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   BFH, 20.10.2016 - V R 36/14   

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https://dejure.org/2016,48642
BFH, 20.10.2016 - V R 36/14 (https://dejure.org/2016,48642)
BFH, Entscheidung vom 20.10.2016 - V R 36/14 (https://dejure.org/2016,48642)
BFH, Entscheidung vom 20. Oktober 2016 - V R 36/14 (https://dejure.org/2016,48642)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Zur Versagung des Vorsteuerabzugs aus Gutschriften, weil in der Gutschrift nicht der leistende Unternehmer genannt wird - "Strohmann" als leistender Unternehmer

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, AO § 169, AO § 173 Abs 2, UStG § 14 Abs 1 S 2 Nr 1, UStG § 14 Abs 5, UStG § 2 Abs 1, AO § 41 Abs 2
    Zur Versagung des Vorsteuerabzugs aus Gutschriften, weil in der Gutschrift nicht der leistende Unternehmer genannt wird - "Strohmann" als leistender Unternehmer

  • Bundesfinanzhof

    Zur Versagung des Vorsteuerabzugs aus Gutschriften, weil in der Gutschrift nicht der leistende Unternehmer genannt wird - "Strohmann" als leistender Unternehmer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG 1993, § 169 AO, § 173 Abs 2 AO, § 14 Abs 1 S 2 Nr 1 UStG 1993, § 14 Abs 5 UStG 1993
    Zur Versagung des Vorsteuerabzugs aus Gutschriften, weil in der Gutschrift nicht der leistende Unternehmer genannt wird - "Strohmann" als leistender Unternehmer

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs aus Gutschriften

  • rewis.io

    Zur Versagung des Vorsteuerabzugs aus Gutschriften, weil in der Gutschrift nicht der leistende Unternehmer genannt wird - "Strohmann" als leistender Unternehmer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs aus Gutschriften

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs aus Gutschriften

  • datenbank.nwb.de

    Zur Versagung des Vorsteuerabzugs aus Gutschriften, weil in der Gutschrift nicht der leistende Unternehmer genannt wird - "Strohmann" als leistender Unternehmer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 15 Abs 2 Nr 1
    Vorsteuerabzug, Gutschrift, Scheinrechnung, Scheingeschäft

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2017, 327
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 05.12.2018 - XI R 22/14

    Zum Rechnungsmerkmal "vollständige Anschrift" bei der Ausübung des Rechts auf

    Der Unternehmer, der den Vorsteuerabzug geltend macht, hat die Darlegungs- und Feststellungslast für alle Tatsachen, die den Vorsteuerabzug begründen (EuGH-Urteil SGI vom 27. Juni 2018 C-459/17 und C-460/17, EU:C:2018:501, Deutsches Steuerrecht/ Entscheidungsdienst 2018, 1057, Rz 39; BFH-Urteile vom 23. Oktober 2014 V R 23/13, BFHE 247, 480, BStBl II 2015, 313, Rz 18; vom 20. Oktober 2016 V R 36/14, BFH/NV 2017, 327, Rz 20; BFH-Beschluss vom 8. Juli 2015 XI B 5/15, BFH/NV 2015, 1444, Rz 10).
  • BFH, 11.03.2020 - XI R 38/18

    Keine Versagung des Vorsteuerabzugs bei fehlendem Nachweis eines Steuerbetrugs;

    Letzteres ist insbesondere dann zu bejahen, wenn der Leistungsempfänger weiß oder davon ausgehen muss, dass der "Strohmann" keine eigene Verpflichtung aus dem Rechtsgeschäft übernehmen will und dementsprechend auch keine eigenen Leistungen versteuern will (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2016, 80, Rz 34; vom 20.10.2016 - V R 36/14, BFH/NV 2017, 327, Rz 11).
  • BFH, 16.05.2019 - XI B 13/19

    AdV; Leistungsbeschreibung bei Waren im Niedrigpreissegment; kein Vorsteuerabzug

    Daran bestehen keine ernstlichen Zweifel, sofern die Rechnungsaussteller nicht Lieferer gewesen sein sollten (vgl. zur erforderlichen Abgrenzung in Strohmann-Fällen BFH-Urteile vom 10. November 2010 XI R 15/09, BFH/NV 2011, 867, Rz 17 ff.; vom 12. Mai 2011 V R 25/10, BFH/NV 2011, 1541, Rz 20 ff.; vom 20. Oktober 2016 V R 36/14, BFH/NV 2017, 327, Rz 10 f.; s. auch Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 29. Januar 2015  1 StR 216/14, wistra - Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht 2015, 189, Rz 19, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BGH).
  • FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2017 - 3 K 1111/16

    Vorsteuerberichtigung bei einem ehemals gemischt genutzten Gebäude

    Dabei hat der Unternehmer, der den Vorsteuerabzug geltend macht, die Darlegungs- und Feststellungslast für alle Tatsachen, die den Vorsteuerabzug begründen (vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 2016 - V R 36/14, BFH/NV 2017, 327).
  • BFH, 21.03.2019 - III R 50/18

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18; teilweise

    Nachdem die Familienkasse bereits mit der Sachrüge Erfolg hat, muss über die Verfahrensrüge nicht mehr entschieden werden (BFH-Urteil vom 20. Oktober 2016 V R 36/14, BFH/NV 2017, 327, Rz 16, m.w.N.).
  • BFH, 16.05.2019 - XI B 14/19

    Teilweise Parallelentscheidung zu BFH-Beschluss vom 16.05.2019 XI B 13/19 - AdV;

    Daran bestehen keine ernstlichen Zweifel, sofern die Rechnungsaussteller nicht Lieferer gewesen sein sollten (vgl. zur erforderlichen Abgrenzung in Strohmann-Fällen BFH-Urteile vom 10. November 2010 XI R 15/09, BFH/NV 2011, 867, Rz 17 ff.; vom 12. Mai 2011 V R 25/10, BFH/NV 2011, 1541, Rz 20 ff.; vom 20. Oktober 2016 V R 36/14, BFH/NV 2017, 327, Rz 10 f.; s. auch Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 29. Januar 2015  1 StR 216/14, wistra - Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht 2015, 189, Rz 19, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BGH).
  • BFH, 20.02.2019 - III R 44/18

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 - Kindergeld;

    Nachdem die Revision der Familienkasse bereits mit der Sachrüge Erfolg hat, muss über die Verfahrensrüge nicht mehr entschieden werden (BFH-Urteil vom 20. Oktober 2016 V R 36/14, BFH/NV 2017, 327, Rz 16, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 24.07.2023 - 5 K 80/21

    Zum Vorsteuerabzug aus Subunternehmerrechnungen - teilweise auch durch

    (4) Unbeachtlich ist das "vorgeschobene" Strohmanngeschäft nach § 41 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) nach der Rechtsprechung des BFH, wenn es nur zum Schein abgeschlossen wird, d.h. wenn die Vertragsparteien - der Strohmann und der Leistungsempfänger - einverständlich oder stillschweigend davon ausgehen, dass die Rechtswirkungen des Geschäfts gerade nicht zwischen ihnen, sondern zwischen dem Leistungsempfänger und dem Hintermann eintreten sollen (BFH, Urteile vom 11. März 2020, XI R 38/18, BFHE 268, 376; vom 20. Oktober 2016, V R 36/14, BFH/NV 2017, 327).
  • FG München, 30.06.2022 - 14 K 1841/19

    Zurechnung von Prostitutionsleistungen an den Bordellbetreiber

    Letzteres ist insbesondere dann zu bejahen, wenn der Leistungsempfänger weiß oder davon ausgehen muss, dass der Strohmann keine eigene Verpflichtung aus dem Rechtsgeschäft übernehmen und dementsprechend auch keine eigenen Leistungen versteuern will (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. Oktober 2016 V R 36/14, BFH/NV 2017, 327, Rz 11 m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 12.04.2018 - 2 V 1572/17

    Vorliegen umsatzsteuerrechtlich relevanter Kommissionsgeschäfte bei Kfz-Handel

    Nach den äußeren Gesamtumständen (vgl. BFH-Urteil vom 20.10.2016 V R 36/14, BFH/NV 2017, 327, Rz 18) erscheint es nach Aktenlage zweifelhaft, ob sich die Verkäufer bewusst auf Scheingeschäfte eingelassen haben könnten.
  • FG Baden-Württemberg, 25.11.2021 - 1 K 815/19

    Scheingeschäfte im Gerüstbaugewerbe

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