Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 12.06.1997 | OLG Düsseldorf, 16.01.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 25.06.1997 - C-304/94, C-330/94, C-342/94, C-224/95   

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https://dejure.org/1997,696
EuGH, 25.06.1997 - C-304/94, C-330/94, C-342/94, C-224/95 (https://dejure.org/1997,696)
EuGH, Entscheidung vom 25.06.1997 - C-304/94, C-330/94, C-342/94, C-224/95 (https://dejure.org/1997,696)
EuGH, Entscheidung vom 25. Juni 1997 - C-304/94, C-330/94, C-342/94, C-224/95 (https://dejure.org/1997,696)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Europäischer Gerichtshof

    Santella

  • Europäischer Gerichtshof

    Muzi

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Tombesi u.a.

    EG-Vertrag, Artikel 169 und 177
    1 Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Tombesi u.a.

  • Wolters Kluwer

    Begriff "Abfälle" im Sinne von Artikel 1 der Richtlinie 75/442/EWG; Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft; Erforderlichkeit einer gemeinsamen Terminologie und eine Definition der Abfälle für eine ...

  • Wolters Kluwer

    Begriff "Abfälle" im Sinne von Artikel 1 der Richtlinie 75/442/EWG; Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft; Erforderlichkeit einer gemeinsamen Terminologie und eine Definition der Abfälle für eine ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Abfallbegriff: Wirtschaftliche Wiederverwendung

  • Judicialis

    Richtlinie 91/156/EWG; ; Richtlinie 91/689/EWG; ; Verordnung (EWG) Nr. 259/93

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Pretura circondariale Terni - Auslegung der in der Richtlinie 91/156/EWG des Rates zur Änderung der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle, der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle und der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 701
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

    Auszug aus EuGH, 25.06.1997 - C-304/94
    Vorab ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof zwar in einem nach Artikel 177des Vertrages eingeleiteten Verfahren nicht über die Vereinbarkeit innerstaatlicherRechtsnormen mit dem Gemeinschaftsrecht entscheiden kann, wie ihm dies imRahmen des Artikels 169 EG-Vertrag möglich wäre (vgl. z. B. Urteil vom 15. Juli1964 in der Rechtssache 6/64, Costa, Slg. 1964, 1251); er ist jedoch befugt, demvorlegenden Gericht alle Kriterien für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts andie Hand zu geben, die es diesem ermöglichen, über die Vereinbarkeit dergenannten Normen mit der Gemeinschaftsregelung zu befinden (vgl. z. B. Urteilvom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 223/78, Grosoli, Slg. 1979, 2621, Randnr. 3).
  • EuGH, 26.09.1996 - C-168/95

    Strafverfahren gegen Arcaro

    Auszug aus EuGH, 25.06.1997 - C-304/94
    Vorab ist darauf hinzuweisen, daß eine nicht in das nationale Recht umgesetzteRichtlinie nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteil vom 26.September 1996 in der Rechtssache C-168/95, Arcaro, Slg. 1996, I-4705,Randnr. 36) keine Verpflichtungen für einen einzelnen begründen kann und daßeine Richtlinienbestimmung daher nicht als solche gegenüber einer derartigenPerson in Anspruch genommen werden kann.
  • EuGH, 06.07.1995 - C-62/93

    BP Soupergaz / Griechischer Staat

    Auszug aus EuGH, 25.06.1997 - C-304/94
    25 und 26, vom 3. März 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-332/92, C-333/92 und C-335/92, Eurico Italia u. a., Slg. 1994, I-711, Randnr. 17, undvom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-62/93, BP Soupergaz, Slg. 1995, I-1883,Randnr. 10).
  • EuGH, 16.07.1992 - C-67/91

