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   OLG Saarbrücken, 26.05.2004 - 9 WF 35/04   

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https://dejure.org/2004,3119
OLG Saarbrücken, 26.05.2004 - 9 WF 35/04 (https://dejure.org/2004,3119)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26.05.2004 - 9 WF 35/04 (https://dejure.org/2004,3119)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - 9 WF 35/04 (https://dejure.org/2004,3119)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ehevertrag: Sittenwidrigkeit eines vollständigen Verzichts auf nachehelichen Unterhalt

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 138, 242, 1408, 1585c
    Ehevertrag mit Gesamtverzichtsvereinbarung bei Schwangerschaft der Verlobten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verweigerung der Prozesskostenhilfebewilligung; Regelung des nachehelichen Unterhaltes durch eine notarielle Urkunde; Unterhaltsverzicht des Ehegatten durch notariellen Vertrag festgelegt; Anforderungen an die Wirksamkeitskontrolle des notariellen Vertrages der Eheleute

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 138, 242, 1408, 1585c
    Ehevertrag mit Gesamtverzichtsvereinbarung bei Schwangerschaft der Verlobten

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auf Unterhalt kann nicht völlig verzichtet werden

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.05.2004 - 9 WF 35/04
    Vielmehr ist bei der gegebenen Sachlage und unter Berücksichtigung der geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, FamRZ 2004, 601 ff; vgl. hierzu auch: Dauner-Lieb, FF 2004, 65 ff) davon auszugehen, dass der in der notariellen Urkunde vom 11. September 1991 erklärte Unterhaltsverzicht gemäß § 138 BGB nichtig ist.
  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.05.2004 - 9 WF 35/04
    Eine Verwirkung gemäß § 242 BGB kann nämlich - worauf die Antragstellerin zu 2) zutreffend hinweist - nur rückständigen, nicht hingegen - den vorliegend allein beanspruchten - laufenden Unterhalt erfassen, da ein Unterhaltsanspruch nicht verwirkt sein kann, bevor er überhaupt fällig geworden ist (vgl. BGH, FamRZ 2002, 1698, 1699).
  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.05.2004 - 9 WF 35/04
    Weitere maßgebliche Faktoren sind jedoch die Vermögenslage, die berufliche Qualifikation und Perspektive sowie die von den Ehevertragsparteien ins Auge gefasste Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit in der Ehe, die im Einzelfall dazu führen können, die Unterlegenheit der Schwangeren auszugleichen, auch wenn im Ehevertrag gesetzliche Rechtspositionen abbedungen sind (BVerfG, FamRZ 2001, 343 ff).
  • BVerfG, 29.03.2001 - 1 BvR 1766/92

    Zur Inhaltskontrolle eines Ehevertrages durch die Gerichte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.05.2004 - 9 WF 35/04
    Die Belastungen des einen Ehegatten werden dabei umso schwerer wiegen und die Belange des anderen Ehegatten umso genauerer Prüfung bedürfen, je unmittelbarer die vertragliche Abbedingung gesetzlicher Regelungen in den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts eingreift (vgl. BGH, FamRZ 2004, a.a.O; BVerfG, FamRZ 2001, 985 ff und 343 ff).
  • BGH, 30.11.1994 - XII ZR 226/93

    Betreuungsunterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten trotz umfassenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.05.2004 - 9 WF 35/04
    Der in der notariellen Urkunde erklärte Verzicht auf jeglichen nachehelichen Unterhalt, demnach auch auf Betreuungsunterhalt, betrifft zudem den unmittelbaren Kernbereich der gesetzlichen Scheidungsfolgen, der auch schon nach der früheren höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, FamRZ 1997, 873 f u. FamRZ 1995, 291 f) im Hinblick auf seine Ausrichtung am Kindesinteresse nicht der freien Disposition der Ehegatten unterlag.
  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 293/95

    Bemessung des nachehelichen Betreuungsunterhalts nach vorehelich erklärtem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.05.2004 - 9 WF 35/04
    Der in der notariellen Urkunde erklärte Verzicht auf jeglichen nachehelichen Unterhalt, demnach auch auf Betreuungsunterhalt, betrifft zudem den unmittelbaren Kernbereich der gesetzlichen Scheidungsfolgen, der auch schon nach der früheren höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, FamRZ 1997, 873 f u. FamRZ 1995, 291 f) im Hinblick auf seine Ausrichtung am Kindesinteresse nicht der freien Disposition der Ehegatten unterlag.
  • OLG Saarbrücken, 17.08.2005 - 9 UF 187/04

    Nachehelicher Unterhalt: Kriterien zur Ermittlung des unterhaltsrelevanten Teils

    Auf die gegen die Prozesskostenhilfeverweigerung gerichtete sofortige Beschwerde der Klägerin zu 2), mit der sie sich auf Unwirksamkeit des notariellen Vertrages berufen hat, hat der Senat durch Beschluss vom 26. Mai 2004 - 9 WF 35/04 - auf den vollinhaltlich verwiesen wird, den angefochtenen Beschlusses aufgehoben und die Sache an das Familiengericht zurückverwiesen, soweit das Familiengericht der Klägerin zu 2) im angefochtenen Beschluss die nachgesuchte Prozesskostenhilfe für ihre auf nachehelichen Unterhalt gerichtete, beabsichtigte Klage verweigert hat.

    Denn bei der gegebenen Sachlage und unter Berücksichtigung der geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerfG, FamRZ 2001, 985 ff u. 343 ff; BGH, FamRZ 2004, 601 ff, FamRZ 2005, 26 f, 185 ff u. 691 ff; auch BGH, Urteile vom 25. Mai 2005 - XII ZR 221/02 u. 296/01; vgl. hierzu auch: Dauner-Lieb, FF 2004, 65 ff) - wie in dem hiermit in Bezug genommenen Senatsbeschluss vom 26. Mai 2004 - 9 WF 35/04 - im Einzelnen dargestellt - ist davon auszugehen, dass der in der notariellen Urkunde vom 11. September 1991 erklärte Unterhaltsverzicht gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist.

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