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   BFH, 16.07.1998 - VI B 270/97   

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https://dejure.org/1998,8519
BFH, 16.07.1998 - VI B 270/97 (https://dejure.org/1998,8519)
BFH, Entscheidung vom 16.07.1998 - VI B 270/97 (https://dejure.org/1998,8519)
BFH, Entscheidung vom 16. Juli 1998 - VI B 270/97 (https://dejure.org/1998,8519)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Kindergeld - Getrennt lebende Eheleute - Haushaltszugehörigkeit - Prozeßkostenhilfe - Kindergeldberechtigung

  • Judicialis

    EStG § 64 Abs. 2; ; EStG § 64 Abs. 3; ; FGO § 142 Abs. 1; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 114; ; ZPO § 115 Abs. 1; ; ZPO § 120; ; ZPO § 115 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 115 Abs. 2; ; ZPO § 121 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 196
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 15.09.1992 - VII B 62/92

    Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH für die Nichtabgabe von

    Auszug aus BFH, 16.07.1998 - VI B 270/97
    Kommt aber wie im Streitfall eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht bzw. ist der Ausgang des Klageverfahrens offen, reicht dies für die Annahme einer hinreichenden Erfolgsaussicht aus (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 15. September 1992 VII B 62/92, BFH/NV 1994, 149; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 142 FGO Tz. 10).
  • BFH, 11.11.1999 - III B 40/99

    PKH; Aussicht auf Erfolg; mutwillige Rechtsverfolgung

    Kommt aber wie im Streitfall eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und ist der Ausgang des Klageverfahrens insoweit offen, reicht dies für die Annahme einer hinreichenden Erfolgsaussicht aus (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juli 1998 VI B 270/97, BFH/NV 1999, 196, m.w.N.).
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