Rechtsprechung
   BAG, 16.03.1966 - 1 AZR 340/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,297
BAG, 16.03.1966 - 1 AZR 340/65 (https://dejure.org/1966,297)
BAG, Entscheidung vom 16.03.1966 - 1 AZR 340/65 (https://dejure.org/1966,297)
BAG, Entscheidung vom 16. März 1966 - 1 AZR 340/65 (https://dejure.org/1966,297)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,297) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrssicherungs- und Fürsorgepflicht hinsichtlich eines den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellten Parkplatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 18, 190
  • NJW 1966, 1534
  • BB 1966, 778
  • DB 1966, 1056
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 04.02.1960 - 2 AZR 290/57

    Parkmöglichkeit - Arbeitgeberpflicht - Schwerbehinderte

    Auszug aus BAG, 16.03.1966 - 1 AZR 340/65
    34 des einzelnen Falles» Dies hat der Zweite Senat in der Entscheidung BAG 9, 31 /~34 7 = AP Nr» 7 zu § 618 BGB zu der Frage, oh der Arbeitgeber überhaupt zur Bereitstellung eines Parkplatzes verpflichtet ist, betont» Es gilt aber auch für die Frage, welche Maßnahmen den Arbeitgeber hinsichtlich der Einrichtung sowie der Organisation der Benutzung durch die Fahrzeughalter und möglicherweise durch andere Personen und schließlich hinsichtlich der Überwachung des angelegten und eingerichteten Parkplatzes obliegen.

    Dies ergibt sich für den dortigen Fall aus den Gcsamtzusamnenhang der Entscheidung BAG 9, 31, für die im übrigen der Satz, "Der Arbeitgeber wird also einen Parkplatz um frieden und einen Wärter stellen müssen", möglicherweise gar nicht tragend ist.

  • BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 96/17

    Schadensersatz - Arbeitnehmerhaftung - Ausschlussfrist - Fristbeginn - Fälligkeit

    Dies gilt allerdings nur dann, wenn es dem geschädigten Arbeitgeber bei klarer Rechtslage ohne weiteres möglich ist, den eigentlichen Schädiger mit rechtlichem und wirtschaftlichem Erfolg in Anspruch zu nehmen (so Palandt/Grüneberg 77. Aufl. § 421 BGB Rn. 12; vgl. zur vorrangigen Inanspruchnahme des Drittschädigers gegenüber der Inanspruchnahme des Arbeitgebers: BAG 16. März 1966 - 1 AZR 340/65 - zu VII der Gründe, BAGE 18, 190) .
  • BAG, 25.06.1975 - 5 AZR 260/74

    Parkplatz - Fürsorgepflicht - Verkehrssicherungspflicht - Betrieblicher Parkplatz

    Der Parkplatz muÜ technisch in seiner Anlage und in der Regelung seiner Benutzung den billigerweise zu stellenden Anforderungen genu gen (BAG 18, 190 [192] = AP Nr. 1 zu ü 611 BGB Parkplatz [zu I der Gru nde]).

    3 1966 - 1 AZR 340/65 - BAG 18, 190 = AP Nr. 1 zu ü 611 BGB Parkplatz).

    auf dem Werkparkplatz keinen anderen Risiken ausgesetzt ist als solchen, die es auch bei dem sonstigen Gebrauch durch den Arbeitnehmer als Halter treffen (BAG 18, 190 [198] = AP Nr. 1 zu ü 611 BGB Parkplatz [zu V 3 der Gru nde]; weitergehend offenbar Wiedemann in seiner Besprechung zu diesem Urt., SAE 1967, 36 [41 zu II 3 d]).

  • BAG, 28.09.1989 - 8 AZR 120/88

    Haftungsbeschränkung - Haftungsausschluß - Kfz-Unfall - Betriebshof - Parken -

    Zwar ist richtig, daß der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, die auf seinem Parkplatz abgestellten Fahrzeuge der Arbeitnehmer schlechthin auch vor solchen Schäden zu bewahren, vor denen der Eigentümer eines Wagens sich auch sonst im Straßenverkehr kaum wirksam schützen kann, und daß der Arbeitnehmer das Risiko für sein Eigentum jedenfalls dann selbst zu tragen hat, wenn das von ihm für den Weg zur Arbeitsstelle benutzte Kraftfahrzeug auf dem Werkparkplatz keinen anderen Risiken ausgesetzt ist als solchen, die es auch bei dem sonstigen Gebrauch durch den Arbeitnehmer als Halter treffen (BAGE 18, 190, 198 [BAG 16.03.1966 - 1 AZR 340/65] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Parkplatz zu V 3 der Gründe).
  • BAG, 12.12.1990 - 8 AZR 605/89

    Anspruch gegen einen Arbeitgeber auf Schadensersatz für zerstörte Kleidung und

    Der Parkplatz muß daher technisch in seiner Anlage und in der Regelung seiner Benutzung den billigerweise zu stellenden Anforderungen genügen (BAGE 18, 190 [BAG 16.03.1966 - 1 AZR 340/65] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Parkplatz; BAG Urteil vom 25. Juni 1975 - 5 AZR 260/74 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Parkplatz).
  • BAG, 23.01.1992 - 8 AZR 282/91

    Gefährdungshaftung des Arbeitgebers wegen der Beschädigung des Pkw eines

    Ebenso hat das Landesarbeitsgericht zu Recht einen Anspruch des Klägers wegen einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verneint (vgl. dazu BAGE 18, 190 [BAG 16.03.1966 - 1 AZR 340/65] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Parkplatz; BAG Urteil vom 25. Juni 1975 - 5 AZR 260/74 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Parkplatz; erkennender Senat Urteil vom 12. Dezember 1990 - 8 AZR 605/89 - n.v.; LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 15. Januar 1990 - 7 Sa 792/89 - LAGE § 611, 1 BGB Parkplatz).
  • LAG Hessen, 21.07.2000 - 2 Sa 1032/99

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht ;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Dortmund, 02.12.1993 - 20 O 50/92
    (BAGE 18, 190, 200), behandelt einen Fall mit Drittbeteiligung, indem das Gericht als Kernaussage feststellt, daß sich der Arbeitgeber unter Fürsorge der Gesichtspunkte.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.1990 - 7 Sa 792/89

    Haftung des Arbeitgebers; Schäden auf Betriebsparkplatz;

    Weder nach der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht noch im Rahmen der Fürsorgepflicht haftet der Arbeitgeber in der Regel für Schäden an geparkten Fahrzeugen, die aus Risiken entstanden sind, denen jeder Kraftfahrer im normalen Straßenverkehr ausgesetzt ist (Vergleiche zur Verkehrssicherungspflicht BGH, Entscheidungen vom 11.12.1984, VI ZR 218/83 = NJW 1985, 1076 und vom 21.2.1978, VI ZR 202/76 = NJW 1978, 1629; zur Fürsorgepflicht/ Parkplatz: BAG Entscheidungen vom 16.3.1966, 1 AZR 340/65 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Parkplatz, vom 25.6.1975, 5 AZR 260/76 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Parkplatz und vom 10.3.1976, 5 AZR 34/75 = AP Nr. 17 zu § 618 BGB).
  • ArbG Marburg, 15.08.1997 - 2 Ca 8/97

    Schadenersatz wegen der Beschädigung eines Kraftfahrzeuges aufgrund Verletzung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht