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   BAG, 29.04.1983 - 7 AZR 148/81   

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https://dejure.org/1983,651
BAG, 29.04.1983 - 7 AZR 148/81 (https://dejure.org/1983,651)
BAG, Entscheidung vom 29.04.1983 - 7 AZR 148/81 (https://dejure.org/1983,651)
BAG, Entscheidung vom 29. April 1983 - 7 AZR 148/81 (https://dejure.org/1983,651)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 42, 303
  • MDR 1983, 962
  • JR 1984, 308
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 279/93

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Im arbeitsgerichtlichen Verfahren beginnt mit der Fünf-Monats-Frist der §§ 516, 552 ZPO nicht die Berufungs- bzw. Revisionsfrist, sondern wegen des Fehlens der vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung die Jahresfrist des § 9 Abs. 5 Satz 4 ArbGG (BAG Urteil vom 29. April 1983, BAGE 42, 303, 309 = AP Nr. 2 zu § 9 ArbGG 1979, zu 3 a der Gründe; BAG Urteil vom 16. August 1991 - 2 AZR 241/90 - AP Nr. 2 zu § 15 SchwbG 1986, zu I 3 der Gründe).
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 190/08

    Gewerkschaftspluralität im Betrieb - Keine "Zwangstarifgemeinschaft

    Ausreichend ist die Übertragung der Vertretungsbefugnis durch eine rechtsgeschäftliche Vollmacht, die auch für den Einzelfall erteilt werden kann (BAG 29. April 1983 - 7 AZR 148/81 - BAGE 42, 303, 309).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - 61 PV 4.15

    Beschwerde; fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung; Jahresfrist; Mitbestimmung;

    Ihr Fehlen hat zur Folge, dass eine von einer nicht postulationsfähigen Person vorgenommene Prozesshandlung unwirksam ist (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29. April 1983 - 7 AZR 148/81 -, juris Rn. 17; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. März 2002 - 4 C 2.01 -, juris Rn. 10, zu § 67 Abs. 1 Satz 1 VwGO a.F.).

    Zur Belehrung über die einzuhaltende Form gehört auch der Hinweis auf den vor dem Beschwerdegericht bestehenden Vertretungszwang (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29. April 1983 - 7 AZR 148/81 -, juris Rn. 21).

    Wenn demgegenüber das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (siehe Urteil vom 15. April 1977 - IV C 3.74 -, juris Rn. 23) einen Hinweis auf einen Vertretungszwang in einer Rechtsmittelbelehrung nicht verlangt, so beruht diese Auffassung auf dem engeren Wortlaut des § 58 Abs. 1 VwGO, in dem eine Belehrung über die Form der Einlegung eines Rechtsbehelfs nicht vorgeschrieben ist (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29. April 1983 - 7 AZR 148/81 -, juris Rn. 21).

  • BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 6/93

    Gleichbehandlung universitärer Lehrkräfte

    sondern - wegen des Fehlens der gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung - die Jahresfrist des § 9 Abs. 5 Satz 4 ArbGG (BAG Urteil vom 29. April 1983 - 7 AZR 148/81 - BAGE 42, 303, 309 = AP Nr. 2 zu § 9 ArbGG 1979, zu 3 a der Gründe; Urteil vom 16. August 1991 - 2 AZR 241/90 - AP Nr. 2 zu § 15 SchwbG 1986, zu I 3 der Gründe).
  • BAG, 13.04.2005 - 5 AZB 76/04

    Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung

    Die nach § 9 Abs. 5 Satz 1 und 2 ArbGG bestehende Verpflichtung der Gerichte für Arbeitssachen, alle mit einem befristeten Rechtsmittel anfechtbaren Entscheidungen mit einer Belehrung über das Rechtsmittel zu versehen, verfolgt den Zweck, die rechtsunkundige Partei ohne weiteres in die Lage zu versetzen, die für die Wahrnehmung und eventuelle Weiterverfolgung ihrer Rechte erforderlichen Schritte zu unternehmen (BAG 29. April 1983 - 7 AZR 148/81 - BAGE 42, 303, 310, zu I 3 a der Gründe mwN; 5. September 1974 - 2 AZB 32/74 - AP ZPO § 518 Nr. 24 = EzA ZPO §§ 232, 233 Nr. 10, zu 1 der Gründe mwN; Prütting in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG § 9 Rn. 38; GK- ArbGG/Bader § 9 Rn. 92).
  • BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 29/91

    Postulationsfähigkeit eines Gewerkschaftsvertreters

    Ihr Fehlen hat zur Folge, daß eine von einer nicht postulationsfähigen Person vorgenommene Rechtshandlung unwirksam ist (vgl. BAGE 58, 132, 133 = AP Nr. 10 zu § 11 ArbGG 1979 Prozeßvertreter, zu I 1 der Gründe; BAGE 42, 303, 307 = AP Nr. 2 zu § 9 ArbGG 1979, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 15/96

    Rechtsmittelbelehrung im arbeitsgerichtlichen Urteil

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß die Ordnungsgemäßheit einer Rechtsmittelbelehrung jeweils allein im Verhältnis zu der durch sie "beschwerten" Partei zu beurteilen ist (vgl. dazu BAG, Urteil vom 29. April 1983 - 7 AZR 148/81 - BAGE 42, 303 = AP Nr. 2 zu § 9 ArbGG 1979; BAG, Beschluß vom 2. Juni 1986 - 6 AZB 2/96 - unveröffentlicht).
  • BAG, 21.04.1988 - 8 AZR 394/86

    Keine Befugnis von Rechtsbeiständen zur Prozessvertretung vor den

    Fehlt sie demjenigen, der eine Prozeßhandlung vornimmt, so ist diese unwirksam (vgl. BAGE 42, 303, 307 = AP Nr. 2 zu § 9 ArbGG 1979, zu I 2 der Gründe).
  • BGH, 22.03.1994 - XI ZB 3/94

    Zurücknahme einer durch einen nicht zugelassenen Rechtsanwalt eingelegten

    Eine durch einen nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt eingelegte Berufung ist entgegen der Ansicht des Beklagten keine Nichtberufung, sondern eine unwirksame Berufung, die, wenn sie nicht zurückgenommen worden wäre, als unzulässig zu verwerfen gewesen wäre (vgl. BGHZ 111, 339, 342; BGH, Beschluß vom 4. Februar 1992 - X ZB 18/91, NJW 1992, 1700, 1701; BAGE 42, 303, 307).
  • BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 16/96

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß die Ordnungsgemäßheit einer Rechtsmittelbelehrung jeweils allein im Verhältnis zu der durch sie "beschwerten" Partei zu beurteilen ist (vgl. dazu BAG Urteil vom 29. April 1983 - 7 AZR 148/81 - BAGE 42, 303 = AP Nr. 2 zu § 9 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 2. Juni 1986 - 6 AZB 2/86 - unveröffentlicht).
  • BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 18/96

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger

  • BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 20/96

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 21/96

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 17/96

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger

  • BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 22/96

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 19/96

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger

  • OVG Brandenburg, 28.01.1999 - 6 A 193/98

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Einstellungssperre aus

  • BAG, 02.06.1986 - 6 AZB 2/86

    Teilweise fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung - Rechtsmittelbelehrung im ganzen

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