    Dirección General de Defensa de la Competencia / Asociación Española de Banca

    Auszug aus EuGH, 25.06.1997 - C-304/94
    Hierzu ist festzustellen, daß es nach ständiger Rechtsprechung allein Sache dernationalen Gerichte ist, bei denen der Rechtsstreit anhängig ist und die dieVerantwortung für die zu erlassende gerichtliche Entscheidung tragen, unterBerücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Rechtssache sowohl dieErforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlaß ihres Urteils als auch dieErheblichkeit der von ihnen dem Gerichtshof vorgelegten Fragen zu beurteilen.Das Ersuchen eines nationalen Gerichts kann nur zurückgewiesen werden, wennoffensichtlich kein Zusammenhang zwischen der von diesem Gericht erbetenenAuslegung des Gemeinschaftsrechts oder Prüfung der Gültigkeit einer Vorschriftdes Gemeinschaftsrechts und den Gegebenheiten oder dem Gegenstand desAusgangsverfahrens besteht (vgl. insbesondere Urteile vom 16. Juli 1992 in derRechtssache C-67/91, Asociación Española de Banca Privada u. a., Slg. 1992, I-4785, Randnrn.
  • EuGH, 03.03.1994 - C-332/92

    Eurico Italia u.a. / Ente Nazionale Risi

    Auszug aus EuGH, 25.06.1997 - C-304/94
    25 und 26, vom 3. März 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-332/92, C-333/92 und C-335/92, Eurico Italia u. a., Slg. 1994, I-711, Randnr. 17, undvom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-62/93, BP Soupergaz, Slg. 1995, I-1883,Randnr. 10).
  • EuGH, 10.05.1995 - C-422/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 25.06.1997 - C-304/94
    Ein nationalerAbfallbegriff, der wirtschaftlich wiederverwendbare Stoffe und Gegenstände nichterfaßt, ist mit der Richtlinie 75/442 in ihrer ursprünglichen Fassung und derRichtlinie 78/319 nicht vereinbar (Urteile vom 28. März 1990 in der RechtssacheC-359/88, Zanetti u. a., Slg. 1990, I-1509, Randnrn. 12 und 13, und vom 10. Mai1995 in der Rechtssache C-422/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-1097,Randnr. 22).
  • EuGH, 28.03.1990 - 359/88

    Strafverfahren gegen Zanetti u.a.

    Auszug aus EuGH, 25.06.1997 - C-304/94
    Ein nationalerAbfallbegriff, der wirtschaftlich wiederverwendbare Stoffe und Gegenstände nichterfaßt, ist mit der Richtlinie 75/442 in ihrer ursprünglichen Fassung und derRichtlinie 78/319 nicht vereinbar (Urteile vom 28. März 1990 in der RechtssacheC-359/88, Zanetti u. a., Slg. 1990, I-1509, Randnrn. 12 und 13, und vom 10. Mai1995 in der Rechtssache C-422/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-1097,Randnr. 22).
  • EuGH, 12.07.1979 - 223/78

    Grosoli

    Auszug aus EuGH, 25.06.1997 - C-304/94
    Vorab ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof zwar in einem nach Artikel 177des Vertrages eingeleiteten Verfahren nicht über die Vereinbarkeit innerstaatlicherRechtsnormen mit dem Gemeinschaftsrecht entscheiden kann, wie ihm dies imRahmen des Artikels 169 EG-Vertrag möglich wäre (vgl. z. B. Urteil vom 15. Juli1964 in der Rechtssache 6/64, Costa, Slg. 1964, 1251); er ist jedoch befugt, demvorlegenden Gericht alle Kriterien für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts andie Hand zu geben, die es diesem ermöglichen, über die Vereinbarkeit dergenannten Normen mit der Gemeinschaftsregelung zu befinden (vgl. z. B. Urteilvom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 223/78, Grosoli, Slg. 1979, 2621, Randnr. 3).
  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

    Auch die Verwertung von Abfällen ist Teil des Wirtschaftsgeschehens (vgl. EuGH Urteil vom 25. Juni 1997 - C-304/94 - [Tombesi] Rn. 54, Slg. 1997, I-3561) .
  • EuGH, 18.12.1997 - C-129/96

    DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE

    22 und 23, und vom 25. Juni 1997 in den Rechtssachen C-304/94, C-330/94, C-342/94 und C-224/95, Tombesi u. a., Slg. 1997, I-3561, Randnrn.
  • EuGH, 28.03.2000 - C-158/97

    NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN ZUR FÖRDERUNG DER EINSTELLUNG UND DES AUFSTIEGS VON

    Nach der Rechtsprechung ist der Gerichtshof jedoch befugt, dem vorlegenden Gericht alle die Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts an die Hand zu geben, die diesem in dem bei ihm anhängigen Verfahren für die Beurteilung dieser Vereinbarkeit dienlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 223/78, Grosoli, Slg. 1979, 2621, Randnr. 3, und vom 25. Juni 1997 in den Rechtssachen C-304/94, C-330/94, C-342/94 und C-224/95, Tombesi u. a., Slg. 1997, I-3561, Randnr. 36).
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Rechtsprechung
   EuGH, 12.06.1997 - C-110/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2923
EuGH, 12.06.1997 - C-110/95 (https://dejure.org/1997,2923)
EuGH, Entscheidung vom 12.06.1997 - C-110/95 (https://dejure.org/1997,2923)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juni 1997 - C-110/95 (https://dejure.org/1997,2923)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Yamanouchi Pharmaceutical / Comptroller-General of Patents, Designs und Trade Marks

    Verordnung Nr. 1768/92 des Rates, Artikel 3 Buchstabe b und 19
    Rechtsangleichung - Einheitliche Rechtsvorschriften - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Patentrecht - Ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel - Erteilung nach der Übergangsbestimmung des Artikels 19 der Verordnung Nr. 1768/92 - Voraussetzungen - Vorliegen ...

  • EU-Kommission

    Yamanouchi Pharmaceutical / Comptroller-General of Patents, Designs und Trade Marks

  • Wolters Kluwer

    Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats bei Vorliegen einer gültigen Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Erzeugnisses als Arzneimittel; Genehmigung für das erste Inverkehrbringen eines Arzneimittels in der Europäischen gemeinschaft; Pflicht zur Angabe der ...

  • riw-online.de

    Arzneimittel: Ergänzendes Schutzzertifikat

  • Judicialis

    Richtlinie 65/65/ EWG; ; Verordnung Nr. 1768/92 EWG

  • rechtsportal.de

    Richtlinie 65/65/ EWG; Verordnung Nr. 1768/92 EWG
    Rechtsangleichung - Einheitliche Rechtsvorschriften - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Patentrecht - Ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel - Erteilung nach der Übergangsbestimmung des Artikels 19 der Verordnung Nr. 1768/92 - Voraussetzungen - Vorliegen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice - Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 1768/92 des Rates vom 18. Juni 1992 über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel - Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats in einem anderen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 1997, 908
  • BB 1997, 701
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • EuGH, 11.12.2003 - C-127/00

    Hässle

    Absatz 2 dieser Vorschrift weicht unter den Voraussetzungen ihres Absatzes 1 von Artikel 7 der Verordnung ab (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juni 1997 in der Rechtssache C-110/95, Yamanouchi Pharmaceutical, Slg. 1997, I-3251, Randnr. 19).

    Gestützt auf das zitierte Urteil Yamanouchi Pharmaceutical trägt sie vor, nur die in Artikel 3 Buchstaben b und d der Verordnung Nr. 1768/92 geregelte Genehmigung für das Inverkehrbringen, d. h. die erste im Mitgliedstaat der Anmeldung des Zertifikats erteilte Genehmigung für das Inverkehrbringen, sei eine Voraussetzung für die Erteilung eines Zertifikats nach Artikel 19 dieser Verordnung.

    Dies gilt erst recht für den Begriff "erste Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Gemeinschaft" (vgl. in diesem Sinne Urteil Yamanouchi Pharmaceutical, Randnrn.

    Die von Hässle vertretene Auslegung des Artikels 19 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1768/92 wird also, anders als von ihr vorgetragen, durch das Urteil Yamanouchi Pharmaceutical widerlegt.

    Dieses Erfordernis ist eine materiellrechtliche Zusatzvoraussetzung zu den in Artikel 3 dieser Verordnung aufgestellten Voraussetzungen (vgl. Urteil Yamanouchi Pharmaceutical, Randnr. 28) für die Erlangung eines Zertifikats im Rahmen dieser Regelung.

  • BPatG, 21.06.1999 - 15 W (pat) 71/97

    Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel - Grenzen

    Auf diesen Prüfungsbescheid vom 13. November 1995 erwiderte die Antragstellerin innerhalb der ihr gewährten Äußerungsfrist mit Schriftsatz vom 12. Januar 1996, dem sie eine Kopie der Seite 741 aus GRUR Int 1995 beifügte mit den Vorlagefragen des englischen High Court of Justice, Chancery Division, Patents Court an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in dem Rechtsstreit Y.-Ltd. gegen C. (Vorlagebeschluß vom 31. Oktober 1994, über den inzwischen der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache C-110/95, Y.-Ltd. gegen C., durch Urteil vom 12. Juni 1997 (GRUR Int 1997, 908) entschieden hat).

    In den seltenen Fällen, in denen beispielsweise eine Arzneimittelzulassung oder das Grundpatent erst sehr spät, beispielsweise 3 Monate vor Ende der Maximallaufzeit des Grundpatents erteilt wird, habe Artikel 3 a) der EG-Verordnung Einfluß auf die Frist zur Anmeldung des Schutzzertifikats In diesem Beispielsfall würde nämlich, da ein in Kraft befindliches Grundpatent eine Voraussetzung für die Schutzzertifikatserteilung ist (vgl. die og Y.-Entscheidung des EuGH , GRUR Int 1997, 908) die Frist für die Schutzzertifikatsanmeldung nicht 6 Monate gemäß Artikel 7 der genannten Verordnung, sondern nur 3 Monate gemäß Artikel 7 in Verbindung mit Artikel 3 a) der genannten EG-Verordnung sein.

    Gegenüber der von der Patentabteilung auf Seite 2 des Prüfungsbescheides vom 13. November 1995 noch vertretenen Auffassung, die Antragstellung hätte auch ohne Vorliegen einer Arzneimittelzulassung erfolgen können, verweist die Antragstellerin schließlich auf die og Y.-Entscheidung des EuGH (GRUR Int 1997, 908), wonach eine Arzneimittelzulassung am Anmeldetag einer Schutzzertifikatsanmeldung Voraussetzung für die Erteilung eines Schutzzertifikats ist.

    Der EuGH hat in seinem Urteil vom 12. Juni 1997 (GRUR Int 1997, 908) klargestellt, daß sich aus Art. 8 Abs. 1 Buchstabe a Ziff iv und b, Art. 9 Abs. 2 Buchstabe d und Art. 11 Buchstabe d der VO Nr. 1768/92 EWG ergibt, daß die erste Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Gemeinschaft nicht die Genehmigung für das Inverkehrbringen nach Artikel 3 Buchstabe b der Verordnung, d.h. die Genehmigung des Mitgliedstaates, in dem die Anmeldung eingereicht wird, ersetzen soll, sondern eine zusätzliche Voraussetzung für den Fall darstellt, daß die letztgenannte Genehmigung nicht die erste Genehmigung für das Inverkehrbringen des Erzeugnisses als Arzneimittel in der Gemeinschaft ist.

    Dieser Fall ist hier gegeben im Hinblick auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Juni 1997 in der Rechtssache C-110/95, Y.-Ltd. gegen C. (GRUR Int 1997, 908).

  • BGH, 01.02.2000 - X ZR 237/98

    "Omeprazol"; Vorlage an den EuGH im Verfahren auf Erteilung eines

    In diesen Bestimmungen ist jedoch, wie auch die Beklagte nicht in Frage stellt, die erste Verkehrsgenehmigung gemeint, die in irgendeinem beliebigen Mitgliedstaat der Gemeinschaft erteilt worden ist (vgl. hierzu auch EuGH, Urt. v. 12. Juni 1997, Rechtssache C-110/95, Slg. 1997 I-3266, 3276 Rdn. 23 - Yamanouchi).
  • BFH, 01.12.2015 - VII R 51/13

