Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2012 - 9 Sa 24/12   

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LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2012 - 9 Sa 24/12 (https://dejure.org/2012,19431)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.06.2012 - 9 Sa 24/12 (https://dejure.org/2012,19431)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. Juni 2012 - 9 Sa 24/12 (https://dejure.org/2012,19431)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 TVG, § 2 TVG, § 611 Abs 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 3 Abs 1 Nr 3 AÜG
    Equal-Pay-Ansprüche eines Leiharbeitnehmers - Bezugnahmeklausel - tarifliche Ausschlussfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Differenzlohnklage eines Leiharbeitnehmers bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf mehrgliedrigen Tarifvertrag; Tariflicher Verfall der Ansprüche bei verspäteter Geltendmachung

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Equal-Pay-Ansprüche eines Leiharbeitnehmers - Bezugnahmeklausel - tarifliche Ausschlussfrist

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Equal-Pay-Ansprüche eines Leiharbeitnehmers - Bezugnahmeklausel - tarifliche Ausschlussfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Differenzlohnklage eines Leiharbeitnehmers bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf mehrgliedrigen Tarifvertrag; tariflicher Verfall der Ansprüche bei verspäteter Geltendmachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    CGZP: Verweisung auf mehrgliedrigen CGB-Tarifvertrag schließt equal pay-Ansprüche aus

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • LAG Düsseldorf, 08.12.2011 - 11 Sa 852/11

    "Equal-Pay" in der Zeitarbeit auch für Forderungen vor Dezember 2010?

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2012 - 9 Sa 24/12
    Sie verteidigt das angefochtene Urteil hinsichtlich der vom Arbeitsgericht vorgenommenen Anwendung der Ausschlussfrist der Ziffer 19.2 und 3 MTV unter Hinweis auf das Urteil des LAG Düsseldorf vom 08.12.2011, Az.: 11 Sa 852/11 und unter Hinweis auf weitere Rechtsprechung als zutreffend.

    Ist der ausdrücklich in Bezug genommene Tarifvertrag mangels Tariffähigkeit einer Vertragspartei unwirksam, berührt dies nicht die Wirkungen der Verweisung (BAG 22.01.2002 -9 AZR 601/00- EzA § 13 BUrlbG Nr. 58; LAG Düsseldorf 08.12.2011 -11 Sa 852/11-, Juris; HWK/Henssler § 3 TVG Rz. 20).

    bb) Die in Bezug genommene Ausschlussfrist nach Ziff. 19.2 und 19.3 MTV umfasst auch Ansprüche, die vor Inkrafttreten des Tarifvertrages am 01.01.2010 entstanden sein mögen (ArbG Düsseldorf 06.06.2011 -4 Ca 8180/10-; LAG Düsseldorf 08.12.2011 -11 Sa 852/11-, Juris).

    Sofern er sich über die Wirksamkeit des in der Zusatzvereinbarung in Bezug genommenen MTV geirrt haben sollte, stellt dies keinen Irrtum über anspruchsbegründene Tatsachen dar, sondern einen unbeachtlichen Rechtsirrtum (LAG Düsseldorf 08.12.2011, a. a.O.; LAG Sachsen 23.08.2011 -1 Sa 322/11-, Juris).

  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07

    Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2012 - 9 Sa 24/12
    Eine Ausschlussklausel, wonach Ansprüche innerhalb von 3 Monaten ab Fälligkeit geltend gemacht werden müssen, benachteiligt den Arbeitnehmer nicht unangemessen (BAG 12.03.2008 -10 AZR 152/07- EzA § 307 BGB 2002 Nr. 33).

    Zweistufige Ausschlussfristen können geteilt werden (vgl. BAG 12.03.2008 -10 AZR 152/07- EzA § 307 BGB 2002 Nr. 33).

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2012 - 9 Sa 24/12
    bb) Es ist anerkannt, dass bei einem sogenannten mehrgliedrigen Tarifvertrag im engeren Sinne, also einem solchen, der mit einheitlichem Wortlaut die rechtlich aber im Übrigen selbständigen Tarifverträge der beteiligten Einzelgewerkschaften zusammenfasst, die Rechtswirksamkeit der einzelnen Tarifverträge getrennt voneinander zu beurteilen ist und etwa die fehlende Tariffähigkeit bzw. Tarifzuständigkeit eines Verbands nicht die Unwirksamkeit der von anderen Verbänden abgeschlossenen Tarifverträge zeitigt (BAG 15.11.2006 -10 AZR 665/05- EzA § 4 TVG Nachwirkung Nr. 39; Wiedemann/Öttger, TVG, 7. Aufl, § 2 Rz. 17; Lembke, NZA 2011, 1062, 1065).

    Zutreffend ist im Ausgangspunkt zwar, dass ein Tarifvertrag, den eine tariffähige Vereinigung außerhalb ihrer in der Satzung festgelegten Tarifzuständigkeit abschließt, nichtig ist (vgl. etwa BAG 15.11.2006 -10 AZR 665/05-, a. a. O.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11

    "equal pay"-Anspruch - Leiharbeit - Wirksamkeit von Tarifverträgen der CGZP

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2012 - 9 Sa 24/12
    Zum Teil wird eine derartige Verweisung auf einen mehrgliedrigen Tarifvertrag, somit rechtlich auf mehrere Einzeltarifverträge deshalb für intransparent gehalten, weil die für den einzelnen Arbeitnehmer geltenden Arbeitsbedingungen nicht für jeden Zeitpunkt des Arbeitsverhältnisses unmittelbar dem Arbeitsvertrag und dem mehrgliedrigen Tarifvertrag entnommen werden können, sondern ergänzend tarifrechtliche Überlegungen zur Auswahl des relevanten Einzeltarifs anzustellen sind, insbesondere wenn sich die dem ursprünglich einheitlichen Wortlaut des mehrgliedrigen Tarifvertrags zu Grunde liegenden Einzeltarifverträge durch nachfolgende Tarifvertragsabschlüsse inhaltlich unterschiedlich entwickeln (vgl. etwa LAG Berlin-Brandenburg 20.09.2011 -7 Sa 1318/11- , Juris).

    Es liegt u. a. eine Abweichung von der Entscheidung z. B. des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen, Urteil vom 19.04.2012, Az.: 5 Sa 1607/11 vom Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20.09.2011, Az.: 7 Sa 1318/11, hinsichtlich der Frage vor, ob eine formularmäßige Bezugnahme auf die genannten Tarifverträge in Form des MTV gegen das Transparenzgebot verstößt.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09

    Tariffähigkeit der CGZP

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2012 - 9 Sa 24/12
    Nach dem Beschluss des LAG Berlin-Brandenburg vom 07.12.2009 (23 TaBV 1016/09) betreffend die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice Agenturen (CGZP), schloss der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e. V. (AMP) am 15.03.2010 mit der CGZP, der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM), der DHV, dem Beschäftigtenverband Industrie, Gewerbe, Dienstleistung (BIGD), dem Arbeitnehmerverband land- und ernährungswirtschaftlicher Berufe (ALEB) sowie der Gesundheitsgewerkschaft medsonet auf Gewerkschaftsseite einen Manteltarifvertrag (im Folgenden: MTV, Bl. 74 ff. d. A.).

    Spätestens ab der Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg zur fehlenden Tariffähigkeit der CGZP vom 07.12.2009 (23 TABV 1016/09) hätte der Kläger hinreichenden Anlass haben müssen, von einer möglichen Unwirksamkeit der mit der CGZP geschlossenen Tarifverträge auszugehen, so dass die Ausschlussfrist spätestens jedenfalls mit dieser Entscheidung begonnen hätte (LAG Düsseldorf, a. a. O.; LAG Sachsen, a. a. O.).

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08

    Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2012 - 9 Sa 24/12
    Ihr Regelungsgehalt beschränkt sich vielmehr auf die Verweisung als solche (vgl. BAG 16.02.2010 -3 AZR 181/08- EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 48).

    Zunächst kommt es für die Beurteilung der Intransparenz einer Bezugnahmeklausel darauf an, ob die in Bezug genommenen Regelungen im Zeitpunkt ihrer jeweiligen Anwendung hinreichend bestimmbar sind (BAG 18.11.2009 -4 AZR 493/08- EzA 3 611 BGB 2002 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 13; BAG 16.02.2010 -3 AZR 181/08, a. a. O.).

  • ArbG Düsseldorf, 06.06.2011 - 4 Ca 8180/10

    Nach Ablauf einer tariflichen Ausschlussfrist besteht kein Anspruch eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2012 - 9 Sa 24/12
    Durch das genannte Urteil hat das Arbeitsgericht die Klage abgewiesen und zur Begründung im Anschluss an das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 05.05.2011, Az.: 4 Ca 8180/10 (Bl. 90 ff. d. A.) im Wesentlichen ausgeführt:.

    bb) Die in Bezug genommene Ausschlussfrist nach Ziff. 19.2 und 19.3 MTV umfasst auch Ansprüche, die vor Inkrafttreten des Tarifvertrages am 01.01.2010 entstanden sein mögen (ArbG Düsseldorf 06.06.2011 -4 Ca 8180/10-; LAG Düsseldorf 08.12.2011 -11 Sa 852/11-, Juris).

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2012 - 9 Sa 24/12
    Dies ergibt sich aus dem Wortlaut der Präambel, aber auch aus der Tarifgeschichte: Die Einzelgewerkschaften wurden gerade deshalb aktiv, um dem Tarifvertrag trotz der seinerzeit drohenden (nunmehr feststehenden: BAG 14.12.2010 -1 ABR 19/10- EzA § 2 TVG Nr. 31; 22.05.2012 -1 ABN 27/12, juris) Tarifunfähigkeit der CGZP Geltung zu verschaffen (vgl. Bayreuther, NZA 2012, 14).
  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2012 - 9 Sa 24/12
    Soweit es um die Tariffähigkeit geht, steht diese hinsichtlich der am MTV beteiligten CGM (BAG 28.03.2006 -1 ABR 58/04- EzA § 2 TVG Nr. 28) fest.
  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12

    Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlende Tariffähigkeit der CGZP

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2012 - 9 Sa 24/12
    Dies ergibt sich aus dem Wortlaut der Präambel, aber auch aus der Tarifgeschichte: Die Einzelgewerkschaften wurden gerade deshalb aktiv, um dem Tarifvertrag trotz der seinerzeit drohenden (nunmehr feststehenden: BAG 14.12.2010 -1 ABR 19/10- EzA § 2 TVG Nr. 31; 22.05.2012 -1 ABN 27/12, juris) Tarifunfähigkeit der CGZP Geltung zu verschaffen (vgl. Bayreuther, NZA 2012, 14).
  • BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 601/00

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt;

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 493/08

    Bezugnahme auf Arbeitsvertrags-Richtlinien

  • LAG Sachsen, 23.08.2011 - 1 Sa 322/11

    Inhaltskontrolle arbeitsvertraglicher Ausschlussklausel; Wirksamkeit der ersten

  • LAG Niedersachsen, 19.04.2012 - 5 Sa 1607/11

    Zahlungsklage eines Leiharbeitsnehmers auf Differenzvergütung bei unklarer

  • ArbG Herford, 04.05.2011 - 2 Ca 144/11

    Equal-Pay, CGZP, Unwirksamkeit der mehrgliedrigen Nachfolgetarifverträge mit CGM,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2012 - 9 Sa 627/11

    Änderungskündigung zur Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen

  • LAG Sachsen, 21.09.2012 - 3 Sa 250/12

    Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers bei unklarer Abgrenzung zwischen

    Ebenso kann der abweichenden Meinung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz im Urteil vom 01.06.2012 - 9 Sa 24/12 - zitiert nach Juris, nicht gefolgt werden.

    Das vorstehende Urteil weicht von den Urteilen des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 08.12.2011 - 11 Sa 852/11 - und des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 01.06.2012 - 9 Sa 24/12 - ab.

  • LAG Baden-Württemberg, 04.06.2013 - 22 Sa 73/12

    Einzelvertragliche Bezugnahme auf die Tarifverträge der DGB Tarifgemeinschaft

    Soweit Bezugnahmeklauseln in der Rechtsprechung als intransparent angesehen wurden (siehe etwa LAG Rheinland-Pfalz 01.06.2012 - 9 Sa 24/12 einerseits und LAG Niedersachsen 19.04.2012 - 5 Sa 1607/11), hat dies CGZP-Verweisung betroffen und dürfte den konkreten Formulierungen geschuldet gewesen sein.
  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 680/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 1. Juni 2012 - 9 Sa 24/12 - aufgehoben.
  • LAG Düsseldorf, 24.10.2012 - 5 Sa 704/12

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist; Angemessenheit einer Bezugnahmeklausel auf

    Nach anderer Auffassung ist eine Formularklausel, die auf einen mehrgliedrigen Tarifvertrag verweist, nicht nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB wegen Intransparenz allein wegen der Verweisung auf einen mehrgliedrigen Tarifvertrag rechtsunwirksam, wenn die zusammengefassten Einzeltarifverträge zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung noch inhaltsgleich sind (so ausdrücklich: LAG Rheinland-Pfalz 01.06.2012 - 9 Sa 24/12 - Juris; vgl. auch: LAG Düsseldorf 08.12.2011 - 11 Sa 852/11 - DB 2012, 921).

    Hier kann sich eine Unklarheit allenfalls darauf beziehen, aus welchem der Tarifverträge das jeweils gleiche Ergebnis konkret folgt (so ausdrücklich: LAG Rheinland-Pfalz 01.06.2012, a. a. O.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.05.2013 - 21 Sa 2286/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Arbeitnehmerüberlassung -

    ee) Dass die fünf Tarifwerke im streitgegenständlichen Zeitraum inhaltsgleich waren, ändert an der Intransparenz der Bezugnahmeklausel nichts (a. A. LAG Rheinland-Pfalz vom 01.06.2012 - 9 Sa 24/12 -, juris; LAG Düsseldorf vom 24.10.2012 - 5 Sa 704/12 -, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.10.2012 - 5 Sa 402/11

    Bezugnahmeklausel auf mehrgliedrige CGZP-Tarifverträge - Verstoß gegen

    Aus vorgenannten Gründen wird auch die gegenteilige Auffassung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Urt. v. 01.06.2012 - 9 Sa 24/12 -, zit. n. [...]) von der erkennenden Kammer nicht geteilt.
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2012 - 5 Sa 499/11

    CGZP, Leiharbeitnehmer, Equal-Pay-Grundsatz, Equal-Pay-Anspruch,

    Die einzelvertragliche Ausschlussfrist beginnt mit der Fälligkeit der jeweiligen Ansprüche und nicht erst mit Bekanntgabe des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - (LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 14.08.2012 - 1 Sa 495/11 - LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 01.06.2012 - 9 Sa 24/12 - LAG Düsseldorf, Urt. v. 08.12.2011 - 11 Sa 852 - LAG Nürnberg Urt. v. 02.05.2012 - 2 Sa 516/11 - LAG Hamm, Urt. v. 25.04.2012 - 3 Sa 1657/11 - a.A.: LAG Berlin, Urt. v. 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11 -, alle zit, n. Juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.10.2012 - 5 Sa 402/12

    Vergütung, Equal-Pay-Grundsatz, Leiharbeitnehmer, Tarifvertrag, mehrgliedriger,

    (4) Aus vorgenannten Gründen wird auch die gegenteilige Auffassung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Urt. v. 01.06.2012 - 9 Sa 24/12 -, zit. n. Juris) von der erkennenden Kammer nicht geteilt.
  • LAG Köln, 19.12.2012 - 13 Sa 673/12

    Equal-pay; CGZPO/AMP-TVe; Ausschlussfristen

    Das Berufungsgericht folgt insoweit der 13. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 21.06.2012 - 13 Sa 319/12; a.A. LAG Düsseldorf 08.12.2011 - 11 Sa 852/11; LAG Rheinland-Pfalz 01.06.2012 - 9 Sa 24/12).
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2012 - 1 Sa 495/11

    Vergütung, Equal-Pay-Grundsatz, Leiharbeitnehmer, Tarifvertrag, mehrgliedriger,

    LAG Berlin-Brandenburg a. a. O.; LAG Hamm vom 25.04.2012 - 3 Sa 1657/11 - Juris; für Wirksamkeit z. B. LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 01.06.2012 - 9 Sa 24/12 - Juris; für Unwirksamkeit in der Lit. zuletzt Heimann, AUR 2012, 50 ff.).
  • LAG München, 19.12.2012 - 10 Sa 609/12

    Equal-pay, Bezugnahmeklausel

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