Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 30.11.2001 - 9 WF 189/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche eines Verfahrenspflegers ; Verfahrenspflegschaft für minderjähriges Kind; Umfang der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben; Ermittlung und Darstellung des Kinderwillens; Überschreitung der zugewiesenen Aufgabenstellung; Ermittlungen ...
- Judicialis
FGG § 50 Abs. 1; ; FGG § ... 50 Abs. 5; ; FGG § 56 g Abs. 5 Satz 1; ; FGG § 67 Abs. 3; ; FGG § 67 Abs. 3 Satz 3; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; BGB § 1908 i Abs. 1; ; BGB § 1835 Abs. 1; ; BGB § 1835 Abs. 4; ; BGB § 1836 a; ; BVormVG § 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ersatzfähige Pflichten eines Verfahrenspflegers als subjektiver Interessensvertreter des Kindes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Oranienburg, 27.03.2001 - 31 F 159/00
- OLG Brandenburg, 30.11.2001 - 9 WF 189/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Frankfurt, 24.02.2000 - 3 U 20/99
Umfang einer vorläufigen Deckungszusage in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2001 - 9 WF 189/01
Es ist dagegen nicht seine Aufgabe, als "reiner Parteivertreter" sich an der Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung zu beteiligen; insbesondere hat er keine über die bloße Ermittlung des Kindeswillens hinausgehenden Ermittlungen anzustellen (SchlHOLG, OLGR 2000, 177 ff.; KG FamRZ 2000, 1300; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293, 1294). - KG, 06.06.2000 - 19 WF 2735/00
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2001 - 9 WF 189/01
Es ist dagegen nicht seine Aufgabe, als "reiner Parteivertreter" sich an der Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung zu beteiligen; insbesondere hat er keine über die bloße Ermittlung des Kindeswillens hinausgehenden Ermittlungen anzustellen (SchlHOLG, OLGR 2000, 177 ff.; KG FamRZ 2000, 1300; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293, 1294). - BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
Pflichten eines Betreuers
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2001 - 9 WF 189/01
Vergütet wird nur der für die Erfüllung der Aufgaben notwendige Zeitaufwand; insoweit ist der geltend gemachte (Zeit-)Aufwand einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen (vgl. - für den Betreuer - BayObLG BtPrax 2001, 76, 77;… Jürgens/Kröger/Marschner/ Winterstein, Das neue Betreuungsrecht, 4. Aufl. 1999 S. 111). - OLG Frankfurt, 24.06.1999 - 6 WF 96/99
Umgangsrechtsverfahren: Anfechtung der Verfahrenspflegerbestellung; Aufgaben des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2001 - 9 WF 189/01
Es ist dagegen nicht seine Aufgabe, als "reiner Parteivertreter" sich an der Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung zu beteiligen; insbesondere hat er keine über die bloße Ermittlung des Kindeswillens hinausgehenden Ermittlungen anzustellen (SchlHOLG, OLGR 2000, 177 ff.; KG FamRZ 2000, 1300; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293, 1294). - BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
Gegenläufige Kindesrückführungsanträge
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2001 - 9 WF 189/01
Der Verfahrenspfleger hat also nur das eigene Interesse des Kindes zu erkennen und zu formulieren (ausdrücklich BVerfG FamRZ 1999, 85, 87); er hat darauf hinzuwirken, dass das Verfahren - soweit dies möglich ist - kindgerecht gestaltet wird und dem Kind in dem Verfahren bei Bedarf zur Seite zu stehen (BT-Drucks. 13/4899, S. 130).
- OLG Brandenburg, 14.08.2002 - 9 WF 128/02
Zur Aufgabenstellung des Verfahrenspflegers
Auch dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur OLG Brandenburg, ZfJ 2002, 233, 234; Beschluss vom 30. November 2001 - 9 WF 189/01 -).