Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 27.05.2010 - 9 U 2/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13497
OLG Brandenburg, 27.05.2010 - 9 U 2/09 (https://dejure.org/2010,13497)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.05.2010 - 9 U 2/09 (https://dejure.org/2010,13497)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Mai 2010 - 9 U 2/09 (https://dejure.org/2010,13497)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,13497) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 313, 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2; ZPO §§ 447, 448
    Keine Zweckverfehlungskondiktion gegen Erben des Lebensgefährten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgleichsansprüche des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gegen die Erben des verstorbenen Partners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2; BGB § 313
    Ausgleichsansprüche des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gegen die Erben des verstorbenen Partners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.07.2008 - XII ZR 179/05

    Gegenseitige Ansprüche der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.2010 - 9 U 2/09
    Voraussetzung ist eine konkrete Zweckabrede, wie sie etwa dann vorliegen kann, wenn die Partner zwar keine gemeinsamen Vermögenswerte schaffen wollten, der eine aber das Vermögen des anderen in der Erwartung vermehrt hat, an dem erworbenen Gegenstand langfristig partizipieren zu können (BGHZ 177, 193, 206 f.).

    Eine solche konkrete Zweckabrede kann etwa angenommen werden, wenn der eine Teil mit seiner Leistung einen bestimmten Erfolg bezweckt und der andere Teil dies erkennt und die Leistung entgegennimmt, ohne zu widersprechen (BGH FamRZ 1992, 160/161; BGHZ 177, 193).

    Er kann nicht besser gestellt werden als derjenige Partner, dessen Aufwendungen den täglichen Bedarf decken (BGH 177, 193).

    Zwar kann eine konkrete Zweckabrede auch dann vorliegen, wenn die Partner zwar keine gemeinsamen Vermögenswerte schaffen wollten, der eine aber das Vermögen des anderen in der Erwartung vermehrt hat, an dem erworbenen Gegenstand langfristig partizipieren zu können (BGHZ 177, 193).

  • BGH, 25.11.2009 - XII ZR 92/06

    Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen wegen Zuwendungen i.R.e. nichtehelichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.2010 - 9 U 2/09
    Es bestehen bereits durchgreifende Zweifel, dass in der hier vorliegenden Konstellation der Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft durch Tod eines Partners ein solcher Bereicherungsanspruch überhaupt bestehen kann (eher bejahend, letztlich offen gelassen von OLG Naumburg, FamRZ 2010, 474; jedenfalls für den Fall des Ablebens des Zuwendenden ausdrücklich verneint durch BGH, FamRZ 2010, 277).

    Zwar hält der Bundesgerichtshof einen Anspruch aus § 313 BGB für grundsätzlich denkbar, wenn die Lebensgemeinschaft durch den Tod des Zuwendungsempfängers beendet worden ist (BGH FamRZ 2010, 277 - juris Rdnr. 27; ohne nähere Begründung, die allerdings auch nicht erforderlich war, weil im dortigen Fall der Zuwendende verstorben ist).

  • BGH, 02.10.1991 - XII ZR 145/90

    Zugewinnausgleich und ergänzender Ausgleichsanspruch bei Hausbau während der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.2010 - 9 U 2/09
    Eine stillschweigende Einigung in diesem Sinne kann aber angenommen werden, wenn der eine Teil mit seiner Leistung einen bestimmten Erfolg bezweckt, der andere Teil dies erkennt und die Leistung entgegennimmt, ohne zu widersprechen (BGHZ 115, 261/262 f.).

    Eine solche konkrete Zweckabrede kann etwa angenommen werden, wenn der eine Teil mit seiner Leistung einen bestimmten Erfolg bezweckt und der andere Teil dies erkennt und die Leistung entgegennimmt, ohne zu widersprechen (BGH FamRZ 1992, 160/161; BGHZ 177, 193).

  • BGH, 31.10.2007 - XII ZR 261/04

    Anspruch des Erben auf Rückzahlung von Zuwendungen im Rahmen einer nichtehelichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.2010 - 9 U 2/09
    Dass im Streitfall die tatsächlichen Voraussetzungen für einen Ausgleichsanspruch unter gesellschaftsrechtlichen Aspekten nach §§ 730 ff. BGB (vgl. dazu BGH, Urteil vom 31. Oktober 2007, Az. XII ZR 261/04 - juris Rdnr. 17) vorliegen könnten, behauptet die Klägerin selbst nicht.
  • BGH, 18.02.2009 - XII ZR 163/07

    Voraussetzungen der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung wegen Zweckverfehlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.2010 - 9 U 2/09
    Im Übrigen ist Voraussetzung eine Leistung, die über das hinausgeht, was das tägliche Zusammenleben erst ermöglicht, wie etwa die Erfüllung der laufenden Unterhaltsbedürfnisse oder die Entrichtung der Miete für die gemeinsam genutzte Wohnung (BGH FamRZ 2009, 849).
  • BGH, 22.01.1981 - 4 StR 97/80

    Berichtigungsbeschluss bei offensichtlicher Unrichtigkeit der Urteilsformel -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.2010 - 9 U 2/09
    Regelmäßig wird ein schriftlicher Aushang des Sitzungszettels - sowohl im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes als auch am jeweiligen Verhandlungsraum - erforderlich, aber auch ausreichend sein (Kissel/Mayer, a.a.O.) Eine geringfügige, leicht überwindbare Erschwerung der Informationsmöglichkeit beeinträchtigt die Öffentlichkeit noch nicht (MünchKomm-Zimmermann, a.a.O., Rdnr. 55; BGH DRiZ 1981, 193).
  • OLG Naumburg, 03.09.2009 - 1 W 23/09

    Ausgleich von Zuwendungen innerhalb einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.2010 - 9 U 2/09
    Es bestehen bereits durchgreifende Zweifel, dass in der hier vorliegenden Konstellation der Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft durch Tod eines Partners ein solcher Bereicherungsanspruch überhaupt bestehen kann (eher bejahend, letztlich offen gelassen von OLG Naumburg, FamRZ 2010, 474; jedenfalls für den Fall des Ablebens des Zuwendenden ausdrücklich verneint durch BGH, FamRZ 2010, 277).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht