Rechtsprechung
AG Stuttgart, 20.03.2014 - 1 C 4057/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Erstberatung, Gebührenbemessung
- Burhoff online
Erstberatung, Gebührenbemessung
- Burhoff online
Erstberatung, Gebührenbestimmung, Angemessenheit
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Billigkeit einer rein zeitabhängigen und ohne Berücksichtigung des Gegenstandswerts erfolgten anwaltlichen Gebührenbestimmung für die gegenüber einem Verbraucher entstandenen Vergütungsansprüche einer Erstberatung
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 315 BGB, § 612 BGB, § 14 Abs 1 S 1 RVG, § 34 Abs 1 S 3 RVG
Rechtsanwaltsgebühr: Billigkeit der Gebührenbestimmung für die Erstberatung eines Verbrauchers bei Vereinbarung eines Zeithonorars - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Zweimal Erstberatung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anwaltliche Gebührenbestimmung bei einer Erstberatung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Unbilligkeit einer anwaltlichen Erstberatungsgebühr allein an Hand eines Zeithonorars
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unbilligkeit einer anwaltlichen Erstberatungsgebühr allein an Hand eines Zeithonorars
Verfahrensgang
- AG Stuttgart, 16.10.2012 - 1 C 4057/12
- AG Stuttgart, 20.03.2014 - 1 C 4057/12
Papierfundstellen
- AGS 2014, 381
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.11.2013 - X ZR 171/12
Zur Höhe von Rechtsanwaltskosten bei einer Abmahnung aus einem Gebrauchs- und …
Auszug aus AG Stuttgart, 20.03.2014 - 1 C 4057/12
Insoweit wird dem Rechtsanwalt bei der Bestimmung einer angemessenen Rahmengebühr ein Spielraum von 20% Abweichung zur angemessenen Gebühr zugebilligt ("Toleranzgrenze"; vergl. BGH GRUR 2014, 206 Rn. 24 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 23.04.2012 - 2 Ws 67/12
Erstattungsfähigkeit von Terminsgebühren eines Nebenklägervertreters als …
Auszug aus AG Stuttgart, 20.03.2014 - 1 C 4057/12
Unbillig ist eine Gebührenbestimmung nur dann, wenn die Bewertung des Sachverhalts nach den Bemessungskriterien des § 14 RVG unter Berücksichtigung der gebotenen gleichen Behandlung gleichartiger Fälle eine Gebühr ergibt, die von der vom Rechtsanwalt bestimmten Gebühr derartig abweicht, dass die Abweichung im Interesse der Gebührengerechtigkeit nicht mehr hingenommen werden kann (vergl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.04.2012, Az.: III-2 Ws 67/12 m.w.N.;… sowie Gerold/Schmidt--Mayer, RVG. 21. Auflg., 2013 § 14 Rn. 6ff;… Mayer/Kroiß-Winkler, RVG, 6. Auflg., 2013, § 14 Rn. 11ff; je m.w.N.).