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 1.12.2015 VII R 55/13 -

    Zwar hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in seinem Urteil Braathens vom 10. Juni 1999 C-346/97 (EU:C:1997:291, ZfZ 1999, 341) hinsichtlich der schwedischen Umweltsteuer auf den Inlandsflugverkehr aus dem Jahr 1988 entschieden, ein Verstoß gegen die Richtlinie 92/81/EWG liege vor, wenn eine solche Umweltschutzabgabe nach den Angaben über den Kraftstoffverbrauch sowie über die Kohlenwasserstoff- und Stickstoffmonoxidemissionen der betreffenden Flugzeugtypen auf einer durchschnittlichen Flugstrecke berechnet werde.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2004 - C-31/03

    Pharmacia Italia (früher Pharmacia & Upjohn)

    13 - Vgl. auch Urteile Biogen (Randnr. 26), vom 12. Juni 1997 in der Rechtssache C-110/95 (Yamanouchi Pharmaceutical, Slg. 1997, I-3251, Randnr. 7) und vom 16. September 1999 in der Rechtssache C-392/97 (Farmitalia, Slg. 1999, I-5553, Randnr. 19).

    18 - Vgl. Urteil Yamanouchi Pharmaceutical (Randnr. 25); siehe auch die Schlussanträge von Generalanwalt Fennelly (Nr. 26).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-471/14

    Seattle Genetics - Gewerbliches Eigentum - Patentrecht - Verordnung (EG) Nr.

    25 - Vgl. zur Verordnung Nr. 1768/92 Urteil Yamanouchi Pharmaceutical (C-110/95, EU:C:1997:291, Rn. 25).

    28 - Das vorlegende Gericht bezieht sich insbesondere auf das Urteil Yamanouchi Pharmaceutical (C-110/95, EU:C:1997:291, Rn. 24), in dem es heißt, dass "[d]ie erste [Zulassung] in der Gemeinschaft ... einem rein zeitlichen Zweck [dient]", das Urteil Neurim Pharmaceuticals (1991) (C-130/11, EU:C:2012:489), wonach "Art. 13 Abs. 1 der Verordnung Nr. 469/2009 dahin auszulegen ist, dass er auf die [Zulassung] eines Erzeugnisses abstellt, das in den Schutzbereich des Grundpatents fällt, auf das sich die Anmeldung des ESZ bezieht", sowie den Beschluss Astrazeneca (C-617/12, EU:C:2013:761, Rn. 48, auf den in Nr. 24 der vorliegenden Schlussanträge hingewiesen wird).

  • EuGH, 02.09.2010 - C-66/09

    Kirin Amgen - Patentrecht - Arzneispezialitäten - Verordnung (EWG) Nr. 1768/92 -

    Art. 19 Abs. 2 dieser Verordnung weicht unter den Voraussetzungen seines Abs. 1 von Art. 7 der Verordnung ab (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Juni 1997, Yamanouchi Pharmaceutical, C-110/95, Slg. 1997, I-3251, Randnr. 19, und vom 11. Dezember 2003, Hässle, C-127/00, Slg. 2003, I-14781, Randnr. 29).
  • EuGH, 28.07.2011 - C-195/09

    Synthon - Patentrecht - Arzneimittel - Ergänzendes Schutzzertifikat für

    Um einen ausreichenden Schutz zur Förderung der Forschung im pharmazeutischen Bereich zu gewährleisten, zielt diese Verordnung, wie ihren Erwägungsgründen 1 bis 4 zu entnehmen ist, nämlich darauf ab, durch die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel, für die eine Genehmigung erteilt wurde, dem abzuhelfen, dass unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Einreichung einer Patentanmeldung für ein neues Arzneimittel und dessen Genehmigung die Laufzeit des tatsächlichen Patentschutzes für die Amortisierung der in dieser Forschung vorgenommenen Investitionen unzureichend war (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 12. Juni 1997, Yamanouchi Pharmaceutical, C-110/95, Slg. 1997, I-3251, Randnr. 7, vom 16. September 1999, Farmitalia, C-392/97, Slg. 1999, I-5553, Randnr. 19, und vom 3. September 2009, AHP Manufacturing, C-482/07, Slg. 2009, I-7295, Randnr. 30).
  • BPatG, 05.12.2006 - 15 W (pat) 12/04
    Er wiederholt diese Grundsätze in der Rechtssache Yamanouchi (EuGH C-110/95 GRUR Int 1997, 908 Nr. 23, 25 ), in der er das in Art. 19 der Verordnung genannte Kriterium der ersten Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Gemeinschaft der gleichlautenden Voraussetzung in Art. 13 der Verordnung gleichsetzt, denn dieser Zeitpunkt sei für die Bestimmung der Laufzeit notwendig.
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2020 - C-673/18

    Santen

    35 Vgl. Urteil vom 12. Juni 1997, Yamanouchi Pharmaceutical (C-110/95, EU:C:1997:291, Rn. 26).
  • EuGH, 14.11.2013 - C-617/12

    Astrazeneca - Humanarzneimittel - Ergänzendes Schutzzertifikat - Verordnung (EG)

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2004 - C-207/03

    Novartis u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2011 - C-195/09

    Synthon - Verordnung Nr. 1768/92 - Ergänzendes Schutzzertifikat - Bedingungen für

  • BPatG, 15.03.2007 - 3 Ni 2/06
  • LG Hamburg, 07.03.2001 - 315 O 91/01

    Verfolgung der Verletzung eines Patentes bzw. eines ergänzenden Schutzzertifikats

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2005 - C-431/04

    Massachusetts Institute of Technology - Durch ein Patent eingeräumte Rechte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1998 - C-368/96

    The Queen gegen The Licensing Authority established by the Medicines Act 1968

  • BPatG, 15.03.2007 - 3 Ni 23/06
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2000 - C-258/99

    BASF

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.01.1997 - 10 U 11/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8546
OLG Düsseldorf, 16.01.1997 - 10 U 11/96 (https://dejure.org/1997,8546)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.01.1997 - 10 U 11/96 (https://dejure.org/1997,8546)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Januar 1997 - 10 U 11/96 (https://dejure.org/1997,8546)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 535, 254
    Haftung des Leasingnehmers bei fristloser Kündigung des Kfz-Leasingvertrags: Anforderungen an die bestmögliche Verwertung des Kfz durch den Leasinggeber

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 535 ff. § 254 Abs. 2
    Berücksichtigung des Fahrzeugwerts bei vorzeitiger Beendigung eines Leasingvertrages; Anforderungen an die Bemühungen des Leasinggebers um bestmögliche Verwertung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 701
  • BB 1997, 701
  • DB 1997, 821
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 29.09.2005 - 10 U 19/05

    Pflichten des Leasinggebers bezüglich der Verwertung der Leasingsache (hier KFZ)

    Die Reparaturkosten sind zunächst nicht als Aufwand zur Erfüllung der aus § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB folgenden Schadensminderungspflicht im Rahmen der dem Leasinggeber obliegenden Verpflichtung, sich nach Beendigung des Leasingvertrages mit zumutbarer Sorgfalt um die bestmögliche Verwertung des Leasingsache in angemessener Zeit zu bemühen (vgl. BGH NJW-RR 1992, 378; BGH WM 1997, 1904 [1905]; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 701 [702]), erstattungsfähig.

    Zwar ist der Klägerin darin beizutreten, dass der Beklagte für die Voraussetzungen des § 254 Abs. 2 BGB darlegungs- und beweisbelastet ist (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 701 [702]).

    Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Klägerin nach allgemeinen Grundsätzen insofern eine erhöhte Darlegungslast trifft, als sie als Geschädigte hinsichtlich der ihrer Sphäre zuzuordnenden Umstände darlegen muss, was sie zur Schadensminderung unternommen hat (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1083; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 701 [702]).

  • OLG Stuttgart, 29.05.2007 - 6 U 45/07

    Finanzierungsleasing: Verwertung eines Leasinggegenstandes zum Restwert nach

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem in der Klage weiter zitierten Urteil des OLG Düsseldorf BB 1997, 701, das gerade weitere Maßnahmen des Leasinggebers verlangt.
  • OLG Brandenburg, 10.12.1997 - 7 U 87/97

    Schadensersatz wegen vorzeitiger Beendigung eines Fahrzeugleasingvertrages;

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