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   LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2006 - 9 Ta 127/06   

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https://dejure.org/2006,18010
LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2006 - 9 Ta 127/06 (https://dejure.org/2006,18010)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.07.2006 - 9 Ta 127/06 (https://dejure.org/2006,18010)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Juli 2006 - 9 Ta 127/06 (https://dejure.org/2006,18010)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein Berufungsverfahren; Folgen einer objektiven Nichtnotwendigkeit des Tätigwerdens des Prozessbevollmächtigten im Berufungsverfahren für die Erstattungsfähigkeit der Kosten

  • Judicialis

    RPflG § 11 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 104 Abs. 3 Satz 1; ; ArbGG § 78 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 3201 Nr. 1
    Vorzeitiger Beendigung des Auftrages für Berufungsverfahren bei erstinstanzlicher Bevollmächtigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2006 - 9 Ta 127/06
    Auch wenn der Berufungskläger vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist sein Rechtsmittel zurücknimmt, ist dem Berufungsbeklagten einer zur Kostenfestsetzung angemeldete 13/20 - Gebühr eines zu diesem Zeitpunkt beauftragten zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten zu erstatten (BGH, Beschluss vom 17.12.2002 - X ZB 9 /02 = NJW 2003, 756).
  • KG, 09.05.2005 - 1 W 20/05

    Vergütung des Rechtsanwalts: Anfall und Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2006 - 9 Ta 127/06
    Dieser Gesichtspunkt betrifft nur eine die volle Gebühr nach VVRVG 3200 auslösende weitergehende Tätigkeit des Rechtsanwaltes, nicht jedoch schon die Entgegennahme des Auftrages zur Vertretung in der Berufungsinstanz, deren Notwendigkeit aus der Sicht einer "verständigen Prozesspartei" zu beurteilen ist und im Regelfall nicht verneint werden kann (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 09.05.2005 - 1 W 20/05 - = Rechtspfleger 2005, 569).
  • OLG Karlsruhe, 11.07.2008 - 11 W 19/07
    Der frühe Zeitpunkt der Mandatierung ist für die Frage der Erstattungsfähigkeit nicht von Belang (vgl. KG JurBüro 2005, 418; L ArbG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.07.2006, 9 Ta 127/06, Juris, jeweils zur Beauftragung bereits zusammen mit der erstinstanzlichen Mandatierung).
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