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   BFH, 13.05.2014 - III B 158/13   

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https://dejure.org/2014,16911
BFH, 13.05.2014 - III B 158/13 (https://dejure.org/2014,16911)
BFH, Entscheidung vom 13.05.2014 - III B 158/13 (https://dejure.org/2014,16911)
BFH, Entscheidung vom 13. Mai 2014 - III B 158/13 (https://dejure.org/2014,16911)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Kindergeld nach den Abkommen über Soziale Sicherheit; Voraussetzungen für das Eingreifen des Verwirkungseinwands gegenüber einem Rückforderungsanspruch der Familienkasse

  • openjur.de

    Kindergeld nach den Abkommen über Soziale Sicherheit; Voraussetzungen für das Eingreifen des Verwirkungseinwands gegenüber einem Rückforderungsanspruch der Familienkasse

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3 S 3, BGB § 242, EStG § 66 Abs 1, SozSichAbk YUG Art 28, EStG VZ 2009, EStG VZ 2010, EStG VZ 2011, EStG VZ 2012
    Kindergeld nach den Abkommen über Soziale Sicherheit; Voraussetzungen für das Eingreifen des Verwirkungseinwands gegenüber einem Rückforderungsanspruch der Familienkasse

  • Bundesfinanzhof

    Kindergeld nach den Abkommen über Soziale Sicherheit; Voraussetzungen für das Eingreifen des Verwirkungseinwands gegenüber einem Rückforderungsanspruch der Familienkasse

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 242 BGB, § 66 Abs 1 EStG 2009, Art 28 SozSichAbk YUG
    Kindergeld nach den Abkommen über Soziale Sicherheit; Voraussetzungen für das Eingreifen des Verwirkungseinwands gegenüber einem Rückforderungsanspruch der Familienkasse

  • rewis.io

    Kindergeld nach den Abkommen über Soziale Sicherheit; Voraussetzungen für das Eingreifen des Verwirkungseinwands gegenüber einem Rückforderungsanspruch der Familienkasse

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 66 Abs. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Rückforderung von Kindergeld für in Mazedonien lebende Kinder mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Kein Anspruch auf Kindergeld i. H. der Beträge des § 66 Abs. 1 EStG aufgrund des bilateralen Abkommens über die Soziale Sicherheit; Voraussetzungen für das Eingreifen des Einwands der Verwirkung einer Rückforderung von Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 1365
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 56/01

    Rückforderung von Kindergeld

    Auszug aus BFH, 13.05.2014 - III B 158/13
    Zum anderen ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH geklärt, dass der aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) abgeleitete Einwand der Verwirkung einer Rückforderung des Kindergeldes nur dann entgegensteht, wenn sich der Rückzahlungsschuldner nach dem gesamten Verhalten der Familienkasse darauf verlassen durfte und verlassen hat, dass diese das Recht in Zukunft nicht geltend machen werde (z.B. Senatsurteil vom 22. September 2011 III R 82/08, BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734; BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003 VIII R 56/01, BFHE 203, 472, BStBl II 2004, 123).

    Dem Verhalten der Familienkasse muss also die konkludente Zusage zu entnehmen sein, dass der Kindergeldempfänger mit einer Rückforderung des Kindergeldes nicht zu rechnen braucht (BFH-Urteil in BFHE 203, 472, BStBl II 2004, 123).

  • BFH, 22.09.2011 - III R 82/08

    Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel - Rückforderung von

    Auszug aus BFH, 13.05.2014 - III B 158/13
    Zum anderen ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH geklärt, dass der aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) abgeleitete Einwand der Verwirkung einer Rückforderung des Kindergeldes nur dann entgegensteht, wenn sich der Rückzahlungsschuldner nach dem gesamten Verhalten der Familienkasse darauf verlassen durfte und verlassen hat, dass diese das Recht in Zukunft nicht geltend machen werde (z.B. Senatsurteil vom 22. September 2011 III R 82/08, BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734; BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003 VIII R 56/01, BFHE 203, 472, BStBl II 2004, 123).
  • BFH, 22.03.2011 - X B 151/10

    Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung - Verfahrensmangel bei

    Auszug aus BFH, 13.05.2014 - III B 158/13
    Dazu muss ausgeführt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchem Grunde die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. März 2011 X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 32, 35, m.w.N.).
  • BFH, 27.09.2012 - III R 55/10

    Abkommenskindergeld für einen türkischstämmigen Arbeitnehmer -

    Auszug aus BFH, 13.05.2014 - III B 158/13
    Zum einen hat der BFH bereits entschieden, dass sich aus den von der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen bilateralen Abkommen über die Soziale Sicherheit generell kein Anspruch auf Kindergeld in Höhe der Beträge des § 66 Abs. 1 EStG ergibt (BFH-Urteil vom 27. September 2012 III R 55/10, BFHE 239, 109, zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit).
  • BFH, 17.03.2010 - X B 10/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus BFH, 13.05.2014 - III B 158/13
    Insbesondere muss sich der Beschwerdeführer auch mit der bereits vorhandenen Rechtsprechung auseinandersetzen und substantiiert darlegen, weshalb nach seiner Ansicht diese Rechtsprechung keine Klärung herbeigeführt habe (vgl. nur BFH-Beschluss vom 17. März 2010 X B 10/10, BFH/NV 2012, 953, m.w.N.).
  • BFH, 18.11.2015 - XI B 61/15

    Zum Begriff des "Privatlehrers" i. S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL

    Sofern zu dem Problemkreis Rechtsprechung und Äußerungen im Fachschrifttum vorhanden sind, ist eine grundlegende Auseinandersetzung damit, sowie eine Erörterung geboten, warum durch diese Entscheidungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist bzw. weshalb sie ggf. einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 13. Mai 2014 III B 158/13, BFH/NV 2014, 1365, Rz 7; vom 7. Juli 2015 I B 114/14, BFH/NV 2015, 1425, Rz 7, m.w.N.).
  • BFH, 14.04.2016 - III B 108/15

    Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung - Zeitpunkt der Zustellung eines

    Insbesondere muss sich der Beschwerdeführer auch mit der bereits vorhandenen Rechtsprechung auseinandersetzen und substantiiert darlegen, weshalb nach seiner Ansicht diese Rechtsprechung keine Klärung herbeigeführt habe (Senatsbeschluss vom 13. Mai 2014 III B 158/13, BFH/NV 2014, 1365, Rz 7, m.w.N.).
  • BFH, 17.08.2023 - III R 24/21

    Zur Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist in Kindergeldfällen und zur

    b) Die Feststellungen des FG genügen auch nicht, um das Urteil für die im Revisionsverfahren noch streitgegenständlichen Monate zumindest teilweise mit der Begründung aufrechtzuerhalten, die Klägerin habe einen Anspruch auf das niedrigere sogenannte Abkommenskindergeld aufgrund des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit vom 30.04.1964 (BGBl II 1965, 1170) i.d.F. des Änderungsabkommens vom 28.05.1969 (BGBl II 1972, 2), des Zwischenabkommens vom 25.10.1974 (BGBl II 1975, 374) und des Zusatzabkommens vom 02.11.1984 (BGBl II 1986, 1040; vgl. etwa BFH-Urteil vom 17.12.2015 - V R 13/15, BFH/NV 2016, 534 sowie Senatsurteile vom 27.09.2012 - III R 55/10, BFHE 239, 109, BStBl II 2014, 473 und vom 15.07.2010 - III R 6/08, BFHE 230, 545, BStBl II 2012, 883; Senatsbeschlüsse vom 13.05.2014 - III B 158/13, BFH/NV 2014, 1365 und vom 10.01.2013 - III B 103/12, BFH/NV 2013, 552; Hildesheim in Bordewin/Brandt, § 62 EStG Rz 172 ff. und § 72 Rz 38; Wendl in Herrmann/Heuer/Raupach, § 62 EStG Rz 22 und § 66 EStG Rz 11).
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