Weitere Entscheidung unten: BFH, 07.07.1999

Rechtsprechung
   BFH, 06.07.1999 - XI R 75/98   

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https://dejure.org/1999,9638
BFH, 06.07.1999 - XI R 75/98 (https://dejure.org/1999,9638)
BFH, Entscheidung vom 06.07.1999 - XI R 75/98 (https://dejure.org/1999,9638)
BFH, Entscheidung vom 06. Juli 1999 - XI R 75/98 (https://dejure.org/1999,9638)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Prozeßvollmacht - Gerichtsbescheid - Antrag auf mündliche Verhandlung

  • Judicialis

    FGO § 79a Abs. 2 und 4; ; FGO § 79a Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 135 Abs. 2; ; GKG § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 79a Abs. 2 S. 2
    Gerichtsbescheid; Antrag auf mündliche Verhandlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1624
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 29.01.1999 - VI R 85/98

    Gerichtsbescheid durch Einzelrichter

    Auszug aus BFH, 06.07.1999 - XI R 75/98
    Wegen der Einzelheiten, insbesondere auch wegen der Fortsetzung des Verfahrens vor dem FG, wird auf den Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. Januar 1999 VI R 85/98 (BFHE 187, 415, BStBl II 1999, 302) Bezug genommen; der erkennende Senat schließt sich der Beurteilung des VI. Senats an.

    Von einer Erhebung der Gerichtskosten für das Revisionsverfahren wird gemäß § 8 des Gerichtskostengesetzes abgesehen (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 187, 415, BStBl II 1999, 302, unter 4.).

  • BFH, 17.03.2009 - X R 3/09

    Anfechtung eines Gerichtsbescheids - Maßgeblichkeit des Geschäftsverteilungsplans

    Eine Revision gegen einen Gerichtsbescheid des Berichterstatters ist nicht statthaft (BFH-Beschluss vom 6. Juli 1999 XI R 75/98, BFH/NV 1999, 1624).
  • BFH, 17.03.2009 - X S 5/09

    Anfechtung eines Gerichtsbescheids - Vertretungszwang für einen Antrag auf

    Eine Revision gegen einen Gerichtsbescheid des Berichterstatters ist nicht statthaft (BFH-Beschluss vom 6. Juli 1999 XI R 75/98, BFH/NV 1999, 1624).
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Rechtsprechung
   BFH, 07.07.1999 - VI R 27/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10759
BFH, 07.07.1999 - VI R 27/98 (https://dejure.org/1999,10759)
BFH, Entscheidung vom 07.07.1999 - VI R 27/98 (https://dejure.org/1999,10759)
BFH, Entscheidung vom 07. Juli 1999 - VI R 27/98 (https://dejure.org/1999,10759)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Abgabe der Einkommensteuererklärung - Fristversäumnis - Verspätungszuschlag - Zustimmung zur Zusammenveranlagung - Urteil ohe Gründe

  • Judicialis

    AO 1977 § 152 Abs. 1; ; AO 1977 § 149 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 5; ; FGO § 124; ; FGO § 115 Abs. 1; ; EStG § 25 Abs. 3 Satz 2; ; EStG § 25 Abs. 3 Satz 5; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de

    FGO § 116 Abs. 1 Nr. 5
    Nicht mit Gründen versehene Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1624
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.11.1998 - V R 61/98

    Zulassungsfreie Revision; nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Auszug aus BFH, 07.07.1999 - VI R 27/98
    Dagegen ist die Rüge nach § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO nicht schlüssig vorgebracht, wenn der angebliche Begründungsmangel nur ein Tatbestandselement einer Rechtsnorm berührt (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, zuletzt BFH-Beschlüsse vom 4. Dezember 1998 X R 5/98, BFH/NV 1999, 795, und vom 20. November 1998 V R 61/98, BFH/NV 1999, 788, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 18.12.1998 - X R 49/98

    Zulassungsfreie Revision; fehlerhafte Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 07.07.1999 - VI R 27/98
    Ein nicht mit Gründen versehenes Urteil liegt demnach nicht schon dann vor, weil es auf ein einzelnes Tatbestandsmerkmal, auf ein einzelnes Argument oder auf Einzelheiten des Sachverhalts nicht eingeht (BFH-Beschluß vom 18. Dezember 1998 X R 49/98, BFH/NV 1999, 812).
  • BFH, 04.12.1998 - X R 5/98

    Verfahrensmangel; nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Auszug aus BFH, 07.07.1999 - VI R 27/98
    Dagegen ist die Rüge nach § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO nicht schlüssig vorgebracht, wenn der angebliche Begründungsmangel nur ein Tatbestandselement einer Rechtsnorm berührt (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, zuletzt BFH-Beschlüsse vom 4. Dezember 1998 X R 5/98, BFH/NV 1999, 795, und vom 20. November 1998 V R 61/98, BFH/NV 1999, 788, jeweils m.w.N.).
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