Rechtsprechung
   BSG, 27.05.2008 - B 2 U 5/07 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3805
BSG, 27.05.2008 - B 2 U 5/07 R (https://dejure.org/2008,3805)
BSG, Entscheidung vom 27.05.2008 - B 2 U 5/07 R (https://dejure.org/2008,3805)
BSG, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - B 2 U 5/07 R (https://dejure.org/2008,3805)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,3805) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumen der Klagefrist - Wiedereinsetzung - Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten - Eingangsstempel - Zustellung am Samstag

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren; Versäumen der Klagefrist; Wiedereinsetzung; Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten; Fristenberechnung; falscher Eingangsstempel; Fiktion der Zustellung; Ersatzzustellung am Samstag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übertragbarkeit der Rechtsprechung zur Bekanntgabe einer Willenserklärung nach § 130 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf die die Klagefrist auslösende Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten eines Rechtsanwalts; Weisungspflicht des Rechtsanwalts bei Berechnung von ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Sozialgerichtsverfahren - Unzulässigkeit einer Klage - Fristversäumnis - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - verschuldete Nichteinhaltung der Frist - mangelnde Büroorganisation

  • Judicialis

    SGG § 67 Abs 1; ; SGG § 85 Abs 3 S 2; ; SGG § 87 Abs 1 S 1; ; SGG § 87 Abs 2; ; SGG § 64 Abs 2 S 1; ; VwZG § 3 Abs 3; ; ZPO § 180 S 1; ; ZPO § 180 S 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im sozialgerichtlichen Verfahren, Versäumen der Klagefrist nach einem Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 64 (Ls.)
  • NZS 2009, 413
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (121)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.12.2007 - XII ZR 148/05

    Zum Zugang von Schriftstücken

    Auszug aus BSG, 27.05.2008 - B 2 U 5/07 R
    Die in diesem Zusammenhang von der Klägerin in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu der Bekanntgabe einer Willenserklärung nach § 130 Bürgerliches Gesetzbuch (vgl Urteil vom 5. Dezember 2007 - XII ZR 148/05 - NJW 2008, 843) kann nicht auf die vorliegende Konstellation übertragen werden, da im Falle des § 130 BGB gerade keine Fiktion der Bekanntgabe geregelt ist.
  • BGH, 24.04.2007 - AnwZ (B) 93/06

    Ersatzzustellung im Geschäftslokal außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten

    Auszug aus BSG, 27.05.2008 - B 2 U 5/07 R
    Das bedeutet, dass es für die Wirksamkeit der Zustellung nicht darauf ankommt, ob und wann der Betroffene von dem zugestellten Schriftstück tatsächlich Kenntnis erlangt (vgl BVerwG NJW 2007, 3222; BGH NJW 2007, 2186; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 65. Aufl 2006, § 180 RdNr 7).
  • BSG, 18.03.1987 - 9b RU 8/86

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus BSG, 27.05.2008 - B 2 U 5/07 R
    Das ist ua der Fall, wenn die Nichteinhaltung der Frist darauf beruht, dass der Rechtsanwalt es versäumt hat, durch eine zweckmäßige Büroorganisation, insbesondere hinsichtlich der Fristen- und Terminüberwachung und der Ausgangskontrolle, ausreichende Vorkehrungen zur Vermeidung von Fristversäumnissen zu treffen (BSGE 61, 213, 215 = SozR 1500 § 67 Nr. 18 S 43; Curkovic in Hennig, SGG, Stand: August 2007, § 67 RdNr 21).
  • BSG, 22.09.1976 - 7 RAr 107/75

    Einmalige Leistung - Arbeitserlaubnis - Versagung - Verwaltungsakt - Erledigung

    Auszug aus BSG, 27.05.2008 - B 2 U 5/07 R
    Die Zulässigkeit der Klage ist eine von Amts wegen auch im Revisionsverfahren zu beachtende Prozessvoraussetzung (BSGE 10, 218, 219; 42, 212, 215; Meyer-Ladewig in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl 2005, § 160 RdNr 28d).
  • BFH, 28.02.1978 - VII R 92/74

    Vermerk - Handzeichen - Frist - Rechtsmittelbelehrung - Wiedereinsetzung -

    Auszug aus BSG, 27.05.2008 - B 2 U 5/07 R
    Zwar kann grundsätzlich auch in der Revisionsinstanz hinsichtlich der Klagefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden und es können insoweit vom Revisionsgericht auch Feststellungen getroffen werden (vgl BSG Urteil vom 12. November 1981 - 7 RAr 86/80 - Juris RdNr 18 mwN; BGHZ 7, 280, 284; BFHE 124, 487, 492 f).
  • BFH, 08.11.2006 - VII R 20/06

    Wiedereinsetzung; Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus BSG, 27.05.2008 - B 2 U 5/07 R
    Wenn jedoch durch die Büroorganisation nicht sichergestellt ist, dass eine am Samstag eingegangene Sendung auch den Eingangsstempel dieses Samstags und nicht den des darauffolgenden Werktages erhält, ist durch diesen Organisationsmangel ein Potential für Fehler bei der Fristberechnung geschaffen worden (BFH Beschluss vom 27. September 2005 - XI B 123/04 - Juris RdNr 10; Beschluss vom 8. November 2006 - VII R 20/06 - Juris RdNr 9), welches sich auch gerade hier realisiert hat.
  • BFH, 27.09.2005 - XI B 123/04

    PZU - Beweiskraft

    Auszug aus BSG, 27.05.2008 - B 2 U 5/07 R
    Wenn jedoch durch die Büroorganisation nicht sichergestellt ist, dass eine am Samstag eingegangene Sendung auch den Eingangsstempel dieses Samstags und nicht den des darauffolgenden Werktages erhält, ist durch diesen Organisationsmangel ein Potential für Fehler bei der Fristberechnung geschaffen worden (BFH Beschluss vom 27. September 2005 - XI B 123/04 - Juris RdNr 10; Beschluss vom 8. November 2006 - VII R 20/06 - Juris RdNr 9), welches sich auch gerade hier realisiert hat.
  • BSG, 08.05.1996 - 6 RKa 9/96

    Wiedereinsetzung bei Verletzung der Sorgfaltspflicht durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus BSG, 27.05.2008 - B 2 U 5/07 R
    Grundsätzlich kann ein Rechtsanwalt die Berechnung üblicher und in seiner Praxis häufig vorkommender Fristen sowie die Führung eines Fristkalenders seinem gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Büropersonal überlassen (BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 10 S 27; BVerwG Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 194 S 7; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl 2005, § 67 RdNr 9).
  • BGH, 06.10.1952 - III ZR 369/51

    Rechtsmittelbegründung nach Armenrechtsantrag

    Auszug aus BSG, 27.05.2008 - B 2 U 5/07 R
    Zwar kann grundsätzlich auch in der Revisionsinstanz hinsichtlich der Klagefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden und es können insoweit vom Revisionsgericht auch Feststellungen getroffen werden (vgl BSG Urteil vom 12. November 1981 - 7 RAr 86/80 - Juris RdNr 18 mwN; BGHZ 7, 280, 284; BFHE 124, 487, 492 f).
  • BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 86/80
    Auszug aus BSG, 27.05.2008 - B 2 U 5/07 R
    Zwar kann grundsätzlich auch in der Revisionsinstanz hinsichtlich der Klagefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden und es können insoweit vom Revisionsgericht auch Feststellungen getroffen werden (vgl BSG Urteil vom 12. November 1981 - 7 RAr 86/80 - Juris RdNr 18 mwN; BGHZ 7, 280, 284; BFHE 124, 487, 492 f).
  • BFH, 07.02.2013 - VIII R 2/09

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Schriftstücks bei Verstoß gegen

    Ein Prozessbevollmächtigter muss insbesondere die Arbeitsabläufe in seinem Büro so organisieren, dass Fehlerquellen bei der Berechnung und der Überwachung von Fristen nahezu ausgeschlossen sind (Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. Mai 2008 B 2 U 5/07 R, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 2009, 413).
  • BSG, 11.12.2008 - B 6 KA 34/08 B

    Fristversäumnis bei der Einhaltung der Revisionsfrist, Organisationsverschulden

    Ein Verschulden liegt vor, wenn der Beteiligte hinsichtlich der Wahrung der Frist diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden im Hinblick auf die Fristwahrung geboten ist und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (BSG, Urteil vom 27.5.2008, B 2 U 5/07 R, RdNr 14 - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 67 RdNr 3 mwN).

