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OLG Karlsruhe, 03.09.1998 - 9 U 177/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Veruntreuung einer Versicherungsleistung durch den Vormund; Zahlung ohne vormundschaftsgerichtliche Genehmigung; Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung auch bei der Annahme von Geld; Schutz des minderjährigen Gläubigers und Schuldnerschutzvorschrift
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 362; BGB § 808; BGB § 1812
Keine Erfüllung durch Zahlung an Vormund ohne gerichtliche Genehmigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 15.08.1997 - 6 O 104/97
- OLG Karlsruhe, 03.09.1998 - 9 U 177/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 230
- VersR 1999, 1529
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Saarbrücken, 30.07.2014 - 5 U 73/13
Kapitallebensversicherung: Vorrang der Legitimationswirkung des …
Allerdings hat das OLG Karlsruhe (VersR 1999, 1529) entschieden, die Leistung des Versicherers an den Vormund eines Mündels befreie ihn auch dann nicht, wenn der Vormund den Versicherungsscheins vorlegen könne, die nach § 1812 Abs. 1, 3 BGB erforderliche familiengerichtliche Genehmigung aber nicht vorliege, weil der Schutz des Mündels dem Schutz des Versicherers vorgehe. - LG Dortmund, 22.10.2009 - 2 O 469/08
Legitimationswirkung eines Versicherungsscheins; Anspruch auf Auskehren der …
Ob die Legitimationswirkung auch dann entfällt, wenn der Versicherer die mangelnde Berechtigung des Inhabers aufgrund grober Fahrlässigkeit verkannt hat (so OLG Karlsruhe NVersZ 1999, 67) ist streitig und vom Bundesgerichtshof bisher unentschieden gelassen worden (BGH VersR 2009, 1061; VersR 1999, 700).