Raumordnungsgesetz
| Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 7) |
(1) Bei
| 1. | raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen, | |
| 2. | Entscheidungen öffentlicher Stellen über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen anderer öffentlicher Stellen, | |
| 3. | Entscheidungen öffentlicher Stellen über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen von Personen des Privatrechts, die der Planfeststellung oder der Genehmigung mit der Rechtswirkung der Planfeststellung bedürfen, |
sind Ziele der Raumordnung zu beachten sowie Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung in Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen. Satz 1 Nr. 1 und 2 gilt entsprechend bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, die Personen des Privatrechts in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durchführen, wenn öffentliche Stellen an den Personen mehrheitlich beteiligt sind oder die Planungen und Maßnahmen überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanziert werden. Weitergehende Bindungswirkungen von Erfordernissen der Raumordnung nach Maßgabe der für diese Entscheidungen geltenden Vorschriften bleiben unberührt.
(2) Bei sonstigen Entscheidungen öffentlicher Stellen über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen von Personen des Privatrechts sind die Erfordernisse der Raumordnung nach den für diese Entscheidungen geltenden Vorschriften zu berücksichtigen.
(3) Bei Genehmigungen über die Errichtung und den Betrieb von öffentlich zugänglichen Abfallbeseitigungsanlagen von Personen des Privatrechts nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind die Ziele der Raumordnung zu beachten sowie die Grundsätze der Raumordnung und die sonstigen Erfordernisse der Raumordnung zu berücksichtigen.
Rechtsprechung zu § 4 ROG
372 Entscheidungen zu § 4 ROG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.2012 - 8 S 2525/09
Regionalplan; Beachtung der Ziele der Raumordnung des Landesentwicklungsplans; ...
- VG Stuttgart, 05.02.2013 - 2 K 287/12
- VG Stuttgart, 19.02.2004 - 1 K 1577/03
Planfeststellungsbeschluss für den Bau einer Landesmesse
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2013 - 4 K 17/11
Normenkontrolle gegen Festlegungen im Regionalen Raumentwicklungsprogramm ...
- BVerwG, 30.06.2004 - 7 B 92.03
Wasserrechtliche Planfeststellung; zwingender Versagungsgrund; Ziele der ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Hessen, 16.08.2002 - 4 N 455/02
Auswirkung des Landesentwicklungsplans auf Gemeinden
- VG Stuttgart, 19.02.2004 - 1 K 1483/03
Planfeststellung für den Bau einer Landesmesse
- VGH Baden-Württemberg, 26.07.2004 - 8 S 902/04
Gesetz zur planerischen Zulassung von Vorhaben
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Querverweise
- ROG
- Allgemeine Vorschriften
- § 5 (Bindungswirkung von Zielen der Raumordnung bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen des Bundes)
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Errichtung und Betrieb von Anlagen
- Genehmigungsbedürftige Anlagen
- §§ 4 ff (Genehmigung) (zu § 4 III)