Raumordnungsgesetz
| Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 7) |
(1) Der Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und seine Teilräume sind durch zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Raumordnungspläne, durch raumordnerische Zusammenarbeit und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Dabei sind
| 1. | unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen und die auf der jeweiligen Planungsebene auftretenden Konflikte auszugleichen, | |
| 2. | Vorsorge für einzelne Nutzungen und Funktionen des Raums zu treffen. |
(2) Leitvorstellung bei der Erfüllung der Aufgabe nach Absatz 1 ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt.
(3) Die Entwicklung, Ordnung und Sicherung der Teilräume soll sich in die Gegebenheiten und Erfordernisse des Gesamtraums einfügen; die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraums soll die Gegebenheiten und Erfordernisse seiner Teilräume berücksichtigen (Gegenstromprinzip).
(4) Raumordnung findet im Rahmen der Vorgaben des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1798) auch in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone statt.
Rechtsprechung zu § 1 ROG
94 Entscheidungen zu § 1 ROG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04
Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine ...
- BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05
Straßenplanungsrecht; Naturschutzrecht
- VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 227/08
Ausbau des Flughafens Frankfurt Main
- BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01
Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel; ...
- VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 318/08
Regimewechsel von Vogelschutz- zu FFH-Richtlinie; Abgrenzung eines ...
- BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02
Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss ...
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 3 S 2110/08
Ziele der Raumordnung: Kommunale Planungshoheit?
- BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04
In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch ...
- BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04
Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung; ...
- OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 35/07
Ausweisung von Vorrangstandorten für Windenergiegewinnung im Regionalen ...
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Querverweise
- ROG
- Allgemeine Vorschriften
- § 2 (Grundsätze der Raumordnung)
- Raumordnung in den Ländern
- § 8 (Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne)
- Mittelstandsförderungsgesetz (MFG)
- Fördermaßnahmen
- Fördergrundsätze
- § 4 IV (Adressaten und Kernbereiche der Förderung, Ausführungsbestimmungen) (zu §§ 1 ff)
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