Rechtsprechung
| BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 20/05 R |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Krankenversicherung - Voraussetzungen für Kostenübernahme von Fahrkosten bei ambulanter Behandlung seit 1. 1. 2004
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
Krankenversicherung; Voraussetzungen für Kostenübernahme von Fahrkosten bei ambulanter Behandlung seit 1.1.2004; Zurverfügungstellung der Leistungen nach Maßgabe eines allgemeinen Leistungskatalogs unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes und de ...
- Bundessozialgericht
Krankenversicherung - Voraussetzungen für Kostenübernahme von Fahrkosten bei ambulanter Behandlung seit 1.1.2004 - Zurverfügungstellung der Leistungen nach Maßgabe eines allgemeinen Leistungskatalogs unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes und der Eigenverantwortung verstößt nicht gegen Verfassungsrecht - keine Prüfung - anderweitiger Leistungsanspruch
- NWB SteuerXpert START
SGB V § 60 Abs. 2
- sokolowski.org
Voraussetzungen für Kostenübernahme von Fahrkosten durch die gesetzliche Krankenversicherung bei ambulanter Behandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenübernahme von Fahrkosten in der Krankenversicherung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Kein Beförderungsgeld für Fahrt zur Methadontherapie
- aok-business.de (Kurzinformation)
Krankenversicherung: 5 km zu Fuß ist für Alleinerziehende zumutbar
Verfahrensgang
- SG Kassel, 07.07.2004 - S 12 KR 1065/04
- LSG Hessen, 06.09.2005 - L 1 KR 196/04
- BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 20/05 R
Zeitschriftenfundstellen
- NZS 2007, 495 (Ls.)
Wird zitiert von ... (19)
- BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 27/07 R
Krankenversicherung - Kostenübernahme für Fahrkosten bei ambulanter Behandlung …
a) Im Rahmen des § 60 SGB V (in der ab 1.1.2004 geltenden Fassung von Art. 1 Nr. 37 des Gesetzes zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung vom 14.11.2003 , BGBl I 2190), der Ansprüche auf Fahrkosten abschließend regelt (vgl zuletzt BSG…, Urteil vom 2.11.2007 - B 1 KR 4/07 R, RdNr 13, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BSG SozR 4-2500 § 60 Nr. 1 RdNr 9), kommt als Anspruchsgrundlage für die Klägerin allein § 60 Abs. 1 Satz 3 SGB V in Betracht.Mit der Änderung des § 60 SGB V zum 1.1.2004 hat der Gesetzgeber vielmehr stärker als zuvor auf die medizinische Notwendigkeit der im Zusammenhang mit der KKn-Leistung erforderlichen Fahrt abgestellt und die Möglichkeit der KKn, Fahrkosten generell in Härtefällen zu übernehmen, verfassungskonform beseitigt (vgl im Einzelnen BSG SozR 4-2500 § 60 Nr. 1 RdNr 13 f).
- BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 22/07 R
Krankenversicherung - kein Anspruch behinderter Menschen auf Gewährung von Kosten …
Wie der Senat entschieden hat, sollte die Regelung die Möglichkeit für KKn ausschließen, Fahrkosten zur ambulanten Behandlung generell in Härtefällen zu übernehmen; dies ist von Gesetzes und von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, weil die GKV den Versicherten Leistungen nur nach Maßgabe eines allgemeinen Leistungskatalogs unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes zur Verfügung stellt (so BSG SozR 4-2500 § 60 Nr. 1 RdNr 12 ff;… vgl auch BverfGE 115, 25, 46 f = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 RdNr 26). - LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - L 5 KR 715/11
Krankenversicherung
Die gesetzlich angeordnete Beschränkung von Fahrkosten ausschließlich auf die in § 60 SGB V geregelten Tatbestände verstößt nicht gegen Verfassungsrecht, weil die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) den Versicherten Leistungen nur nach Maßgabe eines allgemeinen Leistungskatalogs unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes zur Verfügung stellen muss (vgl. BSG SozR 4 - 2500 § 60 Nr. 1 Rdn. 12 ff.).
- BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 4/07 R
Krankenversicherung - Nichtbenutzung eines Fahrzeuges für den eigenen Transport - …
§ 60 SGB V benennt abschließend die Hauptleistungen, für die eine Fahrt des Versicherten aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sein muss (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1: stationäre Leistungen; Verlegung; Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Rettungsfahrten zum Krankenhaus; Abs. 2 Satz 1 Nr. 3: Krankentransporte; Abs. 2 Satz 1 Nr. 4: Krankenhausbehandlung ersetzende Behandlungen; Abs. 1 Satz 3: ambulante Behandlungen; anders dagegen Abs. 5: Verweisung auf § 53 Abs. 1 bis 3 SGB IX bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, hier nicht einschlägig; vgl auch BSG SozR 4-2500 § 60 Nr. 1 RdNr 13). - BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 38/07 R
Krankenversicherung - keine Fahrkostenerstattung für den Einsatz eines …
Das Grundgesetz erlaubt es nämlich, die Leistungen der GKV auf einen abgeschlossenen Katalog zu begrenzen (stRspr, zB BSG SozR 4-2500 § 60 Nr. 1 RdNr 14 mwN;… BVerfGE 115, 25 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 RdNr 24 ff). - LSG Sachsen-Anhalt, 29.01.2009 - L 10 KR 64/07 Die Krankentransportrichtlinien enthalten grundsätzlich eine gesetzeskonforme Konkretisierung der Ausnahmen i.S.d. § 60 Abs. 1 Satz 3 SGB V; die Beschränkung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf einen abgeschlossenen Katalog ist auch grundsätzlich verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BSG v. 26. September 2006 - B 1 KR 20/05 R, SozR 4-2500 § 60 Nr. 1).
