverkehr machen in diesem Bereich eine besonders effektive Gefahrenabwehr erforderlich (vgl. dazu: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 04.08.2009 - 1 BvR 1726/09 -, juris Rn. 11).

  • BVerwG, 19.11.2009 - 3 C 7.09

    Subvention; Zuwendung; Bewilligung; Bewilligungsbescheid; Nebenbestimmung;

    Auszug aus VGH Hessen, 07.09.2023 - 9 B 495/23
    Zwar ist aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Subventionsrecht heute prinzipiell anerkannt, dass Behörden nach pflichtgemäßer Ermessensausübung vorläufige Verwaltungsakte auch jenseits ausdrücklicher gesetzlicher Ermächtigungsgrundlagen erlassen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.11.2009 - 3 C 7/09 -, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 33.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; luftverkehrsrechtliche

    Auszug aus VGH Hessen, 07.09.2023 - 9 B 495/23
    Zur deren effektiven Abwehr ist daher auch ein Ausnahmemaßstab gerechtfertigt (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit dieses strengen Maßstabs: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 04.08.2009 - 1 BvR 1726/09 -, juris Rn. 11; vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 15.07.2004 - 3 C 33.03 -, juris Rn. 21 zu § 29d LuftVG a.F.).
  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvR 469/20

    Kategorische Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen Entlassung aus

    Auszug aus VGH Hessen, 07.09.2023 - 9 B 495/23
    Wird der Erlass einer einstweiligen Anordnung im Eilverfahren generell ausgeschlossen, ist dies eine gravierende Rechtsschutzeinschränkung, die durch zwingende Gründe gerechtfertigt sein muss (vgl. zu diesem Maßstab: BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.06.2020 - 2 BvR 469/20 -, juris Rn. 23 f.).
  • VG Aachen, 28.10.2019 - 6 K 1526/19

    Zweifel an der atomrechtlichen Zuverlässigkeit wegen Zugehörigkeit zur

    Auszug aus VGH Hessen, 07.09.2023 - 9 B 495/23
    Auch dort ist wegen des entsprechend hohen Gefahrenpotentials ein Restrisiko bei der (atomrechtlichen) Zuverlässigkeitsprüfung nicht hinnehmbar und daher wie im Luftsicherheitsrecht ein besonders strenger Maßstab für die Zuverlässigkeitsprüfung anzulegen (vgl. VG Aachen, Urteil vom 28.10.2019 - 6 K 1526/19 -, BeckRS 2019, 28109 Rn. 43 f. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2003 - 10 B 2177/03

    Keine "vorläufige" Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus VGH Hessen, 07.09.2023 - 9 B 495/23
    Vor diesem Hintergrund ist etwa anerkannt, dass eine vorübergehende bauaufsichtliche Zulassung von Bauvorhaben im Wege des Erlasses einer Regelungsanordnung des Inhalts, die zuständige Bauaufsichtsbehörde zur Erteilung einer vorläufigen Baugenehmigung zu verpflichten, nicht erfolgen kann, weil die mit einer Baugenehmigung zu treffende Feststellung der materiellen Legalität des Bauvorhabens ihrer rechtlichen Struktur nach nur endgültig sein kann (näher dazu: Hessischer VGH, Beschluss vom 18.09.1973 - IV TG 42/73 -, BRS 27 Nr. 150, S. 239 (240 f.); vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.11.2003 - 10 B 2177/03 -, juris, Rn. 7 f.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 06.05.1993 - 1 S 104/93 -, NVwZ 1994, 81; OVG Berlin, Beschluss vom 11.03.1991 - 2 S 1/91 -, NVwZ 1991, 1198, jeweils m.w.N.).
  • OVG Berlin, 11.03.1991 - 2 S 1.91

    Bauplanungsrecht, Vorbescheid, Einstweilige Anordnung

    Auszug aus VGH Hessen, 07.09.2023 - 9 B 495/23
    Vor diesem Hintergrund ist etwa anerkannt, dass eine vorübergehende bauaufsichtliche Zulassung von Bauvorhaben im Wege des Erlasses einer Regelungsanordnung des Inhalts, die zuständige Bauaufsichtsbehörde zur Erteilung einer vorläufigen Baugenehmigung zu verpflichten, nicht erfolgen kann, weil die mit einer Baugenehmigung zu treffende Feststellung der materiellen Legalität des Bauvorhabens ihrer rechtlichen Struktur nach nur endgültig sein kann (näher dazu: Hessischer VGH, Beschluss vom 18.09.1973 - IV TG 42/73 -, BRS 27 Nr. 150, S. 239 (240 f.); vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.11.2003 - 10 B 2177/03 -, juris, Rn. 7 f.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 06.05.1993 - 1 S 104/93 -, NVwZ 1994, 81; OVG Berlin, Beschluss vom 11.03.1991 - 2 S 1/91 -, NVwZ 1991, 1198, jeweils m.w.N.).
  • VGH Hessen, 28.11.2022 - 1 B 1620/22

    Berufungsverfahren für eine Professorenstelle

    Auszug aus VGH Hessen, 07.09.2023 - 9 B 495/23
    Eine reine Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen genügt diesen Anforderungen ebenso wenig wie dessen schlichte Wiederholung (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 28.11.2022 - 1 B 1620/22 -, juris Rn. 26 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 06.05.1993 - 1 S 104/93

    Keine Baugenehmigung im Eilverfahren (II)

    Auszug aus VGH Hessen, 07.09.2023 - 9 B 495/23
    Vor diesem Hintergrund ist etwa anerkannt, dass eine vorübergehende bauaufsichtliche Zulassung von Bauvorhaben im Wege des Erlasses einer Regelungsanordnung des Inhalts, die zuständige Bauaufsichtsbehörde zur Erteilung einer vorläufigen Baugenehmigung zu verpflichten, nicht erfolgen kann, weil die mit einer Baugenehmigung zu treffende Feststellung der materiellen Legalität des Bauvorhabens ihrer rechtlichen Struktur nach nur endgültig sein kann (näher dazu: Hessischer VGH, Beschluss vom 18.09.1973 - IV TG 42/73 -, BRS 27 Nr. 150, S. 239 (240 f.); vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.11.2003 - 10 B 2177/03 -, juris, Rn. 7 f.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 06.05.1993 - 1 S 104/93 -, NVwZ 1994, 81; OVG Berlin, Beschluss vom 11.03.1991 - 2 S 1/91 -, NVwZ 1991, 1198, jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2024 - 3 M 23/24

    Zur Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers bei einer Zuwiderhandlung

    Eine reine Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen genügt diesen Anforderungen ebenso wenig wie dessen schlichte Wiederholung (vgl. HessVGH, Beschluss vom 7. September 2023 - 9 B 495/23 -, Rn. 4, juris m.w.N.; Beschluss des Senats vom 14. Mai 2018 - 3 M 141/18 - juris Rn. 23).
  • VGH Hessen, 19.02.2024 - 9 A 2649/20

    Zur Frage der Beachtlichkeit einer nachträglichen Änderung der Sachlage bei

    Denn bei der Luftsicherheit handelt es sich um einen Bereich, der angesichts der im Falle eines Schadenseintritts betroffenen hochrangigen Rechtsgüter einen besonders strengen Schutz erfordert und daher, wie sich bereits aus § 7 Abs. 6 Satz 1 LuftSiG und § 5 Abs. 1 Satz 1 LuftSiZÜV ergibt, keinerlei Restzweifel hinsichtlich der Zuverlässigkeitsfeststellung nach § 7 LuftSiG duldet (vgl. Senatsbeschluss vom 07.09.2023 - 9 B 495/23 -, juris Rn. 14 mit Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 04.08.2009 - 1 BvR 1726/09 -, juris Rn. 11 und BVerwG, Urteil vom 15.07.2004 - 3 C 33.03 -, juris Rn. 21 zu § 29d LuftVG a.F.).
  • VG Köln, 19.12.2023 - 18 L 1733/23
    So VGH Kassel, Beschluss vom 7. September 2023 - 9 B 495/23 - juris.
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