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   OLG Hamburg, 03.12.2003 - 5 U 53/03   

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https://dejure.org/2003,7651
OLG Hamburg, 03.12.2003 - 5 U 53/03 (https://dejure.org/2003,7651)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.12.2003 - 5 U 53/03 (https://dejure.org/2003,7651)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Dezember 2003 - 5 U 53/03 (https://dejure.org/2003,7651)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen die Preisbindung im Zeitschriftenhandel; Treuwidrige Abonnentenwerbung; Zulässigkeit von Kopplungsangeboten und Wertzugaben; Unlauterer Wettbewerb; Kartellrechtliche Unterlassungsansprüche

  • Judicialis

    UWG § 1; ; GWB § 15; ; GWB § 15 Abs. 3 Nr. 1; ; GWB § 20 Abs. 1; ; GWB § 24; ; GWB § 33 Satz 1; ; BGB § 134; ; BGB § 138; ; BGB § 242; ; BGB § 280 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrige Werbung für Zeitschriften-Mini-Abos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2004, 129
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 27.02.2003 - 5 U 85/02

    Wettbewerbswidriges Verhalten wegen Verstosses gegen die Preisbindung im

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2003 - 5 U 53/03
    Zwar handelt es sich bei den vorliegend angebotenen Taschensets und Koffertrolleys - anders als in dem von dem Senat mit Urteil vom 27.02.2003 entschiedenen Rechtsstreit 5 U 85/02 (Anlage Bb2) - nicht um Markenware, sondern um namenlose Produkte.

    Es ist dem Senat - u.a. aus dem Rechtsstreit 5 U 85/02 - bekannt, dass auch die Zeitschriften anderer Verlage mit ähnlichen - zum Teil noch attraktiveren - Preisvergünstigungen und Zugaben beworben werden.

  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01

    Zulässigkeit von Kopplungsangeboten

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2003 - 5 U 53/03
    Die Überschreitung der Wertgrenzen in einem derartigen Umfang stellt sich nach Auffassung des Senats zugleich im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses zu dem preisgebundenen Abnehmer ohne weiteres als treuwidrig dar, ohne dass es für die Entscheidung dieses Rechtsstreits darauf ankommt, dass bzw. wie der Bundesgerichtshof erst vor kurzem die rechtliche Beurteilung der Zulässigkeit von Kopplungsangeboten und Wertzugaben grundlegend neu definiert hat (BGH WRP 02, 1256, - Kopplungsangebot I; BGH WRP 02, 1259, - Kopplungsangebot II).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97

    Computerwerbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2003 - 5 U 53/03
    Es kann schon nicht überzeugen, dass die weit verbreitete Missachtung wettbewerbsrechtlicher Lauterkeitsmaßstäbe diesem Verhalten die Sittenwidrigkeit zu nehmen geeignet sein soll (vgl. BGH GRUR 00, 911, 914 - Computerwerbung).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 71/01

    BGH lockert Rechtsprechung zu Geschenken im Handel

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2003 - 5 U 53/03
    Die Überschreitung der Wertgrenzen in einem derartigen Umfang stellt sich nach Auffassung des Senats zugleich im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses zu dem preisgebundenen Abnehmer ohne weiteres als treuwidrig dar, ohne dass es für die Entscheidung dieses Rechtsstreits darauf ankommt, dass bzw. wie der Bundesgerichtshof erst vor kurzem die rechtliche Beurteilung der Zulässigkeit von Kopplungsangeboten und Wertzugaben grundlegend neu definiert hat (BGH WRP 02, 1256, - Kopplungsangebot I; BGH WRP 02, 1259, - Kopplungsangebot II).
  • OLG Hamburg, 10.02.2005 - 5 U 39/04

    "Schlager-Schätzchen"

    Diese Rechtsprechung hat er fortgeführt in der Entscheidung vom 3.12.2003 zum Aktz. 5 U 53/03 ("Mini-Abo", MD 04, 156, hier vorgelegt als Anlage K 11) und in der Entscheidung vom 9.7.2004 zum Aktz. 5 U 181/03 ("Probeabonnement", MD 04, 990; hierbei handelt es sich um das Hauptsacheverfahren zum Verfahren mit dem Aktz. 5 U 85/02, welches ein Verfügungsverfahren war).

    Das Bundeskartellamt hat sich in seinem Beschluss vom 30.03.04, mit dem die VDZ-Regeln i.S.v. § 24 Abs. 3 GWB genehmigt worden sind, u.a. mit der Senatsrechtsprechung aus dem Verfügungsverfahren 5 U 85/02 sowie dem Parallelverfahren 5 U 53/03 auseinander gesetzt und ist zu dem Ergebnis gekommen (S. 17): "Nach Sinn und Zweck der Wettbewerbsregeln, die einem den Grundsätzen lauteren Wettbewerbs zuwiderlaufenden Verhalten entgegen wirken sollen, kann eine Kumulation der Vergünstigungen in Ziffer 2 bzw. 3 und 4 nur dann erfolgen, wenn nicht bereits durch Anwendung einer der Vorschriften die nach dem UWG maximale Vergünstigung gewährt wird.

    Der Bundesgerichtshof hat bislang nicht über die ebenfalls zugelassenen Revisionen in den vorangegangenen Verfahren 5 U 53/03 und 5 U 181/03 entschieden.

  • OLG Hamburg, 09.07.2004 - 5 U 181/03

    13 Hefte Stern II

    Ein Verlagsunternehmen verstößt bei der Preisbindung von Zeitschriften gegen die ihm im Verhältnis zu den preisgebundenen Händlern aus § 242 BGB obliegenden Leistungstreue und Rücksichtnahmepflichten, wenn es selbst bei der Abonnentenwerbung unter erheblicher Anlockwirkung mit Preisvorteilen und Zugaben wirbt, die über die Grenzen hinausgehen, die sich die betreffende Branche in Wettbewerbsregeln im Wege der Selbstbindung selbst gesetzt hat (im Anschluss an OLG Hamburg OLGRep 04, 35 - 13 Hefte Stern und OLG Hamburg MD 04, 156 - Mini-Abo).

    Das Bundeskartellamt hat sich in seinem Beschluss vom 30.03.04, mit dem die VDZ-Regeln i.S.v. § 24 Abs. 3 GWB genehmigt worden sind, u.a. mit der Senatsrechtsprechung aus dem Verfügungsverfahren 5 U 85/02 sowie dem Parallelverfahren 5 U 53/03 auseinander gesetzt und ist zu dem Ergebnis gekommen (S. 17): "Nach Sinn und Zweck der Wettbewerbsregeln, die einem den Grundsätzen lauteren Wettbewerbs zuwiderlaufenden Verhalten entgegen wirken sollen, kann eine Kumulation der Vergünstigungen in Ziffer 2 bzw. 3 und 4 nur dann erfolgen, wenn nicht bereits durch Anwendung einer der Vorschriften die nach dem UWG maximale Vergünstigung gewährt wird.

  • BGH, 07.02.2006 - KZR 39/03

    Günstige Probeabonnements für Zeitschriften zulässig -BGH schränkt die Bedeutung

    Die Berufung des Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamburg AfP 2004, 129).
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