Rechtsprechung
   BFH, 15.06.2001 - VII B 45/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1852
BFH, 15.06.2001 - VII B 45/01 (https://dejure.org/2001,1852)
BFH, Entscheidung vom 15.06.2001 - VII B 45/01 (https://dejure.org/2001,1852)
BFH, Entscheidung vom 15. Juni 2001 - VII B 45/01 (https://dejure.org/2001,1852)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1852) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 1580
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.11.1992 - II B 169/91

    Auslegung des Begriffs des Verfahrensmangels im Sinne des § 115 Abs. 3 S. 3 der

    Auszug aus BFH, 15.06.2001 - VII B 45/01
    Gemäß § 155 FGO i.V.m. § 278 Abs. 3 der Zivilprozeßordnung (ZPO) darf das Gericht seine Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt, den ein Beteiligter erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten hat, nur stützen, wenn es ihm Gelegenheit zur Äußerung dazu gegeben hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. November 1992 II B 169/91, BFH/NV 1993, 258, m.w.N.).
  • BFH, 23.05.1996 - IV R 87/93

    1. Gesetzlicher Richter bei Änderung der personellen Besetzung des Senats 2.

    Auszug aus BFH, 15.06.2001 - VII B 45/01
    Sind die maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte, auf die sich das Urteil stützt, bereits Gegenstand des umfassenden mündlichen und schriftlichen Vorbringens der Beteiligten gewesen, ist das finanzgerichtliche Urteil keine "Überraschungsentscheidung" (BFH-Urteil vom 23. Mai 1996 IV R 87/93, BFHE 180, 396, BStBl II 1996, 523).
  • BFH, 11.11.1997 - X B 233/96

    Überprüfung der Beweiswürdigung in der Verfahrensrevision

    Auszug aus BFH, 15.06.2001 - VII B 45/01
    Dadurch wird aber die Entscheidungskompetenz des nachfolgenden Berichterstatters nicht berührt (vgl. BFH-Beschluss vom 11. November 1997 X B 233/96, BFH/NV 1998, 605).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BFH, 15.06.2001 - VII B 45/01
    Deshalb kommt in besonders gelagerten Fällen eine Verletzung des Rechts auf Gehör in Betracht, wenn das Gericht die Beteiligten nicht auf eine Rechtsauffassung hinweist, die es seiner Entscheidung zugrunde legen will (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1997 1 BvR 1934/93, Neue Juristische Wochenschrift 1997, 2305).
  • BFH, 19.07.1996 - VIII B 37/95

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 15.06.2001 - VII B 45/01
    Das ist z.B. der Fall, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen (oder tatsächlichen) Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (BFH-Beschlüsse vom 19. Juli 1996 VIII B 37/95, BFH/NV 1997, 124, und vom 31. Juli 1997 III B 31/95, BFH/NV 1998, 325).
  • BFH, 31.07.1997 - III B 31/95
    Auszug aus BFH, 15.06.2001 - VII B 45/01
    Das ist z.B. der Fall, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen (oder tatsächlichen) Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (BFH-Beschlüsse vom 19. Juli 1996 VIII B 37/95, BFH/NV 1997, 124, und vom 31. Juli 1997 III B 31/95, BFH/NV 1998, 325).
  • BFH, 28.04.2005 - IV R 30/04

    Zur Auflösung einer überhöht gebildeten Ansparabschreibung

    Dies ist dann nicht der Fall, wenn dieser Gesichtspunkt zuvor Gegenstand des Vorbringens der Beteiligten gewesen ist (BFH-Beschluss vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580).
  • BFH, 22.09.2005 - X B 58/05

    Betrieblich veranlasste Gewährung eines Eigenkapital ersetzenden Darlehens

    Das rechtliche Gehör bezieht sich vor allem auf Tatsachen und Beweisergebnisse (vgl. § 96 Abs. 2 FGO); darüber hinaus darf das FG seine Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt nur stützen, wenn die Beteiligten zuvor Gelegenheit hatten, dazu Stellung zu nehmen (§ 139 Abs. 2 der Zivilprozessordnung --ZPO-- i.V.m. § 155 FGO; vgl. auch § 93 Abs. 1 FGO; BFH-Beschluss vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580).

    Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein bisher nicht erörterter Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung gemacht wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 1580).

    Da alle maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte vor Erlass des Urteils angesprochen waren und die Kläger sich hierzu ausreichend äußern konnten, ist das finanzgerichtliche Urteil keine unzulässige Überraschungsentscheidung (BFH-Entscheidungen in BFH/NV 2001, 1580, und vom 23. Mai 1996 IV R 87/93, BFHE 180, 396, BStBl II 1996, 523).

  • BFH, 14.10.2003 - X B 77/03

    Darlegung von Verfahrensmängeln; Vernehmung eines im Ausland lebenden Zeugen

    Das rechtliche Gehör bezieht sich vor allem auf Tatsachen und Beweisergebnisse (vgl. § 96 Abs. 2 FGO); darüber hinaus darf das FG seine Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt nur stützen, wenn die Beteiligten zuvor Gelegenheit hatten, dazu Stellung zu nehmen (§ 139 Abs. 2 der Zivilprozessordnung --ZPO-- i.V.m. § 155 FGO; vgl. auch § 93 Abs. 1 FGO; BFH-Beschluss vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580).

    Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein bisher nicht erörterter Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung gemacht wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 1580).

    Da alle maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte vor Erlass des Urteils angesprochen waren und die Klägerin sich hierzu ausreichend hatte äußern können, ist das finanzgerichtliche Urteil keine unzulässige Überraschungsentscheidung (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2001, 1580, und vom 23. Mai 1996 IV R 87/93, BFHE 180, 396, BStBl II 1996, 523).

  • BFH, 28.10.2002 - III B 142/01

    Rechtliches Gehör - Rüge fehlerhafter Beweiswürdigung - Beratungsgeheimnis -

    Das rechtliche Gehör bezieht sich vor allem auf Tatsachen und Beweisergebnisse (vgl. § 96 Abs. 2 FGO); darüber hinaus darf das Finanzgericht (FG) seine Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt nur stützen, wenn die Beteiligten zuvor Gelegenheit hatten, dazu Stellung zu nehmen (§ 278 Abs. 3 der Zivilprozessordnung --ZPO-- i.d.F. bis 2001; jetzt: § 139 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 155 FGO; vgl. auch § 93 Abs. 1 FGO; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580).

    Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein bisher nicht erörterter Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung gemacht wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 1580).

    Da alle maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte vor Erlass des Urteils angesprochen waren und die Klägerin sich hierzu ausreichend hatte äußern können, ist das finanzgerichtliche Urteil keine unzulässige "Überraschungsentscheidung" (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2001, 1580, und vom 23. Mai 1996 IV R 87/93, BFHE 180, 396, BStBl II 1996, 523).

  • BFH, 01.07.2003 - III B 94/02

    NZB: Recht auf Gehör, Überraschungsentscheidung

    Das rechtliche Gehör bezieht sich vor allem auf Tatsachen und Beweisergebnisse (vgl. § 96 Abs. 2 FGO); darüber hinaus darf das Finanzgericht (FG) seine Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt nur stützen, wenn die Beteiligten zuvor Gelegenheit hatten, dazu Stellung zu nehmen (§ 155 FGO i.V.m. § 278 Abs. 3 der Zivilprozessordnung --ZPO-- i.d.F. bis 31. Dezember 2001; jetzt: § 139 Abs. 2 ZPO; vgl. auch § 93 Abs. 1 FGO; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580, und vom 28. Oktober 2002 III B 142/01, nicht amtlich veröffentlicht, juris).

    Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein bisher nicht erörterter Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung gemacht wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 1580).

  • BFH, 11.06.2004 - VII B 218/03

    Abtretung steuerrechtlicher Forderungen; Aufrechnungserklärung im

    Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein bisher nicht erörterter Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung gemacht wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (Senatsbeschluss vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. November 2002 XI B 69/02, BFH/NV 2003, 293; vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591, jeweils m.w.N.).

    Darüber hinaus erfordert eine auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützte schlüssige Verfahrensrüge Darlegungen dazu, welcher Sachvortrag durch das angeblich verfahrensfehlerhafte Verhalten abgeschnitten wurde, was der Beteiligte bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwieweit bei Berücksichtigung des versagten Vorbringens das angefochtene Urteil hätte anders ausfallen können (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2001, 1580; BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 2002 IX B 104/02, BFH/NV 2003, 499, und in BFH/NV 2003, 1591).

  • BFH, 13.01.2004 - X B 78/03

    Darlegung der Zulassungsgründe bei kumulativer Begr. des FG-Urt.; Verletzung des

    Das rechtliche Gehör bezieht sich vor allem auf Tatsachen und Beweisergebnisse (vgl. § 96 Abs. 2 FGO); darüber hinaus darf das FG seine Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt nur stützen, wenn die Beteiligten zuvor Gelegenheit hatten, dazu Stellung zu nehmen (§ 139 Abs. 2 der Zivilprozessordnung --ZPO-- i.V.m. § 155 FGO; vgl. auch § 93 Abs. 1 FGO; BFH-Beschluss vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580).

    Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein bisher nicht erörterter Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung gemacht wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 1580).

  • BFH, 11.08.2004 - V B 47/04

    Zweifel an der Richtigkeit des Protokolls; Einwendungen gegen die Richtigkeit des

    Das rechtliche Gehör bezieht sich vor allem auf Tatsachen und Beweisergebnisse (vgl. § 96 Abs. 2 FGO); darüber hinaus darf das FG seine Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt nur stützen, wenn die Beteiligten zuvor Gelegenheit hatten, dazu Stellung zu nehmen (§ 139 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 155 FGO; vgl. auch § 93 Abs. 1 FGO; BFH-Beschluss vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580).

    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs kann deshalb vorliegen, wenn ein bisher nicht erörterter Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung gemacht wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 1580).

  • BFH, 14.02.2012 - X S 1/12

    Inhalt und Umfang der richterlichen Hinweispflicht bei fehlender Erfolgsaussicht

    Denn bei einer solchen Sachlage muss grundsätzlich damit gerechnet werden, dass das Gericht den Hinweisen des Prozessgegners folgt (BFH-Beschluss vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580).
  • BFH, 02.04.2014 - XI B 2/14

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten für Einspruchsverfahren in Kindergeldfällen -

    Denn bei einer solchen Sachlage muss grundsätzlich damit gerechnet werden, dass das Gericht den Hinweisen des Prozessgegners folgt (BFH-Beschluss vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580).
  • BFH, 21.12.2016 - III B 97/16

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BFH, 11.12.2008 - X B 158/08

    Beteiligung als Bestandteil des notwendigen Betriebsvermögens

  • BFH, 19.01.2007 - VII B 171/06

    Rechtliches Gehör; Nichterscheinen zur mündlichen Verhandlung

  • BFH, 22.04.2008 - VII B 128/07

    Abgelehnte Einfuhr nicht zugelassener Arzneimittel

  • BFH, 15.09.2006 - III B 197/05

    Unentgeltliche Übertragung von GmbH-Anteilen auf minderjährige Kinder als

  • BFH, 02.11.2012 - III B 88/12

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung

  • BFH, 02.08.2005 - IV B 185/03

    NZB: Beim FG eingesetzter Prüfungsbeamter; Verfahrensfehler der Finanzbehörde

  • BFH, 12.05.2003 - V B 252/02

    Richterablehnung; Verletzung des Rechts auf Gehör; Überraschungsentscheidung

  • BFH, 25.02.2005 - III B 90/04

    Eheliche Lebensgemeinschaft, Nachweis

  • BFH, 16.07.2008 - I B 185/07

    Begründeter Verfahrensmangel: Verletzung des rechtlichen Gehörs,

  • BFH, 15.10.2007 - VII B 332/06

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Verstoß gegen Denkgesetze und allgemeine

  • BFH, 25.04.2005 - V B 114/04

    Rüge der Verletzung des Anspruch auf rechtliches Gehör und der

  • BFH, 02.02.2004 - VIII B 59/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BFH, 22.06.2006 - V B 155/05

    Beweiswürdigung

  • BFH, 30.05.2005 - VII B 293/04

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall

  • BFH, 24.08.2006 - II B 112/05

    NZB: Gehörsrüge, Gesamtergebnis des Verfahrens

  • BFH, 25.07.2005 - VII B 35/05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BFH, 24.11.2004 - IX B 151/03

    Schuldzinsen: WK-Abzug - Umwidmung

  • BFH, 20.04.2009 - I B 67/08

    Überraschungsentscheidung als Verfahrensfehler - Pächter als ständiger Vertreter

  • BFH, 25.07.2005 - VII B 6/05

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde in einem finanzgerichtlichen

  • BFH, 26.03.2004 - XI B 24/03

    Verstoß gegen die Gewährung rechtlichen Gehörs; Verletzung der

  • BFH, 11.03.2004 - VIII B 139/02

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer Überraschungsentsch.

  • BFH, 27.10.2006 - III B 74/06

    Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht und des Rechts auf Gehör

  • BFH, 05.07.2005 - VII B 14/05

    Wiedereinsetzung; Beschwerdeschrift per Telefax

  • BFH, 08.04.2004 - III B 143/03

    Keine InvZ für Investitionen in Betriebsstätten des Handels; Verletzung des

  • BFH, 27.10.2003 - III B 151/02

    Recht auf Gehör; Verfahrensmangel

  • BFH, 08.06.2005 - III S 11/05

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht