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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 16/14   

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https://dejure.org/2017,38475
OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 16/14 (https://dejure.org/2017,38475)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.01.2017 - 9 U 16/14 (https://dejure.org/2017,38475)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Januar 2017 - 9 U 16/14 (https://dejure.org/2017,38475)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Darlehensvertrages im Rahmen eines Bauherren- oder Erwerbermodells

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 134 BGB, § 166 Abs 1 BGB, § 171 BGB, § 172 BGB, § 177 BGB
    Kreditfinanzierter Immobilienerwerb: Anspruch gegen die Bank auf Rückzahlung des Ablösebetrages; Missbrauch des Mahnverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit eines Darlehensvertrages im Rahmen eines Bauherren- oder Erwerbermodells

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit eines Darlehensvertrages im Rahmen eines Bauherren- oder Erwerbermodells

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 23.06.2015 - XI ZR 536/14

    Verjährungshemmende Wirkung einer Zustellung des Mahnbescheids:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 16/14
    Dies gilt nicht nur für die Fälle des Zurückbehaltungsrechts nach §§ 273, 320 BGB, sondern für sämtliche Ansprüche, die Zug-um-Zug zu erfüllen sind, also auch für den hier in Frage stehenden Anspruch auf den "großen" Schadensersatz, bei dem Schadensersatz nur Zug-um-Zug gegen Herausgabe eines vom Geschädigten durch das schädigende Ereignis adäquat kausal erlangten Vorteils beansprucht werden darf (BGH, Urt. v. 16.7.2015, III ZR 238/14, juris-Rn. 20 f.; Urt. v. 23.6.2015, XI ZR 536/14, juris-Rn. 20).

    Denn der Antragsteller, dem der Gesetzgeber eine Erleichterung auf dem Weg zu einem vollstreckungsfähigen Titel nur gegen eine klare Festlegung zu den Voraussetzungen des Mahnverfahrens gewährt, überspielt damit zielgerichtet die Sicherungen, die das Mahnverfahren als Kompensation für die lediglich begrenzte Schlüssigkeitsprüfung enthält (vgl. BGH, Urt. v. 16.7.2015, III ZR 238/14, juris-Rn. 23; Urt. v. 23.6.2015, XI ZR 536/14, juris-Rn. 24; Urt. v. 21.12.2011, VIII ZR 157/11, NJW 2012, 995, 996).

    Und im Übrigen wurden - wie der Bundesgerichtshof bereits betont hat (Urt. v. 23.6.2015, XI ZR 536/14, juris-Rn. 27) - die aus der älteren höchstrichterlichen Rechtsprechung für § 688 Abs. 2 Nr. ZPO zu ziehenden Konsequenzen bereits im Jahr 2005 in der Literatur dargestellt.

  • BGH, 16.07.2015 - III ZR 238/14

    Hemmung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids: Hemmungswirkung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 16/14
    Dies gilt nicht nur für die Fälle des Zurückbehaltungsrechts nach §§ 273, 320 BGB, sondern für sämtliche Ansprüche, die Zug-um-Zug zu erfüllen sind, also auch für den hier in Frage stehenden Anspruch auf den "großen" Schadensersatz, bei dem Schadensersatz nur Zug-um-Zug gegen Herausgabe eines vom Geschädigten durch das schädigende Ereignis adäquat kausal erlangten Vorteils beansprucht werden darf (BGH, Urt. v. 16.7.2015, III ZR 238/14, juris-Rn. 20 f.; Urt. v. 23.6.2015, XI ZR 536/14, juris-Rn. 20).

    Denn der Antragsteller, dem der Gesetzgeber eine Erleichterung auf dem Weg zu einem vollstreckungsfähigen Titel nur gegen eine klare Festlegung zu den Voraussetzungen des Mahnverfahrens gewährt, überspielt damit zielgerichtet die Sicherungen, die das Mahnverfahren als Kompensation für die lediglich begrenzte Schlüssigkeitsprüfung enthält (vgl. BGH, Urt. v. 16.7.2015, III ZR 238/14, juris-Rn. 23; Urt. v. 23.6.2015, XI ZR 536/14, juris-Rn. 24; Urt. v. 21.12.2011, VIII ZR 157/11, NJW 2012, 995, 996).

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 16/14
    Denn derjenige, der ausschließlich oder hauptsächlich die rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs oder Fondsbeitritts im Rahmen eines Steuersparmodells für den Erwerber besorgt, bedarf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG a.F. Ein - wie hier - ohne diese Erlaubnis abgeschlossener Treuhandvertrag, der so umfassende Befugnisse wie der hier vorliegende enthält, ist einschließlich der darin enthaltenen umfassenden Vollmacht gem. § 134 BGB unwirksam (vgl. statt vieler BGH, Urt. v. 25.04.2006, Xl ZR 29/05, BKR 2006, 329, 330 [Rn. 12]; Urt. v. 23.01.2007, XI ZR 44/06, juris-Rn. 11; Urt. v. 04.12.2007, XI ZR 227/06, juris-Rn. 15).

    Da diese Verjährungsfrist kürzer ist als die bis zum 01.01.2002 geltende Regelverjährung von 30 Jahren, ist sie nach der Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 6 Abs. 4 S. 1 EGBGB von dem 01.01.2002 an zu berechnen (BGH, Urt. v. 23.01.2007, XI ZR 44/06, juris-Rn. 19).

  • BGH, 15.10.1987 - III ZR 235/86

    Vorlage der Vollmachtsurkunde in Urschrift; Rechtsscheinhaftung bei unwirksamer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 16/14
    Nur wenn die Vollmachtsurkunde dem Vertragspartner präsentiert wird, ist sein Vertrauen in den Bestand der Vertretungsmacht, wie sie sich aus der Urkunde ergibt, geschützt (BGH, Urt. v. 15.10.1987, III ZR 235/86, juris-Rn. 12).

    Bei einer - wie hier - notariell beurkundeten Vollmacht genügt dazu nicht die Vorlage einer Abschrift, sondern es ist die Vorlage der Urkunde selbst oder einer Ausfertigung zu verlangen (BGH, Urt. v. 15.10.1987, III ZR 235/86, juris-Rn. 14; BGH, Urt. v. 25.03.2003, XI ZR 227/02, juris-Rn. 21; Urt. v. 28.04.2009, XI ZR 228/08, juris Rn. 24).

  • BGH, 25.03.2003 - XI ZR 227/02

    Wirksamkeit der Vollmacht bei unerlaubter Rechtsberatung durch einen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 16/14
    Dies gilt nach gefestigter und zutreffender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gerade auch dann, wenn die umfassende Bevollmächtigung gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt (so bereits BGH, Urt. v. 25.03.2003, XI ZR 227/02, juris-Rn. 19; Urt. v. 20.04.2004, XI ZR 164/03, juris-Rn. 19 m.w.N.).

    Bei einer - wie hier - notariell beurkundeten Vollmacht genügt dazu nicht die Vorlage einer Abschrift, sondern es ist die Vorlage der Urkunde selbst oder einer Ausfertigung zu verlangen (BGH, Urt. v. 15.10.1987, III ZR 235/86, juris-Rn. 14; BGH, Urt. v. 25.03.2003, XI ZR 227/02, juris-Rn. 21; Urt. v. 28.04.2009, XI ZR 228/08, juris Rn. 24).

  • BGH, 13.05.1971 - VII ZR 310/69

    Recht des Vollmachtgebers zum Widerruf der Vollmacht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 16/14
    Eine diese Möglichkeit "verdrängende Vollmacht" gibt es nicht (MüKo-BGB/ Schubert , 7. Aufl. 2015, § 164 Rn. 235; Erman/ Meier-Reimer , BGB, 14. Aufl. 2014, § 167 Rn. 1; BGH, Urt. v., 13.05.1971, VII ZR 310/69, juris-Rn. 20).
  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 157/11

    Rechtsmissbräuchliche Verjährungshemmung durch Mahnbescheid

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 16/14
    Denn der Antragsteller, dem der Gesetzgeber eine Erleichterung auf dem Weg zu einem vollstreckungsfähigen Titel nur gegen eine klare Festlegung zu den Voraussetzungen des Mahnverfahrens gewährt, überspielt damit zielgerichtet die Sicherungen, die das Mahnverfahren als Kompensation für die lediglich begrenzte Schlüssigkeitsprüfung enthält (vgl. BGH, Urt. v. 16.7.2015, III ZR 238/14, juris-Rn. 23; Urt. v. 23.6.2015, XI ZR 536/14, juris-Rn. 24; Urt. v. 21.12.2011, VIII ZR 157/11, NJW 2012, 995, 996).
  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 150/99

    Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 16/14
    Dieser Einflussnahme des Vertragspartners oder eines Dritten ist grundsätzlich bei einem Vertretergeschäft nur der Vertreter ausgesetzt, so dass aus dem Rechtsgedanken des § 166 BGB für die situationsbezogenen Voraussetzungen des Widerrufsrechts nach § 1 Abs. 1 HtWG allein die Person des Vertreters maßgebend ist (BGH, Urt. v. 02.05.2000, XI ZR 150/99, juris-Rn. 16; Urt. v. 02.05.2000, XI ZR 108/99, juris-Rn. 15).
  • BGH, 19.03.2007 - II ZB 19/06

    Eintragung der Einzelvertretungsbefugnis einzelner von mehreren Geschäftsführern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 16/14
    Bestimmt der Vertretene hingegen, dass jede einzelne der von ihm bevollmächtigten Personen zu seiner Vertretung berechtigt ist, spricht man von "Alleinvertretung" oder "Einzelvertretung" (vgl. BGH, Beschl. v. 19.03.2007, II ZB 19/06, NZG 2007, 519).
  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 108/99

    Kein Widerruf von Darlehen zur Finanzierung von Immobilienfondsanteilen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 16/14
    Dieser Einflussnahme des Vertragspartners oder eines Dritten ist grundsätzlich bei einem Vertretergeschäft nur der Vertreter ausgesetzt, so dass aus dem Rechtsgedanken des § 166 BGB für die situationsbezogenen Voraussetzungen des Widerrufsrechts nach § 1 Abs. 1 HtWG allein die Person des Vertreters maßgebend ist (BGH, Urt. v. 02.05.2000, XI ZR 150/99, juris-Rn. 16; Urt. v. 02.05.2000, XI ZR 108/99, juris-Rn. 15).
  • BGH, 13.12.1982 - II ZR 63/82

    Warentermingeschäft - Rückforderung des Einschusses

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 29/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

  • BGH, 04.12.2007 - XI ZR 227/06

    Rückforderungsanspruch des Verbrauchers gegen den Kreditgeber nach § 813 BGB bei

  • BGH, 20.04.2004 - XI ZR 164/03

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht

  • BGH, 28.04.2009 - XI ZR 228/08

    Wirksamkeit einer Treuhändervollmacht; Treuwidrigkeit auf die Berufung der

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 18.07.2014 - 9 U 16/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,52714
OLG Hamburg, 18.07.2014 - 9 U 16/14 (https://dejure.org/2014,52714)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.07.2014 - 9 U 16/14 (https://dejure.org/2014,52714)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. Juli 2014 - 9 U 16/14 (https://dejure.org/2014,52714)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • RA Kotz

    Werkvertrag - Vertragspflichten eines Brandsanierers

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Brandsanierer ist kein Rechtsberater!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Brandsanierer ist kein Rechtsberater! (IBR 2015, 366)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Hamburg, 12.12.2013 - 322 O 100/12
    Auszug aus OLG Hamburg, 18.07.2014 - 9 U 16/14
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12.12.2013, Az. 322 O 100/12, wird zurückgewiesen.

    unter Aufhebung des am 12.12.2013 verkündeten Urteils des Landgerichts Hamburg zum Az. 322 O 100/12 wird die Beklagte antragsgemäß verurteilt, an den Kläger EUR 21.925,09 zzgl.

  • BGH, 20.03.2012 - VI ZR 114/11

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Schockschadenersatz bei Verletzung oder Tötung

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.07.2014 - 9 U 16/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH VersR 1991, 704; NJW 2012, 1730) hat der Schädiger grundsätzlich auch für die psychischen Auswirkungen eines von ihm zu verantwortenden Unfalls einzustehen.
  • BGH, 14.01.1992 - VI ZR 120/91

    Freisetzung einer chemischen Substanz (Äthylacrylat) nach einem Störfall in einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.07.2014 - 9 U 16/14
    Wird diese Schwelle im konkreten Fall von der erlittenen Beeinträchtigung vornehmlich wegen ihres geringen, nur vorübergehenden Einflusses auf das Allgemeinbefinden nicht überschritten, dann kann es schon an einer Grundlage für die geldliche Bewertung eines Ausgleichsbedürfnisses fehlen (vgl. BGH NJW 1992, 1043).
  • BGH, 09.04.1991 - VI ZR 106/90

    Wirkungen des Beziehens eines Feststellungsantrags allein auf noch nicht

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.07.2014 - 9 U 16/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH VersR 1991, 704; NJW 2012, 1730) hat der Schädiger grundsätzlich auch für die psychischen Auswirkungen eines von ihm zu verantwortenden Unfalls einzustehen.
  • BGH, 31.05.1995 - VIII ZR 193/94

    Beweislast bei Vertragsauslegung

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.07.2014 - 9 U 16/14
    Für das Verständnis einer vertraglichen Vereinbarung (vgl. §§ 133, 157 BGB) sind in erster Linie deren Wortlaut und objektiver Sinn maßgebend (BGH NJW 1995, 3258).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.03.2014 - 9 U 16/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,70037
OLG Stuttgart, 26.03.2014 - 9 U 16/14 (https://dejure.org/2014,70037)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.03.2014 - 9 U 16/14 (https://dejure.org/2014,70037)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. März 2014 - 9 U 16/14 (https://dejure.org/2014,70037)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Oldenburg, 05.06.2014 - 8 U 53/10

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Geschäftsbesorgungsvollmacht im Rahmen eines

    Selbst wenn man - entgegen den bisherigen Ausführungen - davon ausginge, dass der Beklagten bei Abschluss der Darlehensverträge eine Ausfertigung der notariellen Vollmachtsurkunde vorgelegen hat, wären diese gleichwohl wegen eines von der Beklagten erkannten Vollmachtsmissbrauchs gemäß § 177 BGB analog unwirksam bzw. wäre der Beklagten die Berufung auf die formale Vertretungsmacht der .................. im Außenverhältnis gemäß § 242 BGB versagt, so dass die Darlehensverträge als unwirksam zu behandeln wären (so auch OLG Stuttgart, Urteile vom 26.03.2014 - 9 U 198/13 und 9 U 16/14).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2014 - 23 U 132/13

    Rückabwicklung des kreditfinanzierten Erwerbs eines Hotel-Appartments zu

    Es kann ferner nicht festgestellt werden, dass eine Finanzierungsvermittlungsprovision "objektiv nicht geschuldet" gewesen wäre, weil die Finanzierungsvermittlung "sinnlos", "nachteilig" oder "ohne Gegenleistung" gewesen wäre (so aber OLG Stuttgart, Urteil vom 26.4.2014, 9 U 16/14 - für die dortige ähnliche Konstellation; in diese Richtung auch OLG Stuttgart, Urteil vom 22.1.2014, 9 U 39/13 (Anlage 12)).
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