Rechtsprechung
BFH, 04.07.2005 - VII B 101/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 128 Abs. 3; ZPO § 321a
Aussetzung der Vollziehung - Beschwerde - datenbank.nwb.de
Keine Beschwerde gegen Beschluss über Aussetzung der Vollziehung; Auslegung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 14.02.2005 - 3 V 960/04
- BFH, 04.07.2005 - VII B 101/05
Papierfundstellen
- BFH/NV 2005, 2020
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 13.05.2004 - IV B 230/02
Ao. Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit
Auszug aus BFH, 04.07.2005 - VII B 101/05
Gegen diesen Beschluss, in dem die Beschwerde nicht zugelassen worden ist, richtet sich der Rechtsbehelf des Antragstellers, für dessen Zulässigkeit er sich auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Mai 2004 IV B 230/02 (BFHE 206, 194, BStBl II 2004, 833) beruft.Nach dem Beschluss des BFH in BFHE 206, 194, BStBl II 2004, 833, auf den sich die Beschwerde beruft, ist allerdings gegen mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht anfechtbare Entscheidungen der FG --über eine entsprechende Anwendung des § 321a der Zivilprozessordnung (ZPO) hinaus (vgl. dazu jetzt § 133a FGO)-- eine außerordentliche Beschwerde zum BFH statthaft, wenn die Entscheidung des FG auf der Verletzung von Verfahrensvorschriften beruht und deren Auslegung gerade den Gegenstand der Entscheidung des FG bildet; denn eine Gegenvorstellung nach § 321a ZPO, mit der schweres Verfahrensunrecht geltend gemacht werden könne, biete in diesem Fall keinen wirksamen Rechtsschutz, weil sich das Gericht bereits ausdrücklich eine Überzeugung von der Rechtmäßigkeit seines Verfahrens gebildet habe.
- BFH, 04.07.2002 - XI B 17/02
AdV-Ablehnung durch FG; Beschwerde
Auszug aus BFH, 04.07.2005 - VII B 101/05
Der beschließende Senat hat keinen Anlass, die Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der Beschwerde bei AdV-Beschlüssen (zuletzt BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 XI B 17/02, BFH/NV 2002, 1477, m.N.), die nur eine vorläufige Regelung enthalten, in Zweifel zu ziehen; das gilt auch bei Verfahrensfehlern des FG.
Rechtsprechung
BFH, 30.06.2005 - III S 16/05 (PKH) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2005, 2020
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 07.07.1988 - V S 11/86
Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückweisung - Prozeßkostenhilfe - Bevollmächtigter
Auszug aus BFH, 30.06.2005 - III S 16/05
In einem höheren Rechtszug ist nicht zu prüfen, ob die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint, wenn -- wie hier-- der Prozessgegner das Rechtsmittel eingelegt hat (§ 142 der Finanzgerichtsordnung --FGO-- i.V.m. § 119 Satz 2 der Zivilprozessordnung -- ZPO--; Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 7. Juli 1988 V S 11/86, BFHE 153, 510, BStBl II 1988, 896).
- BFH, 18.03.2014 - III S 35/13
Keine PKH-Gewährung bei ausschließlicher Vorlage eines SGB II-Leistungsbescheides
Lediglich bei einer unvollständigen Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse im amtlichen Vordruck kann ausnahmsweise berücksichtigt werden, dass der Antragsteller durch einen entsprechenden Bewilligungsbescheid den laufenden Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts belegt hat (z.B. Senatsbeschluss vom 30. Juni 2005 III S 16/05 (PKH), BFH/NV 2005, 2020). - BFH, 27.09.2007 - III S 25/06
Keine Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussucht bei Einlegung des Rechtsmittels …
Da sie aber ausweislich des Bescheides des Landkreises X vom ... März 2006 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht, ist eine vollständige Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse ausnahmsweise entbehrlich (Senatsbeschluss vom 30. Juni 2005 III S 16/05 (PKH), BFH/NV 2005, 2020, m.w.N.). - BFH, 11.05.2011 - V S 12/11
Nachweis der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Sozialhilfebezug
Lediglich bei einer unvollständigen Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse im amtlichen Vordruck kann ausnahmsweise berücksichtigt werden, dass der Antragsteller durch einen entsprechenden Bewilligungsbescheid den laufenden Bezug von Sozialhilfeleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts belegt hat (z.B. BFH-Beschluss vom 30. Juni 2005 III S 16/05 (PKH), BFH/NV 2005, 2020;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 7. Aufl., § 142 Rz 24). - BFH, 13.04.2007 - IX S 9/06
PKH; höherer Rechtszug
In einem höheren Rechtszug ist nicht zu prüfen, ob die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint, wenn --wie hier-- der Prozessgegner das Rechtsmittel eingelegt hat (§ 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 119 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung --ZPO--; vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Juni 2005 III S 16/05 (PKH), BFH/NV 2005, 2020).