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   BVerwG, 15.07.2005 - 9 VR 43.04   

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BVerwG, 15.07.2005 - 9 VR 43.04 (https://dejure.org/2005,2557)
BVerwG, Entscheidung vom 15.07.2005 - 9 VR 43.04 (https://dejure.org/2005,2557)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juli 2005 - 9 VR 43.04 (https://dejure.org/2005,2557)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    FStrG § 16 Abs. 1 Satz 2, § ... 17 Abs. 1 Satz 2, Abs. 6c Satz 1; BBergG §§ 8, 124 Abs. 1 und 3; ROG § 3 Nrn. 2 und 4, § 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 11; LPlG LSA § 10 Abs. 1 und 3, § 3 Abs. 12, § 9 Abs. 1 Nr. 3
    Straßenplanung; Planfeststellungsbeschluss; Ortsumgehung; Ziel der Raumordnung; Abweichung; Zielabweichungsverfahren; Inzidentprüfung; Bergbauvorhaben; Bewilligung; Gewinnungsbetrieb; öffentliche Verkehrsanlage; Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

  • Bundesverwaltungsgericht

    FStrG § 16 Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 1 Satz 2, Abs. 6c Satz 1
    Abweichung; Abweichung; Abwägung; Abwägungsgebot; Bergbauvorhaben; Bergbauvorhaben; Bewilligung; Bewilligung; Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme; Gewinnungsbetrieb; Gewinnungsbetrieb; Inzidentprüfung; Inzidentprüfung; Linienbestimmung; Optimierungsgebot; ...

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Abweichung von einem Ziel der Raumordnung für ein Straßenbauvorhaben; Übergang der Verwaltungsbefugnis und Verfügungsbefugnis über das Vermögen auf einen Insolvenzverwalter; Planrechtfertigung eines Bauvorhabens; Verstoß gegen bindende Ziele der ...

  • Judicialis

    FStrG § 16 Abs. 1 Satz 2; ; FStrG § ... 17 Abs. 1 Satz 2; ; FStrG § 17 Abs. 6c Satz 1; ; BBergG § 8; ; BBergG § 124 Abs. 1; ; BBergG § 124 Abs. 3; ; ROG § 3 Nr. 2; ; ROG § 3 Nr. 4; ; ROG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; ROG § 4 Abs. 2; ; ROG § 11; ; LPlG LSA § 10 Abs. 1; ; LPlG LSA § 10 Abs. 3; ; LPlG LSA § 3 Abs. 12; ; LPlG LSA § 9 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abweichung von Zielen der Raumordnung bei Straßenbauvorhaben - inzidente Rechtsmäßigkeitsprüfung bei Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zielabweichungsverfahren bei Fernstraßenplanung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2005, 1599 (Ls.)
  • BauR 2005, 1969 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 14.10.1996 - 4 VR 14.96

    Fernstraßenrecht - Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses durch den

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2005 - 9 VR 43.04
    Löst eine Straßenplanung Konflikte mit dem Bergbau aus, so wird die in § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG getroffene Regelung durch § 124 BBergG überlagert (BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 1996 - BVerwG 4 VR 14.96 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 123 S. 148 ).

    Letzteres (also die Umkehr der Vorrangregelung zugunsten des Bergbaus) ist allerdings (erst) dann anzunehmen, wenn die Sicherung der Rohstoffversorgung der deutschen Volkswirtschaft dies erfordert (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 1996, a.a.O, S. 152 f.; Gerichtsbescheid vom 30. Juli 1998 - BVerwG 4 A 1.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 140 S. 281).

    Dass gerade das Bewilligungsfeld der Antragstellerin zur Sicherung der Rohstoffversorgung der deutschen Volkswirtschaft erforderlich wäre (vgl. zu diesem Kriterium BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 1996, a.a.O., S. 153), ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2005 - 9 VR 43.04
    Die Gültigkeit und Verwertbarkeit der zuvor ergangenen Linienbestimmung vom 24. August 1999 war dadurch jedoch nicht entfallen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 11.03 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 5 S. 42).

    Ungeachtet der formalen Gültigkeit der durch den Erlass des Ministeriums für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt vom 5. Dezember 2000 zugelassenen Zielabweichung und der neuen Linienbestimmung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 18. Dezember 2002 hat die Planfeststellungsbehörde in der Sache zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundsverwaltungsgerichts erkannt, dass sie die Trassenwahl nach außen im Hinblick auf ihre Rechtmäßigkeit zu vertreten, deshalb auch für ihre Abwägungsfehlerfreiheit einzutreten und folglich etwaige Mängel aus dem vorgelagerten (Zielabweichungs- und Linienbestimmungs-)Verfahren zu korrigieren hat (vgl. zum Linienbestimmungsverfahren BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2004, a.a.O., S. 43; ebenso Urteil vom 10. April 1997 - BVerwG 4 C 5.96 - BVerwGE 104, 236 ).

    Die Grenze planerischer Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten ist erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Trassenführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2004, a.a.O., S. 41 m.w.N.).

  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81

    Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen -

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2005 - 9 VR 43.04
    Es handelt sich vielmehr um eine bloße gutachterliche Äußerung der Raumordnungsbehörde, die der dem eigentlichen Zulassungsverfahren vorgeschalteten verwaltungsinternen Abklärung der raumordnerischen Verträglichkeit des Vorhabens dient (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1984 - BVerwG 4 C 43.81 - BVerwGE 68, 311 ; Beschluss vom 30. August 1995 - BVerwG 4 B 86.95 - Buchholz 406.13 § 6a ROG Nr. 1 S. 3 f. = NVwZ-RR 1996, 67).
  • BVerwG, 30.08.1995 - 4 B 86.95

    Klagebefugnis - Raumordnung - Beurteilung - Planungshoheit

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2005 - 9 VR 43.04
    Es handelt sich vielmehr um eine bloße gutachterliche Äußerung der Raumordnungsbehörde, die der dem eigentlichen Zulassungsverfahren vorgeschalteten verwaltungsinternen Abklärung der raumordnerischen Verträglichkeit des Vorhabens dient (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1984 - BVerwG 4 C 43.81 - BVerwGE 68, 311 ; Beschluss vom 30. August 1995 - BVerwG 4 B 86.95 - Buchholz 406.13 § 6a ROG Nr. 1 S. 3 f. = NVwZ-RR 1996, 67).
  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2005 - 9 VR 43.04
    Damit ist seine Planrechtfertigung grundsätzlich (vorbehaltlich hier nicht vorliegender Ausnahmekonstellationen) auch mit Bindungswirkung für die Gerichte gegeben (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1995 - BVerwG 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 ).
  • BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88

    Festsetzungsinhalt eines Fluchtlinienplans - Abweichung von Planungsgrundzügen -

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2005 - 9 VR 43.04
    Nach dem Sinn und Zweck der Regelung ist darunter die Planungskonzeption zu verstehen, die die im Einzelnen aufgeführten Ziele trägt und damit den für sie wesentlichen Gehalt bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. März 1990 - BVerwG 8 C 76.88 - BVerwGE 85, 66 zum Begriff der Grundzüge der Planung in § 125 Abs. 3 BauGB).
  • BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96

    Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2005 - 9 VR 43.04
    Ungeachtet der formalen Gültigkeit der durch den Erlass des Ministeriums für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt vom 5. Dezember 2000 zugelassenen Zielabweichung und der neuen Linienbestimmung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 18. Dezember 2002 hat die Planfeststellungsbehörde in der Sache zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundsverwaltungsgerichts erkannt, dass sie die Trassenwahl nach außen im Hinblick auf ihre Rechtmäßigkeit zu vertreten, deshalb auch für ihre Abwägungsfehlerfreiheit einzutreten und folglich etwaige Mängel aus dem vorgelagerten (Zielabweichungs- und Linienbestimmungs-)Verfahren zu korrigieren hat (vgl. zum Linienbestimmungsverfahren BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2004, a.a.O., S. 43; ebenso Urteil vom 10. April 1997 - BVerwG 4 C 5.96 - BVerwGE 104, 236 ).
  • BVerwG, 30.07.1998 - 4 A 1.98

    Verfahrenskonzentration; Konzentrationsmaxime; Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2005 - 9 VR 43.04
    Letzteres (also die Umkehr der Vorrangregelung zugunsten des Bergbaus) ist allerdings (erst) dann anzunehmen, wenn die Sicherung der Rohstoffversorgung der deutschen Volkswirtschaft dies erfordert (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 1996, a.a.O, S. 152 f.; Gerichtsbescheid vom 30. Juli 1998 - BVerwG 4 A 1.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 140 S. 281).
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 7/15

    Abfall; Abfalldeponie; Abwägung; Alternativenprüfung; Ausgleichsmaßnahme;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15.07.2005 - 9 VR 43.04 -, juris) unterliege der Zielabweichungsbescheid im Planfeststellungsverfahren einer inzidenten inhaltlichen Kontrolle.

    In seinem - vom Kläger in Bezug genommenen - Beschluss vom 15. Juli 2005 (9 VR 43.04, juris) hat es in einem Rechtsschutzverfahren gegen einen Planfeststellungsbeschluss für ein Straßenbauvorhaben ausgeführt, die Entscheidung im Zielabweichungsverfahren sei, weil sie von der Beachtung eines ursprünglichen anderweitigen Raumordnungsziels befreie, in dessen Konsequenz die Antragstellerin jenes Verfahrens nicht von dem Planvorhaben betroffen wäre, im Anfechtungsrechtsstreit gegen den Planfeststellungsbeschluss inzident auf ihre Rechtmäßigkeit und auf ihre Auswirkungen etwaiger Rechtsmängel zu überprüfen.

  • BVerwG, 16.12.2010 - 4 C 8.10

    Großflächige Einzelhandelsbetriebe; Ziel der Raumordnung; Soll-Vorschriften;

    Der Begriff ist gesetzlich nicht definiert (Beschluss vom 15. Juli 2005 - BVerwG 9 VR 43.04 - Buchholz 406.14 § 4 ROG 1998 Nr. 1 S. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2012 - 3 S 351/11

    Ansiedlung eines Einkaufzentrums - Vereinbarkeit mit Zielen der Raumordnung und

    Dieser Begriff ist gesetzlich nicht definiert (BVerwG, Beschluss vom 15.07.2005 - 9 VR 43.04 -, UPR 2005, 390).
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