Rechtsprechung
BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 705/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Urlaubsabgeltung - Kündigungsschutzklage
- Judicialis
BGB § 779; ; BUrlG § 7 Abs. 3; ; BUrlG § 7 Abs. 4; ; KSchG § 4; ; KSchG § 13
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 779; BUrlG § 7 Abs. 3, 4; KSchG §§ 4, 13
Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzklage - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 779; BUrlG § 7 Abs. 3 und Abs. 4; KSchG §§ 4, 13
Urlaubsabgeltung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 06.08.1997 - 5 Ca 78/97
- LAG Hessen, 11.05.1998 - 11 Sa 1799/97
- BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 705/98
Papierfundstellen
- BAGE 92, 299
- ZIP 2000, 766
- MDR 2000, 771
- NZA 2000, 590
- BB 2000, 881
- DB 2000, 2611
Wird zitiert von ... (66) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93
Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzprozeß
Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 705/98
Mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wandelt sich nach § 7 Abs. 4 BUrlG ein bis dahin noch nicht erfüllter Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers in einen Abgeltungsanspruch um, ohne daß es weiterer Handlungen des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers bedarf (BAG 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - BAGE 79, 92).Er setzt deshalb voraus, daß der geschuldete Urlaubsanspruch gewährt werden müßte, wenn das Arbeitsverhältnis fortbestünde (BAG 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - aaO, mwN).
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 5. September 1985 - 6 AZR 86/82 - AP BUrlG § 1 Treueurlaub Nr. 1 = EzA BUrlG § 7 Nr. 40; 26. Juni 1986 - 8 AZR 266/84 - BAGE 52, 258, 261; 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - aaO) kann ein Arbeitnehmer einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag als Schadenersatz für den zwischenzeitlich infolge Fristablaufs erloschenen Anspruch fordern, soweit er seinen Arbeitgeber zuvor in Verzug gesetzt hatte (§ 284 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 Satz 1 BGB).
Diese Auffassung hat der Senat bereits zurückgewiesen (vgl. BAG 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - BAGE 79, 92, 95).
Auch im gekündigten Arbeitsverhältnis obliegt es dem Arbeitnehmer, die für die Festlegung des Urlaubs nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG maßgeblichen Urlaubswünsche zu äußern (vgl. BAG 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - aaO).
- LAG Hessen, 11.05.1998 - 11 Sa 1799/97
Urlaubsersatzanspruch; Erfüllung von Urlaubsansprüchen nach außerordentlicher …
Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 705/98
Landesarbeitsgericht Hessisches - 11 Sa 1799/97 -.9 AZR 705/98 11 Sa 1799/97.
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Mai 1998 - 11 Sa 1799/97 - aufgehoben.
- BAG, 27.08.1986 - 8 AZR 582/83
Gerichtlicher Vergleich - Kündigungsschutz - Kündigungsschutzprozeß - …
Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 705/98
Gegenstand dieser Klage war allein die rechtliche Wirkung der vom Arbeitgeber abgegebenen Kündigungserklärung auf das Arbeitsverhältnis, nicht jedoch die Feststellung von Ansprüchen aus dem mit der Kündigung zu beendenden Arbeitsverhältnis (BAG 1. Dezember 1983 - 6 AZR 299/80 - BAGE 44, 278, 282; 27. August 1986 - 8 AZR 582/83 - BAGE 52, 405, 408).Sofern die Parteien im Vergleich keine besondere Regelung getroffen haben, muß davon ausgegangen werden, daß kein Ersatz für den verfallenen Urlaubsanspruch gewährt werden soll (vgl. BAG 27. August 1986 - 8 AZR 582/83 - aaO).
- BAG, 05.09.1985 - 6 AZR 86/82
Betrieblicher Treueurlaub - Betriebszugehörigkeit - Übertragungszeitraum
Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 705/98
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 5. September 1985 - 6 AZR 86/82 - AP BUrlG § 1 Treueurlaub Nr. 1 = EzA BUrlG § 7 Nr. 40; 26. Juni 1986 - 8 AZR 266/84 - BAGE 52, 258, 261;… 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - aaO) kann ein Arbeitnehmer einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag als Schadenersatz für den zwischenzeitlich infolge Fristablaufs erloschenen Anspruch fordern, soweit er seinen Arbeitgeber zuvor in Verzug gesetzt hatte (§ 284 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 Satz 1 BGB). - BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 266/84
Schwerbehinderte: Anspruch auf Zusatzurlaub
Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 705/98
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 5. September 1985 - 6 AZR 86/82 - AP BUrlG § 1 Treueurlaub Nr. 1 = EzA BUrlG § 7 Nr. 40; 26. Juni 1986 - 8 AZR 266/84 - BAGE 52, 258, 261;… 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - aaO) kann ein Arbeitnehmer einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag als Schadenersatz für den zwischenzeitlich infolge Fristablaufs erloschenen Anspruch fordern, soweit er seinen Arbeitgeber zuvor in Verzug gesetzt hatte (§ 284 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 Satz 1 BGB). - BAG, 01.12.1983 - 6 AZR 299/80
Kündigungsschutzklage
Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 705/98
Gegenstand dieser Klage war allein die rechtliche Wirkung der vom Arbeitgeber abgegebenen Kündigungserklärung auf das Arbeitsverhältnis, nicht jedoch die Feststellung von Ansprüchen aus dem mit der Kündigung zu beendenden Arbeitsverhältnis (BAG 1. Dezember 1983 - 6 AZR 299/80 - BAGE 44, 278, 282; 27. August 1986 - 8 AZR 582/83 - BAGE 52, 405, 408).
- BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13
Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung
Dem entspreche, dass der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der während eines Kündigungsschutzrechtsstreits Urlaub verlangt, Urlaub zu gewähren habe (vgl. BAG 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - zu II 2 b aa der Gründe; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 92, 299) .Die vorsorgliche Urlaubsgewährung liege im wohlverstandenen Eigeninteresse des Arbeitgebers, um die Kumulation von Annahmeverzugs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen zu verhindern (BAG 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - zu II 2 b bb der Gründe; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - zu I 2 c der Gründe, aaO) .
- BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 846/09
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Verzugslohn - Verjährung …
Der Arbeitgeber kann ihn vorsorglich von der Arbeitspflicht in diesem Umfang befreien, um die Kumulation von Annahmeverzugs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen zu verhindern (BAG 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - BAGE 92, 299; 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - BAGE 79, 92 = AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 66 = EzA BUrlG § 7 Nr. 98; AnwK-ArbR/Düwell 2. Aufl. Bd. 2 § 7 BUrlG Rn. 37) .a) In der Erhebung der Kündigungsschutzklage nach der außerordentlichen Kündigung vom 26. Mai 2004 ist ohne besondere Anhaltspunkte nicht die Geltendmachung von Urlaubs- oder Urlaubsabgeltungsansprüchen zu sehen (BAG 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - BAGE 92, 299 = AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 77 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 6) .
- BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06
Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch - Auslegung
Einen weitergehenden Erklärungswert hat die klageweise Geltendmachung nur, sofern der Arbeitnehmer eine konkrete andere zeitliche Festlegung des Urlaubs verlangt (…vgl. Senat 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - Rn. 35, EzA BGB § 615 Nr. 108; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - Rn. 17 und 19, BAGE 92, 299;… 22. September 1992 - 9 AZR 483/91 - Rn. 17, AP BUrlG § 7 Nr. 13 = EzA BUrlG § 7 Nr. 87).Dem entspricht, dass der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der während eines Kündigungsschutzrechtsstreits Urlaub verlangt, Urlaub zu gewähren hat (…vgl. Senat 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - Rn. 15; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - Rn. 17, BAGE 92, 299).
Die vorsorgliche Urlaubsgewährung liegt im wohlverstandenen Eigeninteresse des Arbeitgebers, um die Kumulation von Annahmeverzugs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen zu verhindern (…Senat 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - Rn. 18; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - Rn. 19, BAGE 92, 299).
- BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 420/10
Urlaubsabgeltung - Verfall trotz unwirksamer Arbeitgeberkündigung - Verzug des …
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, dass die Erhebung einer Kündigungsschutzklage regelmäßig nicht die Geltendmachung von Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers zum Inhalt hat (vgl. BAG 18. September 2001 - 9 AZR 571/00 - zu II 2 a aa der Gründe ; 18. Januar 2000 - 9 AZR 803/98 - zu I 2 a der Gründe; 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - zu II 2 b aa der Gründe; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - zu I 2 b und c der Gründe, BAGE 92, 299; 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 79, 92) .Denn der Arbeitgeber habe ein wirtschaftliches Interesse daran, einem Arbeitnehmer auf dessen Wunsch Urlaub zu erteilen, um die Kumulation von Annahmeverzugs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen zu verhindern (vgl. BAG 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - zu I 2 c der Gründe, BAGE 92, 299; so zuletzt BAG 14. August 2007 - 9 AZR 934/06 - Rn. 15, AP BUrlG § 7 Nr. 38 = EzA BUrlG § 7 Nr. 119 ) .
- BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 570/00
Erholungsurlaub - Geltendmachung - Kündigungsschutzklage - Übertragung
Mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wandelt sich nach § 7 Abs. 4 BUrlG ein bis dahin noch nicht erfüllter Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers in einen Abgeltungsanspruch um, ohne daß es weiterer Handlungen des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vgl. BAG 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - BAGE 92, 299 mwN).Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage hat regelmäßig nicht die Geltendmachung von Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers zum Inhalt ( vgl. zuletzt BAG 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - BAGE 92, 299 mwN ).
Die vom Kläger unter Hinweis auf das Schrifttum ( Adam AiB 2000, 447 ff.) geäußerten Bedenken greifen nicht durch.
Der Arbeitnehmer muß den Arbeitgeber auffordern, den Urlaub zeitlich festzulegen (vgl. Senat 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - aaO) .
Die Entscheidung des Senats vom 21. September 1999 ( - 9 AZR 705/98 - aaO ) besagt nichts anderes.
- BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 865/08
Auslegung einer Kündigungserklärung des Arbeitnehmers - Vertragsstrafe - …
Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses wandelt sich der noch nicht erfüllte Urlaubsanspruch in einen Abgeltungsanspruch um, ohne dass es weiterer Handlungen des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers bedarf, § 7 Abs. 4 BUrlG (BAG 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - BAGE 92, 299 = AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 77 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 6). - BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 403/05
Ausschlussfrist
Auch im gekündigten Arbeitsverhältnis obliege es dem Arbeitnehmer, die für die Festlegung des Urlaubs nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG maßgeblichen Urlaubswünsche zu äußern (21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - BAGE 92, 299, 301 f., zu I 2 b und c der Gründe). - LAG Hamm, 11.12.2002 - 18 Sa 1475/02
Widerruf des erteilten Urlaubs, Urlaubsabgeltung, Verfall, Erwerbsminderung auf …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 05.09.1985 - 6 AZR 86/82 - NZA 1986, 394; BAG, Urteil vom 26.06.1986 - 8 AZR 266/84 - NZA 1986, 833; BAG…, Urteil vom 17.01.1995 - 9 AZR 664/93 - a.a.O.; BAG, Urteil vom 21.09.1999 - 9 AZR 705/98 - NZA 2000, 590; BAG, Urteil vom 18.09.2001 - 9 AZR 570/00 - ZTR 2002, 139) kann ein Arbeitnehmer einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag als Schadensersatz für den zwischenzeitlich infolge Fristablaufs erloschenen Anspruch fordern, soweit er seinen Arbeitgeber zuvor in Verzug gesetzt hatte (§§ 284 Abs. 1, Abs. 2, 286 Abs. 1, 287 Satz 2 BGB a.F.). - LAG Hamm, 11.11.2011 - 19 Sa 700/11
Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses; unwirksame …
Der Arbeitnehmer hatte nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, gleichgültig ob es sich um ein ungekündigtes oder gekündigtes Arbeitsverhältnis handelte, den Arbeitgeber durch die Forderung der Urlaubsgewährung im Urlaubsjahr oder spätestens im Übertragungszeitraum in Verzug zu setzen, wenn er den Arbeitgeber für den mit Fristablauf eintretenden Verfall des Urlaubsanspruchs haftbar machen wollte (vgl. BAG, Urteil vom 21.09.1999 - 9 AZR 705/98, BB 2000, 881; BAG, Urteil vom 17.01.1995 - 9 AZR 664/93, BB 1995, 1039).Es liegt vielmehr im wohlverstandenen Eigeninteresse des Arbeitgebers, sobald der Arbeitnehmer Urlaub verlangt, ihn vorsorglich von der Arbeitspflicht in diesem Umfang zu befreien, um die Kumulation von Annahmeverzugs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen zu verhindern ( BAG, Urteil vom 21.09.1999 aaO.).
- LAG Hessen, 24.08.2009 - 16 Sa 2254/08
Zurückweisung einer Kündigung mangels Vollmachtsvorlage - Kenntnis des …
Auch im gekündigten Arbeitsverhältnis obliegt es dem Arbeitnehmer daher, die für die Festlegung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG maßgeblichen Urlaubswünsche zu äußern (BAG Urteil vom 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - AP Nr. 77 zu § 7 BUrlG Abgeltung). - LAG München, 18.01.2006 - 10 Sa 704/05
Urlaubsabgeltungsanspruch - Geltendmachung in Insolvenz = Verfahrenswidriges …
- BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 571/00
Erholungsurlaub - Geltendmachung - Kündigungsschutzklage - Übertragung
- LAG Niedersachsen, 11.08.2003 - 5 Sa 1048/03
Schadensersatz für den untergegangenen Urlaubsabgeltungsanspruch; Notwendigkeit …
- LAG Hamm, 02.03.2016 - 6 Sa 787/15
- BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 573/00
- BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 580/00
- LAG München, 03.12.2009 - 4 Sa 564/09
Urlaubsabgeltung, Schadensersatzanspruch
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.03.2010 - 14 Sa 2333/09
- LAG Hamm, 16.02.2005 - 18 Sa 1675/04
Urlaubsabgeltung, Befristung des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung, …
- LAG Hessen, 15.03.2012 - 9 Sa 1910/10
Ausschlussfristen - Hemmung - Höhere Gewalt - Restitutionsklage Urlaubsansprüche …
- BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 118/01
Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentenbezug
- LAG Düsseldorf, 08.02.2011 - 16 Sa 1574/10
Urlaubsabgeltungsanspruch der arbeitsunfähigen Arbeitnehmerin bei Bezug eine …
- LAG Hessen, 30.06.2000 - 11 Sa 1396/99
Übertragung des Urlaubsanspruchs auf neues Jahr
- LAG Hessen, 30.06.2000 - 11 Sa 1141/99
Voraussetzungen für eine Übertragung des Urlaubs in neues Jahr
- LAG Hessen, 30.06.2000 - 11 Sa 1146/99
Voraussetzungen der Übertragung von Urlaubsansprüchen in neues Jahr
- BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 653/00
- BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 651/00
- LAG Hamm, 04.06.2009 - 16 Sa 1557/08
Schadensersatzanspruch eines privatliquidationsberechtigten Chefarztes bei …
- BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 196/04
Altersteilzeit - Urlaubsabgeltung - Freistellungsphase
- LAG Köln, 17.10.2006 - 9 Sa 731/06
Urlaub; Abgeltung; Schadensersatz; Abwicklungsklausel im Vergleich
- LAG Hamm, 16.02.2005 - 18 (8) Sa 1646/04
Urlaubsabgeltung, Fristablauf, Schadensersatz wegen Verzugs, Jahresprämie, …
- LAG Berlin, 07.03.2002 - 7 Sa 1648/01
Urlaubserteilung, vorsorgliche nach außerordentlicher Kündigung
- LAG Hamm, 18.10.2001 - 4 Sa 1197/01
Zu erfüllender Urlaubsabgeltungsanspruch als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung …
- BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 915/98
Anspruch auf Urlaubsabgeltung - Anspruch auf einen der Urlaubsabgeltung …
- LAG Hamm, 09.10.2002 - 18 (2) Sa 900/02
Zulässigkeit der Berufung, Beschwer des Berufungsklägers, Identität des …
- LAG Nürnberg, 11.10.2013 - 8 Sa 756/12
Urlaub - Übertragung - Anforderungen an die Geltendmachung
- ArbG Dortmund, 29.03.2012 - 6 Ca 4596/11
Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei vorsorglicher Freistellung unter Anrechnung auf …
- LAG Hamm, 16.02.2005 - 18 Sa 1646/04
Urlaubsabgeltung, Fristablauf, Schadensersatz wegen Verzugs, Jahresprämie, …
- LAG Hamm, 27.06.2002 - 4 Sa 468/02
Urlaubsabgeltung nach Verfahrenseröffnung Masseverbindlichkeit
- BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 572/00
- LAG Hamm, 28.11.2007 - 18 Sa 923/07
Erlöschen des Jahresurlaubs durch Fristablauf, Übertragung des Urlaubs des …
- BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 652/00
- LAG Hamm, 18.03.2004 - 11 Sa 1450/01
Urlaubsabgeltung bei Altersteilzeit
- LAG Nürnberg, 11.03.2003 - 6 Sa 237/02
Urlaubsabgeltung, Geltendmachung - Ausschlussfristen und Abrechnungspflicht
- LAG Düsseldorf, 24.01.2008 - 5 Sa 1936/07
Einzelhandel, Urlaub, Urlaubsübertragung, Verfall von Urlaubsansprüchen
- LAG Hamm, 21.02.2007 - 18 Sa 1539/06
Arbeitnehmerähnliche Person, Musikschullehrer, Urlaubsgewährung, Verfall des …
- LAG Hamm, 10.05.2005 - 11 Sa 1450/01
Urlaubsabgeltung bei Altersteilzeit
- LAG Nürnberg, 09.03.2010 - 7 Sa 220/10
Verfallen des Urlaubsanspruch - Kündigungsschutzprozess
- LAG Hamm, 22.11.2006 - 18 Sa 996/06
Geltendmachung des Urlaubsanspruchs, Verfall des Urlaubsanspruchs, …
- LAG Köln, 06.07.2004 - 1 Sa 187/04
Verfall von Urlaub
- LAG Berlin, 24.01.2003 - 6 Sa 1550/02
Betriebsbedingte Kündigung; Versetzungsbereitschaft; Zugang
- LAG Berlin, 20.01.2005 - 13 Sa 2210/04
Feststellungsinteresse; Annahmeverzug
- ArbG Berlin, 12.10.2001 - 31 Ga 24563/01
Teilzeitwunsch des Arbeitnehmers nach Beendigung der Elternzeit …
- LAG Hessen, 08.06.2000 - 3 Sa 1143/99
Auskunftsanspruch über allgemeine und individuelle Gehaltserhöhungen; …
- LAG Berlin, 24.01.2003 - 6 Sa 1564/02
Betriebsbedingte Kündigung; Versetzungsbereitschaft; Zugang
- LAG Baden-Württemberg, 26.11.2001 - 15 Sa 66/01
Urlaubsabgeltung und Erkrankung des Arbeitnehmers im Folgezeitraum; Auszahlung …
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2007 - 15 Sa 1363/06
Sittenwidrige Vergütung - Indizwirkung eines entsprechenden Tarifvertrages - …
- LAG Sachsen-Anhalt, 03.04.2012 - 6 Sa 441/10
Urlaubsabgeltungsanspruch bei langdauernder Arbeitsunfähigkeit - Begrenzung des …
- LAG Hessen, 18.12.2001 - 3 Sa 1145/99
Auskunftsanspruch über Gehaltserhöhungen; Urlaubsanspruch trotz Kündigung; …
- LAG Berlin, 05.12.2000 - 3 Sa 1073/00
Urlaub: Urlaubsanspruch - Erfüllung - Geltendmachung - tarifliche Ausschlussfrist
- BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 803/98
Geltendmachung der Urlaubsabgeltung
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2011 - 23 Sa 901/11
Verfall von Urlaubsansprüchen - Abgeltungsanspruch
- LAG Sachsen-Anhalt, 14.12.2010 - 6 Sa 74/10
Vergütungsanspruch - Aufrechnung des Arbeitgebers - Pfändungsschutz - Verfall von …
- LAG Hessen, 29.06.2000 - 3 Sa 1151/99
Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers über allgemeine und individuelle …
- LAG Hamm, 02.09.2004 - 4 Ta 445/04
Begründungserfordernis für eine Nichtabhilfeentscheidung des Arbeitsgerichts nach …
- ArbG Berlin, 27.11.2003 - 79 Ca 22206/03
Mitteilung des Arbeitgebers über die Zweckerreichung als geschäftsähnliche …
Rechtsprechung
EuGH, 08.06.2000 - C-375/98 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Harmonisierung des Steuerrechts - Mutter- und Tochtergesellschaften - Befreiung der Gewinnausschüttungen einer Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft von der Quellensteuer im Mitgliedstaat der Tochtergesellschaft
- Europäischer Gerichtshof
Epson Europe
- EU-Kommission
Epson Europe
Richtlinie 90/435 des Rates, Artikel 5, Absätze 1 und 4
Rechtsangleichung - Gemeinsames Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten - Richtlinie 90/435 - Befreiung der an die Muttergesellschaft ausgeschütteten Gewinne vom Steuerabzug an der Quelle im Mitgliedstaat der Tochtergesellschaft - ...
- EU-Kommission
Epson Europe
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Mutter- und Tochtergesellschaften in verschiedenen Mitgliedstaaten: Begrenzung der Dividendenbesteuerung
- Judicialis
Richtlinie 90/435/EWG Art. 5 Abs. 4
- rechtsportal.de
Richtlinie 90/435/EWG Art. 5 Abs. 4
Rechtsangleichung - Gemeinsames Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten - Richtlinie 90/435 - Befreiung der an die Muttergesellschaft ausgeschütteten Gewinne vom Steuerabzug an der Quelle im Mitgliedstaat der Tochtergesellschaft - ... - datenbank.nwb.de
Umfang des Quellensteuerabzugs in Portugal
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EWGRL 435/90 Art 5 Abs 4, Richtlinie 90/435/EWG Art 5 Abs 4
Portugal; Quellensteuerabzug - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Supremo Tribunal Administrativo - Auslegung des Artikels 5 Absatz 4 der Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten - Zeitlich ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2000 - C-375/98
- EuGH, 08.06.2000 - C-375/98
Papierfundstellen
- BB 2000, 881
- NZG 2000, 881
Wird zitiert von ... (31) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 26.02.1991 - C-292/89
The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen
Auszug aus EuGH, 08.06.2000 - C-375/98
Im übrigen können nach ständiger Rechtsprechung Erklärungen, die bei vorbereitenden Arbeiten, die zum Erlaß einer Richtlinie geführt haben, abgegeben worden sind, bei der Auslegung der Richtlinie nicht berücksichtigt werden, wenn ihr Inhalt im Wortlaut der fraglichen Bestimmung keinen Ausdruck gefunden hat und sie somit keine rechtliche Bedeutung haben (Urteile vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-292/89, Antonissen, Slg. 1991, I-745, Randnr. 18, und vom 13. Februar 1996 in den Rechtssachen C-197/94 und C-252/94, Bautiaa und Société française maritime, Slg. 1996, I-505, Randnr. 51). - EuGH, 17.10.1996 - C-283/94
Denkavit Internationaal u.a. / Bundesamt für Finanzen
Auszug aus EuGH, 08.06.2000 - C-375/98
Daher sieht Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vor, daßim Staat der Tochtergesellschaft bei der Gewinnausschüttung eine Befreiung vom Steuerabzug an der Quelle gewährt wird (Urteil vom 17. Oktober 1996 in den Rechtssachen C-283/94, C-291/94 und C-292/94, Denkavit u. a., Slg. 1996, I-5063, Randnr. 22). - EuGH, 13.02.1996 - C-197/94
Bautiaa und Société française maritime / Directeurs des services fiscaux des …
Auszug aus EuGH, 08.06.2000 - C-375/98
Im übrigen können nach ständiger Rechtsprechung Erklärungen, die bei vorbereitenden Arbeiten, die zum Erlaß einer Richtlinie geführt haben, abgegeben worden sind, bei der Auslegung der Richtlinie nicht berücksichtigt werden, wenn ihr Inhalt im Wortlaut der fraglichen Bestimmung keinen Ausdruck gefunden hat und sie somit keine rechtliche Bedeutung haben (Urteile vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-292/89, Antonissen, Slg. 1991, I-745, Randnr. 18, und vom 13. Februar 1996 in den Rechtssachen C-197/94 und C-252/94, Bautiaa und Société française maritime, Slg. 1996, I-505, Randnr. 51). - EGMR, 29.03.1989 - 11118/84
BOCK v. GERMANY
Auszug aus EuGH, 08.06.2000 - C-375/98
Die Umsetzung der Richtlinie in das portugiesische Recht erfolgte hinsichtlich des IRC durch das Decreto-Lei Nr. 123/92 vom 2. Juli 1992 ( Diário da República I, Serie A, Nr. 150, S. 3148), durch das Artikel 69 Absatz 2 Buchstabe c des Código do Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Colectivas (Körperschaftsteuergesetz) wie folgt neu gefaßt wurde: "Bei Einkünften von juristischen Personen, die weder ihren Sitz noch ihre tatsächliche Leitung im portugiesischen Hoheitsgebiet haben und die dort auch keine feste Niederlassung besitzen, der diese Einkünfte zugerechnet werden können, beträgt der IRC-Satz 25 %, außer bei folgenden Einkünften: ... c) den Gewinnen, die eine juristische Person, die im portugiesischen Hoheitsgebiet ansässig ist und den in Artikel 2 der Richtlinie 90/435/EWG vom 23. Juli 1990 festgelegten Bedingungen genügt, an eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften ansässige juristische Person ausschüttet, die sich in derselben Lage befindet und während zweier aufeinanderfolgender Jahre oder seit der Gründung der erstgenannten Gesellschaft an deren Kapital eine direkte Beteiligung von nicht weniger als 25 % hält, vorausgesetzt, daß im letzteren Fall die Beteiligung während dieses Zeitraums aufrechterhalten wird, wobei der IRC-Satz unbeschadet der Bestimmungen geltender bilateraler Abkommen biszum 31. Dezember 1996 15 % und vom 1. Januar 1997 bis zum 31. Dezember 1999 10 % beträgt.". - RG, 12.02.1892 - 123/92