Denn abweichend von der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Regelung, wonach undifferenziert Fahrtkosten in "Härtefällen" zu zahlen waren, hat der Gesetzgeber in § 60 Abs. 1 SGB V in der ab dem 1. Januar 2004 geltenden Fassung des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 14. November 2003 (GMG, BGBl. I 2190) stärker auf die medizinische Notwendigkeit der im Zu-sammenhang mit der Krankenkassenleistung erforderlichen Fahrt abgestellt und die Möglichkeit der Krankenkassen, Fahrtkosten generell in Härtefällen zu übernehmen, verfassungskonform beseitigt (BSG vom 26. September 2006 - B 1 KR 20/05 R, SozR 4-2500 § 60 Nr. 1).
Daher muss gerade die Beförderung (nicht: Fahrt) zur (ambulanten) Behandlung aus medizinischen Grün-den unerlässlich sein (BSG vom 26. September 2006 - B 1 KR 20/05 R, SozR 4-2500 § 60 Nr. 1 unter Rdz. 13).
- BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 5/08 R
Krankenversicherung - kein Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten zum …
Die Regelung sollte die Möglichkeit für KKn ausschließen, Fahrkosten zur ambulanten Behandlung generell in Härtefällen zu übernehmen; dies ist von Gesetzes und von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, weil die GKV den Versicherten Leistungen nur nach Maßgabe eines allgemeinen Leistungskatalogs unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes zur Verfügung stellt (BSG SozR 4-2500 § 60 Nr. 1 RdNr 12 ff;… vgl auch BVerfGE 115, 25, 45 f = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 RdNr 26). - LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2007 - L 5 KR 15/07
Krankenversicherung
Letztlich finanzielle Gründe sollten gerade nicht mehr zu einer Übernahme der Fahrkosten führen (BSG, Urteil vom 26.09.2006 - B 1 KR 20/05 R - SozR 4-2500 § 60 Nr. 1; BT-Drucks. 15/1525, Seite 77), Wie das BSG bereits entschieden hat, ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die GKV den Versicherten Leistungen nur nach Maßgabe eines allgemeinen Leistungskatalogs unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots zur Verfügung stellt, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden.Die Übernahme von Fahrkosten aus finanziellen Gründen gehört gerade nicht in den Leistungskatalog, den die GKV ihren Versicherten zu leisten hat (BSG, Urteil vom 26.09.2006 a.a.O.).
- BSG, 21.06.2011 - B 1 KR 17/10 R
Krankenversicherung - Anspruch auf Reinigung der Zahnimplantate bei genehmigter …
Dies ist von Gesetzes und von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, weil die GKV den Versicherten Leistungen nur nach Maßgabe eines allgemeinen Leistungskatalogs unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes zur Verfügung stellt (BSG SozR 4-2500 § 60 Nr. 1 RdNr 12 ff;… vgl auch BVerfGE 115, 25, 46 f = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 RdNr 26). - LSG Sachsen-Anhalt, 17.06.2010 - L 10 KR 1/09
Freistellung von den Fahrkosten in der gesetzlichen Krankenversicherung; …
Dazu gehört die Übernahme von Fahrkosten aus finanziellen Gründen gerade nicht (BSG vom 4. April 2006 - B 1 KR 12/04 R, SozR 4-2500 § 60 Nr. 1). - LSG Hessen, 26.06.2008 - L 7 SO 43/08
Sozialhilfe - Krankenhilfe - Fahrkosten zur ambulanten Behandlung - …
- LSG Thüringen, 28.08.2012 - L 6 KR 188/11
- LSG Hamburg, 30.07.2008 - L 1 KR 17/08
- LSG Rheinland-Pfalz, 01.09.2011 - L 5 KR 64/11
Übernahme von Fahrkosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung durch die …
- LSG Thüringen, 01.12.2009 - L 6 KR 1179/06
- LSG Thüringen, 23.10.2006 - L 6 KR 306/07
- SG Detmold, 07.09.2010 - S 21 AS 1703/10
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- LSG Thüringen, 26.06.2012 - L 6 KR 401/09
- SG Mainz, 28.11.2006 - S 6 KR 140/05
