Rechtsprechung
   BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 43/99 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6316
BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 43/99 R (https://dejure.org/2001,6316)
BSG, Entscheidung vom 16.05.2001 - B 6 KA 43/99 R (https://dejure.org/2001,6316)
BSG, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - B 6 KA 43/99 R (https://dejure.org/2001,6316)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6316) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 23.01.1986 - 11a RA 34/85

    Unzulässige Klageabweisung - Prozeßvollmacht - Mangel im nachfolgenden

    Auszug aus BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 43/99 R
    "Akten" im Sinne dieser Vorschrift sind die Gerichtsakten; denn sie regelt die Prozeßvertretung vor Gericht und spricht von der Verkündung einer Entscheidung, womit die nächstfolgende Gerichtsentscheidung gemeint ist (so bereits BSG vom 15. August 1991 SozR 3-1500 § 73 Nr. 2 S 3 f, insoweit wiederum unter Hinweis auf BSG SozR 1500 § 73 Nr. 5).

    Schiedsge; 11.11.2013; 13/2/83|Generalanwalt beim EuGH; 14.12.1983; 2/83|OLG Karlsruhe; 19.09.1983; W 2/83|DH Mannheim; 23.06.1983; 2/83|Europäisches Patentamt; 15.03.1984; T 2/83">2/83 = GmSOGB SozR 1500 § 73 Nr. 4 S 8 = NJW 1984, 2149; BSG SozR 1500 § 73 Nr. 5 S 12; SozR 3-1500 § 73 Nr. 2 S 3).

    Ist keine Prozeßvollmacht zu den Gerichtsakten gelangt, bedarf es allerdings, damit das Gericht die Klage ohne Prüfung in der Sache als unzulässig abweisen kann, regelmäßig einer vorherigen schriftlichen richterlichen Aufforderung an den Bevollmächtigten, binnen einer bestimmten Frist die fehlende Vollmachtsurkunde nachzureichen, verbunden mit dem Hinweis, daß die Klage anderenfalls als unzulässig abgewiesen werden kann (so GmSOGB SozR 1500 § 73 Nr. 4 S 10 f; BSG SozR 1500 § 73 Nr. 5 S 12; BSG SozR 3-1500 § 73 Nr. 2 S 6).

    Die zugunsten des Gegners des vollmachtlos Vertretenen bzw zugunsten von zum Rechtsstreit Beigeladenen wirkende Rechtsklarheit und Rechtssicherheit erfordert gleichermaßen, daß nicht durch einfache nachträgliche Genehmigung einer vollmachtlos erhobenen Klage im nachfolgenden Rechtsmittelverfahren einem ansonsten prozessual ordnungsgemäß ergangenen Urteil wieder die Grundlage entzogen werden könnte (vgl GmSOGB ebenda S 11 ; BSG SozR 1500 § 73 Nr. 5 S 12 f ; vgl BSG SozR 3-1500 § 72 Nr. 2 S 5 f; noch anders und daher - wie bereits in der Entscheidung SozR 1500 § 73 Nr. 5 S 12 hervorgehoben - durch die Rechtsentwicklung überholt BSGE 32, 253, 254 = SozR Nr. 17 zu § 73 SGG).

    Die Rechtsprechung des BSG hat solches angenommen, wenn sich die Vorinstanz in ihrer Entscheidung nicht auf den Umstand der fehlenden Prozeßvollmacht gestützt, sondern unbeschadet dessen in der Sache entschieden hat (BSG SozR 1500 § 73 Nr. 5 S 12 unter Hinweis auf das Urteil des 11b-Senats vom 28. November 1985 - 11b/7 RAr 103/84).

    Es kann dahinstehen, ob dieses Ergebnis aus § 89 Abs. 1 Satz 1 ZPO iVm § 202 SGG folgt (so noch BSG SozR 1500 § 73 Nr. 5 S 12 unter Hinweis auf BSG SozR Nr. 1 zu § 14 OVAO; Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl 1998, § 73 RdNr 18 mwN) oder eher daraus, daß § 73 Abs. 2 Satz 1 SGG eine formgerechte Prozeßvollmacht erst bei Verkündung der Entscheidung voraussetzt (so Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 2. Aufl 1998, Kap V RdNr 45; Bley in SGB-SozVers-GesKomm, Bd 8, § 73 SGG Anm 5c).

  • BSG, 15.08.1991 - 12 RK 39/90

    Wirkung einer Vollmacht für Verwaltungsverfahren im anschließenden Rechtsstreit

    Auszug aus BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 43/99 R
    "Akten" im Sinne dieser Vorschrift sind die Gerichtsakten; denn sie regelt die Prozeßvertretung vor Gericht und spricht von der Verkündung einer Entscheidung, womit die nächstfolgende Gerichtsentscheidung gemeint ist (so bereits BSG vom 15. August 1991 SozR 3-1500 § 73 Nr. 2 S 3 f, insoweit wiederum unter Hinweis auf BSG SozR 1500 § 73 Nr. 5).

    Schiedsge; 11.11.2013; 13/2/83|Generalanwalt beim EuGH; 14.12.1983; 2/83|OLG Karlsruhe; 19.09.1983; W 2/83|DH Mannheim; 23.06.1983; 2/83|Europäisches Patentamt; 15.03.1984; T 2/83">2/83 = GmSOGB SozR 1500 § 73 Nr. 4 S 8 = NJW 1984, 2149; BSG SozR 1500 § 73 Nr. 5 S 12; SozR 3-1500 § 73 Nr. 2 S 3).

    Ist keine Prozeßvollmacht zu den Gerichtsakten gelangt, bedarf es allerdings, damit das Gericht die Klage ohne Prüfung in der Sache als unzulässig abweisen kann, regelmäßig einer vorherigen schriftlichen richterlichen Aufforderung an den Bevollmächtigten, binnen einer bestimmten Frist die fehlende Vollmachtsurkunde nachzureichen, verbunden mit dem Hinweis, daß die Klage anderenfalls als unzulässig abgewiesen werden kann (so GmSOGB SozR 1500 § 73 Nr. 4 S 10 f; BSG SozR 1500 § 73 Nr. 5 S 12; BSG SozR 3-1500 § 73 Nr. 2 S 6).

    Zwar sind das Vorliegen der Vollmacht und die daran geknüpfte Zulässigkeit der Klage von Amts wegen zu prüfen (BSG SozR 3-1500 § 73 Nr. 2 S 3 mwN, dazu bereits oben).

  • BVerwG, 22.01.1985 - 9 C 105.84

    Funktion - Form - Wirkung - Prozeßvollmacht - Nachreichen - Frist -

    Auszug aus BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 43/99 R
    So wird zwar nach Auffassung des BVerwG die - § 73 SGG thematisch entsprechende - Vorschrift über Prozeßbevollmächtigte und Beistände des § 67 Abs. 3 VwGO durch § 88 Abs. 2 ZPO in der Weise ergänzt, daß bei Auftreten eines Rechtsanwalts eine Vollmachtsprüfung von Amts wegen nur erfolgt, wenn besondere Umstände dazu Anlaß geben, seine Bevollmächtigung in Zweifel zu ziehen (vgl BVerwG Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 59 S 3; BVerwGE 71, 20, 23 f = Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 66 S 16; BVerwG Buchholz aaO Nr. 85 S 5).
  • BFH, 18.02.1987 - II R 213/84

    Verfahren - Prozeßvollmacht - Rechtsanwalt - Frist - Kopie

    Auszug aus BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 43/99 R
    Daß auch ein Rechtsanwalt im sozialgerichtlichen Verfahren eine schriftliche Vollmacht zu den Gerichtsakten einreichen muß, läßt sich auch nicht unter Hinweis auf die für die anderen Zweige der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten geltenden Verfahrensordnungen in Zweifel ziehen, da die dafür jeweils einschlägigen Rechtsgrundlagen unterschiedlich ausgestaltet sind und keinen übereinstimmenden einheitlichen Rechtsprinzipien folgen (so bereits BFHE 149, 19, 21 = NJW 1987, 2704 für das Verhältnis Finanzgerichtsordnung zur VwGO).
  • BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 41/98 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Auszug aus BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 43/99 R
    Demgegenüber stellt § 73 Abs. 4 Satz 1 SGG mit seiner Verweisung allein auf §§ 81, 84 bis 86 ZPO für Umfang und Wirkung der Vollmacht eine Sonderregelung gegenüber § 202 SGG dar, die abschließend ist (so bereits Urteil des erkennenden Senats vom 28. April 1999 - B 6 KA 41/98 R S 5 f des Umdrucks).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 43/99 R
    Weder die Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz ) noch das vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aus Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleitete Recht eines Verfahrensbeteiligten auf ein faires Verfahren (zuletzt BVerfG, Beschluß vom 18. Januar 2000 - 1 BvR 321/96 = BVerfGE 101, 397, 404 f) schützen einen Bevollmächtigten vor der Verwerfung einer Klage als unzulässig, wenn er sich gegenüber der gerichtlichen Aufforderung zur Vorlage einer Vollmacht völlig passiv verhält.
  • BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 29/00 R

    Prozeßvollmacht in den Verwaltungsakten

    Auszug aus BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 43/99 R
    Die zulässige Revision des Klägers ist in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, von denen der Senat in seinen - ebenfalls den Bevollmächtigten des hiesigen Klägers betreffenden - Urteilen vom 13. Dezember 2000 ausgegangen ist (B 6 KA 29/00 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, sowie B 6 KA 27/00 R und 28/00 R), unbegründet.
  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

    Auszug aus BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 43/99 R
    Schiedsge; 11.11.2013; 13/2/83|Generalanwalt beim EuGH; 14.12.1983; 2/83|OLG Karlsruhe; 19.09.1983; W 2/83|DH Mannheim; 23.06.1983; 2/83|Europäisches Patentamt; 15.03.1984; T 2/83">2/83 = GmSOGB SozR 1500 § 73 Nr. 4 S 8 = NJW 1984, 2149; BSG SozR 1500 § 73 Nr. 5 S 12; SozR 3-1500 § 73 Nr. 2 S 3).
  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 57/94

    Anhörung bei der Feststellung der Prozeßunfähigkeit eines Verfahrensbeteiligten,

    Auszug aus BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 43/99 R
    Die zugunsten des Gegners des vollmachtlos Vertretenen bzw zugunsten von zum Rechtsstreit Beigeladenen wirkende Rechtsklarheit und Rechtssicherheit erfordert gleichermaßen, daß nicht durch einfache nachträgliche Genehmigung einer vollmachtlos erhobenen Klage im nachfolgenden Rechtsmittelverfahren einem ansonsten prozessual ordnungsgemäß ergangenen Urteil wieder die Grundlage entzogen werden könnte (vgl GmSOGB ebenda S 11 ; BSG SozR 1500 § 73 Nr. 5 S 12 f ; vgl BSG SozR 3-1500 § 72 Nr. 2 S 5 f; noch anders und daher - wie bereits in der Entscheidung SozR 1500 § 73 Nr. 5 S 12 hervorgehoben - durch die Rechtsentwicklung überholt BSGE 32, 253, 254 = SozR Nr. 17 zu § 73 SGG).
  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 118/95

    Wahrung des rechtlichen Gehörs und des Prozeßgrundrechts auf faires Verfahren

    Auszug aus BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 43/99 R
    Schließlich fehlte es mangels jeglicher Äußerung der Klägerseite auch an einem an das Gericht herangetragenen oder sonst erkennbar gewordenen Begehren nach Verlängerung der gesetzten Frist, auf welches das Gericht aus Gründen der Gewährleistung eines fairen Verfahrens hätte Rücksicht nehmen oder es zumindest vorab hätte bescheiden müssen (dazu BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 2 S 10 f).
  • BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 27/00 R

    Prozeßvollmacht in den Verwaltungsakten

  • BFH, 09.02.1988 - III R 180/82

    Anforderungen an die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

  • BSG, 28.11.1985 - 11b/7 RAr 103/84

    Gesamtfreibetrag bei der Anrechnung des Elterneinkommens - auswärtige

  • BFH, 11.06.1997 - VII R 73/96

    Vertretungsberechtigung vor dem Bundesfinanzhof

  • BSG, 24.03.1971 - 6 RKa 16/70

    Verfahrensmangel - Unberechtigte Prozeßführung - Fehlende Bevollmächtigung -

  • BVerfG, 16.12.1997 - 1 BvR 2369/97
  • BVerfG, 15.07.1988 - 1 BvR 599/88
  • BVerfG, 23.02.1971 - 2 BvR 84/71
  • LSG Schleswig-Holstein, 04.11.2008 - L 4 KA 3/07

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Unzulässigkeit eines Widerspruchs -

    In Schleswig-Holstein ist jedenfalls bei den mit Streitverfahren aus dem Vertragsarztrecht befassten Kammern und Senaten allgemein bekannt, dass der Prozessbevollmächtigte der Klägerin in einer Vielzahl von Verfahren, an denen auch die Beklagte des vorliegenden Rechtsstreits beteiligt war und die teilweise bis zum Bundessozialgericht geführt wurden (vgl. BSG, Urteile v. 13. Dezember 2000 - B 6 KA 29/00 R, B 6 KA 28/00 R, B 6 KA 27/00 R; BSG, Urt. v. 16. Mai 2001 - B 6 KA 43/99 R), keine Vollmachten vorgelegt hat, mit der Folge, dass die eingelegten Rechtmittel als unzulässig zurückgewiesen wurden.

    Dies gilt auch, soweit die Angaben des Prozessbevollmächtigten aus der mündlichen Verhandlung zutreffen sollten, dass die Beklagte in der Vergangenheit nicht in entsprechender Weise verfahren ist und Widersprüche auch ohne Vorlage einer Vollmacht nicht als unzulässig zurückgewiesen wurden, weil ein schützenswertes Vertrauen in die Fortführung einer solchen Verwaltungspraxis gerade nach Vorliegen der mögliche Zweifelsfragen klärenden Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 13. Dezember 2000 und vom 16. Mai 2001 (a.a.O.) nicht bestehen kann.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht