Weitere Entscheidung unten: BFH, 29.06.2001

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   BFH, 07.08.2001 - IX B 6/01   

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BFH, 07.08.2001 - IX B 6/01 (https://dejure.org/2001,8371)
BFH, Entscheidung vom 07.08.2001 - IX B 6/01 (https://dejure.org/2001,8371)
BFH, Entscheidung vom 07. August 2001 - IX B 6/01 (https://dejure.org/2001,8371)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Herstellungskosten eines Gebäudes - Zahlung einer Personengesellschaft - Werbungskosten - Schuldrechtlicher Leistungsaustausch - Vermietung und Verpachtung - Aufwendungen der Gesellschaft - Zahlung einer ...

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 9; ; EStG § 7; ; EStG § 17; ; AO 1977 § 179 Abs. 2 Satz 3; ; AO 1977 § 182 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 1401
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 07.04.1987 - IX R 103/85

    Immobilien-KG - Feststellung von Einkünften - Gesonderte und einheitliche

    Auszug aus BFH, 07.08.2001 - IX B 6/01
    Der BFH hat im Urteil vom 7. April 1987 IX R 103/85 (BFHE 150, 124, BStBl II 1987, 707) entschieden, dass Zahlungen einer Personengesellschaft an ihren Gesellschafter abweichend von § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bei dieser in vollem Umfang Werbungskosten sind, wenn sie auf einem schuldrechtlichen Leistungsaustausch beruhen und die Personengesellschaft Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) erzielt.

    b) Das FG weicht ferner nicht vom BFH-Urteil in BFHE 150, 124, BStBl II 1987, 707 ab.

    Auch das FG hat nicht die in der Beschwerde formulierte Aussage gemacht, sondern lediglich die zu sofort abziehbaren Werbungskosten ergangene Entscheidung des BFH in BFHE 150, 124, BStBl II 1987, 707 auf die Herstellungskosten entsprechend angewendet.

  • BFH, 09.07.1987 - IV R 87/85

    Bauherrengemeinschaft - Werbungskosten - Entgelte - Betriebseinnahmen -

    Auszug aus BFH, 07.08.2001 - IX B 6/01
    Die Frage, ob von diesem Grundsatz bei Zahlungen einer Bauherrengemeinschaft an einen der Beteiligten insoweit eine Ausnahme zu machen ist, als sie eine Wohnung betreffen, die dem Empfänger der Zahlungen gehört (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juli 1987 IV R 87/85, BFHE 150, 345, BStBl II 1988, 342), könnte in der Revision gegen das finanzgerichtliche Urteil nicht entschieden werden.

    Die Entscheidung des BFH in BFHE 150, 345, BStBl II 1988, 342 betrifft ausdrücklich (vgl. zu 2. c) nicht die Fälle, in denen die Mitglieder einer Bruchteilsgemeinschaft (§§ 741 ff. BGB) Einkünfte aus der gemeinschaftlichen Nutzung eines Gegenstands erzielen; für die gemeinschaftliche Nutzung durch eine Gesamthandsgemeinschaft --so der Streitfall-- kann nichts anderes gelten.

    d) Die vom Kläger behauptete Abweichung des finanzgerichtlichen Urteils vom BFH-Urteil in BFHE 150, 345, BStBl II 1988, 342 ist nicht gegeben, weil das BFH-Urteil ausdrücklich nur zu Leistungen eines an einer Eigentumswohnungen errichtenden Bauherrengemeinschaft Beteiligten ergangen ist.

  • BFH, 18.11.1980 - VIII R 194/78

    Überlassung eines Grundstücks - Einkünfte aus Vermietung - Austauschleistung -

    Auszug aus BFH, 07.08.2001 - IX B 6/01
    Bereits im Urteil vom 18. November 1980 VIII R 194/76 (BFHE 132, 522, 526, BStBl II 1981, 510, zu 1. d) ordnet der BFH die Aufwendungen der Gesellschaft an den Gesellschafter den Werbungskosten gemäß § 9 EStG zu und macht ihre Abzugsfähigkeit als Werbungskosten von der Erfüllung der Voraussetzungen dieser Vorschrift abhängig.
  • BFH, 11.12.1997 - III R 14/96

    Einkünftefeststellung bei Zebragesellschaften

    Auszug aus BFH, 07.08.2001 - IX B 6/01
    a) Das BFH-Urteil vom 11. Dezember 1997 III R 14/96 (BFHE 185, 177, BStBl II 1999, 401) behandelt eine andere Rechtsfrage.
  • BFH, 07.10.1986 - IX R 167/83

    Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und

    Auszug aus BFH, 07.08.2001 - IX B 6/01
    c) Das finanzgerichtliche Urteil weicht nicht von der BFH-Entscheidung vom 27. Juli 1982 VIII R 176/80 (BFHE 136, 466, BStBl II 1983, 6) und vom Urteil des BFH vom 7. Oktober 1986 IX R 167/83 (BFHE 148, 501, BStBl II 1987, 322) ab.
  • BFH, 26.05.1993 - X R 108/91

    Sonstige Einkünfte - Gesellschafterbeitrag

    Auszug aus BFH, 07.08.2001 - IX B 6/01
    Es ist kein Grund erkennbar, die Aufwendungen der Gesellschaft dem Grunde nach unterschiedlich zu behandeln (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 26. Mai 1993 X R 108/91, BFHE 171, 500, BStBl II 1994, 96; Groh in Jahrbuch der Fachanwälte für Steuerrecht 1979/1980, 209, 240).
  • BFH, 09.05.2000 - VIII R 40/99

    Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG; Bruchteilsbetrachtung

    Auszug aus BFH, 07.08.2001 - IX B 6/01
    Etwas Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus dem BFH-Urteil vom 9. Mai 2000 VIII R 40/99 (BFH/NV 2001, 17), bei dem es um die Frage geht, ob ein Veräußerungsgewinn gemäß § 17 EStG im Rahmen einer Feststellung gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a oder § 179 Abs. 2 Satz 3 der Abgabenordnung (AO 1977) zu ermitteln ist, wenn die Kapitalbeteiligung von einer Personengesellschaft gehalten wird und es um den Veräußerungsgewinn geht, der auf einen Gesellschafter entfällt.
  • BFH, 09.03.1995 - X B 242/94

    Anforderungen an eine Divergenzrüge

    Auszug aus BFH, 07.08.2001 - IX B 6/01
    Ob und in welchem Umfang der Feststellungsbescheid für die Einkommensteuerveranlagung bindend ist (§ 182 Abs. 1 AO 1977) ist im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu entscheiden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. März 1995 X B 242/94, BFH/NV 1995, 858).
  • BFH, 27.07.1982 - VIII R 176/80

    Zur AfA-Berechtigung des Nießbrauchers

    Auszug aus BFH, 07.08.2001 - IX B 6/01
    c) Das finanzgerichtliche Urteil weicht nicht von der BFH-Entscheidung vom 27. Juli 1982 VIII R 176/80 (BFHE 136, 466, BStBl II 1983, 6) und vom Urteil des BFH vom 7. Oktober 1986 IX R 167/83 (BFHE 148, 501, BStBl II 1987, 322) ab.
  • BFH, 24.04.2002 - IV B 9/01

    Zahlungen einer PersG an ihren Gesellschafter

    a) Wie der IX. Senat des BFH in dem vom Kläger angeführten Parallelverfahren IX B 6/01 wegen gesonderter und einheitlicher Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung entschieden hat, ist die Frage, ob die Leistungen des Gesellschafters einer GbR im Unterschied zu den Leistungen des an einer Bauherrengemeinschaft Beteiligten den Herstellungskosten des Gebäudes zuzurechnen sind, durch die Rechtsprechung des BFH bereits geklärt (Beschluss vom 7. August 2001 IX B 6/01, BFH/NV 2001, 1401).

    Soweit der Kläger mit der Beschwerde geltend macht, dass das angefochtene Urteil von Entscheidungen des BFH abweiche, hat sich schon der IX. Senat in seinem Beschluss in BFH/NV 2001, 1401 ausführlich damit (mit den dort wie hier genannten Entscheidungen) auseinander gesetzt und zu Recht dargelegt, dass das bei ihm angegriffene (Parallel-)Urteil keine Divergenz beinhalte.

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Rechtsprechung
   BFH, 29.06.2001 - XI B 143/00   

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https://dejure.org/2001,6686
BFH, 29.06.2001 - XI B 143/00 (https://dejure.org/2001,6686)
BFH, Entscheidung vom 29.06.2001 - XI B 143/00 (https://dejure.org/2001,6686)
BFH, Entscheidung vom 29. Juni 2001 - XI B 143/00 (https://dejure.org/2001,6686)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Versorgungsfreibetrag bei Schwerbehinderung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - Verfahrensfehler - Nichtbeachtung einer Verwaltungsanweisung - Verletzung rechtlichen Gehörs - Versorgungsfreibetrag - Schwerbehinderung - Versorgungsbezüge

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 a.F.; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3 a.F.; ; EStG § 19 Abs. 2 Nr. 2

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 1401
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 14.12.2001 - VI B 178/01

    Kindergeld; behinderte Kinder; Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit

    Mit Urteil vom 26. Juli 2001 VI R 56/98 (BFHE 196, 161, BStBl II 2001, 832) hat der Senat die Auffassung der Finanzverwaltung hinsichtlich der Behinderung von mindestens 50 v.H. für zutreffend erachtet (vgl. auch BFH-Beschluss vom 29. Juni 2001 XI B 143/00, BFH/NV 2001, 1401).
  • FG Sachsen-Anhalt, 06.05.2008 - 4 K 397/04

    Kindergeld für behindertes Kind bei Erwerbstätigkeit des Kinds

    Zur Begründung ihres dagegen gerichteten Einspruchs wies die Klägerin auf das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Aktenzeichen: II 370/98) vom 14. Januar 1999 und den Beschluss des Bundesfinanzhofes (Aktenzeichen: XI B 143/00) vom 29. Juni 2001 hin.

    Der von der Klägerin im Einspruchsverfahren angeführte Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 29. Juni 2001 (Aktenzeichen: XI B 143/00; abgedruckt: BFH/NV 2001, S. 1401) enthält lediglich die Aussage, dass eine Person schwerbehindert im Sinne des Schwerbehindertengesetzes ist, wenn der Grad der Behinderung wenigstens 50 v.H. beträgt.

  • FG Niedersachsen, 20.01.2003 - 14 K 520/01

    Pflicht des Finanzamtes zur Zahlung von Kindergeld bei einem Grad der Behinderung

    Mit Urteil vom 26. Juli 2001 VI R 56/98 (BFHE 196, 161, BStBl II 2001, 1654) hat der BFH die Auffassung der Finanzverwaltung hinsichtlich der Behinderung von mindestens 50 v.H. für zutreffend erachtet (vgl. auch BFH-Beschluss vom 29. Juni 2001 XI B 143/00, BFH/NV 2001, 1401).
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