Ist die gewinnsüchtige Absicht im Falle des §. 133 Abs. 2 St.G.B.'s …
Auszug aus EuGH, 08.06.2000 - C-375/98
Die Umsetzung der Richtlinie in das portugiesische Recht erfolgte hinsichtlich des IRC durch das Decreto-Lei Nr. 123/92 vom 2. Juli 1992 ( Diário da República I, Serie A, Nr. 150, S. 3148), durch das Artikel 69 Absatz 2 Buchstabe c des Código do Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Colectivas (Körperschaftsteuergesetz) wie folgt neu gefaßt wurde: "Bei Einkünften von juristischen Personen, die weder ihren Sitz noch ihre tatsächliche Leitung im portugiesischen Hoheitsgebiet haben und die dort auch keine feste Niederlassung besitzen, der diese Einkünfte zugerechnet werden können, beträgt der IRC-Satz 25 %, außer bei folgenden Einkünften: ... c) den Gewinnen, die eine juristische Person, die im portugiesischen Hoheitsgebiet ansässig ist und den in Artikel 2 der Richtlinie 90/435/EWG vom 23. Juli 1990 festgelegten Bedingungen genügt, an eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften ansässige juristische Person ausschüttet, die sich in derselben Lage befindet und während zweier aufeinanderfolgender Jahre oder seit der Gründung der erstgenannten Gesellschaft an deren Kapital eine direkte Beteiligung von nicht weniger als 25 % hält, vorausgesetzt, daß im letzteren Fall die Beteiligung während dieses Zeitraums aufrechterhalten wird, wobei der IRC-Satz unbeschadet der Bestimmungen geltender bilateraler Abkommen biszum 31. Dezember 1996 15 % und vom 1. Januar 1997 bis zum 31. Dezember 1999 10 % beträgt.".
- EuGH, 22.10.2009 - C-242/08
Swiss Re Germany Holding - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 9 Abs. 2 …
Im Übrigen ist zu dem Hinweis des Bundesfinanzhofs in seiner Vorlageentscheidung auf den Standpunkt, den der Rat der Europäischen Union und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Zeit der Genehmigung der Sechsten Richtlinie zum Überlassen eines Kundenstamms vertreten haben, festzustellen, dass Erklärungen, die bei vorbereitenden Arbeiten, die zum Erlass einer Richtlinie geführt haben, abgegeben worden sind, bei der Auslegung der Richtlinie nicht berücksichtigt werden können, wenn ihr Inhalt im Wortlaut der fraglichen Bestimmung keinen Ausdruck gefunden hat und sie somit keine rechtliche Bedeutung haben (vgl. Urteil vom 8. Juni 2000, Epson Europe, C-375/98, Slg. 2000, I-4243, Randnr. 26). - EuGH, 26.06.2008 - C-284/06
Burda - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 90/435/EWG - …
Daher sieht Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 90/435 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vor, dass im Staat der Tochtergesellschaft bei der Gewinnausschüttung eine Befreiung vom Steuerabzug an der Quelle gewährt wird (vgl. Urteile vom 17. Oktober 1996, Denkavit u. a., C-283/94, C-291/94 und C-292/94, Slg. 1996, I-5063, Randnr. 22, vom 8. Juni 2000, Epson Europe, C-375/98, Slg. 2000, I-4243, Randnr. 20, vom 4. Oktober 2001, Athinaïki Zythopoiïa, C-294/99, Slg. 2001, I-6797, Randnr. 25, vom 25. September 2003, 0cé van der Grinten, C-58/01, Slg. 2003, I-9809, Randnr. 45, und vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation, C-446/04, Slg. 2006, I-11753, Randnr. 103).Zu dem den Mitgliedstaaten in Art. 5 der Richtlinie 90/435 auferlegten Verbot, einen Steuerabzug an der Quelle auf diejenigen Gewinne vorzunehmen, die von einer gebietsansässigen Tochtergesellschaft an ihre in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Muttergesellschaft ausgeschüttet werden, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass eine Abgabe auf die in dem Mitgliedstaat, in dem die Dividenden ausgeschüttet werden, erzielten Einkünfte, deren auslösender Tatbestand die Zahlung von Dividenden oder anderen Erträgen von Wertpapieren ist, einen Steuerabzug an der Quelle darstellt, wenn die Besteuerungsgrundlage dieser Steuer die Erträge dieser Wertpapiere sind und der Steuerpflichtige der Inhaber dieser Wertpapiere ist (Urteile Epson Europe, Randnr. 23, Athinaïki Zythopoiïa, Randnrn.
- EuGH, 12.12.2006 - C-446/04
Test Claimants in the FII Group Litigation - Niederlassungsfreiheit - Freier …
Zu dem in Artikel 5 der Richtlinie 90/435 für die Mitgliedstaaten aufgestellten Verbot, einen Steuerabzug an der Quelle auf Gewinne vorzunehmen, die eine gebietsansässige Tochtergesellschaft an ihre in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Muttergesellschaft ausschüttet, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass eine Abgabe, die auf die in dem Staat der Dividendenausschüttung erzielten Einkünfte erhoben wird und deren auslösender Tatbestand die Zahlung von Dividenden oder anderen Erträgen von Wertpapieren ist, eine Quellensteuer darstellt, wenn die Erträge dieser Wertpapiere die Besteuerungsgrundlage dieser Steuer sind und der Steuerpflichtige der Inhaber dieser Wertpapiere ist (Urteile vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-375/98, Epson Europe, Slg. 2000, I-4243, Randnr. 23, Athinaïki Zythopoiïa, Randnrn.
- BFH, 27.05.2009 - I R 30/08
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Darlehenszinsen: Vorlage an den Europäischen …
Im Gegensatz zu den vom EuGH zum Steuerabzug an der Quelle aufgestellten Grundsätzen (vgl. EuGH-Urteile vom 8. Juni 2000 C-375/98 "Epson Europe BV", Slg. 2000, I-4243, Rz 23; vom 4. Oktober 2001 C-294/99 "Athinaïki Zythopoiia", Slg. 2001, I-6797, Rz 28; vom 26. Juni 2008 C-284/06 "Burda", Internationales Steuerrecht --IStR-- 2008, 515, Rz 52, m.w.N.) setzt die Steuerbefreiung nach Art. 1 Abs. 1 ZLR daher möglicherweise nicht voraus, dass die Steuerbelastung den Zahlungsempfänger trifft. - EuGH, 25.09.2003 - C-58/01
Océ van der Grinten
Die Regierung des Vereinigten Königreichs macht geltend, der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-375/98 (Epson Europe, Slg. 2000, I-4243) den Begriff der Quellensteuer auf ausgeschüttete Gewinne weit ausgelegt, und diese weite Auslegung sei von Generalanwalt Alber in der Rechtssache Athinaïki Zythopoiïa bestätigt worden.So sieht Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vor, dass im Staat der Tochtergesellschaft bei der Gewinnausschüttung eine Befreiung vom Steuerabzug an der Quelle gewährt wird (Urteile vom 17. Oktober 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-283/94, C-291/91 und C-292/94, Denkavit u. a., Slg. 1996, I-5063, Randnr. 22, Epson Europe, Randnr. 20, und Athinaïki Zythopoiïa, Randnr. 25).
Zur Prüfung der Frage, ob die Besteuerung der ausgeschütteten Gewinne nach den im Ausgangsverfahren streitigen Rechtsvorschriften des Vereinigten Königreichs unter Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie fällt, ist zum einen auf den Wortlaut dieser Vorschrift abzustellen und festzustellen, dass der darin verwendete Begriff "Steuerabzug an der Quelle" nicht auf bestimmte feststehende Arten innerstaatlicher Besteuerung beschränkt ist (vgl. Urteile Epson Europe, Randnr. 22, und Athinaïki Zythopoiïa, Randnr. 26).
Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass eine Abgabe auf die in dem Staat, in dem die Dividenden ausgeschüttet werden, erzielten Einkünfte, deren auslösender Tatbestand die Zahlung von Dividenden oder anderen Erträgen von Wertpapieren ist, eine Quellensteuer auf die ausgeschütteten Gewinne im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie darstellt, wenn die Besteuerungsgrundlage dieser Steuer die Erträge dieser Wertpapiere sind und der Steuerpflichtige der Inhaber dieser Wertpapiere ist (vgl. diesem Sinne die Urteile Epson Europe, Randnr. 23, und Athinaïki Zythopoiïa, Randnrn.
- EuGH, 01.10.2009 - C-247/08
Gaz de France - Berliner Investissement - Freier Kapitalverkehr - Befreiung von …
24 und 26, vom 8. Juni 2000, Epson Europe, C-375/98, Slg. 2000, I-4243, Randnrn.Wie sich insbesondere aus ihrem dritten Erwägungsgrund ergibt, bezweckt die Richtlinie 90/435, durch die Schaffung eines gemeinsamen Steuersystems jede Benachteiligung der Zusammenarbeit zwischen Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten gegenüber der Zusammenarbeit zwischen Gesellschaften desselben Mitgliedstaats zu beseitigen und so den Zusammenschluss von Gesellschaften auf Gemeinschaftsebene zu erleichtern (Urteile Denkavit u. a., Randnr. 22, und Epson Europe, Randnr. 20, Urteile vom 4. Oktober 2001, Athinaïki Zythopoiïa, C-294/99, Slg. 2001, I-6797, Randnr. 25, und vom 25. September 2003, 0cé van der Grinten, C-58/01, Slg. 2003, I-9809, Randnr. 45, und Urteil Banque Fédérative du Crédit Mutuel, Randnr. 23).
- EuGH, 03.04.2008 - C-27/07
Banque Fédérative du Crédit Mutuel - Körperschaftsteuer - Richtlinie 90/435/EWG - …
24 und 26, sowie vom 8. Juni 2000, Epson Europe, C-375/98, Slg. 2000, I-4243, Randnrn.Wie sich insbesondere aus ihrem dritten Erwägungsgrund ergibt, bezweckt die Richtlinie, durch Schaffung eines gemeinsamen Steuersystems jede Benachteiligung der Zusammenarbeit zwischen Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten gegenüber der Zusammenarbeit zwischen Gesellschaften desselben Mitgliedstaats zu beseitigen und damit den Zusammenschluss von Gesellschaften auf Gemeinschaftsebene zu erleichtern (Urteile Denkavit u. a., Randnr. 22, Epson Europe, Randnr. 20, vom 4. Oktober 2001, Athinaïki Zythopoiia, C-294/99, Slg. 2001, I-6797, Randnr. 25, Océ van der Grinten, Randnr. 45, und vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation, C-446/04, Slg. 2006, I-11753, Randnr. 103).
Weiter sieht Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung vor, dass im Staat der Tochtergesellschaft bei der Gewinnausschüttung an die Muttergesellschaft eine Befreiung vom Steuerabzug an der Quelle zumindest dann gewährt wird, wenn die Muttergesellschaft einen Anteil von wenigstens 25 % am Gesellschaftskapital der Tochtergesellschaft besitzt (Urteile Denkavit u. a., Randnr. 22, Epson Europe, Randnr. 20, Athinaïki Zythopoiia, Randnr. 25, und Océ van der Grinten, Randnr. 45).
- EuGH, 10.01.2006 - C-402/03
Skov u.a. - Richtlinie 85/374/EWG - Haftung für fehlerhafte Produkte - Haftung …
42 In diesem Zusammenhang ist erstens darauf hinzuweisen, dass eine in ein Protokoll des Rates aufgenommene Erklärung, wenn sie in einer Vorschrift des abgeleiteten Rechts keinen Ausdruck gefunden hat, zur Auslegung dieser Vorschrift nicht herangezogen werden kann (siehe u. a. Urteile vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-292/89, Antonissen, Slg. 1991, I-745, Randnr. 18, und vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-375/98, Epson Europe, Slg. 2000, I-4243, Randnr. 26). - EuGH, 19.04.2007 - C-356/05
Farrell - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Richtlinien 72/166/EWG, …
Nach ständiger Rechtsprechung kann nämlich eine in ein Protokoll des Rates aufgenommene Erklärung einer Vorschrift des abgeleiteten Rechts zur Auslegung nicht herangezogen werden, wenn sie in dieser Vorschrift keinen Ausdruck gefunden hat (Urteile vom 26. Februar 1991, Antonissen, C-292/89, Slg. 1991, I-745, Randnr. 18, vom 8. Juni 2000, Epson Europe, C-375/98, Slg. 2000, I-4243, Randnr. 26, und vom 10. Januar 2006, Skov und Bilka, C-402/03, Slg. 2006, I-199, Randnr. 42). - Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2007 - C-404/06
Quelle - Verbraucherschutz - Richtlinie 1999/44/EG - Verbrauchsgüterkauf und …
Vgl. Urteile vom 26. Februar 1991, Antonissen (C-292/89, Slg. 1991, I-745, Randnr. 18), vom 8. Juni 2000, Epson Europe (C-375/98, Slg. 2000, I-4243, Randnr. 26), vom 10. Januar 2006, Skov und Bilka (C-402/03, Slg. 2006, I-199, Randnr. 42), und vom 19. April 2007, Farrell (C-356/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 31). - Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2016 - C-68/15
X - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Art. 4 Abs. 3 und Art. 5 der …
- EuGH, 04.10.2001 - C-294/99
Athinaïki Zythopoiïa
- EuGH, 10.04.2014 - C-115/13
Ungarn hat mit der Verbrauchsteuerbefreiung für Branntwein, der privat und in …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-9/20
Grundstücksgemeinschaft Kollaustraße 136 - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- FG Niedersachsen, 08.10.2020 - 5 K 162/19
Veranlagung eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Mitglieds des …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2008 - C-284/06
Burda - Steuerrecht - Besteuerung der von einer Kapitalgesellschaft …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-288/22
Administration de l'Enregistrement, des Domaines und de la TVA (TVA - Membre d'un …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.05.2009 - C-242/08
Swiss Re Germany Holding - Mehrwertsteuer - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-446/04
Test Claimants in the FII Group Litigation - Auslegung der Artikel 43 EG und 56 …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-281/10
PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Gemeinschaftsgeschmacksmuster …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-492/08
Kommission / Frankreich - Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-324/00
Lankhorst-Hohorst
- Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-233/99
Haugsted Hansen
- Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2017 - C-39/16
Argenta Spaarbank - Steuerrecht - Richtlinie 90/435/EWG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-176/09
Luxemburg / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verkehr - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-451/06
Walderdorff - Mehrwertsteuer - Vermietung und Verpachtung von Grundstücken - …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2004 - C-384/02
Grøngaard und Bang - Richtlinie 89/592 - Verbot der Weitergabe von …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-246/99
Kommission / Dänemark
- Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2003 - C-58/01
Océ van der Grinten
- Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2006 - C-128/05
Kommission / Österreich
- Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2001 - C-294/99
Athinaïki Zythopoiïa