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   BFH, 09.01.2007 - I B 78/06   

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https://dejure.org/2007,15005
BFH, 09.01.2007 - I B 78/06 (https://dejure.org/2007,15005)
BFH, Entscheidung vom 09.01.2007 - I B 78/06 (https://dejure.org/2007,15005)
BFH, Entscheidung vom 09. Januar 2007 - I B 78/06 (https://dejure.org/2007,15005)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; ; FGO § 73 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; BGB § 133; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    NZB: vGA, Tantiemezahlung ohne vorab getroffene Vereinbarung

  • datenbank.nwb.de

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei nicht eindeutiger Tantiemevereinbarung; unüblicher Zahlungsverkehr zwischen Schwestergesellschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1189
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 28.01.2004 - I R 50/03

    Urlaubsabgeltung für Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus BFH, 09.01.2007 - I B 78/06
    Derselbe Grundsatz gilt für Vereinbarungen mit einer "beherrschenden Personengruppe", also einer Mehrheit von Minderheitsgesellschaftern, die in ihrer Gesamtheit die Kapitalgesellschaft beherrschen und im Zusammenhang mit der zu beurteilenden Vereinbarung gleich gelagerte Interessen verfolgen (Senatsurteil vom 28. Januar 2004 I R 50/03, BFHE 205, 192, BStBl II 2005, 524; Rengers in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 8 KStG Rz 126 ff., m.w.N.).
  • BFH, 14.07.2004 - I R 16/03

    Ausschüttungsbelastung bei vGA

    Auszug aus BFH, 09.01.2007 - I B 78/06
    Es ist vielmehr im Kern davon ausgegangen, dass eine etwa notwendige Abschreibung der Forderung auf den niedrigeren Teilwert nach denselben Grundsätzen zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führe wie die entsprechende Abschreibung eines ohne ausreichende Sicherheiten gewährten Darlehens (vgl. dazu Senatsurteil vom 14. Juli 2004 I R 16/03, BFHE 207, 147, BStBl II 2004, 1010).
  • BFH, 25.10.1995 - I R 9/95

    Zur Auslegung von Vereinbarungen einer Kapitalgesellschaft mit ihrem

    Auszug aus BFH, 09.01.2007 - I B 78/06
    Das FG hat diesen Gedanken für im Streitfall nicht durchgreifend erachtet und zur Begründung ausgeführt, dass die hiernach gebotene Auslegung sich zwar u.a. an der tatsächlichen Durchführung der Vereinbarung orientieren könne (Senatsurteil vom 25. Oktober 1995 I R 9/95, BFHE 179, 270, BStBl II 1997, 703; Rengers in Blümich, a.a.O., § 8 KStG Rz 312, m.w.N.), dies aber eine nachhaltige Übung über einen längeren Zeitraum hinweg voraussetze und es hier an einer solchen fehle.
  • BFH, 24.03.1999 - I R 20/98

    Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus BFH, 09.01.2007 - I B 78/06
    c) Eine solche ergibt sich entgegen der Ansicht der Klägerin insbesondere nicht aus der Rechtsprechung des Senats, nach der eine ihrem Wortlaut nach unklare Vereinbarung aus steuerrechtlicher Sicht gleichwohl "eindeutig" sein kann, wenn sich ihr Inhalt im Wege der Auslegung nach Maßgabe des § 133 und des § 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zweifelsfrei feststellen lässt (Senatsurteil vom 24. März 1999 I R 20/98, BFHE 189, 45, BStBl II 2001, 612; Rengers in Blümich, a.a.O., § 8 KStG Rz 311, m.w.N.).
  • BFH, 04.12.1991 - I R 63/90

    Frage der verdeckten Gewinnausschüttung, wenn zwischen GmbH und beherrschendem

    Auszug aus BFH, 09.01.2007 - I B 78/06
    Abgesehen davon bedarf es keiner Klärung, dass die Gewichtung vorhandener Indizien die dem FG obliegende Beweiswürdigung betrifft (Senatsurteil vom 4. Dezember 1991 I R 63/90, BFHE 166, 279, BStBl II 1992, 362; Rengers in Blümich, a.a.O., § 8 KStG Rz 311, m.w.N.) und stets nach Maßgabe aller Umstände des Einzelfalls vorgenommen werden muss.
  • BFH, 30.01.1985 - I R 37/82

    Zu den Voraussetzungen einer klaren, eindeutigen und im voraus getroffenen

    Auszug aus BFH, 09.01.2007 - I B 78/06
    Eine solche Vereinbarung führt deshalb in aller Regel zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn sie die Bemessungsgrundlage der Tantieme nicht so genau festlegt, dass die Höhe der geschuldeten Vergütung allein durch Rechenvorgänge ermittelt werden kann (Senatsurteil vom 30. Januar 1985 I R 37/82, BFHE 143, 263, BStBl II 1985, 345; Gosch, Körperschaftsteuergesetz, § 8 Rz 1237).
  • BFH, 13.09.2000 - I R 10/00

    VGA nur bei Forderungsverzicht, nicht wenn Bilanzausweis fehlt

    Auszug aus BFH, 09.01.2007 - I B 78/06
    Schon daraus ergibt sich für das Jahr 1994 der vom FA angesetzte Gewinn; eine verdeckte Gewinnausschüttung kann demgegenüber insoweit nicht vorliegen, da es an der dafür notwendigen Vermögensminderung oder verhinderten Vermögensmehrung fehlt (vgl. Senatsurteil vom 13. September 2000 I R 10/00, BFH/NV 2001, 584; Rengers in Blümich, a.a.O., § 8 KStG Rz 276, m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 20.11.2009 - VII 141/06

    Verdeckte Gewinnausschüttungen aus fiktiven Rechnungen einer Schwester-GmbH

    Ist der Begünstigte ein beherrschender Gesellschafter, kann die Zuwendung ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis auch dann haben, wenn es für sie an einer klaren und von vornherein geschlossenen Vereinbarung fehlt (vgl. BFH-Urteil vom 05.10.2004 VIII R 9/03 BFH/NV 2005, 526; BFH-Beschluss vom 09.01.2007I B 78/06, BFH/NV 2007, 1189, Weber-Grellet a. a. O., Rn. 68f, jeweils m. w. N.).

    Diese Zahlungen sind nach den Grundsätzen der Rechtsprechung als durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst anzusehen, weil die Leistungen der Vertragsparteien nicht zuvor eindeutig vereinbart waren (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1189).

  • BFH, 23.08.2023 - X R 15/22

    Sonderausgabenabzug von Beiträgen für die Krankheitskostenvorsorge, die an einen

    Auch wenn das FG die Satzungsregelungen des V als unklar empfunden haben sollte, hätte es sich jedenfalls der Frage stellen müssen, ob einer --möglicherweise-- unklaren Satzungsregelung durch eine langjährige nachhaltige tatsächliche Handhabung ein bestimmter Inhalt beigelegt werden kann (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 09.01.2007 - I B 78/06, BFH/NV 2007, 1189, unter III.1.c, m.w.N.).
  • BFH, 09.01.2007 - I S 10/06

    Keine Aussetzung der Vollziehung eines bestandskräftigen Bescheides

    Die deshalb erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tage I B 78/06 zurückgewiesen.
  • FG Berlin-Brandenburg, 07.01.2014 - 6 K 6208/11

    Körperschaftsteuer einschließlich Zinsen und Gewerbesteuermessbetrags 2004 bis

    Ist der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine verdeckte Gewinnausschüttung auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen Vereinbarung fehlt (BFH, Beschluss vom 09. Januar 2007 I B 78/06, BFH/NV 2007, 1189, mit weiteren Nachweisen).
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