Weitere Entscheidung unten: BFH, 22.10.1998

Rechtsprechung
   BFH, 19.10.1998 - IX S 5/98   

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https://dejure.org/1998,5997
BFH, 19.10.1998 - IX S 5/98 (https://dejure.org/1998,5997)
BFH, Entscheidung vom 19.10.1998 - IX S 5/98 (https://dejure.org/1998,5997)
BFH, Entscheidung vom 19. Oktober 1998 - IX S 5/98 (https://dejure.org/1998,5997)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Gesellschafter - Prozeßkostenhilfe - Angaben - Schlüssigkeit - Glaubhaftmachung - Konkurs

  • Judicialis

    FGO § 142; ; ZPO § 118 Abs. 2 Satz 4; ; ZPO § 114; ; KO § 107 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 142 Abs. 1; ZPO § 117 Abs. 2
    PKH; widersprüchliche Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 624
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 08.11.1993 - VI B 99/93

    Anforderungen an die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH)

    Auszug aus BFH, 19.10.1998 - IX S 5/98
    Der Vordruck über die persönlichen Verhältnisse ist sorgfältig, vollständig und gewissenhaft auszufüllen (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 8. November 1993 VI B 99/93, BFH/NV 1994, 258; Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 142 FGO Rz. 143).
  • BFH, 18.01.2001 - VII B 126/00

    Prozessvollmacht bei PKH; Inhalt der Erklärung nach § 117 Abs. 2 ZPO

    Da die gesetzlichen Vertreter der Antragsteller auch im vorliegenden Beschwerdeverfahren --trotz Aufforderung durch ein Schreiben der Senatsgeschäftsstelle-- und obwohl sachkundig vertreten, keine genauen Angaben zu den bislang widersprüchlichen unvollständigen und teilweise undatierten Erklärungen gemacht haben, keine weiteren Nachweise vorgelegt haben und auch eine Erklärung für die Antragsteller selbst nicht eingereicht wurde, war die PKH insgesamt zu versagen und die Beschwerde als unbegründet zurückzuweisen (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Juni 1995 VII B 26/95, BFH/NV 1996, 62, und BFH-Beschluss vom 19. Oktober 1998 IX S 5/98, BFH/NV 1999, 624).
  • BFH, 17.10.2001 - VII B 9/01

    Rückforderungsbescheid - Doppelt ausgezahlte Steuererstattungsbeträge -

    Zutreffend geht das FG zwar davon aus, dass widersprüchliche Angaben auf dem amtlichen Vordruck dem Grunde nach zur Ablehnung der PKH führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Oktober 1998 IX S 5/98, BFH/NV 1999, 624).
  • BFH, 28.08.2001 - VIII B 139/00

    Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs - Einlegung der Beschwerde -

    Denn das Finanzgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Antrag auf Prozesskostenhilfe jedenfalls den subjektiven Darlegungserfordernissen (§ 142 FGO i.V.m. § 118 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung) nicht genügt, da die von den Antragstellern angegebenen monatlichen Ausgaben die angegebenen monatlichen Einnahmen selbst ohne Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten übersteigen und diese widersprüchlichen Angaben --trotz Aufforderung im finanzgerichtlichen Verfahren-- auch durch die Beschwerdeschrift nicht erläutert und ggf. korrigiert wurden (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 19. Oktober 1998 IX S 5/98, BFH/NV 1999, 624).
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Rechtsprechung
   BFH, 22.10.1998 - II B 64/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7333
BFH, 22.10.1998 - II B 64/98 (https://dejure.org/1998,7333)
BFH, Entscheidung vom 22.10.1998 - II B 64/98 (https://dejure.org/1998,7333)
BFH, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - II B 64/98 (https://dejure.org/1998,7333)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Grunderwerbsteuerbescheid - Aussetzen - Berichterstatter - Vorläufige Festsetzung - Befangenheit

  • Judicialis

    AO 1977 § 165 Abs. 1; ; FGO § 51 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 42 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    FGO § 51 Abs. 1 S. 1; ZPO § 42 Abs. 2
    Richterablehnung; Anregung auf vorläufige Steuerfestsetzung; Abfertigung der FG-Post durch die OFD

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 624
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus BFH, 22.10.1998 - II B 64/98
    Verfahrensverstöße, andere Fehler und unrichtige bzw. für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen des Richters allein reichen für die Ablehnung grundsätzlich nicht aus (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555; vom 5. September 1989 VII B 65/89, BFH/NV 1990, 310; vom 2. April 1992 XI R 7/85, BFH/NV 1992, 760, und vom 2. März 1993 VII B 189/92, BFH/NV 1993, 738, jeweils m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 28.05.1997 - III 90/91

    Kumulation von Verkehrssteuern verfassungswidrig?

    Auszug aus BFH, 22.10.1998 - II B 64/98
    Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) beantragte beim Finanzgericht (FG) unter Hinweis auf den Beschluß des Niedersächsischen FG vom 28. Mai 1997 III 90/91 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 1526), die Vollziehung eines gegen ihn gerichteten Grunderwerbsteuerbescheides des Antragsgegners und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--) auszusetzen.
  • BFH, 17.12.1997 - XI B 114/95

    Möglichkeit der Ablehnung aller Mitglieder eines Senats

    Auszug aus BFH, 22.10.1998 - II B 64/98
    Hinsichtlich des das gesamte FG betreffenden Ablehnungsgesuchs kann offen bleiben, ob --wovon das FG ausgegangen ist-- ein unzulässiges Ablehnungsgesuch vorliegt, weil es wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Individualablehnung im allgemeinen rechtsmißbräuchlich ist, pauschal alle Mitglieder eines Senats oder eines Gerichts abzulehnen, ohne dabei der Besonderheit und Eigenart des einzelnen Richters Rechnung zu tragen (vgl. BFH-Beschluß vom 30. August 1995 XI B 114/95, BFH/NV 1996, 225).
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