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   OLG Brandenburg, 30.11.2001 - 9 WF 189/01   

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https://dejure.org/2001,11780
OLG Brandenburg, 30.11.2001 - 9 WF 189/01 (https://dejure.org/2001,11780)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.11.2001 - 9 WF 189/01 (https://dejure.org/2001,11780)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. November 2001 - 9 WF 189/01 (https://dejure.org/2001,11780)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche eines Verfahrenspflegers ; Verfahrenspflegschaft für minderjähriges Kind; Umfang der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben; Ermittlung und Darstellung des Kinderwillens; Überschreitung der zugewiesenen Aufgabenstellung; Ermittlungen ...

  • Judicialis

    FGG § 50 Abs. 1; ; FGG § ... 50 Abs. 5; ; FGG § 56 g Abs. 5 Satz 1; ; FGG § 67 Abs. 3; ; FGG § 67 Abs. 3 Satz 3; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; BGB § 1908 i Abs. 1; ; BGB § 1835 Abs. 1; ; BGB § 1835 Abs. 4; ; BGB § 1836 a; ; BVormVG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatzfähige Pflichten eines Verfahrenspflegers als subjektiver Interessensvertreter des Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 24.02.2000 - 3 U 20/99

    Umfang einer vorläufigen Deckungszusage in der Kfz-Haftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2001 - 9 WF 189/01
    Es ist dagegen nicht seine Aufgabe, als "reiner Parteivertreter" sich an der Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung zu beteiligen; insbesondere hat er keine über die bloße Ermittlung des Kindeswillens hinausgehenden Ermittlungen anzustellen (SchlHOLG, OLGR 2000, 177 ff.; KG FamRZ 2000, 1300; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293, 1294).
  • KG, 06.06.2000 - 19 WF 2735/00
    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2001 - 9 WF 189/01
    Es ist dagegen nicht seine Aufgabe, als "reiner Parteivertreter" sich an der Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung zu beteiligen; insbesondere hat er keine über die bloße Ermittlung des Kindeswillens hinausgehenden Ermittlungen anzustellen (SchlHOLG, OLGR 2000, 177 ff.; KG FamRZ 2000, 1300; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293, 1294).
  • BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00

    Pflichten eines Betreuers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2001 - 9 WF 189/01
    Vergütet wird nur der für die Erfüllung der Aufgaben notwendige Zeitaufwand; insoweit ist der geltend gemachte (Zeit-)Aufwand einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen (vgl. - für den Betreuer - BayObLG BtPrax 2001, 76, 77; Jürgens/Kröger/Marschner/ Winterstein, Das neue Betreuungsrecht, 4. Aufl. 1999 S. 111).
  • OLG Frankfurt, 24.06.1999 - 6 WF 96/99

    Umgangsrechtsverfahren: Anfechtung der Verfahrenspflegerbestellung; Aufgaben des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2001 - 9 WF 189/01
    Es ist dagegen nicht seine Aufgabe, als "reiner Parteivertreter" sich an der Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung zu beteiligen; insbesondere hat er keine über die bloße Ermittlung des Kindeswillens hinausgehenden Ermittlungen anzustellen (SchlHOLG, OLGR 2000, 177 ff.; KG FamRZ 2000, 1300; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293, 1294).
  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2001 - 9 WF 189/01
    Der Verfahrenspfleger hat also nur das eigene Interesse des Kindes zu erkennen und zu formulieren (ausdrücklich BVerfG FamRZ 1999, 85, 87); er hat darauf hinzuwirken, dass das Verfahren - soweit dies möglich ist - kindgerecht gestaltet wird und dem Kind in dem Verfahren bei Bedarf zur Seite zu stehen (BT-Drucks. 13/4899, S. 130).
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