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   BSG, 09.12.2010 - B 13 R 83/09 R   

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https://dejure.org/2010,4452
BSG, 09.12.2010 - B 13 R 83/09 R (https://dejure.org/2010,4452)
BSG, Entscheidung vom 09.12.2010 - B 13 R 83/09 R (https://dejure.org/2010,4452)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - B 13 R 83/09 R (https://dejure.org/2010,4452)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Leistungen zur Teilhabe - Arbeitsleben - Kraftfahrzeug - Kfz-Hilfe - Zuschuss - Beschaffung - behinderungsbedingter Bedarf - Verfügen - Verfügungsgewalt - Bedarfsdeckung - Ehegatte - Zulassung - Halter - Fahrzeugschein - Zulassungsbescheinigung - Firmenwagen - ...

  • openjur.de

    Leistungen zur Teilhabe; Arbeitsleben; Kraftfahrzeug; Kfz-Hilfe; Zuschuss; Beschaffung; behinderungsbedingter Bedarf; Verfügen; Verfügungsgewalt; Bedarfsdeckung; Ehegatte; Zulassung; Halter; Fahrzeugschein; Zulassungsbescheinigung; Firmenwagen; Berufsau ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 SGB 6, § 33 SGB 9, § 3 Abs 3 KfzHV, § 4 Abs 1 KfzHV, § 4 Abs 2 KfzHV
    Leistungen zur Teilhabe - Arbeitsleben - Kraftfahrzeug - Kfz-Hilfe - Zuschuss - Beschaffung - behinderungsbedingter Bedarf - Verfügen - Verfügungsgewalt - Bedarfsdeckung - Ehegatte - Zulassung - Halter - Fahrzeugschein - Zulassungsbescheinigung - Firmenwagen - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 SGB 6, § 33 SGB 9, § 3 Abs 3 KfzHV, § 4 Abs 1 KfzHV, § 4 Abs 2 KfzHV
    Leistungen zur Teilhabe - Arbeitsleben - Kraftfahrzeug - Kfz-Hilfe - Zuschuss - Beschaffung - behinderungsbedingter Bedarf - Verfügen - Verfügungsgewalt - Bedarfsdeckung - Ehegatte - Zulassung - Halter - Fahrzeugschein - Zulassungsbescheinigung - Firmenwagen - ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Kfz-Hilfe ist nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil bereits ein behinderungsgerechtes Kfz auf den Behinderten zugelassen wurde

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hilfe zur Beschaffung eines Kfz als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Behinderungsbedingter Bedarf

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Zuschuss zur Beschaffung eines behinderungsgerechten Kraftfahrzeugs - Zulassung eines solchen Kfz auf den behinderten Versicherten - tatsächliche Nutzung des Kfz durch Ehepartner

  • rewis.io

    Leistungen zur Teilhabe - Arbeitsleben - Kraftfahrzeug - Kfz-Hilfe - Zuschuss - Beschaffung - behinderungsbedingter Bedarf - Verfügen - Verfügungsgewalt - Bedarfsdeckung - Ehegatte - Zulassung - Halter - Fahrzeugschein - Zulassungsbescheinigung - Firmenwagen - ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Leistungen zur Teilhabe - Arbeitsleben - Kraftfahrzeug - Kfz-Hilfe - Zuschuss - Beschaffung - behinderungsbedingter Bedarf - Verfügen - Verfügungsgewalt - Bedarfsdeckung - Ehegatte - Zulassung - Halter - Fahrzeugschein - Zulassungsbescheinigung - Firmenwagen - ...

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hilfe zur Beschaffung eines Kfz als Leistungen zur Teilhabe; behinderungsbedingter Bedarf

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Rentenversicherung

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Zuschuss zur Beschaffung eines behinderungsgerechten Kraftfahrzeugs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 107, 157
  • NZS 2011, 865 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 113/09

    Dienstwagenüberlassung - Widerrufsvorbehalt - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BSG, 09.12.2010 - B 13 R 83/09 R
    Die finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers an einem solchen Fahrzeug erfolgte gemäß den damals maßgeblichen betriebsinternen Regelungen (vom LSG eingeholte Arbeitgeberauskunft vom 13.12.2006) nur über die oben erwähnte Aufwandsentschädigung, deren Angemessenheit hier nicht abschließend beurteilt werden kann (zur Verbindlichkeit einer sog "Car-Policy" des Arbeitgebers vgl BAG vom 13.4.2010 - 9 AZR 113/09 - DB 2010, 1943).
  • BGH, 22.03.1983 - VI ZR 108/81

    Haltereigenschaft des Leasingnehmers

    Auszug aus BSG, 09.12.2010 - B 13 R 83/09 R
    Halter des Kfz im Sinne von § 7 StVG ist derjenige, der dieses nicht nur ganz vorübergehend für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die dafür erforderliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt (vgl BGHZ 87, 133, 135 - Juris RdNr 12; BGHZ 116, 200, 205 f - Juris RdNr 18) .
  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 378/90

    Freistellung des Kfz-Vermieters von Schadensersatzansprüchen Dritter bei

    Auszug aus BSG, 09.12.2010 - B 13 R 83/09 R
    Halter des Kfz im Sinne von § 7 StVG ist derjenige, der dieses nicht nur ganz vorübergehend für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die dafür erforderliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt (vgl BGHZ 87, 133, 135 - Juris RdNr 12; BGHZ 116, 200, 205 f - Juris RdNr 18) .
  • BGH, 29.05.1954 - VI ZR 111/53

    Begriff des Kraftfahrzeughalters

    Auszug aus BSG, 09.12.2010 - B 13 R 83/09 R
    Den Eintragungen in den Fahrzeugpapieren kommt hierfür nach der Rechtsprechung des BGH ebenso wenig entscheidende Bedeutung zu wie dem Umstand, wer den Vertrag über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat (so schon BGHZ 13, 351, 358 - Juris RdNr 9; s auch Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Aufl 2007, § 3 RdNr 276).
  • BSG, 21.03.2001 - B 5 RJ 8/00 R

    Berufliche Rehabilitation - Kraftfahrzeughilfe - Behinderter mit Merkzeichen "G"

    Auszug aus BSG, 09.12.2010 - B 13 R 83/09 R
    a) Der Anspruch auf Bezuschussung der Beschaffung eines Kfz setzt voraus, dass die allgemeinen persönlichen (§ 10 SGB VI) und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (§ 11 SGB VI) für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch den Rentenversicherungsträger vorliegen, keiner der Ausschlussgründe nach § 12 SGB VI einschlägig ist und zudem die zwingenden spezifischen (persönlichen und sachlichen) Voraussetzungen einer Kfz-Hilfe gemäß § 16 SGB VI iVm § 33 SGB IX und §§ 3, 4 KfzHV gegeben sind (vgl BSG vom 21.3.2001 - B 5 RJ 8/00 R - Juris RdNr 13) .
  • BSG, 20.07.2010 - B 2 U 17/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Auszug aus BSG, 09.12.2010 - B 13 R 83/09 R
    Denn im vorliegenden Fall kann im Revisionsverfahren bereits das Vorliegen wesentlicher Anspruchsvoraussetzungen für die Bewilligung von Kfz-Hilfe nicht abschließend beurteilt werden, sodass nur eine Zurückverweisung an das Berufungsgericht in Frage kommt (vgl BSG vom 20.7.2010 - B 2 U 17/09 R - Juris RdNr 14, zur Veröffentlichung in SozR 4-2700 § 200 Nr. 2 vorgesehen) .
  • BSG, 29.04.1997 - 8 RKn 31/95

    Anspruch auf Kfz-Hilfe

    Auszug aus BSG, 09.12.2010 - B 13 R 83/09 R
    Aus dem Urteil des 8. Senats des BSG (SozR 3-5765 § 3 Nr. 2 S 7) ergibt sich nichts Abweichendes.
  • BSG, 26.08.1992 - 9b RAr 1/92

    Kraftfahrzeughilfe - Prüfung des Bedarfs

    Auszug aus BSG, 09.12.2010 - B 13 R 83/09 R
    Auch die bisherige Rechtsprechung des BSG zu § 4 Abs. 1 KfzHV hat unter Bezugnahme auf die Begründung zu dieser Verordnung betont, dass sich der Bedarf bzw die Bedarfsdeckung "nach dem konkreten Ist-Zustand" richte; deshalb werde der behinderte Mensch "auf ein vorhandenes Kfz" verwiesen (BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 8 S 27) .
  • LSG Brandenburg, 20.12.2004 - L 16 U 4/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auszug aus BSG, 09.12.2010 - B 13 R 83/09 R
    Dies käme hier allerdings in Frage, folgte man der Rechtsmeinung, dass ein Anspruch auf Bezuschussung des Kaufpreises eines Kfz bereits dann ausgeschlossen sei, wenn der Versicherte die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über seinen Antrag nicht abwarte, sondern schon vorher den Kaufvertrag über das Fahrzeug abschließe (so LSG Berlin-Brandenburg vom 20.12.2004 - L 16 U 4/04 - Juris RdNr 20) .
  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 54/10 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe - Teilleistung -

    Im Revisionsverfahren kann damit bereits das Vorliegen wesentlicher gesetzlicher Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe, die ihrerseits nach Maßgabe des festgestellten Bedarfs in ein PB eingehen könnten, nicht abschließend beurteilt werden, sodass nur eine Zurückverweisung an das Berufungsgericht in Frage kommt (vgl BSG vom 9.12.2010 - B 13 R 83/09 R, zur Veröffentlichung in SozR und BSGE vorgesehen) .
  • BSG, 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R

    Eingeschränkte Wegefähigkeit - Angebot von Leistungen zur beruflichen

    Die KfzHV enthält eigene Leistungsvoraussetzungen (zu §§ 3, 4 KfzHV vgl Senatsurteil vom 9.12.2010 - BSGE 107, 157 = SozR 4-5765 § 4 Nr. 1, RdNr 16 ff) und besondere Ermessensregelungen (§ 9 KfzHV, vgl BSG SozR 4-5765 § 7 Nr. 1 RdNr 11 mwN).
  • BSG, 12.12.2011 - B 13 R 21/10 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben -

    Die KfzHV enthält eigene Leistungsvoraussetzungen (zu §§ 3, 4 KfzHV, vgl Senatsurteil vom 9.12.2010 - BSGE 107, 157 = SozR 4-5765 § 4 Nr. 1, RdNr 16 ff) und besondere Ermessensregelungen (§ 9 KfzHV, vgl BSG SozR 4-5765 § 7 Nr. 1 RdNr 11 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2021 - L 2 R 293/20

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form von

    Etwas anderes gilt aber, wenn der Ermessensspielraum der Beklagten aufgrund der tatsächlichen Umstände derart eingeschränkt ist, dass sie nur noch eine einzige Entscheidung, nämlich die Bewilligung eines bezifferten Zuschussbetrages, treffen darf (sog. Ermessenreduzierung auf Null, vgl. BSG, Urteil vom 14.12.1994 - 4 RA 42/94, Rn. 15 bei juris; Urteil vom 09.12.2010 - B 13 R 83/09 R, Rn. 14 bei juris).

    Der Anspruch auf Leistungen zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs setzt voraus, dass die allgemeinen persönlichen (§ 10 SGB VI) in der ab dem 01.01.2002 geltenden Fassung vom 19.02.2002 (BGBl I 754) und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (§ 11 SGB VI) in der ab dem 01.01.2002 geltenden Fassung vom 19.02.2002 (BGBl I 754) für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch den Rentenversicherungsträger vorliegen, keiner der Ausschlussgründe nach § 12 SGB VI einschlägig ist, zudem die zwingenden spezifischen (persönlichen und sachlichen) Voraussetzungen einer Kfz-Hilfe gemäß § 16 SGB VI in der ab dem 01.01.2002 geltenden Fassung vom 19.02.2002 (BGBl I 754) iVm § 33 SGB IX und §§ 3,4 KfzHV gegeben sind (vgl. BSG, Urteil vom 09.12.2010 - B 13 R 83/09 R, Rn. 16 bei juris).

    Aus der Formulierung "sollen" ergibt sich allerdings, dass der Antrag in Ausnahmefällen, also bei einer atypischen Fallgestaltung, auch noch nachträglich gestellt werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 09.12.2010 - B 13 R 83/09, Rn. 32 bei juris), beispielweise wenn ein sofortiges Handeln geboten ist.

    Auch in einem anderen Zusammenhang hat das BSG auf die faktische Bedarfsdeckung abgestellt und einen Zuschuss auch in den Fällen als möglich angesehen, in denen der behinderte Mensch zwar Halter eines behindertengerechten Fahrzeugs ist, ihm dies aber tatsächlich nicht zur Nutzung zur Verfügung steht, weil es von dem Ehepartner genutzt wird (BSG, Urteil vom 09.12.2010 - B 13 R 83/09, Rn. 22 bei juris).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.05.2017 - L 3 U 11/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Kraftfahrzeughilfe für behinderungsbedingte

    Das frühere Fahrzeug war zwar von der Ehefrau erworben worden, war aber auf ihn zugelassen und stand ihm zur Verfügung (vgl. Bundessozialgericht -BSG, Urteil vom 09. Dezember 2010 - B 13 R 83/09 R -, BSGE 107, 157-165).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.09.2023 - L 8 AL 3484/21

    Erstattungsstreit zwischen Eingliederungshilfeträger und Bundesagentur für Arbeit

    Dies ergibt sich auch aus der Überlegung, dass die isolierte Gewährung der Kfz-Hilfe geeignet ist, etwa einen anderen Hauptleistungsanspruch - etwa auf Erwerbsminderungsrente - auszuschließen (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2011 - B 13 R 21/10 R -, juris; BSG, Urteil vom 09.12.2010 - B 13 R 83/09 R -, BSGE 107, 157-165; BSG, Urteil vom 21.03.2006 - B 5 RJ 9/04 R -, SozR 4-5765 § 7 Nr. 1, SozR 4-2600 § 13 Nr. 1, Rn. 5).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2022 - L 10 R 2848/21

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Die von dem rechtskundig vertretenen Kläger ausdrücklich auf die Übernahme von Kosten für die Beschaffung konkret bezeichneter IT-Geräte gerichtete Klage ist als kombinierte Anfechtungs- und ("unechte") Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Var. 2 i.V.m. Abs. 4 SGG, s. dazu nur Bundessozialgericht - BSG - 09.12.2010, B 13 R 83/09 R, in juris, Rn. 14; 08.03.2016, B 1 KR 19/15 R, in juris, Rn. 13) statthaft und auch ansonsten zulässig.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2023 - L 10 R 2502/22

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation aus der gesetzlichen

    Der Senat kann offenlassen (vgl. nur BSG 09.12.2010, B 13 R 83/09 R, in juris, Rn. 14), ob das Begehren des Klägers mit der kombinierten Anfechtungs- und ("unechten") Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 4 und § 56 SGG, s. dazu nur Senatsurteil vom 17.11.2022, L 10 R 2848/21, a.a.O., Rn. 20 m.w.N. zur Rspr. des BSG) oder, weil die Beklagte auch im Fall eines ermessensreduzierten Anspruchs gerade auf eine stationäre Rehabilitation noch einen Ermessensspielraum hinsichtlich des Umfangs und der konkreten Durchführung der stationären Rehabilitation hätte (namentlich Art der Einrichtung, Dauer der Rehabilitation, Umfang der dortigen Behandlung, s. dazu § 15 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 SGB VI a.F., § 42 Abs. 2 Nrn. 4 ff. SGB IX a.F.), mit der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungs(vornahme)klage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 131 Abs. 2 Satz 1 und § 56 SGG; vgl. dazu BSG 11.05.2011, B 5 R 54/10 R, in juris, Rn. 15; 16.11.1993, 4 RA 22/93, in juris, Rn. 15) statthaft zu verfolgen ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.04.2020 - L 4 R 452/20

    )-Hilfe zur Beschaffung von Ersatz

    Dabei kommt nur die sog. "große Wegstreckenentschädigung" als Vergleichsmaßstab in Frage, denn nur insoweit sind die im Rahmen der Kfz-Hilfe relevanten Anschaffungskosten sowie die Abnutzung des Pkw berücksichtigt (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2010 - B 13 R 83/09 R - juris, Rn. 29 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2015 - L 12 R 310/12
    Ein Anspruch auf Kfz-Hilfe setze nach § 4 Abs. 1 KfzHV u.a. voraus, dass der behinderte Mensch nicht über ein Kfz verfüge, das die sich im Einzelfall aus der Behinderung ergebenden Anforderungen an Größe und Ausstattung erfülle und dessen weitere Benutzung zumutbar sei (Verweis auf BSG, Urt. v. 9.12.2010, B 13 R 83/09 R).
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