Rechtsprechung
BSG, 24.09.2002 - B 3 KR 9/02 R |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Anspruch auf Versorgung mit einer Dekubitusmatratze bei stationärer Pflege - Leistungspflicht der Krankenversicherung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Gewährung einer Wechseldruckmatratze - Notwendige Hilfsmittel - Verpflichtung des Heimträgers - Verpflichtung der Krankenkasse - Dauerhaftes Aufhalten in einer Pflegeeinrichtung - Anderes Hilfsmittel - Behandlungspflege - Behinderungsausgleich
- Judicialis
SGB V § 33; ; SGB XI § 4 Abs 1; ; SGB XI § 11 Abs 1; ; SGB XI § 40; ; SGB XI § 43; ; SGB XI § 82 Abs 2; ; SGB XI § 82 Abs 3; ; GG Art 3 Abs 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Dekubitusmatratze bei stationärer Pflege
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Krankenkasse muss auch Heimbewohnern Hilfsmittel zahlen
- 123recht.net (Pressemeldung)
Krankenkasse muss auch Heimbewohnern Hilfsmittel zahlen
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 29.11.1999 - S 2 KR 88/98
- LSG Niedersachsen, 27.02.2002 - L 4 KR 22/00
- BSG, 24.09.2002 - B 3 KR 9/02 R
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 67/01 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Zustimmungserklärung zur Einlegung der …
Auszug aus BSG, 24.09.2002 - B 3 KR 9/02 R
Der Senat hat in den Urteilen zur Versorgung von Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen mit Rollstühlen (…Urteile vom 10. Februar 2000, vgl vor allem BSGE 85, 287 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 37) und mit Ernährungspumpen (Urteile vom 6. Juni 2002, B 3 KR 67/01 R ua, zur Veröffentlichung vorgesehen) bereits deutlich gemacht, dass die Pflicht der KK zur Leistung von Hilfsmitteln, die der Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung oder dem Behinderungsausgleich dienen - entgegen dem früheren Recht - grundsätzlich nicht schon deshalb ausgeschlossen ist, weil sich der Versicherte dauerhaft in einer Pflegeeinrichtung aufhält.Als Beispiele für diese Kategorie von Gegenständen wurden bereits im Urteil vom 6. Juni 2002 (B 3 KR 67/01 R) genannt: der einfache Schieberollstuhl, der primär Transportfunktionen innerhalb des Heimes erfüllt, sowie das Pflegebett.
- BSG, 08.07.2002 - B 3 P 3/02 R
Widerlegung des Zustellungszeitpunktes, Ausschluß der Erstattung anwaltlicher …
Auszug aus BSG, 24.09.2002 - B 3 KR 9/02 R
§ 193 Abs. 4 SGG ist dahingehend auszulegen, dass sich die Erstattungsberechtigung hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten auf die in § 183 SGG genannten natürlichen Personen beschränkt (vgl dazu auch Beschluss des Senats vom 8. Juli 2002 - B 3 P 3/02 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BSG, 10.02.2000 - B 3 KR 26/99 R
Bereitstellung von einem Rollstuhl als Hilfsmittel für Pflegebedürftige
Auszug aus BSG, 24.09.2002 - B 3 KR 9/02 R
Der Senat hat in den Urteilen zur Versorgung von Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen mit Rollstühlen (Urteile vom 10. Februar 2000, vgl vor allem BSGE 85, 287 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 37) und mit Ernährungspumpen (Urteile vom 6. Juni 2002, B 3 KR 67/01 R ua, zur Veröffentlichung vorgesehen) bereits deutlich gemacht, dass die Pflicht der KK zur Leistung von Hilfsmitteln, die der Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung oder dem Behinderungsausgleich dienen - entgegen dem früheren Recht - grundsätzlich nicht schon deshalb ausgeschlossen ist, weil sich der Versicherte dauerhaft in einer Pflegeeinrichtung aufhält.
- BSG, 23.01.2003 - B 3 KR 7/02 R
Krankenversicherung - Festbetrag - Bezug von Hilfsmittel (hier Hörgerät) auf …
Durch das vorläufige Eintreten eines Dritten wird der Leistungsträger von seiner Verpflichtung, ein Hilfsmittel als Sachleistung auf Dauer zu gewähren, nicht befreit (so bereits Urteil des Senats vom 24. September 2002 - B 3 KR 9/02 R -). - SG Marburg, 11.06.2003 - S 6 KR 721/01 Die Behinderung muss nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteile vom 24.9.2002, Az.: B 3 KR 9/02 R und B 3 KR 15/02 R) konkret und unmittelbar drohen.