    Dabei ist das Verschulden eines Bevollmächtigten dem vertretenen Beteiligten gemäß § 73 Abs. 6 Satz 6 SGG iVm § 85 Abs. 2 ZPO stets wie eigenes Verschulden zuzurechnen (vgl Keller aaO RdNr 3e; BSG, Urteil vom 27.5.2008, aaO, RdNr 14; BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 21 S 60 mwN).

    Für ein Verschulden von Hilfspersonen des Bevollmächtigten gilt dasselbe dann, wenn dieses vom Bevollmächtigten selbst zu vertreten, also als dessen eigenes Verschulden anzusehen ist (BSG, Urteil vom 27.5.2008, aaO).

    Den Prozessbevollmächtigten des Klägers trifft vorliegend ein dem Kläger zuzurechnendes Organisationsverschulden, da die Nichteinhaltung der Frist darauf beruht, dass er es versäumt hat, durch eine zweckmäßige Büroorganisation, insbesondere hinsichtlich der Fristen- und Terminüberwachung und der Erledigungs- und Ausgangskontrolle, ausreichende Vorkehrungen zur Vermeidung von Fristversäumnissen zu treffen (BSGE 61, 213, 215 = SozR 1500 § 67 Nr. 18 S 43; zuletzt BSG, Urteil vom 27.5.2008, aaO, RdNr 14).

  • BSG, 05.08.2014 - B 6 KA 1/14 R
    13 Ein Verschulden liegt vor, wenn der Beteiligte hinsichtlich der Wahrung der Frist diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden im Hinblick auf die Fristwahrung geboten ist und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (BSG SozR 4-1500 § 67 Nr. 7 RdNr 14; BSG Beschluss vom 29.6.2010 - B 6 KA 4/10 R - RdNr 13; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 67 RdNr 3 mwN).

    Dabei ist das Verschulden eines Bevollmächtigten dem vertretenen Beteiligten gemäß § 73 Abs. 6 Satz 7 SGG iVm § 85 Abs. 2 ZPO stets wie eigenes Verschulden zuzurechnen (vgl BSG SozR 4-1500 § 67 Nr. 7 RdNr 14; BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 21 S 60 mwN; BSG Beschluss vom 29.6.2010 - B 6 KA 4/10 R - RdNr 13; Keller aaO RdNr 3e).

    Für ein Verschulden von Hilfspersonen des Bevollmächtigten gilt dasselbe dann, wenn dieses vom Bevollmächtigten selbst zu vertreten, also als dessen eigenes Verschulden anzusehen ist (BSG SozR 4-1500 § 67 Nr. 7 aaO; BSG Beschluss vom 29.6.2010 - B 6 KA 4/10 R - RdNr 13).

    14 Die Beklagte trifft vorliegend ein ihr zuzurechnendes Organisationsverschulden, da die Nichteinhaltung der Frist darauf beruht, dass sie es versäumt hat, durch eine zweckmäßige Büroorganisation, insbesondere hinsichtlich der Fristen- und Terminüberwachung und der Erledigungs- und Ausgangskontrolle, ausreichende Vorkehrungen zur Vermeidung von Fristversäum- nissen zu treffen (vgl BSGE 61, 213, 215 = SozR 1500 § 67 Nr. 18 S 43; BSG SozR 4-1500 § 67 Nr. 7 RdNr 14; BSG Beschluss vom 29.6.2010 - B 6 KA 4/10 R - RdNr 13).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht