Rechtsprechung
   BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 381/72   

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "30 Jahre Betriebsrentengesetz" von RiBAG Dr. Gerhard Reinecke, original erschienen in: NZA 2004, 753 - 760.

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 25, 194
  • NJW 1973, 1946
  • VersR 1974, 43
  • BB 1973, 1308
  • DB 1973, 1704



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Wird zitiert von ... (55)  

  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06  

    Vergütung: freiwillige Zulagen freiwillige Zahlung?

    War das laufende Arbeitsentgelt betroffen, wurde der vertragliche Ausschluss von Rechtsansprüchen als Widerrufsvorbehalt ausgelegt (vgl. Senat 22. Oktober 1980 - 5 AZR 825/78 - ferner BAG 17. Mai 1973 - 3 AZR 381/72 - BAGE 25, 194, 200).
  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79  

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Mit seiner Entscheidung vom 17. Mai 1973 (BAG, AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen) hat das Gericht es aus Gründen des Vertrauensschutzes für zwingend angesehen, den Arbeitnehmer vor einer nicht auf sachlichen Gründen beruhenden Beeinträchtigung der in Aussicht gestellten Versorgungsleistungen zu schützen; denn die Altersversorgung sei eine besondere Form der Vergütung für die Betriebstreue des Arbeitnehmers.

    Dem Arbeitgeber steht insoweit nur ein an sachliche Gründe gebundenes Widerrufsrecht gegenüber den begünstigten Arbeitnehmern und ihren Hinterbliebenen zu (BAG, AP Nr. 96, 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt; AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen).

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81  

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

    Es hat dann in einer grundlegenden Entscheidung vom 17. Mai 1973 (BAG AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen) die Ausschlußklausel für den Bereich der betrieblichen Altersversorgung als Widerrufsrecht gedeutet, das an Treu und Glauben, d. h. an billiges Ermessen und damit an sachliche Gründe gebunden sei.
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