Weitere Entscheidung unten: BFH, 18.12.2002

Rechtsprechung
   BFH, 19.12.2002 - IX B 39/02   

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BFH, 19.12.2002 - IX B 39/02 (https://dejure.org/2002,8093)
BFH, Entscheidung vom 19.12.2002 - IX B 39/02 (https://dejure.org/2002,8093)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 2002 - IX B 39/02 (https://dejure.org/2002,8093)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Langfristige Vermietung gewerblicher Objekte - Auf Dauer zu eigenen Wohnzwecken genutzte Gebäude - Vorhandensein einer Veräußerungsabsicht beim Erwerb und bei der Bebauung eines Grundstücks - Voraussetzungen einer gewerblichen Tätigkeit

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2
    Gewerblicher Grundstückshandel; zu eigenen Wohnzwecken genutzte Gebäude

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 479
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 19.12.2002 - IX B 39/02
    a) Mit der Rechtsprechung des BFH hat das Finanzgericht (FG) dem zeitlichen Abstand der maßgebenden Tätigkeiten (Anschaffung, Umbau, Verkauf) für die Beurteilung, ob eine gewerbliche Betätigung gegeben ist oder nicht, indizielle Bedeutung beigemessen (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291; vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617).

    Denn das Vorhandensein einer Veräußerungsabsicht beim Erwerb bzw. bei der Bebauung kann nicht allein aus dem zeitlichen Zusammenhang von Veräußerung und Anschaffung hergeleitet werden (BFH-Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 4.).

    Dabei ist nicht auszuschließen, dass die Umstände im Einzelfall derart gewichtig erscheinen, dass einer im Grunde stets bestehenden bedingten Veräußerungsabsicht keine Bedeutung zukommt (BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 5.).

  • BFH, 04.06.1992 - IV R 79/91

    Voraussetzungen für die Annahme eines Gewerbebetriebs gemäß § 1

    Auszug aus BFH, 19.12.2002 - IX B 39/02
    Das FG hat hierbei nicht --wie das FA meint-- auf eine besondere Situation bei Veräußerung abgestellt (zu deren Unbeachtlichkeit vgl. u.a. BFH-Urteile vom 4. Juni 1992 IV R 79/91, BFH/NV 1992, 809, und vom 5. September 1990 X R 107-108/89, BFHE 161, 543, BStBl II 1990, 1060), sondern den Abschluss eines 15-jährigen Mietvertrages mit der Stadt, die Einräumung eines lebenslänglichen Wohnungsrechts für die zukünftige Schwiegermutter (S) des Klägers und Beschwerdegegners (Kläger) sowie die ursprüngliche Absicht des Klägers, die Dachgeschosswohnung mit seiner späteren Ehefrau auf Dauer selbst nutzen zu wollen, dahin gehend gewürdigt, dass diese Umstände gegen eine Veräußerungsabsicht sprechen.

    Denn als einen gegen eine Veräußerungsabsicht sprechenden objektiven Umstand hat die Rechtsprechung sowohl eine langfristige Vermietung von mehr als fünf Jahren Dauer als auch eine auf Dauer angelegte Eigennutzung des Objekts angesehen (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170, und in BFH/NV 1992, 809).

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus BFH, 19.12.2002 - IX B 39/02
    a) Mit der Rechtsprechung des BFH hat das Finanzgericht (FG) dem zeitlichen Abstand der maßgebenden Tätigkeiten (Anschaffung, Umbau, Verkauf) für die Beurteilung, ob eine gewerbliche Betätigung gegeben ist oder nicht, indizielle Bedeutung beigemessen (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291; vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617).
  • BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Auszug aus BFH, 19.12.2002 - IX B 39/02
    Dass die tatsächliche Dauer der Nutzung aufgrund neuer, vom Willen des Klägers unabhängiger Umstände, nämlich hinsichtlich des Wohnungsrechts wegen des Aufhebungswunsches der S und hinsichtlich der Selbstnutzung der nicht kindgerechten Wohnung wegen eines nicht vorhersehbaren Familienzuwachses, kürzer wurde, darf dem Steuerpflichtigen insoweit nicht zum Nachteil gereichen (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFH/NV 2002, 1392, und IX R 57/00, BFH/NV 2002, 1394 bzgl. Einkünfteerzielungsabsicht).
  • BFH, 09.07.2002 - IX R 57/00

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Auszug aus BFH, 19.12.2002 - IX B 39/02
    Dass die tatsächliche Dauer der Nutzung aufgrund neuer, vom Willen des Klägers unabhängiger Umstände, nämlich hinsichtlich des Wohnungsrechts wegen des Aufhebungswunsches der S und hinsichtlich der Selbstnutzung der nicht kindgerechten Wohnung wegen eines nicht vorhersehbaren Familienzuwachses, kürzer wurde, darf dem Steuerpflichtigen insoweit nicht zum Nachteil gereichen (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFH/NV 2002, 1392, und IX R 57/00, BFH/NV 2002, 1394 bzgl. Einkünfteerzielungsabsicht).
  • BFH, 24.01.1996 - X R 255/93

    Gewerblicher Grundstückhandel eines Bauingenieurs, der zwei Grundstücke jeweils

    Auszug aus BFH, 19.12.2002 - IX B 39/02
    Zwar spricht --worauf das FA insoweit zutreffend hinweist-- die langfristige Vermietung gewerblicher Objekte nicht gegen eine Veräußerungsabsicht (vgl. BFH-Urteile vom 24. Januar 1996 X R 255/93, BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303, und vom 27. Mai 1998 IV B 119/97, BFH/NV 1998, 1475).
  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 27/94

    Langjährige Vermietung und Selbstnutzung beim gewerblichen Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 19.12.2002 - IX B 39/02
    Denn als einen gegen eine Veräußerungsabsicht sprechenden objektiven Umstand hat die Rechtsprechung sowohl eine langfristige Vermietung von mehr als fünf Jahren Dauer als auch eine auf Dauer angelegte Eigennutzung des Objekts angesehen (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170, und in BFH/NV 1992, 809).
  • BFH, 05.09.1990 - X R 107/89

    Gewerblicher Grundstückshandel, wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren

    Auszug aus BFH, 19.12.2002 - IX B 39/02
    Das FG hat hierbei nicht --wie das FA meint-- auf eine besondere Situation bei Veräußerung abgestellt (zu deren Unbeachtlichkeit vgl. u.a. BFH-Urteile vom 4. Juni 1992 IV R 79/91, BFH/NV 1992, 809, und vom 5. September 1990 X R 107-108/89, BFHE 161, 543, BStBl II 1990, 1060), sondern den Abschluss eines 15-jährigen Mietvertrages mit der Stadt, die Einräumung eines lebenslänglichen Wohnungsrechts für die zukünftige Schwiegermutter (S) des Klägers und Beschwerdegegners (Kläger) sowie die ursprüngliche Absicht des Klägers, die Dachgeschosswohnung mit seiner späteren Ehefrau auf Dauer selbst nutzen zu wollen, dahin gehend gewürdigt, dass diese Umstände gegen eine Veräußerungsabsicht sprechen.
  • BFH, 16.04.2002 - X B 140/01

    Neues Zulassungsrecht; Divergenz i.S.v. § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Altern. FGO n.F.

    Auszug aus BFH, 19.12.2002 - IX B 39/02
    Eine Abweichung der Vorentscheidung von der bisherigen Rechtsprechung des BFH, oder eine Nichtübereinstimmung im Rechtsgrundsätzlichen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. April 2002 X B 140/01, BFH/NV 2002, 1046, und vom 19. Februar 2002 IX B 130/01, BFH/NV 2002, 802) ist nicht gegeben.
  • BFH, 06.10.2000 - III B 16/00

    Verfahrensmangel bei fehlerhafter Beweiswürdigung?

    Auszug aus BFH, 19.12.2002 - IX B 39/02
    Soweit das FA im Ergebnis eine fehlerhafte Tatsachenwürdigung und Rechtsanwendung des FG im Einzelfall geltend macht, rügt es materiell-rechtliche Fehler und damit die inhaltliche Richtigkeit des Urteils, womit jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden kann (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 27. September 2001 XI B 25/01, BFH/NV 2002, 213, und vom 6. Oktober 2000 III B 16/00, BFH/NV 2001, 202).
  • BFH, 27.09.2001 - XI B 25/01

    Einkünfte aus selbstständiger Arbeit - Rechtsanwalt - Einkommensteuer -

  • BFH, 19.02.2002 - IX B 130/01

    NZB; neues Zulassungsrecht

  • BFH, 20.02.2002 - X B 157/01

    NZB; neues Zulassungsrecht; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache;

  • BFH, 23.02.1994 - X R 98/91

    Einkommensteuer; gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines

  • BFH, 18.06.2002 - II B 65/01

    NZB; Divergenz; Rechtsfortbildung

  • BFH, 27.05.1998 - IV B 119/97

    Veräußerungsabsicht bei langfristigen Mietverträgen

  • BFH, 14.01.2004 - IX R 88/00

    Gewerblicher Grundstückshandel - Fünf-Jahres-Frist

    Dabei ist nicht auszuschließen, dass die Umstände im Einzelfall derart gewichtig erscheinen, dass einer im Grunde stets bestehenden bedingten Veräußerungsabsicht keine Bedeutung zukommt (z.B. BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 5., und vom 19. Dezember 2002 IX B 39/02, BFH/NV 2003, 479).
  • BFH, 10.02.2005 - IX B 173/03

    Außenprüfung (Ap) - Verfassungswidrigkeit

    Die in diesem Zusammenhang von der Klägerin aufgeworfenen Fragen einer doppelten Rechtshängigkeit i.S. von § 66 FGO, der Notwendigkeit von Ermessenserwägungen des FA über die Erforderlichkeit der Außenprüfung und der Unzulässigkeit der Anordnung einer Außenprüfung wegen zwischenzeitlich eingetretener teilweiser Festsetzungsverjährung lassen nicht erkennen, inwieweit über die Beurteilung des Streitfalles hinaus im allgemeinen Interesse Rechtsgrundsätze fortzubilden sind (vgl. zur Darlegung des Zulassungsgrundes der Rechtsfortbildung z.B. BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2002 IX B 39/02, BFH/NV 2003, 479, m.w.N.).

    Nach dem sachlichen Gehalt ihres diese Punkte betreffenden Beschwerdevorbringens wendet sich die Klägerin lediglich gegen die inhaltliche Richtigkeit des FG-Urteils; hiermit kann sie im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 479, m.w.N.).

  • FG Hamburg, 06.02.2019 - 3 K 284/17

    Gewerbesteuer: Zugehörigkeit eines Ferienhausgrundstücks zum Umlaufvermögen eines

    eee) Offensichtliche Sachzwänge bzw. außerbetriebliche Gründe in diesem Sinne sind etwa ein Umzug an einen neuen Beschäftigungsort (BFH-Urteil vom 15.03.2005 X R 36/04, BFH/NV 2005, 1535) oder in eine näher am Arbeitsplatz gelegene Wohnung (FG München, Urteil vom 31.03.2010 10 K 3596/08, EFG 2010, 1205), ein größerer Platzbedarf aufgrund eines Familienzuwachses (BFH-Beschluss vom 19.12.2002 IX B 39/02, BFH/NV 2003, 479), die Trennung von Eheleuten oder eine nicht vorhergesehene finanzielle Notlage (BFH-Urteile vom 16.10.2002 X R 74/99, BStBl II 2003, 245; vom 18.09.2002 X R 28/00, BStBl II 2003, 133).
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Rechtsprechung
   BFH, 18.12.2002 - XI B 131/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11141
BFH, 18.12.2002 - XI B 131/00 (https://dejure.org/2002,11141)
BFH, Entscheidung vom 18.12.2002 - XI B 131/00 (https://dejure.org/2002,11141)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - XI B 131/00 (https://dejure.org/2002,11141)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Begünstigung der Teilveräußerung eines Mitunternehmeranteils - Begünstigte Versteuerung des Gewinns aus der Veräußerung eines Teils eines noch ungeteilten Betriebs - Veräußerung eines Teils eines ganzen Unternehmens - Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters in ein ...

  • Judicialis

    EStG § 34; ; EStG § 17; ; EStG § 16; ; EStG § 18 Abs. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; GG Art. 3

  • rechtsportal.de

    EStG §§ 16 18 Abs. 3 § 34
    Einzelunternehmen, entgeltliche Aufnahme eines neues Gesellschafters

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 479
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98

    Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters

    Auszug aus BFH, 18.12.2002 - XI B 131/00
    Der Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98 (BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123), auf den das Finanzgericht verwiesen habe, enthalte keine sachliche Begründung der unterschiedlichen Behandlung der Veräußerung eines Anteils an einem Einzelunternehmen gegenüber der Veräußerung von Teilen von Mitunternehmeranteilen.

    b) Die vom Kläger angeführte Rechtsfrage ist durch den Beschluss des Großen Senats in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123 geklärt.

  • BFH, 27.05.2005 - III B 197/04

    Kindergeldzahlung an Dritte; Rückforderungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO

    Im Allgemeinen besteht kein Klärungsbedarf mehr, wenn eine Rechtsfrage bereits vor dem BFH geklärt worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 2002 XI B 131/00, BFH/NV 2003, 479, und vom 10. Januar 2003 XI B 80/00, BFH/NV 2003, 898).
  • BFH, 27.02.2007 - III B 1/06

    Kindergeld: Rückforderungsanspruch, Verwirkung

    Klärungsbedarf besteht regelmäßig nicht mehr, wenn der BFH die Rechtsfrage bereits entschieden hat (BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 2002 XI B 131/00, BFH/NV 2003, 479, und in BFH/NV 2003, 898).
  • BFH, 28.12.2009 - III B 108/08

    Rückforderung von Kindergeld in Anweisungsfällen vom Kindergeldberechtigten als

    Klärungsbedarf besteht regelmäßig nicht mehr, wenn der BFH die Rechtsfrage bereits entschieden hat (BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2002 XI B 131/00, BFH/NV 2003, 479).
  • BFH, 24.03.2005 - III B 190/04

    Voraussetzungen für die Verwirkung des Rückforderungsanspruchs der Familienkasse

    Im Allgemeinen besteht kein Klärungsbedarf mehr, wenn der BFH die Rechtsfrage bereits entschieden hat (BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 2002 XI B 131/00, BFH/NV 2003, 479, und vom 10. Januar 2003 XI B 80/00, BFH/NV 2003, 898).
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