Rechtsprechung
   BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 68/07 R   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Unterhaltsvermutung bei Haushaltsgemeinschaft Verwandter - Verfassungsmäßigkeit und Ermächtigungskonformität des § 1 Abs 2 AlgIIV

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Hilfebedürftigkeit; Unterhaltsvermutung bei Haushaltsgemeinschaft Verwandter; Verfassungsmäßigkeit und Ermächtigungskonformität des § 1 Abs 2 AlgIIV

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  • Bundessozialgericht

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Unterhaltsvermutung bei Haushaltsgemeinschaft Verwandter - Verfassungsmäßigkeit und Ermächtigungskonformität des § 1 Abs 2 AlgIIV

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung der Leistungen von in Haushaltsgemeinschaft lebenden Verwandten oder Verschwägerten an erwerbsfähige Hilfebedürftige; Verfassungsmäßigkeit der AlgIIV

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Unterhaltsvermutung bei Haushaltsgemeinschaft Verwandter -Verfassungsmäßigkeit und Ermächtigungskonformität des § 1 Abs 2 Alg II-V

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 102, 258
  • NZS 2010, 109 (Ls.)
  • FamRZ 2009, 1139



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Wird zitiert von ... (26)  

  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 4/11 R  

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anmietung einer

    Wenn die Annahme naheliegt, dass weitere oder abweichende Tatsachen für die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung sind, muss es nach § 103 SGG in eine weitere Ermittlung des tatsächlichen Streitstoffs einsteigen (BSGE 103, 153 ff RdNr 13 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 13; BSGE 102, 258 ff RdNr 10 = SozR 4-4225 § 1 Nr. 1).
  • BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 58/08 R  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Freibetrag für

    Nur wenn die Annahme naheliegt, dass weitere oder abweichende Tatsachen für die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung sind, muss es nach § 103 SGG in eine weitere Ermittlung des tatsächlichen Streitstoffs einsteigen (vgl zuletzt BSG, Urteil vom 19.2.2009 - B 4 AS 68/07 R - RdNr 10).
  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 34/12 R  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Voraussetzungen einer

    2009 - B 4 AS 68/07 R - BSGE 102, 258 = SozR 4-4225 § 1 Nr. 1, RdNr 3; BSG Urteil vom 18.2.
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